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Kennst du Schopenhauer? Du wendest den ersten Kunstgriff in der eristischen Dialektik an, die Erweiterung. Es geht hier jedoch nicht um "irgendeine" Situation in der Stadt unter völlig anderen Voraussetzungen, sondern um das gebrachte Beispiel der Baustelle. Wenn du in der Stadt auf einer Fahrspur die Höchstgeschwindigkeit einhältst, hast du keine andere Möglichkeit unter Einhaltung der StVO zu reagieren. In der Baustelle schon. Und darauf kommt es an.Prosaft schrieb:Selbstverstaendlich bin ich dazu berechtigt. Wir haetten ein sehr grosses Problem, wenn man nicht dazu berechtigt waere, denn beim Fahrstil des durchschnittlichen Deutschen hindere ich einen Verkehrsteilnehmer am Missachten der StVO jedes mal, wenn ich es mir anmasse mich in der Stadt an ein Tempolimit zu halten. Oder auch zB wenn ich an ner gelben Ampel anhalte. Beispiele gibt es viele.
Bitte fokussiert und beim Thema bleiben.
Durch dein Verhalten in der Baustelle tust du jedoch genau das. Du verhältst dich bewußt anders, als es die StVO vorsieht, denn den Umständen entsprechend könntest du auch ganz einfach auf der rechten Spur fahren und den Raser links vorbei lassen. Denn das Überholen ist in Baustellen nicht per se verboten. Es dreht sich hier alles um den Punkt, dass du durch dein Fahrverhalten andere vom Überschreiten der StVO hinderst und zwar nicht weil es geboten wäre, sondern weil du es so möchtest.Prosaft schrieb:Meinst du den hier?
> (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hier wiederhole ich gerne meine Aussage von letzter Seite: Rein per Definition schon kann niemand "geschaedigt" werden, indem man ihm die Moeglichkeit nimmt, sich nicht an die Regeln zu halten. Dieser Paragraph existiert nicht, um euren schlechten Fahrstil zu decken. Ansonsten muesste man jedes mal rechts ran fahren, wenn einem mal wieder ein BMW an der Stossstange klebt.
Das wurde aber so nicht als Ausgangslage definiert. Du hast schlicht angemerkt, dass du in Baustellen gerne links fährst um andere vom Überholen abzuhalten.Prosaft schrieb:Es ist sehr wohl legitim auf den engen Baustellen, ueber die urspruenglich diskutiert wurde.
Hier bildet sich sehr haeufig Kolonnenverkehr aus, der ohne Probleme den von hallo7 genannten Paragraphen erfuellt.
Das du es extra betonst und auf das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ansprichst, lässt mich davon ausgehen, dass dir die Verkehrssituation völlig gleich ist. Denn wenn Kolonnenverkehr und das versetzte Fahren notwendig ist, dann lässt die Verkehrsdichte es eben NICHT zu rechts zu fahren. Dann einen anderen Verkehrsteilnehmer, der schneller fährt, vorbei zu lassen ist überhaupt nicht notwendig. Da gibt es auch Konsens aller Gesprächsteilnehmer. Woran sich viele, mich eingenommen stoßen, ist dein Anspruch ohne Not links zu fahren, um andere am Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu hindern und das mit vorausschauendem Fahren rechtfertigst.
Nein, steht da nicht.Prosaft schrieb:Die rechte Spur ist zu nutzen, sofern die Verkehrssituation gefahrlose Ueberholmanoever erlaubt. Auf der Autobahn ist das oft der Fall, und damit hab ich auch ueberhaupt kein Problem. In den angesprochenen Baustellen ist das nicht der Fall.
Tue ich das, oder zeige ich nur auf, welches Verhalten du unter Umständen bei anderen Verkehrsteilnehmern durch deine angedeutete Hilfssheriff-Mentalität provozieren könntest?Prosaft schrieb:Okay und solches Verhalten rechtfertigst du auch noch? Double standards much?![]()
Nein, es geht hier nicht um ursächlich um die Breite der Fahrspur, sondern um die Verkehrsdichte. Ist die Fahrspurbreite nicht ausreichend, zeigt das Zeichen 264 (Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen) der StVO an.Prosaft schrieb:Dieses Verhalten ist in Baustellen sogar in dem Massen gewuenscht, dass man explizit Schilder wie in #4009 aufhaengt um auch noch dem letzten Bonobo vor Augen zu fuehren, wie er sich bei solch engen Fahrspuren und Kolonnenverkehr zu verhalten hat, obwohl das schon rein aus der StVO folgt.
Du betonst das zwar jedes Mal, es ordentlich zu begründen gelingt dir jedoch nicht. Du sagst dein Verstoß gegen die StVO im Sinne deiner Angst vor einer theoretischen Gefährdung ist gerechtfertigt, das schneller fahren des anderen Verkehrsteilnehmer hingegen nicht.Prosaft schrieb:Warum liegt hier eigentlich Stroh? Ach du willst mit einem Strawman diskutieren, sag das doch.
Ich hab jetzt schon mehrmals betont, dass es nicht meine Intention ist irgendwen zu belehren, sondern lediglich das Risiko zu minimieren, dem mich diese Fahrer aussetzen.
Ich glaube es wären alle schon zufrieden, wenn du schlicht sagst, dass dein Verhalten nur dem Gefühl geschuldet ist, andere Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten zu maßregeln und du damit nicht besser oder vorausschauender fährst als jene, denen du Rücksichtslosigkeit unterstellst.
Ergänzung ()
Und wer legt fest, dass es zu eng zum überholen ist?WhiteShark schrieb:Wie kommen hier alle darauf, das es um Erziehung, massregeln oder ausbremsen geht?
Es dient rein zum Selbstschutz, da es eben zu eng zum überholen ist und man keine Kratzer oder kaputten Spiegel will.
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genau, die StVO und sonst niemand.
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