Hier sollte man zwei dinge trennen:
1. Sind die Kosten gerechtfertigt? vermutlich ja, Rücklichter kosten nunmal Geld.
2. Darf die Werkstatt einfach so den Leistungsumfang eines Auftrags einseitig ändern?
wohl kaum. Muss ich mir das als Kunde gefallen lassen? Natürlich nicht.
Der Kunde hätte auch die möglichkeit gehabt die Lampen gebraucht zu Kaufen.
Da dem Kunde versprochen wurde, dass das Material nichts Kostet, hat er natürlich der Werkstatt den Auftrag erteilt. Dadurch hat sich die Werkstatt einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschaffen, da lässt sich doch was abmahnen @Idon
1. Sind die Kosten gerechtfertigt? vermutlich ja, Rücklichter kosten nunmal Geld.
2. Darf die Werkstatt einfach so den Leistungsumfang eines Auftrags einseitig ändern?
wohl kaum. Muss ich mir das als Kunde gefallen lassen? Natürlich nicht.
Der Kunde hätte auch die möglichkeit gehabt die Lampen gebraucht zu Kaufen.
Da dem Kunde versprochen wurde, dass das Material nichts Kostet, hat er natürlich der Werkstatt den Auftrag erteilt. Dadurch hat sich die Werkstatt einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschaffen, da lässt sich doch was abmahnen @Idon
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