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Hier schmeißen alles Gewährleistung und Garantie wieder mal über einen Haufen.
Wertersatz im Gewährleistungsfall, verbunden mit einer Ersatzlieferung gibt es nicht, da das im Verbrauchsgüterkauf nicht zulässig und daher wettbewerbswidrig ist. (gibt bereits dazu ein BGH-Urteil von 08 bis 09) Nur bei Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer einen Wertersatz verlangen.
Bei den jeweiligen Garantiebestimmungen kann das natürlich ganz anders aussehen. In der Email in Post#1 steht ja außerdem, dass "kein Nachweis über einen Gewährleistungsfall" ersichtlich ist, ergo hat der Käufer wohl die nötige Rechnung nicht mitgeschickt.
Wenn MF die Reklamation verweigert und stattdessen an den (Vor-)Lieferanten weiterleitet, wird wohl auf Grund der Seriennummer über die Herstellergarantie gehandelt.
Edit:@WhiteShark: Reperatur bzw. Ersatzlieferung werden nicht seperat behandelt, sondern fallen beide unter "Nacherfüllung".
Wertersatz im Gewährleistungsfall, verbunden mit einer Ersatzlieferung gibt es nicht, da das im Verbrauchsgüterkauf nicht zulässig und daher wettbewerbswidrig ist. (gibt bereits dazu ein BGH-Urteil von 08 bis 09) Nur bei Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer einen Wertersatz verlangen.
Bei den jeweiligen Garantiebestimmungen kann das natürlich ganz anders aussehen. In der Email in Post#1 steht ja außerdem, dass "kein Nachweis über einen Gewährleistungsfall" ersichtlich ist, ergo hat der Käufer wohl die nötige Rechnung nicht mitgeschickt.
Wenn MF die Reklamation verweigert und stattdessen an den (Vor-)Lieferanten weiterleitet, wird wohl auf Grund der Seriennummer über die Herstellergarantie gehandelt.
Edit:@WhiteShark: Reperatur bzw. Ersatzlieferung werden nicht seperat behandelt, sondern fallen beide unter "Nacherfüllung".
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