G2Play, aktuelle rechtslage, seriösität

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Xyn schrieb:
Ich bin nicht mit dir einer Meinung Puschi11111, da der Key Händler das Spiel selbst als DVD Version kauft. Er verkauft mir auch die DVD Version, nur ich verzichte auf den DVD Versand da ich den Key bei Steam oder Origin aktivieren kann und dort das Spiel dann runterladen darf (zusatz Service des Spiele Herstellers oder Partner Steam).

Er verkauft mir keine Lizenz, er verkauft mir immer noch damit das Spiel (wie im Laden). Das er das Spiel womöglich in Russland oder wo anders kauft, statt deutschland kann mir ja egal sein.

Es gibt auch deutsche "Key" händler, mit deutschem Sitz. Nur mal so nebenbei.

Bei einigen hier bräuchte man mehr als ein Snickers...

Der Keyhändler verkauft dir theoretisch die Lizenz/das Spiel, das ist richtig.
Nur darf er das nicht, weil er kein authorisierter Verkäufer ist. Das ist das Problem.

Direct2Drive verkaut z.B. auch nur Keys und du bekommst keine Verpackung, genauso wie GMG.
Allerdings haben die die Erlaubnis dazu.

Das heißt Steam verdient daran mit. Egal ob du das Spiel jetzt bei Steam direkt kaufst oder über D2D, da die
a) für die Erlaubnis was abgedrückt haben,
b) für jedes verkaufte Spiel einen prozentualen Anteil an Valve abdrücken und/oder
c) für die Erlaubnis UND für jedes verkaufte Spiel was abdrücken.

Was Valve genau dafür bekommt und wieviel wissen wir natürlich nicht.
Kosten wirds auf jeden Fall was, sonst hätten Keyshops nämlich die Erlaubnis.

Ich denke man muss für die Erlaubnis einmalig blechen und dann nochmal für jedes verkaufte Spiel einen Anteil abdrücken, da es sonst Valve/Origin/Ubisoft u.a. egal sein könnte, wer schließlich die Keys verkloppt.

Das machen die Keyshops aber natürlich nicht und darum ist es nicht erlaubt, können die Keys gesperrt werden, da Steam und Kumpels nix davon haben bzw. nur einen Bruchteil - vorausgesetzt es sind "originale" Keys und keine aus dem Generator, was bei diversen Keyshops der Fall ist.

Das G2play als einer der größten Keyshops Keys aus einem Generator verkauft glaub ich nicht, denn meine funktionieren alle ohne Probleme.
Trotzdem bekommt Steam "seinen Anteil" davon nicht zusehen.


@ Coldstrong

Selbstverständlich kann Valve sehen woher dein Key kommt.
Nicht umsonst gibt es amerikanische, asiatische, russiche, englische, deutsche usw. Keys.

Das machen die auch nicht aus Zeitvertreib, sondern ganz einfach darum, da Keys in asiatischen Ländern viel günstiger sind als z.B. bei uns oder glaubst du die würden tapfer drauf los shoppen, wenn sie auch 50-60 Euro für einen Key zahlen müssten, aber nur ein Bruchteil unseres Einkommens haben?

Nicht umsonst sitzen die meisten Keyshops in asiatischen Ländern wie Singapur, Malaysia (weiß nicht mal ob man die Länder so schreibt :D).
Da die dort ein ganz anderes Rechtssystem haben, die Supportangestellten viel günstiger sind und man direkt an der Quelle der billigen Keys sind.

Die Keyshops bewegen sich eigentlich in einer Grauzone.
Deshalb weil es aus der Sicht von Valve zwar illegal ist ohne Lizenz zu verkaufen, allerdings in Ländern wie Singapur fällt es nicht unter Hehlerei/Straftat - egal ob Valve das gefällt oder nicht.
Wie gesagt, die sitzen nicht umsonst fast alle dort drüben in ihren Löchern.


Allerdings ist es sehr wohl illegal, wenn du mit deutschem Wohnsitz mit wehenden Fahnen in Singapur auf Einkaufsbummel gehst.
Das fällt weder unter Grauzone, noch unter beide Auge zudrücken - das ist und bleibt illegal.

1. Kaufst du von Leuten die dir die Ware gar nicht verkaufen dürfen.
2. Kaufst du Keys die für dein Land gar nicht bestimmt sind.
3. Verstöst du gegen die rechtskräftige EULA von Steam für Deutschland und das nicht nur in einem Punkt.
4. Kaufst du MÖGLICHERWEISE Hehlerware; muss nicht sein, kann aber sein.
G2play, als einer der grössten Verkäufer, wird vermutlich keine geklauten Keys aufkaufen und wahrscheinlich nutzen die auch keine Generatoren bzw. zahlen mit "gefundenen" Kreditkarten.
Weiß ich das zu 100%? Nein, ich gehe nur davon aus.
Bei kleineren Keyshops, die noch dazu oft die Adresse wechseln, kannst du davon ausgehen, dass die solche Methoden anwenden.
5. Denk dir was schickes aus. Gibt bestimmt noch einiges mehr.


Nein, dein Steam-Account wird nicht gebannt und auch nicht gelöscht, wenn deine Keys mal kontrolliert werden sollten.
Wie Steam allerdings kontrolliert, kann ich dir nicht sagen. Als mein erstes und einziges Spiel gelöscht wurde, hätte man 70% meiner restlichen Spiele auch löschen müssen.
Passiert aber nicht und ist mitterweile schon fast 1,5 Jahre her.

Steam löscht nur das/die betreffenden Spiele aus deinem Account und das wars.
Die Mail und Screens schickst du dann an G2play und bekommst nen neuen Key dafür.
Ist bei geschätzen 200 Keys die ich bei G2play gekauft hab erst einmal vorgekommen.
Das Risiko hält sich in Grenzen.

Anders siehts schon wieder bei EA aus. Die fahren eine härtere Tour. Da kannst du davon ausgehen, dass dein kompletter Account dicht gemacht wird.
Dank ihrem hauseigenen Spyprogramm weiß EA wann du das letzte mal kacken warst und weiß auch sonst bestens über deine Aktivitäten bescheid, wenn du nicht vorsorgst.

Ich hab Origin auch ohne Adminrechte und ähnliche Zugaben seperat gelegt und werd mir meinem BF 3 Key, den sie so oder so dann sehen werden, morgen brav bei Gamestop kaufen.
Da das allerdings mein einziges Origin-Spiel sein wird und Origin bei mir abgetrennt läuft, soll mich das nicht weiter stören.

Ich kann durchaus nachvollziehen warum man bei G2play kauft und nicht bei Steam. Wenn man Spiele wie ich "sammelt", dann läppert sich da schon was zusammen, was die Sache allerdings nicht legaler macht.

Muss jeder für sich selbst entscheiden wo er auf Shoppingtour geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Stiffnag: Beispiel: ich kaufe in England 10 mal Battlefield 3 für 20,- Euro welches in Deutschland 50,- Euro kostet. Nun biete ich diese auf meiner gewerblichen Seite für 30,- Euro an. Da ich ein Fuchs bin, biete ich nur den Code an damit ich und meine Kunden auch was sparen. Das bedeutet mein Kunde der nur den Code bekommt, kann das Spiel bei Origin aktivieren und sogar runterladen und ganz normal spielen. Wo ist das Problem?

Im übrigen zu deiner Aussage das Steam nur das Spiel löscht und Ea wohl das Konto. Stimmt nicht, zumindest war es bei mir so, ich hatte ein Spiel (damals noch beim EADM) gekauft über einen Key Händler (der wohl gerne fremde Kreditkarten benutzt) gekauft, EA hatte nach einer Zeit das Spiel gelöscht. Auf Nachfrage bekam ich die Anwort dass das Spiel mit einer geklauten Kreditkarte bezahlt wurde. Ich sollte mich bei weiteren Fragen an den Verkäufer wenden. Alle anderen Spiele (auch per Key gekauft, bei anderen Händlern) wurden in meinem Account gelassen.
 
@stiffnag
recht gut zusammengefasst, bis auf die sache mit dem geringen risiko des sperrens. dass die publisher bis jetzt nicht breitflächig soetwas vorgenommen haben, bedeutet nicht, dass sie es in zukunft nicht tun. technisch ist es ein klaks und im recht wären sie nunmal auch. man stelle sich aber vor, wenn sie es ständig in der masse machen würden. das hätte die verbreitung der digitalen distribution enorm gebremst und das wollte man bis dahin unbedingt vermeiden. deshalb ist das vorpreschen von EA mit ORIGIN so unverständlich, da so die leute auf die palme gebracht werden. es mag aber sein, dass man bereits meint, der digitale vertrieb hat sich genug etabliert (was de facto der fall ist) und greift jetzt zu solchen kontrollmassnahmen. die nächsten schritte wären konsequenterweise eben die massenweisen sperrunngen. dass dies in der masse ganz einfach ist, zeigte sich ja in den letzten jahren bereits, als massen an keys und accounts gesperrt wurden. einfach mal recherchieren. ich sage mal voraus, dass dies die realität sein wird und uns solche bannwellen regelmässig erwarten.

@xyn
ich bat doch darum, den urteilstext und die erklärungen bis zum ende durchzulesen. deine beiträge zeigen, dass du es leider nicht getan hast, oder das gelesene nicht verstanden. wenn das der fall ist, zeige doch bitte auf, welche eindeutige erklärung der it-recht-kanzlei für dich nicht eindeutig ist.

nach der rechtsprechung darf jedenfalls nur eine "anfassbare" dvd verkauft werden, ohne die authorisierung des urhebers einzuholen. NUR die dvd und nicht die spielelizenz, die dir das nutzen des produktes erlaubt. es spielt dabei keine rolle, ob der käufer auf die dvd verzichtet, denn dann hat er auf das verzichtet, was er rechtlich zulässig gekauft hat und durfte, eben die reine DVD. es klingt unsinnig und absurd, da ja nur mit der dvd das spiel gar nicht betrieben werden kann. und genau da steckt der sinn dieses urteils und der gesetzte, auch wenn sich dir dieser nicht erschliessen mag. denn das spiel als ganzes darf nur unter den bestimmungen des ursprünglichen vertrages genutzt werden und in der "hergestellten" form und zweck zur verwendung.

im übrigen sind die unauthorisierten wiederverkäufer der keys, meiner meinung und erfahrung nach, irgendwelche naiven menschen, die einfach versuchen vom wachsenden markt ein stückchen abzuschneiden, ohne sich über die rechtslage zu informieren. oder ganz abgebrühte, die trotz kenntnis der rechtslage es betreiben, solange es nur geht und ihnen das handwerk gelegt wird, wie der hier schon erwähnte betreiber des damaligen gamer-deals shops, der inzwischen in der privatinsolvenz ist. mehr dazu ist hier nachzulesen..

@alle
ich zitiere mich mal selbst aus einem thread bei 4players vor fast 2 jahren.

"es ist schon merkwürdig, dass gerade leute, die mit der digitalen welt aufgewachsen sind (ich mutmasse einfach mal ;) ) und mit ihr täglich zu tun haben, immer noch nicht mit "virtuellen gütern" im geiste umgehen können, oder sogar spielelizenzen (digitale daten) mit fernsehern vergleichen ;)

genau du hast dir eben nur ein nutzungsrecht erkauft und kein "weiterverkaufsrecht" oder "weitergaberecht". und dieses geht irgendwie nicht in die köpfe hinein ;)

wie bei einer monatskarte für öffentliche verkehrsmittel, hast DU dort das recht diese zu nützen, ohne die karte weiterzugeben oder zu verschenken. ist doch eigentlich einfach zu verstehen...

bei den spielen oder software ist es nicht anders, bis auf den unterschied, wie man an die daten kommt. ist es eine reine digitale distribution, so darf solches nur ein autorisierter händler/verkäufer vornehmen. ist es ein vertrieb incl. eines datenträgers (und möglicherweise lizenzkey), dann hast du ein "besitzrecht" nur an dem datenträger selbst, nicht aber an den enthaltenen daten. den key selbst darfst du dann zb. nicht einfach zum download der daten vom hersteller benutzen, da dies eine unerlaubte vervielfältigung darstellt und im urheberrechtsgesetz verboten ist.

diese ganzen gesetze und die urteile auch, sind anscheinend extrem wichtig zur regelung der heutigen und zukunftigen vertriebs- und betriebsarten für software, da sich in so vielen köpfen die lust am "anfassen von realen gegenständen" und dem gefühl "ich halte es in der hand, habe es bezahlt, also ist es meins und ich mache damit, was ich will!" von der digitalen welt nicht trennen will ;)

dass diese grundsatzurteile und aufklärung wichtig sind, zeigt das beispiel der unautorisierten keyshops. da kaufen leute keys und behaupten überall, es wäre legal und richtig, weil die keys funktionieren. auf die idee, dass es illegal ist sowohl für den verkäufer, wie auch den käufer, kommt man irgendwie nicht, wohl weil es sich anscheinend noch nicht herumgesprochen hat."
 
Stimme dir da voll zu!!!

Ich verstehe nicht wieso man reine Keys kauft? Also ich brauche ein Spiel mit einem Datenträger!!!

Vielen denken halt ich bezahle für etwas und das ist LEGAL.
 
Ribery88 schrieb:
Stimme dir da voll zu!!!

Ich verstehe nicht wieso man reine Keys kauft? Also ich brauche ein Spiel mit einem Datenträger!!!

Vielen denken halt ich bezahle für etwas und das ist LEGAL.

danke, trotzdem ist dein beitrag komplett fehl am thema. es geht hier nicht um die diskussion, wem die digitale distribution gefällt oder nicht, sondern welcher weiterverkauf legal ist. es gibt auch gute gründe für den kauf einer digitalen version von einem authorisierten verkäufer.

du bist übrigens von dem urteil auch betroffen, wenn du das spiel legal mit dvd gekauft hast, denn um es zu nutzen, musst du heutzutage einen account beim publisher/betreiber erstellen/angeben. und da hast du dich nach der rechtsprechung zu richten, oder das spiel eben nicht betreiben.

wie schon immer: wenn man mit den bedingungen eines vertrages nicht einverstanden ist, geht man ihn nicht ein, sprich kauft das spiel nicht, oder gibt es beim verkäufer zurück. das setzt ein eindeutiges zeichen und das versteht ein hersteller erst über sein bankkonto. das war und bleibt der einzig wirksame und legale weg sich gegen die methoden der publisher zu wehren. jetzt wichtiger denn je und dass so ein protest funktioniert, sieht man an DRM in der music-branche. kauf von illegalen keys ist jedenfalls eine faule ausrede.
 
Zuletzt bearbeitet:
puschi11111 schrieb:
du bist übrigens von dem urteil auch betroffen, wenn du das spiel legal mit dvd gekauft hast, denn um es zu nutzen, musst du heutzutage einen account beim publisher/betreiber erstellen/angeben. und da hast du dich nach der rechtsprechung zu richten, oder das spiel eben nicht betreiben.

Okay da habe ich mich falsch ausgedrückt...ich meinte mit Datenträger anfassen, sehen und reinlegen. (Sprich persönlich Meinung, zum reinen Keykauf!) Auch wenn es Offtopic war!

Das man Keys legal kaufen kann , das ist mir klar!

Außerdem kann man den Datenträger verkaufen zumindestens bei Konsolenspielen, ob es beim PC anders aussieht weiß ich nicht!

Naja ob man sich an der Rechtssprechung der Publischer halten muss, ist eine andere Geschichte!

EDIT: Verkaufen darf man den Datenträger, da kann der Publisher noch so viele Bedingungen schreiben. ( beim legalen Erwerb)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die rechtsprechung kommt nicht von den publishern ;)

aber du brauchst sicherlich die AGB der publisher, wie beim thema origin, nicht zu akzeptieren und das spiel nicht kaufen bzw. es zurückgeben.

Ribery88 schrieb:
EDIT: Verkaufen darf man den Datenträger, da kann der Publisher noch so viele Bedingungen schreiben. ( beim legalen Erwerb)

glückwunsch, du hast die rechtsprechung verstanden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok nun hab ich deinen so tollen Link gelesen. Aber du hast den wohl selbst nicht ganz verstanden:

Fall 1) Händler kauft bei Steam Key für Spiel A - welches er an Spieler B verkaufen will geht nicht (Erschöpfungsgrundsatz).

Fall 2) Händler kauft bei Großhändler C, Spiel A mehrfach (DVD Version) - welche er an Spieler B1-100 als DVD Version verkauft. Diese wurden als DVD Versionen verkauft, allerdings vereinbaren Händler und Spieler den verzicht des Versands der DVD (obwohl die DVD ein Teil des Kaufvertrags ist), damit müsste der Erschöpfungsgrundsatz erfüllt sein. Es ist ein Materielles Gut verkauft worden.

Und wie Fall 2 geschildert, so machen es in der Regel die Key Händler (nicht alle).

Bedenke: Ich habe das Spiel gekauft welches ich von der DVD installieren kann oder eben als Service mir Downloaden kann. Und wenn ich mich nur für den Download Service entscheide und die DVD wegschmeiße kann es mir natürlich passieren das der Hersteller irgendwann den Download Service abschaltet, was dann Pech für mich wäre. Zumindest konnte ich nirgends lesen das ich verpflichtet bin die DVD für immer zu behalten wenn ich das Spiel spielen will wenn es ohne DVD funktioniert.
 
Xyn schrieb:
Zumindest konnte ich nirgends lesen das ich verpflichtet bin die DVD für immer zu behalten wenn ich das Spiel spielen will wenn es ohne DVD funktioniert.

Nein, du bist nicht verpflichtet es zu behalten. Du kannst sie wegwerfen, verbrennen oder dich damit zudecken.

Die DVD/Box gehört ja dir und du kannst damit machen was du willst.

Wenn dein Account allerdings mal Füsse bekommen sollte, dann wäre es besser, wenn du die Box mit dem abgebildeten Key nicht verbrannt hättest.
Die darfst du nämlich ablichten und dem Steamsupport als Nachweis schicken, dass du tatsächlich der rechtmäßige Inhaber des Accounts bist.

Kaufst du direkt über Steam, brauchst du als Nachweis die Buchungsdaten von CaB, PP oder die Abrechnungen auf deiner Kreditkarte.

Als mein Account mal nen Ausflug gemacht hat, durfte ich nämlich erstmal tapfer meine Boxen + Key in Szene setzen und danach noch einen Auszug aus meinem CaB-Konto an den Support schicken, abgerundet mit einer Kopie meines Ausweises.

Problematisch wurde es, als sie merkten, dass ich zwischendurch auch mit einer Kreditkarte bezahlt hatte, die nicht auf meinen Namen läuft, denn bei Steam gilt derjenige der bezahlt hat, auch als Eigentümer des Spiels - egal auf wen der Account läuft.
Die Kreditkarte war nicht geklaut o.ä.. Ich hab nur keine eigene und hab dann die meines Kumpels benutzt.
Der durfte dann auch tapfer Fotos machen, seinen Ausweis präsentieren und das ganze absegnen.

Von daher heb auf, was du bekommen hast.
Sonst machst dus nur unnötig kompliziert und selbst bei einfachsten Dingen sind die Kollegen von Steam nicht unbedingt die schnellsten.
Meine Aktion hat nur zügige acht Wochen gedauert. :freak:


@ Puschi

Ja, das mit dem geringen Risiko kam dann wohl falsch rüber. Bei mir ist es, bis auf eine Ausnahme, immer gut ausgegangen. Hätte/kann sich natürlich auch noch ändern.
Die Chance ist 50/50.
Kann gut gehen, muss aber nicht.
 
Xyn schrieb:
Fall 1) Händler kauft bei Steam Key für Spiel A - welches er an Spieler B verkaufen will geht nicht (Erschöpfungsgrundsatz).

der authorisierte verkäufer darf dir das spiel als downloadversion verkaufen. der weiss auch, welche vertriebsvereinbarungen er mit dem urheber eingegangen ist und woran er sich halten muss. hier kannst du jederzeit einen ordnungsgemässen kauf einer spielelizenz nachweisen. unauthorisiert ist ein weiterverkauf ohnehin nicht erlaubt, da keine erschöpfung.

Xyn schrieb:
Fall 2) Händler kauft bei Großhändler C, Spiel A mehrfach (DVD Version) - welche er an Spieler B1-100 als DVD Version verkauft. Diese wurden als DVD Versionen verkauft, allerdings vereinbaren Händler und Spieler den verzicht des Versands der DVD (obwohl die DVD ein Teil des Kaufvertrags ist), damit müsste der Erschöpfungsgrundsatz erfüllt sein. Es ist ein Materielles Gut verkauft worden.

Und wie Fall 2 geschildert, so machen es in der Regel die Key Händler (nicht alle).

was händler und spieler vereinbaren spielt keine rolle. der händler kauft eine retail version von seinem grosshändler, die so und nicht anders zum betrieb auf den markt gebracht wurde und zu dieser verwendung durch den urheber bestimmt ist. wenn spieler dann beim kauf auf die dvd verzichtet, dann hat er auf den gekauften gegenstand verzichtet und dem verkäufer geld geschenkt. er hat für nichts geld gezahlt und mit dem erhaltenen (dem key) begeht er sogar noch eine unerlaubte vervielfältigung, da er nicht von der zugehörigen dvd installiert. der key jedenfalls berechtigt ihn so nicht zum betrieb des spieles, denn er wurde ohne authorisierung weiter gegeben.

ich hoffe, so langsam kommst du der erkenntnis näher :)

um das problem etwas anschaulicher darzustellen, hier noch ein zitat aus dem 4players-thread. bitte beachten, dass der text bereits vor 2 jahren entstanden ist, als massen an COD:MW2 gebannt wurden. das geheule und geschimpfe war gross:

"das spiel wird produziert, 50 % der versionen werden als retail (also mit datenträger) verkauft, rest digital vertrieben. der publisher rechnet also 50 % download und 50 % installationen vom datenträger. beim release aber brechen die server zusammen oder die downloadraten sinken in den keller. alle käufer schimpfen auf den publisher/hersteller, wieso die sich so schlecht auf den release vorbereitet haben.

dann stellt sich aber heraus, dass zigtausende retailversionen ohne datenträger verkauft wurden und die käufer somit gezwungen waren sich das spiel als download zu besorgen. bei 12 GB (oder wieviel das war an daten) kann man sich die belastung für das ganze system vorstellen. die ehrlichen käufer waren somit eigentlich am meisten angesch...., mussten aber die "sparmentalität" anderer mitausbaden. der publisher zieht seine konsequenzen und sperrt die illegalen keys, dabei werden wieder aus versehen ehrliche käufer miteingezogen und schon wieder wird auf die publisher geschimpft"
 
Zuletzt bearbeitet:
der authorisierte verkäufer darf dir das spiel als downloadversion verkaufen. ... (und der Rest)

im Fall 1 habe ich nichts andere behauptet. Aber schön das wir uns hier einig sind.

was händler und spieler vereinbaren spielt keine rolle. ... (und der Rest)

natürlich spielt das eine Rolle. Weil im Zweifelsfall haftet der Händler gegenüber mir!

Und um es klar zustellen ich unterscheide zwischen Retail und reinen Key Versionen. Bei den Key Versionen gebe ich dir Recht, aber bei den Retail sehe ich die Sachlage anders.

Und wenn ich mir die Retail Version hole und nur den Key nutze (auf die DVD verzichte) dann ist das mein gutes Recht. Ob es dem Hersteller passt oder nicht. Man sollte vielleicht erwähnen sollte der Hersteller den Key aus welchen Grund auch immer sperren ist mein Ansprechpartner der Verkäufer.


Zu deinem Beispiel aus dem Forum. Es ist naiv gedacht. Denn wenn ich der Hersteller bin und dann für alle meine Verkaufte Exemplare einen Service in Form von das man sich das Spiel downloaden kann wenn man die DVD verliert oder ähnliches, dann muss ich damit rechnen, das die vollen 100% runterladen wollen und können! Andernfall könnte ich doch den Download für alle Retail Versionen unterbinden.

Beispiel: Rage (RUS Version), das Spiel muss in Russland aktiviert werden (oder mit einer Rus IP), bei Steam. Es ging zuerst auf deutsch. Als Steam oder wer auch immer gemerkt hat, das soviele Rus Versionen in Europa unterwegs sind hat man nachträglich für die Rus Version deutsch weggepatcht. Wie du siehst man hat nicht gesperrt, sondern die Sprache eingeschränkt. Den hier kann sich niemand darauf berufen in der Rus Version deutsch zu haben. Man hätte doch auch gleich die Versionen sperren können wenn die Rechtslage so eindeutig wäre. Es handelt sich um Retail Versionen, die Grundsätzlich bei Steam aktiviert werden müssen.

ich hoffe, so langsam kommst du der erkenntnis näher :)
ich habe Zweifel ob ich es bin der, der Erkenntnis näher kommen soll. :D
 
Xyn schrieb:
Und um es klar zustellen ich unterscheide zwischen Retail und reinen Key Versionen. Bei den Key Versionen gebe ich dir Recht, aber bei den Retail sehe ich die Sachlage anders.

Und wenn ich mir die Retail Version hole und nur den Key nutze (auf die DVD verzichte) dann ist das mein gutes Recht. Ob es dem Hersteller passt oder nicht...

schon hier machst du den wesentlichen denkfehler, deshalb ist alles weitere in deinem beitrag hinfällig. was du zum verständnis der problematik brauchst, steht hier im thread, in der urteilerklärung der it-recht-kanzlei und in meinen beiträgen. den wesentlichen gedankensprung musst du schon selbst machen :)

und bitte, lass den sarkasmus, schliesslich nehme ich mir ausführlich zeit, dir die rechtslage zu erklären. danke :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Denkfehler, achso! Ansichtssache.

und bitte, lass den sarkasmus, schliesslich nehme ich mir ausführlich zeit, dir die rechtslage zu erklären. danke

Wie bereits oben angedeutet, hast du hier deine Meinung ich meine. Wir kommen auf keinen Gemeinsamen Nenner.
 
Xyn schrieb:
Denkfehler, achso! Ansichtssache.

Wie bereits oben angedeutet, hast du hier deine Meinung ich meine. Wir kommen auf keinen Gemeinsamen Nenner.

ähmmm, wie bitte? was hat deine ignoranz mit der tatsächlichen rechtslage zu tun? du kannst natürlich eine meinung zu der rechtslage haben, aber du kannst die urteile und die rechtslage nicht dadurch verändern, in dem du sie ignorierst.

leider hast du immer noch nicht verstanden, dass du nur mit der dvd machen kannst, was du willst, denn zum weiterverkauf braucht es bei der (UND NUR DIESER) keine authorisierung. aber das wurde dir doch schon mehrmals geschrieben.

jetzt ist nur die frage was von deinen beiträgen zu halten ist: beratungsresistent, begriffstützig oder getrolle? in den beiden ersten fällen müsste ich mir ein gaaaanz einfaches beispiel zur erklärung der rechtsprechung ausdenken, aber da die möglichkeit nr. 3 noch im raum schwebt, lasse ich es lieber sein ;)
 
um es kurz zu fassen, nur weil du dich im recht siehst, heisst das noch lange nichts. In dem Sinne du mich auch.
 
Xyn schrieb:
um es kurz zu fassen, nur weil du dich im recht siehst, heisst das noch lange nichts. In dem Sinne du mich auch.

also doch getrolle. schade dass du einen so wichtigen thread mit beleidigungen zuspammst. man kann dich doch nicht 5 mal mit der nase auf eine tatsache stossen und es hilft nicht. höchste gerichte entscheiden, kanzleien erklären, user versuchen einen xyn aufzuklären, aber für einen xyn gelten gesetze und gerichtsentscheidungen nicht :lol:

nun gut, du hast deine 15 minuten aufmerksamkeit gehabt. leider vertane zeit :rolleyes:


edit: alle anderen, an der rechtslage zum keykauf interessierten, verweise ich auf den beitrag #39. bitte dort nachlesen und den links folgen
 
Zuletzt bearbeitet:
du kannst gerne mich als den Sündenbock hinstellen der beleidigt. Man kann es auch so wie du ignorieren wie du, das du der erste warst der mit einem Stein geworfen hat ;).

jetzt ist nur die frage was von deinen beiträgen zu halten ist: beratungsresistent, begriffstützig oder getrolle? in den beiden ersten fällen müsste ich mir ein gaaaanz einfaches beispiel zur erklärung der rechtsprechung ausdenken, aber da die möglichkeit nr. 3 noch im raum schwebt, lasse ich es lieber sein

falls du es vergessen hast. Nur weil ich deine Meinung nicht teile. In dem Sinne, bleibt wohl wieder offen wer trollt und wer nicht.

Im übrigen ich habe niemanden beleidigt, solltest du dich, durch irgendeinen meiner Sätze beleidigt fühlen so tut es mir selbstverständlich leid, da es nicht beabsichtigt war.
 
noch mal und zum abschluss: welche "meine" meinung? lass meine "meinung" aus dem spiel. ich verlinke hier urteile. was ist an der klaren rechtsprechung und der ausführlichen erklärung durch die it-recht-kanzlei für dich nicht zu verstehen? werde endlich konkret, welchen punkt an der rechtsprechung du speziell nicht verstanden hast?

solange du dies nicht tust, wirken deine beiträge bockig. so nach der art, wenn dir jemand erklärt, dass diebstahl strafbar ist und du antwortest, du bist anderer meinung. der darfst du sein, das ändert aber nichts an der rechtslage.

halten wir deshalb zum abschluss fest, dass du die rechtslage nicht akzeptierst, da du anderer meinung bist, als der BGH. und schon haben wir kein problem mehr.

bitte jetzt hier nicht mehr rumspammen, deine meinung ist nun zur kenntnis genommen...

alle anderen, an der rechtslage zum keykauf interessierten, verweise ich auf den beitrag #39. bitte dort nachlesen und den links folgen
 
Zuletzt bearbeitet:
halten wir deshalb zum abschluss fest, dass du die rechtslage nicht akzeptierst, da du anderer meinung bist, als der BGH. und schon haben wir kein problem mehr.

bitte jetzt hier nicht mehr rumspammen, deine meinung ist nun zur kenntnis genommen...

Nur weil du das Urteil so für dich interpretierst, bedeutet das noch lange nicht das es so ist. Halten wir fest du ignorierst das ich immer noch von einer Ladenversion (RETAIL - werden auch von privat leuten bei Ebay als Beispiel verkauft) spreche. Du allerdings unterstellst mir die ganze Zeit ich rede von reinen Lizenz Keys (darauf beziehen sich ausschliesslich deine Urteile). Ich habe dir sogar Beispiele gegeben, du hast diese aber fein ignoriert weil du von deiner eignen Interpretation voll überzeugt bist.

Statt dessen greifst du mich an mit und unterstellst mir Dinge:

jetzt ist nur die frage was von deinen beiträgen zu halten ist: beratungsresistent, begriffstützig oder getrolle? in den beiden ersten fällen müsste ich mir ein gaaaanz einfaches beispiel zur erklärung der rechtsprechung ausdenken, aber da die möglichkeit nr. 3 noch im raum schwebt, lasse ich es lieber sein

also doch getrolle. schade dass du einen so wichtigen thread mit beleidigungen zuspammst. man kann dich doch nicht 5 mal mit der nase auf eine tatsache stossen und es hilft nicht. höchste gerichte entscheiden, kanzleien erklären, user versuchen einen xyn aufzuklären, aber für einen xyn gelten gesetze und gerichtsentscheidungen nicht

nun gut, du hast deine 15 minuten aufmerksamkeit gehabt. leider vertane zeit

ich habe den Eindruck, du bist so ein Typ für den gilt nur das was er denkt, wie er es versteht oder glaubt. Gegen Meinungen mit Beispielen werden von dir konsequent ignoriert.
Ich für meinen Teil werde absofort alle von dir hier geschriebenen Post in diesem Thema ignorieren. So sollte es für beide besser sein. Wir haben unsere Meinungen die nicht gleich sind, hab gehört soll vorkommen.
 
Xyn schrieb:
Halten wir fest du ignorierst das ich immer noch von einer Ladenversion (RETAIL - werden auch von privat leuten bei Ebay als Beispiel verkauft) spreche.

genau hier machst du den angesprochenen denkfehler und ignorierst die mehrmaligen hinweise auf diesen, nicht nur von mir. ich gehe die ganze zeit bei dir eben auf den fall der retail ein, aus der die DVD nicht weitergegeben wird, sondern nur der key. der urheber hat aber das produkt in einer ganz bestimmten form rausgebracht und dabei "ist die Spiele-Software, die entweder auf DVD-Rom oder online gekauft werden kann, lediglich ein Element, um das Online-Spiel spielen zu können. Für das Online-Spiel sind als weitere Elemente das Benutzerkonto und die Internetverbindung zu den Servern des Spielherstellers nötig. Erst alle Elemente zusammen ergeben die Nutzungsmöglichkeit. Dem Spielhersteller als Urheber ist es nicht verwehrt, das Spiel derart auszugestalten."(it-recht-kanzlei)

erschöpfung aber kann nur an einem materiellen ding, hier DVD=werkstück, erfolgen, nicht an der spiellizenz. wenn der urheber das produkt in genau der form zum verkauf rausgibt, der zwischenhändler aber das werkstück gar nicht weitergibt, welches er als einziges ohne authorisierung überhaupt weiter verkaufen durfte, dann ist die spielelizenz genauso zu betrachten, wie bei einem reinen lizenzkey und darf so nur vom authorisierten händler verkauft werden(steam und co.). du machst aber den gedanklichen fehler, dass du die spielelizenz in einer retail von der DVD (werkstück) nicht trennst und meinst auch an der wäre die erschöpfung nach dem ersten verkauf eingetreten. das ist aber von vorne herein gar nicht möglich, wie der BGH und die it-recht-kanzlei klarstellen.

Xyn schrieb:
Du allerdings unterstellst mir die ganze Zeit ich rede von reinen Lizenz Keys (darauf beziehen sich ausschliesslich deine Urteile).

das ist falsch. hier nochmal der link zur erklärung und dort bitte nochmal punkt 2 durchlesen.

um es jetzt abzuschliessen, hier doch ein ganz einfaches beispiel, keine spiele betreffend, wobei es dabei nur um die konstellation zur bildlichen vergleichsmöglichkeit geht und nicht um eine exakte rechtliche bewertung:

ein besitzer von go-cart-bahnen verkauft go-carts incl. einer zutrittskarte zu seinen go-cart bahnen mit der erlaubnis, genau dieses go-cart dort zu fahren. die nutzungsbedingungen seiner bahnen kann er bestimmen, wie er will. die reine benutzung der bahnen verkauft ein von ihm bestimmter bahnbetreiber.
der erste käufer verkauft aber nur die zutrittskarte an dich, ohne das go-cart selbst zu übergeben (in deinem fall auf deinen eigenen wunsch). jetzt gehst du auf die go-cart-bahn wann du möchtest und fährst mit den dort vorhandenen go-carts rum. das untersagt dir der betreiber aber zurecht, denn er hat dieses bahn-nutzungsrecht nur in verbindung mit dem go-cart und der benutzung genau dieses verkauft. was dir jetzt bleibt, ist das gekaufte go-cart, welches du aber nicht geliefert haben wolltest. somit hast du mit dem kauf der zutrittskarte zur go-cart-bahn und dem verzicht auf die lieferung des go-carts für nichts gezahlt.

noch einfacher und bildlicher kann ich nun wirklich nicht. bitte versuch es wenigstens zu verstehen. wenn du es aber doch nicht begreifen solltest, ignoriere tatsächlich diesen thread, danke.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben