News Gainward bringt GTX 580 mit 3.072 MByte Speicher

Ich könnte ja meine Hawk verkaufen. Nur was würde mir das höchstens einbringen? 140€?
Rechne ich das um kostet mich das schöne Stück noch immer 360...

Nur dann könnte ich endlich alle spiele mit Downsampling weitestgehend flüssig spielen
Und einen neuen Bericht schreiben :D

Was meint ihr? Ehrliche Meinung bitte
 
ich bin ein wenig irre hab die aber mal bestellt , der preis hat doch zu sehr gezwickt , werde sie ausgiebig mit der 570 glh vergleichen und eine davon geht dann zum händler zurück

ist ja bald geb. man gönnt sich ja sonst nichts ;D
 
Servus.

@scryed: Frage am Rande, würdest du sie auch zum Neupreis nehmen, wenn sie jemand vorher schon in Betrieb hatte und sie damit gebraucht ist?

Grüßle ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, für Gebrauchtware solltest Du schon einen kleinen Abschlag einkalkulieren, oder :rolleyes:? Schließlich gibts die Gainward ja auch neu zu kaufen, sprich sie ist lieferbar.
 
Servus.

Also interpretiere ich das nun richtig, daß hier keiner für eine benütze Karte den vollen Preis zu zahlen bereits ist?!
Weiter gehe ich mal davon aus, daß man sich die Karten ja nicht nur optisch durch auspacken und anschauen vergleichen wird, sondern sich eben im Betrieb eine Meinung bilden wird?!
Dann aber versteh ich dieses Verhalten in keinster Weise! Warum nötigt man die Shops dann dazu, vorher neue Ware und nun gebrauchte Ware entgegen zu nehmen und verlangt dabei aber "natürlich" den vollen Kaufpreis zurück.
Kaum jemand hier ist wohl bereit den vollen Kaufpreis zu zahlen für "gebrauchte" Ware, aber dann sendet man Ware, die zuvor neu war, als gebrauchte zurück und findet es auch noch toll und vmtl. normal, so etwas zu praktizieren bzw. macht dies bereits unter dieser Prämisse (Ware bestellen, um sie in Gebrauch zu nehmen und dann wieder zurück schicken). Und nein, man darf die Ware im Rahmen des Widerrufsrecht keines Wegs in Gebrauch nehmen - man darf sie auspacken, anschauen und wieder zurück legen, also alles, was im Ladengeschäft auch üblich ist. Und dort ist es bei Karten u.ä. keines Wegs üblich, sie eben in Gebrauch zu nehmen (und wenn normal nur im Beisein des Verkäufers).
Da die Shops sich das auf Dauer auch nicht leisten können oder auch schlichtweg davon nichts wissen, verkaufen die benütze Ware als Neuware weiter, womit wir wieder am Ursprung angelangt sind.

Davon gänzlich absehend, daß es auch Zeitgenossen gibt, die dann mit der Ware, die sie nicht wollen, alles andere als pfleglich umgehen, was sogar soweit geht, daß kaputt gemachte Ware klammheimlich im Rahmen des Widerruf zurück geschickt wird und der nächste wundert sich dann und hat den Stress am Hals, wobei ich dies hier erstmal niemanden unterstellen will, aber so etwas durfte ich auch schon hier und in anderen Foren lesen und so etwas finde ich mehr als Grenzwertig.

Irgendwann ist man dann mal wieder an dem Punkt angelangt, daß die Gesellschaft wegen einer solchen "Gruppe" wieder das nachsehen hat, wenn es überhand nimmt, wo man letztlich dann bei asozialem Verhalten angelangt ist.

Grüßle ~Shar~
 
Ähm, versuch mal bitte, Dein Gemüt etwas abzukühlen :rolleyes:. Ich wollte nur einwerfen, dass es für einen Konsumenten doch etwas unlogisch erscheint, für eine bereits von einem anderen Konsumenten gekaufte Ware (die dieser in Betrieb genommen hat) den vollen Verkaufspreis zu zahlen, wenn ersterer die Ware auch als neu bei einem Händler seiner Wahl zum gleichen Preis kaufen kann.
Eine Inbetriebnahme stellt immer eine Wertminderung dar.

Ich gebe Dir darüber hinaus vollkommen Recht. Das Verhalten einiger Konsumenten (auch hier @CB) nach dem Motto "ach, ich bestelle mal alle drei Grafikkartenmodelle, teste sie ausgiebig übers Wochenende und schicke dann zwei davon zurück" kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich werden die online-shops diese Karten dann als Neumodelle wieder in den Verkauf nehmen. Du kannst Dir aber sicher sein: wenn bei einem Kauf meinerseits ein Siegel nicht mehr vorhanden ist oder die Verpackung Gebrauchsspuren aufweist, dann würde die Ware sofort zurückgehen. Ist Sache des Händlers, bei einer Retoure zu ermessen, ob der Käufer einen "Gebrauchsvorteil" hatte (z.B. durch Verwenden der Ware, öffnen von Zubehörpäckchen etc.) oder nicht. Wenn er diesen hatte, kann der Händler Wertminderung geltend machen (nur mal so am Rande erwähnt).

MfG
 
Servus.

Freut mich, daß du es auch so siehst. Meine Sichtweise zu diesem Verhalten wollte ich hier auch nur los werden, entsprechend war es auch weniger an dich gerichtet.
Daß der Verkäufer eine Wertminderung gelten machen kann ist mir durchaus bewusst. Da bleibt aber eben das o.g. Problem, daß dies nur in Frage kommt, wenn er vom Gebrauch Kenntnis hat, sowie, daß ihm da auch etwas die Hände gebunden sind, denke ich (Stichwort Marketing, Konkurrenz etc.).

Grüßle ~Shar~

Dein Gemüt etwas abzukühlen
Hab ich jemand Beleidigt o.ä.?
 
Nein, ich dachte eher, dass Du Dich auf den Schlips getreten gefühlt hast. Also Schwamm drüber? :schluck:

Mit dem Gebrauchsvorteil ist das natürlich so eine Sache. Wenn ein Händler dies geltend macht, kann das ihm durch Bewertungsmöglichkeiten, Internetforen etc. ordentlich auf die Füße fallen. Da gebe ich Dir Recht.
 
Servus.

Genau das meinte ich.

Klar Schwamm drüber. :schluck:

Grüßle ~Shar~
 
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