T
Tandeki
Gast
Hi,
Zum Hintergrund: ich habe ein Notebook bei einem Händler gekauft und bezahlt. Dann habe ich per E-Mail widerrufen und es als Paket zurückgeschickt. Nachdem nach einem Monat keine Reaktion des Händlers erfolgte, habe ich eine Frist gesetzt. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass noch gar keine Ware eingetroffen ist.
Ich habe einen Einlieferungsbeleg der Packstation, auf der aber keine Details zum Paket stehen. Die Sendungsverfolgung gibt nicht viel her, außer dass das Paket aus der Packstation entnommen wurde. Einen Nachforschungsantrag habe ich online gestellt, aber noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung des Nachforschungantrags erhalten.
Jetzt meine Frage: laut BGB trägt der Händler die Gefahr der Rücksendung. Wie muss ich vorgehen, um den Kaufbetrag vom Händler zu erhalten, da das Paket ja offensichtlich verschollen ist?
Vielen Dank,
Deliberation
Zum Hintergrund: ich habe ein Notebook bei einem Händler gekauft und bezahlt. Dann habe ich per E-Mail widerrufen und es als Paket zurückgeschickt. Nachdem nach einem Monat keine Reaktion des Händlers erfolgte, habe ich eine Frist gesetzt. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass noch gar keine Ware eingetroffen ist.
Ich habe einen Einlieferungsbeleg der Packstation, auf der aber keine Details zum Paket stehen. Die Sendungsverfolgung gibt nicht viel her, außer dass das Paket aus der Packstation entnommen wurde. Einen Nachforschungsantrag habe ich online gestellt, aber noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung des Nachforschungantrags erhalten.
Jetzt meine Frage: laut BGB trägt der Händler die Gefahr der Rücksendung. Wie muss ich vorgehen, um den Kaufbetrag vom Händler zu erhalten, da das Paket ja offensichtlich verschollen ist?
Vielen Dank,
Deliberation