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Garantie und Gewährleistung bei Verkauf übertragbar?
Sind eigentlich Garantie und Gewährleistung beim Verkauf übertragbar?
Beispiel:
Ich habe ein NT (kein Jahr alt, 5 Jahre Garantie laut Hersteller), hat der Käufer dann ebenfalls die 5 Jahre Garantie durch den Hersteller (+ Gewährleistung)?
Ob die Garantie rein rechtlich übertragbar ist, hängt von den Garantiebedingungen ab und inwieweit diese wirksam sind.
Gewährleistung lässt sich im Ergebnis wohl immer übertragen. Diese besteht jedoch nicht zwingend gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer.
Habe gerade noch einmal nachgeschaut, in den Garantiebestimmungen steht drin, dass nur der "first end user or comsumer" diese in Anspruch nehmen darf.
Die Gewährleistung ist ja nur ein Jahr, d.h. wenn das NT über ein Jahr alt ist, kann der Käufer sämtliche Ansprüche auf Garantie vergessen. Ist schon bitter
Die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung (umgangssprachlich "Gewährleistung") lassen sich vom Erstkäufer an den Zweitkäufer abtreten. Eine Formvorschrift dafür gibt es nicht, es wäre aber vermutlich die einfachste Lösung das per formlosem Zweizeiler zu machen, mit Unterschrift darunter und das dann dem Erstverkäufer vorzulegen.
Es sind 2 Jahre (Verjährung, § 448 Absatz 1 Nummer 3 BGB) bzw. 6 Monate (Beweislastumkehr § 476 BGB), je nachdem, wie störrisch sich der gewerbliche Erstverkäufer anstellt.