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Rücksendung abgelehnt
- Ersteller Negan75
- Erstellt am
Erkekjetter
Rear Admiral
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Er kann weiterhin den Widerruf durchsetzen. Das zurücksenden aufgrund falscher Behauptungen des Verkäufers lässt nicht den Widerruf erlöschen würde ich meinen.
Nazrael
Ensign
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- Juli 2024
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- 212
Kurz und Knapp:
Der Händler darf den Widerruf nur ablehnen, wenn die Ware durch unsachgemäße Nutzung über die normale Prüfung hinaus beschädigt wurde (§ 357 BGB). Das Entfernen der Schutzfolie dürfte in der Regel keine Ablehnung rechtfertigen, aber Schäden wie die entfernte EAN oder am Verschluss könnten als Wertminderung gelten. Das Angebot von 70 % Erstattung ist eine Kulanzlösung, die der TE hätte annehmen können, mMn. ist der TE im rechtlichen Vorteil, die Eskalation zu einer rechtlichen Auseinandersetzung aber fragwürdig.
Der Händler darf den Widerruf nur ablehnen, wenn die Ware durch unsachgemäße Nutzung über die normale Prüfung hinaus beschädigt wurde (§ 357 BGB). Das Entfernen der Schutzfolie dürfte in der Regel keine Ablehnung rechtfertigen, aber Schäden wie die entfernte EAN oder am Verschluss könnten als Wertminderung gelten. Das Angebot von 70 % Erstattung ist eine Kulanzlösung, die der TE hätte annehmen können, mMn. ist der TE im rechtlichen Vorteil, die Eskalation zu einer rechtlichen Auseinandersetzung aber fragwürdig.
Selbstredend ist der Kauf von Luxusartikeln auf Raten jeder rationalen Sinnhaftigkeit entzogen und gehört mit zu den schlechtesten finanziellen Entscheidungen die man treffen kann, ob man sie trifft muss dann jeder für sich selbst entscheiden.
Erkekjetter
Rear Admiral
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Nein! Dann kann er 100% Wertersatz verlangen, nicht aber den Widerruf ablehnen.Nazrael schrieb:Der Händler darf den Widerruf nur ablehnen,
357 BGB regelt auch etwas anderes… Du meinst 357a…
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Ich denke er meint die komplette verpackung also die Folie drum und dieses Dieselschildchen was da drann hing. Kann man aber irgendwo verstehen wenn man was neu kauft hat man halt so Sachen gerne drann. Wär ich ja genauso wenn ich ein Artikel bekomme wo dann die folie usw fehlt. Nächste mal weiss ich bescheid und lass so Sachen drann. Uhr kommt ja wieder und gut. Halt Lehrgeld bezahlt.kwai schrieb:Stimmt das denn ?
Am Anfang hast Du gesagt Du hättest ja nur die Schutzfolie abgemacht. Jetzt soll plötzlich der Verschluss defekt sein bzw. Mangelbehaftet sein ?
Und noch einmal in höflicher Form. Wie ich den Artikel bezahle ob bar oder auf pump geht nur mich was an und ist auch nicht Thema gewesen. Wenn ich Artikel auf Raten kaufe weiss ich schon was ich tue und kann am besten entscheiden. Bis jetzt hab ich immer alles pünktlich bezahlt und konnte die Raten immer bedienen.
Da ich ja die Uhr zurückbekomme habe ich ja kein Verlust erlitten weil ich weiss das da nix verdreckt oder kaputt war halt nur die Umverpackung fehlte. Ich verkauf sie dann weiter und gut ist. Wenn ich jetzt auf stur schalten würde würde das am Ende mit Anwalt enden und da sind mir die 260€ Warenwert zu gering für als mich mit dem Händler zu zoffen.
Mussten wir hier sicherlich alle schon.Negan75 schrieb:Halt Lehrgeld bezahlt.
Kann ich durchaus nachvollziehen, auch wenn ich das anders sehe.Negan75 schrieb:würde das am Ende mit Anwalt enden und da sind mir die 260€ Warenwert zu gering für als mich mit dem Händler zu zoffen.
Aber: Es ist Deine Entscheidung, die ich respektieren kann.
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"Ist die Ware nicht vollständig und in unversehrtem sowie unbeschädigtem Zustand , kann Wertersatz für einen eingetretenen Wertverlust verlangt werden, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war."
Da stehts ja eigentlich auch schon ich hätte die Uhr ja auch mit Folie anziehen können und gucken obs passt. Da ich ja alles abegerissen habe kommt er halt mit 70% um die Ecke. Ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Klar kann ich auch sagen nö mach ich nicht. Aber wenn ich bedenke was ein Anwalt kostet und was so ein Prozess kosten kann im schlimmsten Fall nehm ich lieber die Uhr zurück und gut ist.
Glaube Beratungsgespräch beim Anwalt kostet knapp 300€ , das hatte ich mal gezahlt für 10 Minuten Beratung und Akte anlegen. Aber da ging es um den Arbeitgeber damals
Da stehts ja eigentlich auch schon ich hätte die Uhr ja auch mit Folie anziehen können und gucken obs passt. Da ich ja alles abegerissen habe kommt er halt mit 70% um die Ecke. Ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Klar kann ich auch sagen nö mach ich nicht. Aber wenn ich bedenke was ein Anwalt kostet und was so ein Prozess kosten kann im schlimmsten Fall nehm ich lieber die Uhr zurück und gut ist.
Glaube Beratungsgespräch beim Anwalt kostet knapp 300€ , das hatte ich mal gezahlt für 10 Minuten Beratung und Akte anlegen. Aber da ging es um den Arbeitgeber damals
Für die außergerichtliche Vertretung hätte ein Anwalt Dir € 90,96 berechnen dürfen.Negan75 schrieb:Aber wenn ich bedenke was ein Anwalt kostet
Bei dem Streitwert würde Dich ein gerichtliches Verfahren, falls Du unterliegst und die Gegenseite auch anwaltlich vertreten ist, € 506,21 kosten.
Für eine anwaltliche Erstberatung darf der Anwalt € 190,00 von Dir verlangen, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
Ich bezweifel, dass eine abgerissene Folie überhaupt irgendwelche Prozente rechtfertigt.Negan75 schrieb:Da stehts ja eigentlich auch schon ich hätte die Uhr ja auch mit Folie anziehen können und gucken obs passt. Da ich ja alles abegerissen habe kommt er halt mit 70% um die Ecke.
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