Garantie und Gewährleistungsgesetzt in Deutschland: Schuhe?

FrazeColder

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Hey Community,

Ich habe einen Nike Schuhe, der langsam kaputt geht. Dieser Nike Schuhe besteht aus Gewebe und genau da, geht der Schuhe in der Knickfalte langsam auf. Auf allen vier Seiten!
Ich war heute im Laden und habe mich mal erkundigt, wie es den mit der Garantie aussieht.

Meines Erachtens nach ist es in Deutschland so, dass wenn man was in Deutschland verkauft, MUSS man mind. ein Jahr Garantie geben. Egal was in den AGB's steht. Gesetzt ist Gesetzt.
Das einzige was der Hänlder machen kann ist, dass er die Gewährleistung bis auf ein Jahr herunterschrauben kann.
Ist das so richtig?
Weil Ich weiß, so ist das bei meinem iPhone gewesen. Allerdings kann es ja bei Schuhen wieder anderes aussehen...

Die Verkäuferin meinte, dass Nike sechs Monate Gewährleistung gibt und nicht mehr. Und auch nicht auf auf mein Problem z.B., da dieses Problem als Verschleiß deklariert ist.
Aber mir kann doch egal sein, was Nike da sagt. Ich schließe ein Geschäft mit dem Endhändler und nicht Nike ab.

Liege Ich da richtig oder nicht?

MfG und Vielen Dank :)
 
Erst mal besteht zwischen setzen und Gesetz ein großer Unterschied.;)

Und dann solltest du Gewähr und Garantie nicht in einen Topf werfen.
Da sind Unterschiede.

Und dir hilft vielleicht das weiter:
Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache. Diese Ansprüche verjähren bei Sachen erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. Der Verkäufer hat dafür einzustehen (Gewähr zu leisten), dass der Kaufgegenstand im Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist. Beim so genannten Verbrauchergüterkauf gibt es gem. § 476 BGB allerdings eine widerlegliche Vermutung dahin gehend, dass dem Kaufgegenstand der Mangel bereits bei Übergabe angehaftet hat, wenn er innerhalb der ersten sechs Monate auftritt.

Nicht jeder Verschleiß oder Abnutzung durch Gebrauch stellt gleich einen Mangel der Sache i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB dar. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Mängelrechte (früher: Gewährleistungsrechte) berufen. Ist z.B. eine Schuhsohle nach einer gewissen Zeit der Benutzung nicht mehr wie neu, handelt es sich um ganz normale Abnutzung, die natürlich keinen Reklamationsgrund darstellt. In Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob selbst bei intensivem Gebrauch die Sohle bereits nach drei Monaten durchgelaufen sein darf, ohne dass von einem Mangel ausgegangen werden kann. Das Argument der Geschäftsleitung, die Schuhe seien viel getragen worden, geht ins Leere. Es muss beim Kauf von Schuhen davon ausgegangen werden, dass sie auch getragen werden und nicht überwiegend im Schuhschrank stehen.

Anhaltspunkte bietet zunächst § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. An dieser Stelle ist anzusetzen. Man wird fragen müssen, welche Qualität und Lebensdauer der Sohlen Sie nach der Art und dem Preis der Schuhe erwarten durften, was also als üblich anzusehen wäre. So wird man bei einem preiswerten Sonderangebot mit einfach verbautem Material bei der Lebensdauer andere Maßstäbe anzusetzen haben als bei hochwertigen Schuhen aus Leder. Sollte es sich bei Ihren Schuhen nicht um sog. Ramschware aus billigem Material handeln, sondern um durchschnittliche Schuhe mit durchschnittlichem Preis, so können Sie auch eine durchschnittliche Lebensdauer und Abnutzung erwarten. Eine durchschnittliche Lebensdauer von Schuhen liegt jedenfalls nicht bei drei Monaten. Mag die Sohle auch bereits nach drei Monaten stark abgelaufen sein, so darf sie jedenfalls noch nicht durchgelaufen und damit unbrauchbar geworden sein. Es liegt (dann) unter den geschilderten Voraussetzungen ein Mangel i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB vor mit der Folge, dass Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung haben. Nach § 439 Abs. 1 BGB können Sie nach Ihrer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
Bei Schuhen kannst du es nach 6 Monaten eigentlich vergessen, weil du dann nachweisen können müsstest, dass du nicht selbst daran schuld hast, dass die kaputt sind.

Wenn du übrigens Gewährleistung und Garantie verwechselst und etwas von einem Jahr erzählst, dann weiß gleich jeder, dass du nicht wirklich eine Ahnung hast. Da wäre es wohl sinnvoller, wenn du einfach Nike kontaktierst. Sag denen dass du immer nur Nike Schuhe hattest und bisher war alles super aber nun das und du bist ach so enttäuscht blabla.
 
Okay, Danke.

Ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, dachte aber, dass es so geregelt ist.
Aber wie lange gibt es den von Run² Garantie auf Schuhe?

Da müsste ja auch sowas wie Verschleiß mit hinein zählen.
 
@FrazeColder
Mensch - warum uHW könnt ihr nicht mal alles bei der betroffenen Firma lesen. Zu finden unter AGB!

9. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

(1) Beim Verkauf an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Und Verschleiß bei Schuhen? Darf ich lachen. :D
 
Wie meinst du das woodpeaker?
Darf nicht sein bei Schuhen? - Was würdest du machen?

Sind das jetzt die AGB's von Nike oder von Run²?

Zählt mein Fall als Garantie oder Gewährleistungsfall?
 
Du kennst den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung immer noch nicht.
In deinem Fall fällt es unter Garantie wenn ein Materialfehler vorliegt.

Verschleiß fällt jedoch nicht unter Garantie, was hier jedoch aus Kulanz gemacht wird ist eine andere Sache.
Unter Gewährleistung würde es fallen wenn dir dieser Fehler beim Kauf nicht aufgefallen wäre, jedoch schon vorhanden gewesen wäre. Jedoch muss der Händler in den ersten 6 Monate beweisen können dass dieser Fehler nicht vorhanden war, was schwieg werden wird. Und wenn du sie länger als 6 Monate hast dann musst du dem Händler beweisen dass dieser Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was für dich genauso unmöglich sein wird.

In deinem Konkreten Fall wird du dich wohl an den Hersteller wenden müssen und auch Kulanz hoffen.
Wird Kulanz nicht groß geschrieben wirst du dir selber neue Schuhe kaufen müssen, denn Schuhe halten auch kein Leben lang.
 
Also Schuhe die ich regelmäßig trage halten in der Regel 1 Jahr und sind dann kaputt.

Würde mich wundern, wenn nach einem Jahr bei Schuhen noch was geht.
 
Die 2 Jahre Gewährleistung sind keine Funktionsgarantie. (verwechseln viele)
Der Schuh muss beim Kauf Mängelfrei sein.
Ist er das, dann hat der Händler seine Schuldigkeit getan.
 
Schrott, der innerhalb von sechs Monaten den Geist aufgibt, den kann man durchaus zu reklamieren versuchen.

Wenns nicht grad um Turnschuhe geht:
Kauft man ordentliche Schuhe vor Ort, lassen - meiner Erfahrung nach - Händler Produktionsmängel, wie früh abgelöste Sohlen, problemlos auf ihre Kosten nachbessern.
 
Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht und nicht nur bei teuren Schuhen. Innerhalb der 6 Monate tauschen die Problemlos aus, wenn es Materialfehler sind.
 
garantie muss niemand geben.

gewährleistung muss ein unternehmer dem verbraucher bei neuware immer 2 jahre "geben" (=er muss sie nicht geben, es ist gesetz, wir wissen, wies gemeint ist), bei gebrauchtware kann der händler die gewährleistung auf 1 jahr reduzieren.
ich denke nicht, dass es um gebrauchte schuhe geht => bei business 2 customer: 2 jahre gewährleistung.
der sachmangel muss bei gefahrübergang bereits vorhanden gewesen sein. innerhalbn der esrten 6 monate nach dem kauf, muss der verkäufer beweisen, dass kein sachmangel vorlag. in den darauf folgenden monaten muss der käufer beweisen, dass der sachmangel schon bei gefahrübergang (quasi beim kauf, ohne weiter ins detail zu gehn) vorhanden war. schlampige nähte würden meiner bescheidenen meinung nach einen sachmangel darstellen, was die rechtssprechung dazu sagt: keine ahnung, da muss ich passen.

und dann gibt es noch die garantie, bei schuhen wirds wohl eine sog. haltbarkeitsgarantie sein. dazu der gesetzestext:
443 bgb: "2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet." => welche garantierechte wurden dir gewährt?
 
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