furryhamster
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 1.100
Hallo,
habe mir von 2 Monaten ein Samsung Notebook gebraucht bei ebay ersteigert. Original Kaufdatum war im November 2009, hat also noch reichlich Garantie.
Da sich das Plastik am Bildschirm ein bisschen zu lösen schien, habe ich beim Samsung Support angerufen und gefragt, ob es sich um einen Garantiefall handeln würde. Dies wurde bejaht. Da ich das Notebook noch brauchte, habe ich 2 Wochen später noch einmal angerufen und das Notebook abholen lassen (Kein Wort, dass es sich nicht um Garantie handeln würde).
Nach einigen Tagen kam jetzt ein Kostenvoranschlag über 150€ für die Reparatur oder ~36€ fürs zurücksenden. Beim Samsungsupport riet man mir einen Kulanzantrag zu stellen bei deren Servicepartner, der jedoch abgelehnt wurde. Nach einem erneutem Anruf sagte man mir, dass man da nichts machen könne.
Wie kann ich nun vorgehen? Ich sehe nicht ein, dass ich 36€ Rückkosten tragen soll. Laut meiner Rechtschutzversicherung hätte man mich darüber am Telefon informieren müssen, dass es sich evtl. nicht um einen Garantiefall handelt und dann Kosten auf mich zukommen.
habe mir von 2 Monaten ein Samsung Notebook gebraucht bei ebay ersteigert. Original Kaufdatum war im November 2009, hat also noch reichlich Garantie.
Da sich das Plastik am Bildschirm ein bisschen zu lösen schien, habe ich beim Samsung Support angerufen und gefragt, ob es sich um einen Garantiefall handeln würde. Dies wurde bejaht. Da ich das Notebook noch brauchte, habe ich 2 Wochen später noch einmal angerufen und das Notebook abholen lassen (Kein Wort, dass es sich nicht um Garantie handeln würde).
Nach einigen Tagen kam jetzt ein Kostenvoranschlag über 150€ für die Reparatur oder ~36€ fürs zurücksenden. Beim Samsungsupport riet man mir einen Kulanzantrag zu stellen bei deren Servicepartner, der jedoch abgelehnt wurde. Nach einem erneutem Anruf sagte man mir, dass man da nichts machen könne.
Wie kann ich nun vorgehen? Ich sehe nicht ein, dass ich 36€ Rückkosten tragen soll. Laut meiner Rechtschutzversicherung hätte man mich darüber am Telefon informieren müssen, dass es sich evtl. nicht um einen Garantiefall handelt und dann Kosten auf mich zukommen.