So heißt es in der Mitteilung, sowohl nach den staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch der Aufklärung im NSA-Ausschuss gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte, dass „US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen“.
Ich hab mal den springenden Punkt hervorgehoben.
Man darf nicht vergessen, daß bei der Generalbundesanwalt nicht nur parteiische Typen sitzen, die Staatsweisungen befolgen, sondern vor allem Juristen! Eines von deren wichtigsten Werkzeugen ist es, juristisch unangreifbare Texte zu verfassen.
Sie wissen natürlich, daß spioniert wurde und wird. Und sie dürfen es nicht zugeben. Leugen sie es aber einfach nur, und das in einem offiziellen Dokument, können sie sich, wenn es herauskommt, gewaltigen Ärger einhandeln bis hin zum Entzug der Linzenz. Also wählen sie eine Formulierung, die es ihnen gestattet, das gewünschte zu sagen,
ohne im juristischen Sinne zu lügen.
Und genau dies tut man hier! Der Satz wurde mit dem schon beim Lesen merkwürdig fehl am Platze scheinenden Einschub "rechtswidrig" inhaltlich ausgehöhlt. Er läßt nämlich jetzt zwei Interpretationan zu:
1. Es wurde nicht spioniert, oder
2. Es
wurde spioniert, aber dabei nicht gegen (deutsches) Recht verstoßen.
Und das ist der springende Punkt! Wenn die USA oder GB im Ausland deutsche Inhalte abfangen, verstoßen sie nicht gegen deutsches Recht.
Während dieser Punkt den meisten noch leicht einleuchtet, ist der zweite nur wenigen bekannt. Denn: spionieren US- oder GB-Dienste
in Deutschland, verstoßen sie
ebenfalls nicht gegen deutsches Recht! Hier gilt nämlich immer noch altes Besatzerrecht fort!
Nach dem Krieg hatten die Alliierten jegliches Kontroll- und Zensurrecht, was das Abfangen von Briefen und Telefonaten einschloß. Als man später der BRD die eingeschränkte Souveränität zurückgab, wurden geheime Zusatzabkommen geschlossen, die den West-Alliierten weiterhin erlaubten, nach Belieben zu schnüffeln. Und nicht nur das, die Überwachung der Post- und Telekommunikation wurde sogar an deutsche Behörden übertragen, die fortan im Auftrag der West-Alllierten und NATO-"Partner" in Deutschland spionierten, und die Ergebnisse an US/GB-Stellen weitergaben.
Das gibt man in einem Punkt sogar zu, waren doch die "Selektorenlisten" eine Zeitlang ein wichtiges Thema. Also Listen, erstellt von der NSA, mit Begriffen und Namen/Identitäten, nach denen der BND im Auftrag der NAS seine (oft mit NSA-Technik aufgehäuften) Datendsammlungen durchforstetet. Es wird also definitiv spioniert! Aber, auf formell "rechtmäßige" Weise. Und genau dieses Hintertürchen halten sich die Juristen mit diesem Einschub offen. Sie sagen damit zwar die Unwahrheit, indem der Satz eben doch als Verneinung verstanden werden soll. Im streng juristischen Sinne lügen sie aber nicht.