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motzi, lies doch einfach mal den wiki-link oben. da steht genau drin, wo dein denkfehler liegt. deine ausführungen sind jedenfalls völliger nonsens und der vergleich hinkt nichtmal, weil ihm die beine fehlen, auf denen er stehen müsste
Na gut war wohl zu überspitzt formuliert.
Aber dieser Text:
Das Auto kann jeder verkaufen, egal ob mit Brief oder ohne, egal ob Besitzer oder Eigentümer.
Es geht um das dahinterstehende Rechtsgeschäft, incl. der daraus resultierenden Rechte und nicht um die Handlung an sich.
Das Auto mag im Gerichtsfall evtl. schon den Besitz gewechselt haben, aber den Eigentumsübertrag entscheidet zu letzt im Zweifel das Gericht!
Also, auch wenn das jetzt ausufert. Der Satz ist jetzt leider völlig falsch. Einen rechtsgültigen Kaufvertrag über ein Auto kann jeder abschließen, dafür brauch man weder Auto noch Brief. Ich kann meinem Nachbarn das Auto meines Vermieters problemlos verkaufen und der Kaufvertrag ist auch wirksam. Was etwas schwieriger wird ist die Übereignung des Autos und damit die Erfüllung des Kaufvertrages.
Und morgen landet hier Species 8472, dann braucht niemand mehr ein Auto.
"Gemeinsames Auto verkaufen, was ist fair?" - Brief hin oder her...*reim*#
Rechtsprechung zum OT-Thema (wollte es auch nicht glauben):
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (Az. 12 U 51/07).
Na gut war wohl zu überspitzt formuliert.
Aber dieser Text:
Das Auto kann jeder verkaufen, egal ob mit Brief oder ohne, egal ob Besitzer oder Eigentümer.
Es geht um das dahinterstehende Rechtsgeschäft, incl. der daraus resultierenden Rechte und nicht um die Handlung an sich.
Das Auto mag im Gerichtsfall evtl. schon den Besitz gewechselt haben, aber den Eigentumsübertrag entscheidet zu letzt im Zweifel das Gericht!