Großer Händler zahlt Rückerstattung nicht. Wie vorgehen?

Cronos83 schrieb:
Ein Anwalt ist natülich immer eine Möglichkeit.

Den muss ich aber selbst zahlen, sofern es nicht zu einem Prozess kommt (weil der Händler dann eventuell zahlt). Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

Es gibt noch eine andere und so würde ich es machen, wenn alles Stricke reißen. Du kannst spätestens nach nach 30 Tagen Zahlungsverzug, und wenn bspw. Paypal nicht einspringt, einen Mahnbescheid rausschicken.

Dann werden die meist ganz flott. Wenn es sich allerdings abzeichnet, dass sie auch das ignorieren, sprich Widerspruch gegen diesen einlegen, dann kannst Du Dich alleine vertreten oder dann einen Anwalt nehmen.
 
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Abe81 schrieb:
Ist das ein Erfahrungswert oder Kenntnisse der Branche? Wird das so im Claim-Management gelehrt? (Meine Erfahrung deckt sich mit deiner Aufzählung)

Ich bin seit mehreren Jahren Leiter Recht in einem Konzern, war davor insbesondere Claim Manager, auch in strategischer Leitungsfunktion, bin entsprechend auf den Ebenen vernetzt (zu anderen Unternehmensjuristen, Kanzleien, Einzelanwälten, Fortbildungsprogrammen etc.) und habe natürlich auf Kundenseite als direkt Betroffener, aber auch im Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis meine klaren Erfahrungen gemacht und provoziere diese zum Teil auch.

Da die Abwehrkonzepte zu erkennen ist recht offensichtlich, sofern man eben Branchenwissen hat. Ein guter Verkäufer kennt ja auch die üblichen Verkaufsmethoden (z. B. Autorität) und deren Gegenmittel. Erkenntnis: Ich habe bereits gegen jeden, gegen den ich vorgegangen bin, auf den ersten Blick auch schwierige Claims durchgesetzt: BMW, Kaufland, Aldi, REWE, Stadtwerke, Vodafone, Techem, Krankenkassen... also auch die typischen Konzerne, denen man vergleichsweise sehr große und sehr gute Rechtsabteilungen nachsagt.

Claim Management ist immer eine wirtschaftliche Komponente. Wie wichtig ist mir Kundenbindung? Die ehrliche Antwort vieler Unternehmen: Ich hasse meine Kunden und wünsche Ihnen nur Schlechtes. Und gerade Verbraucher werden als dumm, unwissend, unwillig, faul und damit leicht über den Tisch zu ziehen beurteilt - und das stimmt natürlich, rein sachlich, auch.

Deshalb mein Rat: Immer zu den ganz, ganz unangenehmen, penetranten - dabei aber nie illegal oder ausfallend werdenden - 2,5% bis 5% der Übrigbleiber gehören. Dann ist es für Unternehmen nämlich in nahezu allen Fällen die wirtschaftlich günstigste/sinnvollste Lösung eine ggf. auch weit über das ursprünglich geforderte oder streitige Thema hinausgehende Kompensation zu gewähren.

Ein massives Paradebeispiel dafür halte ich die zwei VW-Fälle im Dieselskandal vor dem BGH. Wäre ich Kläger gewesen, wäre ich da wohl nicht nur mit dem Restwert meines PKW raus gegangen. Gibt sicher sehr gute Gründe, warum strikte Geheimhaltung über die Vergleiche vereinbart wurde. :D



Ich persönlich schicke vor einem Mahnbescheid nochmal einen deutlichen Brief (per E-Mail und Post, Kosten dafür mache ich geltend) mit (Rechts-)Folgen bei fruchtlosem Verstreichen los; auch dann, wenn das nicht unter meinem Namen und damit auch nicht unter meinem Briefkopf läuft.
 
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cartridge_case schrieb:
Zwei Wochen sind doch mehr als genug. Wie lange soll er denn warten? 1337 Tage?

Ich bin für abwarten. Gerade in Zeiten von Corona und dem Weihnachtsgeschäft kann es bisschen länger gehen. Klar, du kannst auch zum Anwalt rennen und Geld liegen lassen. Zu 90% kriegst du aber in 1-2 Wochen die Erstattung
 
Würde es auch als erstes mit PayPal versuchen.
Dort auch angeben, dass nichts zugestellt wurde und auch einen Nachweis dazu hochladen falls vorhanden, sprich entsprechende Dokumente und E-Mails.
 
Cronos83 schrieb:
gesetzlich verankerte Rückzahlungsfrist.
Für den Fall eines Widerrufs gibt es das, ja.
Du widerrufst aber nicht.

Du hast den Wunsch einer Stornierung geäußert bei etwas, das nicht mehr stornierbar ist weil schon ausgeliefert.

Cronos83 schrieb:
Und einmal geschlossen, hat man bei PayPal keinerleich Chance mehr den Fall erneut zu öffnen.
Das hat rechtlich aber keine Relevanz. Sprich wenn PP ablehnt dann wäre das auch 3 Wochen später so. Und einen Nachteil hast du daraus folgend nicht. Kannst du also ruhig machen.
 
h00bi schrieb:
Für den Fall eines Widerrufs gibt es das, ja.
Du widerrufst aber nicht.

Du hast den Wunsch einer Stornierung geäußert bei etwas, das nicht mehr stornierbar ist weil schon ausgeliefert.


Ausgeliefert ist wohl das falsche Wort, es wurde ja nichts geliefert. Versandt wurde es wohl.

Ändert natürlich nichts daran, dass der Händler mein Geld seit Wochen hat, ich keine Ware habe (und die Ware beim Händler auch nicht mehr bestellbar ist) und daher auf Rückzahlung bestehe.

Ich vermute stark, dass sich das Ganze ins nächste Jahr hinzieht... ab nächster Woche bewegt sich da wohl erstmal nix mehr und ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass diese Woche noch eine Rückzahlung veranlasst wird.

Da das Versandrisiko bei B2C beim Händler liegt, finde ich es nach einer Stornierung bei nicht erhaltener Ware trotz allem ein Unding, dass das Geld so lange einbehalten wird.
Sowohl Händler, als auch Versanddienstleister haben bereits seit langem schriftlich, dass ich nichts erhalten habe.

Was der Händler mit dem Versanddienstleister zu klären hat hat in dem Fall nichts mehr mit dem Kunden zu tun.
Und da es keine Ware gibt, die ich zurückschicken könnte, dürfte auch kein Rückhalterecht greifen.

Anyways... Ich habe entschlossen tief durch zu atmen und mir davon nicht weiter die Stimmung versauen zu lassen. Da wird einfach nie wieder bestellt oder gekauft.
Da halte ich es jetzt mit "Vote with your wallet".
 
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Nachdem ich per Einschreiben eine Mahnung geschickt habe ist das Geld doch tatsächlich heute bei mir eingegangen.

Also alles gut, auch, wenn es gedauert hat :)
 
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Cronos83 schrieb:
Nachdem ich per Einschreiben eine Mahnung geschickt habe ist das Geld doch tatsächlich heute bei mir eingegangen.

Also alles gut, auch, wenn es gedauert hat :)
Das freut mich!

War das eine formlose Mahnung, die du selber geschrieben hast?
 
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@Fatmir123

Selbst geschrieben ja, allerdings habe ich vorher recherchiert, was sie auf jeden Fall enthalten sollte.

Ob das nun formlos war... schwer zu sagen.

Ich habe jedenfalls nicht einfach geschrieben "Hey, ich will mein Geld bis Tag X" :D
 
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