generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Findus schrieb:
und warum bricht man sich dann einen Zacken aus der Krone nicht einfach nach Rechts zu fahren wenn frei ist und es keinen Grund gibt die Spur zu beanspruchen wenn man selbst und auch der Hintermann denn halbwegs Herr seines Gefährtes ist?
"
Da man niemanden behindert, gibt es keinen Grund nach rechts zu fahren.
Zudem weiß ich ja nicht ob der Hintermann Herr seines Gefährts ist.
Wenn er überholen will, scheint er es ja eilig zu haben und fährt womöglich unter Stress. Und da macht man schnell Fehler.
Ich will diese Fehler nicht ausbaden müssen.
 
gäbe es dringenden Verdacht das etwas nicht stimmt (bekifft, bewusstlos, tot ..) würdest du dich kaum so heroisch in seine Flugbahn werfen (oder doch?)
IMO gilt erst mal Rechstfahrgebot -Punkt (mM)

bzw. genau mit diesem Verhalten bringst du dich ja erst in Gefahr oder halt dann andere ein Stück weiter vorne (siehste nich oder?)
wenn der Hinter dir davor schon Stress hatte wird der nicht weniger nur weil du einen auf Oberlehrer machst, im Gegenteil, es sollen schon Werkzeuge oder andere schwere Gegenstände geflogen sein um die Dankbarkeit über derlei Fingerzeige zu honorieren
selbst wenn nicht, dein Argument du hast recht und ist das so ist mit verlaub unter aller Sau (zumal kannst du auch mal ein Schild übersehen) und der Punkt Sicherheit ist wie schon erläutert schlicht nicht gegeben - wenn es dir missfällt mach ne Anzeige, es ist nicht deine Aufgabe hier Richter zu spielen

in dem Fall ist IMO im Sinne gegenseitigem Auskommen weniger, deutlich mehr

@The Ripper
in wie fern ist Geschwindigkeit sozial bzw asozial ?
drängeln und gefährdendes Verhalten, ok
kann man aber auch wenn man langsamer fährt als das Schild es gebietet

aber Geschwindigkeit? man benutzt nicht mehr Raum als Andere, schon garnicht zeitgleich den selben - Spritverbrauch, vielleicht - damit wäre aber jeder allein Reisende per se asozial
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal kurz zum Rechtsfahrverbot ääääh Gebot. Zählt das auch für die notorischen Raser bzw Linksfahrer die den mittleren oder rechten Streifen nur zum Wechseln vom Zubringer benutzen oder wenn sie die Abfahrt erwischen wollen? ^^
 
Ich hoffe, dein Beitrag ist ironisch gemeint :D das gilt für alle, egal bei welcher Geschwindigkeit.
Man kann schließlich auch rechts schnell fahren, sogar im Ruhrpott ;)
 
Findus schrieb:
gäbe es dringenden Verdacht das etwas nicht stimmt (bekifft, bewusstlos, tot ..) würdest du dich kaum so heroisch in seine Flugbahn werfen (oder doch?)
IMO gilt erst mal Rechstfahrgebot -Punkt (mM)
Ich fahre ja rechts, nur nicht so weit rechts, dass jemand vorbeikommt. Wenn jemand mit nem kleinem Wagen ankommt, bin ich normalerweise sogar noch so nett und lasse ihn vorbei.

bzw. genau mit diesem Verhalten bringst du dich ja erst in Gefahr oder halt dann andere ein Stück weiter vorne (siehste nich oder?)
Nein im Gegenteil. Ich minimiere die Gefahr. Wie sollte ich mich dadurch denn mehr in Gefahr bringen?

wenn der Hinter dir davor schon Stress hatte wird der nicht weniger nur weil du einen auf Oberlehrer machst, im Gegenteil, es sollen schon Werkzeuge oder andere schwere Gegenstände geflogen sein um die Dankbarkeit über derlei Fingerzeige zu honorieren
Es ist ja kein Fingerzeig, sondern purer Selbstschutz. Und wenn jemand hinter mir am fluchen ist, dann kann ich mir schon mal in aller Ruhe sein Kennzeichen merken und kann ihn im Falle des Falles anzeigen.

selbst wenn nicht, dein Argument du hast recht und ist das so ist mit verlaub unter aller Sau (zumal kannst du auch mal ein Schild übersehen) und der Punkt Sicherheit ist wie schon erläutert schlicht nicht gegeben - wenn es dir missfällt mach ne Anzeige, es ist nicht deine Aufgabe hier Richter zu spielen
Der Faktor Sicherheit ist durchaus gegeben. Mir kann keiner seitlich mit seinem Spiegel nen Kratzer reinmachen und davon fahren. Ist mir leider schon passiert und ich bin auf den Kosten sitzen geblieben.
Es geht auch nicht um Recht haben oder Erziehung.

in dem Fall ist IMO im Sinne gegenseitigem Auskommen weniger, deutlich mehr
Ich fahre auch nach dem Motto Leben und Leben lassen. Andere aber leider nicht, darum habe ich mir dies so angewöhnt.
 
WhiteShark schrieb:
Nein im Gegenteil. Ich minimiere die Gefahr. Wie sollte ich mich dadurch denn mehr in Gefahr bringen?

Ich würde eher davon ausgehen, dass du die Gefahr steigerst, in dem du den Platz zwischen linker und rechter Spur minimierst. Wenn jemand unter Stress fährt, sei es ein Notfall (z.B. jemand MUSS ins Krankenhaus) oder jemand hat es lediglich eilig (z.B. kommt zu Spät zur Arbeit), der wird unter Umständen versuchen sich durch die noch kleinere Lücke durchzuzwängen. Wer im nachhinein Schuld ist - spielt in erster Linie keine Rolle.

Ich finde das Verhalten nicht richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Ich fahre ja rechts, nur nicht so weit rechts, dass jemand vorbeikommt.

Da du kein übergroßer Schwerlasttransport bist, hast du eben nicht mit dem Spiegel oder sonstwas dauerhaft über die Linie zu kommen. Und mit welchem Paragraphen aus der StvO begründest du dieses Verhalten? Du fährst quasi schon auf dem breiteren Fahrstreifen und blockierst noch die linke Spur. Wenn du so viel Angst um deine Karre hast, meide doch bitte die Autobahn. Es gibt nicht nur irgendwelche Vollidioten, die durch Baustellen rasen. Sondern auch ganz vernünftige Leute, die durchaus in der Lage sind, auch auf dem schmäleren Streifen zu überholen.

WhiteShark schrieb:
Und wenn jemand hinter mir am fluchen ist, dann kann ich mir schon mal in aller Ruhe sein Kennzeichen merken und kann ihn im Falle des Falles anzeigen.

Ja genau. Zuerst sich selber verkehrswidrig verhalten und wenn dann der andere flucht und dir eventuell noch den Vogel zeigt, wird angezeigt. Mal abgesehen davon solltest du dich vielleicht mehr auf den Verkehr vor dir konzentrieren, anstatt ständig nur den Seitenspiegel im Blick zu haben, ob da wer überholen mag. Oder Nummerschilder auswendig zu lernen, für eventuell spätere Anzeigen. Sonst fährst du womöglich noch auf deinen Vordermann auf. ;)

WhiteShark schrieb:
Mir kann keiner seitlich mit seinem Spiegel nen Kratzer reinmachen und davon fahren. Ist mir leider schon passiert und ich bin auf den Kosten sitzen geblieben.

Mist, mir ist schon mal im Parkhaus einer ins Auto rein und abgehauen. Seither parke ich mein Fahrzeug immer quer über mehrere Parkplätze. Dann kann mir keiner eine Delle reinfahren und abhauen. Mein persönliches Fazit: Wer quasi 2 Fahrspuren brauch obwohl er schon auf der breiteren Unterwegs ist, muß sich nicht wundern wenn man ihm den Spiegel abfährt :p.
 
in wie fern ist Geschwindigkeit sozial bzw asozial ?
drängeln und gefährdendes Verhalten, ok
kann man aber auch wenn man langsamer fährt als das Schild es gebietet

aber Geschwindigkeit? man benutzt nicht mehr Raum als Andere, schon garnicht zeitgleich den selben - Spritverbrauch, vielleicht - damit wäre aber jeder allein Reisende per se asozial
​Alle die Autofahren haben sich dazu bekannt sich an gewisse Regeln zu halten.
​Sich nicht an Regeln zu halten, die man (im Rahmen der Demokratie) beschlossen hat und als Gegenzug für die Mobilität akzeptiert, ist einfach assozial gegenüber all denjenigen, die sich dran halten.


die durchaus in der Lage sind, auch auf dem schmäleren Streifen zu überholen.
​ist da nicht eh meistens Überholverbot?
 
Ich sehe die Sache dergestalt, dass kein Privatmann das Recht dazu hat, Regelungen der StVO bei jemand anderem durchzusetzen. Dazu gehört meines Erachtens auch andere auszubremsen, weil die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Baustelle bei 80 km/h liegt.

§1 Abs. 2 StVO sagt:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Verstoße ich also gegen die StVO weil sich mein Hintermann anschickt, dies in einem anderen Bereich des selben Gesetzes ebenfalls zu tun, dann handle ich nicht richtiger oder ehrbarer. Denn es gibt vor dem Gesetz keine Gleichbehandlung im Unrecht. Möchte also jemand unbedingt mit 110 km/h durch die Baustelle jagen, dann liegt es nicht an mir ihn daran zu hindern.

Selbstjustiz sieht unser Rechtssystem nicht vor, weder im Straf- noch im Straßenverkehrsrecht. ;)
 
The Ripper schrieb:
​​ist da nicht eh meistens Überholverbot?

Wie das deutschlandweit im Verhältnis ist, kann ich dir nicht sagen. Auf den Strecken auf denen ich in den letzten Wochen so unterwegs war, war eigentlich alles dabei.
 
Noxiel schrieb:
Selbstjustiz sieht unser Rechtssystem nicht vor, weder im Straf- noch im Straßenverkehrsrecht. ;)

Mit Selbstjustiz hat das aber halt mal rein gar nichts zu tun?
Selbstjustiz waere, wenn ein anderer Fahrer eine Verkehrswidrigkeit beginge und ich ihn persoenlich dafuer haftbar machen wollte.

Was hier grad diskutiert wird, nennt sich vorausschauendes Fahren, welches die Moeglichkeiten anderer Fahrer einschraenkt die StVO zu brechen. Und solange man sich dabei selbst an die geltenden Regeln haelt, ist das vollkommen legitim und auch so vorgesehen. Weniger Fehler anderer bedeutet auch, dass der Verkehr fuer den Fahrer selbst besser einzuschaetzen ist. Ausserdem vermeidet man so eigene Fehler, die bei unvorhergesehenen Aktionen anderer passieren koennten.
Mein Fahrlehrer hat mich damals bsw. explizit angewiesen an Ampeln beim rechts abbiegen so weit rechts wie erlaubt zu halten, damit fuer moegliche Fahrradfahrer kein Platz mehr ist. Auf diese Weise minimiert man einfach Risiken, indem man vorausschauend faehrt.

Gleiches Spiel in der Baustelle hier. hallo7 hat doch in Post #4010 schon klar anhand der StVO dargelegt, warum dort in vielen Faellen ohnehin freie Fahrstreifenwahl gibt und somit das Rechtsfahrgebot nicht gilt. Somit ist es auch voellig legal und legitim links zu fahren um riskante Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prosaft schrieb:
Was hier grad diskutiert wird, nennt sich vorausschauendes Fahren, welches die Moeglichkeiten anderer Fahrer einschraenkt die StVO zu brechen.

Du redest dir deine Welt echt so zusammen wie du es brauchst. Durch deine Blockwartmentalität provozierst du höchstens riskante Überholmanöver die zu schweren Unfällen führen können. Autofahrer die andere "erziehen" möchten braucht kein Mensch.
 
DaruDaru schrieb:
Du redest dir deine Welt echt so zusammen wie du es brauchst. Durch deine Blockwartmentalität provozierst du höchstens riskante Überholmanöver die zu schweren Unfällen führen können. Autofahrer die andere "erziehen" möchten braucht kein Mensch.

Eben nicht. Es ist echt furchtbar nervig, dass ihr einfach immer nur schlicht das lest und reininterpretiert, was ihr hoeren wollt.

Ich hab null Interesse daran irgendwen zu "erziehen", oder den "Oberlehrer zu spielen", oder eine der zig anderen tollen Formulierungen, die ihr euch ausdenkt.
Solange es mich nicht tangiert, koennt ihr von meiner Seite aus fahren wie ihr lustig seid. Das ist komplett euer Bier.

Mein Ansatz ist hier rein pragmatischer Natur. Von mir aus koennt ihr mit euren >2m Karren in engen Baustellen so viele Leute ueberholen wie ihr lustig seid. Aber wenn ich einen legalen Weg habe dieses Risiko und den Aerger in meinem Fall zu vermeiden, werde ich das stets tun. ;)
 
Es gibt wahrlich genügend Urteile dazu das es nicht deine Aufgabe ist Verkehrserziehung auszuüben. Bitte selber danach suchen.
 
The Ripper schrieb:
​Sich nicht an Regeln zu halten, die man (im Rahmen der Demokratie) beschlossen hat und als Gegenzug für die Mobilität akzeptiert, ist einfach assozial gegenüber all denjenigen, die sich dran halten.
wie hochtrabend du das beschreibst ^^
aber auch jemand der +X fährt hält sich ja offenbar an die Regeln, nur eben mit einer Grauzone (z.B. Tachoabweichung+Messtoleranz), andernfalls müsste die Person ja die Regeln gänzlich ignorieren was hier aber garnicht der Fall ist, hier also gänzlich von asozial zu sprechen erscheint mir unpassend
außerdem muss es ja nicht mal zwingend mutwillig sein

um zum Thema zurück zu kommen also bezogen auf die Section Control, werden aber "Streber" (die versuchen das Limit mit Auszeichnung zu erreichen) bestraft, während jemand der Limite mutwillig im größeren Rahmen ignoriert sich gänzlich aus der Verantwortung stehlen kann - im Vergleich zum Blitzer damit eher ein Rückschritt

Prosaft schrieb:
Mein Ansatz ist hier rein pragmatischer Natur. Von mir aus koennt ihr mit euren >2m Karren in engen Baustellen so viele Leute ueberholen wie ihr lustig seid. Aber wenn ich einen legalen Weg habe dieses Risiko und den Aerger in meinem Fall zu vermeiden, werde ich das stets tun. ;)
wenn du einen LKW fahren würdest könnte man das ja vielleicht noch verstehen, um gerade bei unwegigen Baustellen niemanden zu gefährden
aber wenn du deine Juckelpinne (außer das ist so ein super Breitbau mit gefühlten ~2,5m) nicht mittig auf der Spur halten willst (obwohl du ja selbst zugibst kein fahrerisches Defizit dahingehend zu haben) ist das kein "legales" Mittel

Erfahrungsgemäß kann ich dich zwar verstehen, wenn man rechte Spur & möglichst rechts fährt viele Idioten die sich normalerweise nicht zu überholen trauen würden womöglich doch Mut fassen, was dann auch schiefgehen kann, aber so lange man sich normal verhält und sich ggf. noch einen Fluchtweg offen hält spricht nicht dafür absichtlich eine Spur zu blockieren. Wobei die ursprüngliche Aussage sich ja darum drehte dass jemand die linke Spur gar nicht erst frei macht weil man ja @Limit ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine Grauzone, das ist ledeglich entgegenkommen der Behörden. Fahr in die Niederlande/Teile der USA usw. da darfst du dir deine Tachoabweichung selbst einkalkulieren und die Messtoleranz ist eigentlich auch schon zu vernachlässigen und nur mehr ein Überbleibsel vergangener Tage. Sofern man sich an den Tacho hält, ist man eh nicht zu schnell, alles andere geht auf eigene Gefahr...
Ist hierzulande und auch in Deutschland zurzeit allerdings nicht umsetzbar ;)

Die Section Control bestraft sicher niemanden der sich ans Limit hält bzw. dieses genau zu erreichen versucht...

Bzgl. Verkehrserziehung: Derjeniger der das Rechtsfahrgebot ignoriert um andere zu bremsen ist genauso schlimm wie derjenige der jenen zum rechts fahren erziehen will. Im Endeffekt genau das selbe, beide halten sich nicht an die Regeln und legitimieren dies mit dem Fehler des anderen... Toll :P
 
Darum bin ich ja eigentlich dafür gänzlich nur Richtgeschwindigkeiten oder ne ähnliche Regelung (sowas wie ausgerufene Empfehlung +/- 20) zu verwenden
den Verkehrserziehern nimmt man den Wind aus den Segeln und die notorischen Raser werden automatisch weniger wenn man ihnen bei einem Verstoß gegen das "soft Limit" und erfolgtem Schaden dann gleich den Schein nimmt (also so ähnlich wie jetzt mit Limit und +40 geblitzt) nur dass eben jetzt die Limit-halter sich auf den Schlips getreten fühlen, bzw mitunter die LKW schneller sind als die PKW
 
Prosaft schrieb:
Mit Selbstjustiz hat das aber halt mal rein gar nichts zu tun?
Selbstjustiz waere, wenn ein anderer Fahrer eine Verkehrswidrigkeit beginge und ich ihn persoenlich dafuer haftbar machen wollte.
Dann nennen wir das Kind eben Amtsanmaßung. Du verhinderst ohne Berechtigung das Missachten der StVO durch andere Verkehrsteilnehmer. Und dazu bist du eben nicht legitimiert.

Prosaft schrieb:
Was hier grad diskutiert wird, nennt sich vorausschauendes Fahren, welches die Moeglichkeiten anderer Fahrer einschraenkt die StVO zu brechen.
Und dazu bist du eben nicht befugt.... siehe §1 Abs. 2 StVO.

Prosaft schrieb:
Und solange man sich dabei selbst an die geltenden Regeln haelt, ist das vollkommen legitim und auch so vorgesehen.
Deinen Fahrstreifen zu verlassen, denn so interpretiere ich deinen Beitrag #3972, ist aber nicht legitim.
§2 Abs. 1 und 2 StVO
1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Auf die Ausnahme in §7 Abs. 1 StVO wurde ja bereits hingewiesen:
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. [...]
Die Verkehrsdichte ist entscheidend, nicht dein persönlicher Wunsch andere Verkehrsteilnehmer vom Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abzuhalten. Ist die rechte Spur frei, ist sie zu nutzen.

Prosaft schrieb:
Weniger Fehler anderer bedeutet auch, dass der Verkehr fuer den Fahrer selbst besser einzuschaetzen ist. Ausserdem vermeidet man so eigene Fehler, die bei unvorhergesehenen Aktionen anderer passieren koennten.
Ich befürchte, dass man durch das absichtliche Blockieren der linken Fahrspur eher unvorhergesehene Aktionen anderer Verkehrsteilnehmer provoziert. Rechts überholen, dich im Anschluss ausbremsen, den Fahrweg schneiden, noch schneller fahren, da man ja "kostbare" Zeit verloren hat, allgemein gestresster reagieren, da man sich über den Vordermann aufregen musste, der die Spur blockiert hat etc. pp....

Prosaft schrieb:
Mein Fahrlehrer hat mich damals bsw. explizit angewiesen an Ampeln beim rechts abbiegen so weit rechts wie erlaubt zu halten, damit fuer moegliche Fahrradfahrer kein Platz mehr ist. Auf diese Weise minimiert man einfach Risiken, indem man vorausschauend faehrt.
Hier hat dir dein Fahrlehrer auch korrekt die StVO erläutert, die sieht das nämlich genau so vor (§9 Abs 1. Satz 2). Dein Verhalten in der Baustelle sieht die StVO aber nicht vor und ist damit ein Verstoß gegen dieselbe. Das kannst du dir noch so häufig mit vorausschauendem Fahren schön reden, an deinem Verstoß gegen geltendes Recht ändert das wenig.

Prosaft schrieb:
Gleiches Spiel in der Baustelle hier. hallo7 hat doch in Post #4010 schon klar anhand der StVO dargelegt, warum dort in vielen Faellen ohnehin freie Fahrstreifenwahl gibt und somit das Rechtsfahrgebot nicht gilt. Somit ist es auch voellig legal und legitim links zu fahren um riskante Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Nein, das hat hallo7 nicht ausgesagt. Was er gesagt ist, dass wenn es die Verkehrsdichte rechtfertigt vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf.
Das unterstellst du aber in deinem Beitrag #3972 nicht, sondern proklamierst freimütig links zu fahren um andere daran zu hindern, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
 
Noxiel schrieb:
Dann nennen wir das Kind eben Amtsanmaßung. Du verhinderst ohne Berechtigung das Missachten der StVO durch andere Verkehrsteilnehmer. Und dazu bist du eben nicht legitimiert.

Selbstverstaendlich bin ich dazu berechtigt. Wir haetten ein sehr grosses Problem, wenn man nicht dazu berechtigt waere, denn beim Fahrstil des durchschnittlichen Deutschen hindere ich einen Verkehrsteilnehmer am Missachten der StVO jedes mal, wenn ich es mir anmasse mich in der Stadt an ein Tempolimit zu halten. Oder auch zB wenn ich an ner gelben Ampel anhalte. Beispiele gibt es viele.


Noxiel schrieb:
Und dazu bist du eben nicht befugt.... siehe §1 Abs. 2 StVO.

Meinst du den hier?
> (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Hier wiederhole ich gerne meine Aussage von letzter Seite: Rein per Definition schon kann niemand "geschaedigt" werden, indem man ihm die Moeglichkeit nimmt, sich nicht an die Regeln zu halten. Dieser Paragraph existiert nicht, um euren schlechten Fahrstil zu decken. Ansonsten muesste man jedes mal rechts ran fahren, wenn einem mal wieder ein BMW an der Stossstange klebt.


Noxiel schrieb:
Deinen Fahrstreifen zu verlassen, denn so interpretiere ich deinen Beitrag #3972, ist aber nicht legitim.
§2 Abs. 1 und 2 StVO

Es ist sehr wohl legitim auf den engen Baustellen, ueber die urspruenglich diskutiert wurde.
Hier bildet sich sehr haeufig Kolonnenverkehr aus, der ohne Probleme den von hallo7 genannten Paragraphen erfuellt.


Noxiel schrieb:
Auf die Ausnahme in §7 Abs. 1 StVO wurde ja bereits hingewiesen:

Die Verkehrsdichte ist entscheidend, nicht dein persönlicher Wunsch andere Verkehrsteilnehmer vom Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abzuhalten. Ist die rechte Spur frei, ist sie zu nutzen.

Die rechte Spur ist zu nutzen, sofern die Verkehrssituation gefahrlose Ueberholmanoever erlaubt. Auf der Autobahn ist das oft der Fall, und damit hab ich auch ueberhaupt kein Problem. In den angesprochenen Baustellen ist das nicht der Fall.


Noxiel schrieb:
Ich befürchte, dass man durch das absichtliche Blockieren der linken Fahrspur eher unvorhergesehene Aktionen anderer Verkehrsteilnehmer provoziert. Rechts überholen, dich im Anschluss ausbremsen, den Fahrweg schneiden, noch schneller fahren, da man ja "kostbare" Zeit verloren hat, allgemein gestresster reagieren, da man sich über den Vordermann aufregen musste, der die Spur blockiert hat etc. pp....

Okay und solches Verhalten rechtfertigst du auch noch? Double standards much? :rolleyes:


Noxiel schrieb:
Hier hat dir dein Fahrlehrer auch korrekt die StVO erläutert, die sieht das nämlich genau so vor (§9 Abs 1. Satz 2). Dein Verhalten in der Baustelle sieht die StVO aber nicht vor und ist damit ein Verstoß gegen dieselbe. Das kannst du dir noch so häufig mit vorausschauendem Fahren schön reden, an deinem Verstoß gegen geltendes Recht ändert das wenig.

Dieses Verhalten ist in Baustellen sogar in dem Massen gewuenscht, dass man explizit Schilder wie in #4009 aufhaengt um auch noch dem letzten Bonobo vor Augen zu fuehren, wie er sich bei solch engen Fahrspuren und Kolonnenverkehr zu verhalten hat, obwohl das schon rein aus der StVO folgt.



Noxiel schrieb:
Nein, das hat hallo7 nicht ausgesagt. Was er gesagt ist, dass wenn es die Verkehrsdichte rechtfertigt vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf.
Das unterstellst du aber in deinem Beitrag #3972 nicht, sondern proklamierst freimütig links zu fahren um andere daran zu hindern, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Warum liegt hier eigentlich Stroh? Ach du willst mit einem Strawman diskutieren, sag das doch. :rolleyes:
Ich hab jetzt schon mehrmals betont, dass es nicht meine Intention ist irgendwen zu belehren, sondern lediglich das Risiko zu minimieren, dem mich diese Fahrer aussetzen.
 
Wie kommen hier alle darauf, das es um Erziehung, massregeln oder ausbremsen geht?
Es dient rein zum Selbstschutz, da es eben zu eng zum überholen ist und man keine Kratzer oder kaputten Spiegel will.
 
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