Garantiefall - Rückerstattung wird verweigert. Wie sind eure Erfahrungen?

winmarc

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Hallo,

Ich habe Anfang Februar ein ASUS G733QS Notebook erhalten. Anfang Mai hatte ich plötzlich das Problem dass der Bildschirm flimmerte. Reklamation wurde veranlasst aber einige Tage danach wieder von mir gestoppt da das Flimmern wieder verschwunden war. Leider war dies nicht von langer Dauer so dass ich am 8. Juni erneut eine Reklamation startete. Bei der Reklamation gab ich an ein Austauschgerät zu wollen. Da auf meine Nachfrage hin wann ein Austauschgerät lieferbar wäre ich die Info bekam dass in absehbarer Zeit kein Gerät lieferbar wäre bat ich um Aenderung auf Rückerstattung was auch kein Problem war. Ein Tag vor Einsenden des Gerätes war dann auch noch die linke Shift-Taste defekt zudem knarzte der Lautsprecher bereits bei Auslieferung. Caseking konnte das Problem mit dem Flimmern nicht reproduzieren worauf Caseking das Notebook wieder an mich zurückschicken wollte. Ich kontaktierte Caseking nochmals per E-Mail um ihnen weitere Details zum Problem mit dem Bildschirmflimmern zu geben und wies auch auf die anderen Defekte hin. Dann bekam ich eine E-Mail das Gerät würde jetzt zum Hersteller geschickt zur Reperatur, Austausch oder Gutschrift. Mehrfach wies ich Caseking drauf hin dass ich auf die vereinbarte Rückerstattung bestehe. Und jetzt diese Antwort:
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"Sehr geehrter Herr W.,

bei Artikeln dieser Art ist eine Gutschrift außerhalb des Widerrufs, ohne Weiterleitung an den Hersteller und dessen Entscheidung zu einer Gutschrift, nicht möglich.

Außerdem ist die Angabe von Austausch oder Gutschrift nur ein Wunsch, an dem wir uns orientieren.

Auf eine weitere Diskussion werden wir nicht weiter eingehen. Alle weiteren Mails zu diesem Thema werden ignoriert.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards"
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Bin jetzt echt sauer. Bin jetzt wochenlang ohne Laptop. Warum wird denn eine Gutschrift vereinbart wenn dies angeblich überhaupt nicht möglich ist!
 
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ist schon eine sehr freche antwort.
warte mal auf mike.
 
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Hallo winmarc,

wie lautet denn deine Kundennummer, damit ich deinen Fall überprüfen kann?

Grundsätzlich läuft eine derartige Reklamation nach den Regeln der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung ab. Das bedeutet, dass es nach Ablauf der Widerrufsfrist kein Recht auf Rücktritt vom Kauf gibt, außer es fanden bereits zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche statt. Wenn wir in unserem Reklamationsformular anderweitige Auswahloptionen anbieten, steht dort auch klar und deutlich "wenn möglich" sowie "unverbindlich". Was wir telefonisch vermerken, ist also lediglich deine Präferenz, aber es gibt natürlich keine Zusage dahingehend, dass dieser Wunsch auch immer so umgesetzt werden kann. Gerade bei Notebooks wird das häufig leider nicht klappen und wenn eine Neulieferung mangels Ware nicht möglich ist (was wir theoretisch aufgrund von unverhältnismäßig hohen Kosten auch ablehnen können), dann bleibt nur der Weg einer Herstellerreklamation, die eine dem Vorgang entsprechende Zeit in Anspruch nehmen wird.

Liebe Grüße
Mike
 
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Hallo Marc,

meine Ausführungen sind soweit korrekt. Wenn uns der Lieferant bzw. Hersteller eine Gutschrift für das Produkt ausstellt, worum wir gebeten haben, dann können wir deinem Wunsch entsprechen. Bitte hab deshalb noch etwas Geduld.

Liebe Grüße
Mike
 
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