generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ja, tut er. Auch wenn da nicht schneller erlaubt ist und andere Verkehrsteilnehmer dennoch schneller fahren, so hat man für diese Platz zu machen und rechts zu fahren. Irgendeine Ausnahme des Rechtsfahrgebotes für selbsterannte Hilfspolizisten sieht unsere StVO nicht vor.
 
du hast links im Fall nichts verloren
Verstehe ich auch nicht ganz, wenn man an den Autos vor einem vorbei will, sollte man wohl links fahren? Auch wenn rechts keiner ist, weil alle links fahren, so würde man doch beim Wechsel nach rechts entweder die Gehschwindigkeit halten, die man nicht fahren will, oder eben dort überholen, was man ebenso nicht will.
Wenn die Leute links fahren, das aber (nen gutes Stück) unter dem Limit ist, oder frei ist und die direkt vor mir auch weit genug von ihrem Vordermann weg sind, die rechte Spur frei ist, Leuchte ich denen auch immer so lange in die Spiegel, bis die Platz machen. Klappt eigentlich immer.
 
Wenn rechts frei ist, ja. Ich halte es auch für eine Form der Nötigung, wenn Leute strikt 80 kmh auf der linken Spur fahren. Verkehrserziehung ist kein privates Hobby.
 
@Tandeki: Wenn du hier andere Leute der Noetigung bezichtigst, solltest du auch in der Lage sein wenigstens ein einziges legales Fahrmanoever zu nennen, das durch dieses Verhalten unterbunden wird.
 
wer sagt denn das du exakt 80 fährst? selbst wenn du nur 79,4 km/h erreichst kann man dich mit 79,5km/h (oder mehr) überholen und angesichts von Messtoleranzen könne wir auch unterstellen das du sowieso entweder zu langsam oder selbst im rechtswidrigen Raum unterwegs bist (Stein, Schuld, werfen usw.)

etwas mehr Toleranz untereinander würde auch den STVO-Fundamentalisten gut tun, dann gäbe es wohl auch weniger Unfälle wegen "überhöhter Geschwindigkeit" zu beklagen weil jemand sich im Namen der gerechten Sache den Ketzern in den Weg stellt
 
Prosaft schrieb:
@Tandeki: Wenn du hier andere Leute der Noetigung bezichtigst, solltest du auch in der Lage sein wenigstens ein einziges legales Fahrmanoever zu nennen, das durch dieses Verhalten unterbunden wird.

Das habe ich doch! Man muss es nur lesen wollen...

Wenn rechts frei ist, dann gilt das sogenannte Rechtsfahrgebot. Dann gibt es keinen Grund, auf der linken Spur mit 80 kmh stur zu fahren.

Nötigung ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und keine Bezichtigung meinerseits.
 
Findus schrieb:
selbst wenn du nur 79,4 km/h erreichst kann man dich mit 79,5km/h (oder mehr) überholen

Können schon, dürfen nicht. Zum Überholen ist ein signifikanter Geschwindigkeitsunterschied nötig damit das Manöver durchgeführt werden darf. Faustregel sind min. 10 km/h Unterschied.

Dauert das Überholen zu lang wirst du bestraft, ab 40 Sekunden Dauer kann das schon passieren.


@Nötigung: Nein das ist keine Ordnungswidrigkeit und vor allem nicht in der StVO vorhanden. Nötigung gibt es nur nach StGB und da muss schon einiges vorliegen, es ist immerhin eine Straftat - Gerichtsurteile dazu kann man googlen oder in dem Thread nachlesen ;)
Meist ist es *nur* eine Behinderung oder eine andere Ordnungswidrigkeit und keine Nötigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.auto-service.de/werkstat...age.channel2_4.Droht Rasern bald Gefängnis?.1
Es könnte bald etwas härter werden ... wenn ein paar Ausnahmeregelungen aus §315c, StGB verschwinden.
Ich bin gespannt, was draus wird ... ich begrüße den Vorstoß, allerdings nicht wegen seines genauen Inhaltes (ich finds ein bisschen zu hart), sondern deswegen, weil er die öffentliche Debatte wieder etwas beleben könnte ... und sich genau dadurch auch ein paar mehr Menschen etwas mehr Gedanken um ihr eigenes Fahrverhalten machen würden (natürlich nur die, die wirklich zu Selbstkritik fähig sind).
Auch wenn wohl zunächst wieder die grünen "Spinner" ob dieses radikalen Vorschlags angefeindet werden.

Übrigens halte ich die Vorschläge der Grünen für überzogen ... ich sehe darin nichts weiter, als eine ganz normale Verhandlungseröffnung. Erstmal 150% fordern, dann kann man bei einer zwei drittel Umsetzung einen Erfolg verbuchen, und obendrein noch glaubwürdig behaupten, man hätte ja Kompromißbereitschaft gezeigt. Die genaue Formulierung ist erstmal nur "Verhandlungsmasse" mit viel Spielraum.
So läuft das halt im Suq namens Bundestag.

Aus gegebenem Anlass sollte man eventuell auch über eine fallgebundene Aufhebung der diplomatischen Immunität nachdenken ... wenigstens bei Vorgängen mit Personenschaden - ich dachte eigentlich, das würde ohnehin schon gemacht :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Tandeki schrieb:
Wenn rechts frei ist, ja. Ich halte es auch für eine Form der Nötigung, wenn Leute strikt 80 kmh auf der linken Spur fahren. Verkehrserziehung ist kein privates Hobby.
In diesem Fall ging es um eine Baustelle.
Maximale Höchstgeschwindigkeit 80km/h.
Niemand kann sich genötigt fühlen, wenn das voraus fahrende Fahrzeug zwischen 79km/h und 80km/h fährt.
Es gibt keinen Rechtsanspruch die Regeln zu brechen. Ganz abgesehen davon, dass es dann ganz sicher keine Nötigung ist, durch den auf der linken Spur fahrenden Fahrzeug mit 80km/h, wenn man das Fahrzeug nicht überholen kann, sondern es ist eine übelste Respektlosigkeit der Arbeiter auf der Baustelle gegenüber und eine massive Gefährdung dieser Personen, die dort für die Allgemeinheit arbeiten.
Ich wünsche mir eine straffe Kontrolle an Autobahnbaustellen und jeder der die Regeln missachtet muß 7 Tage 1 Meter neben dem Verkehr 4 Std stehen. Ok, wer sich dann vor Ablauf der 4 Std. eingenässt hat, darf sich umziehen. Diese Zeit wird dann aber gestoppt. Von diesen 4 Std a 7 Tage soll keine Sekunde verloren gehen, dem brutalen Wahnsinn ins Auge zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da stimme ich Dir zu, Baustellen sind besondere Situationen. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass ich es lediglich dann für Nötigung halte, wenn rechts frei ist. Baustellenspuren sind aber oft einspurig oder Überholen ist gar nicht erlaubt. Dann bleibt man gefälligst wo man ist und fährt aus Sicherheitsgründen auch nicht schneller als erlaubt. In den USA wird man übrigens unter Androhung harter Strafen vor Baustellen darauf hingewiesen, dass man die Arbeiter keinesfalls gefährden sollte.
 
Tandeki schrieb:
Ich habe Dir die relevanten Stellen sogar zitiert. Mehr kann man nun wirklich nicht mehr machen.
Du hast gewonnen, ich gebe auf. Gegen deine Halluzinationen in Bezug auf vorhandene Daten in den Statistiken komm ich nicht an.



btw. das mit dem Section Control wird in ein paar Jahren ohnehin Flächendeckend vorhanden sein.
Einmal dürft ihr Raten was nach Einführung der PKW-Maut mit diesen Messtellen angestellt werden wird.
Ergänzung ()

btw Rechtsfahrtgebot ist nunmal vorhanden. Ob Baustelle oder nicht.
 
wiztm schrieb:
Du hast gewonnen, ich gebe auf. Gegen deine Halluzinationen in Bezug auf vorhandene Daten in den Statistiken komm ich nicht an.

Ich will nicht gewinnen, sondern diskutieren. Das setzt aber voraus, dass Du auch dazu bereit bist. Wenn ich also Stellen aus einer Statistik zitiere und danach für mich interpretiere, dann kannst Du gerne sagen "aber ich interpretiere das anders, weil ...".

Nicht mit Argumenten, sondern lediglich mit Beleidigungen zu antworten (Halluzinationen) ist hingegen einfach nur schlechter Stil.
 
Dann bleibt man gefälligst wo man ist und fährt aus Sicherheitsgründen auch nicht schneller als erlaubt.
​Aha und wenn keine Baustellen da sind, ist es in Ordnung?

Selbst wenn man links bei 80 ohne Baustelle mit 80 fährt, braucht sich keiner gestört fühlen, noch rechts überholen.
 
Na Dir bricht es aber auch keinen Zacken aus der Krone, wenn Du einfach dem Rechtsfahrgebot nachkommst und Platz machst. Oder womit hast Du dann exakt ein Problem?
 
Ich möchte nicht in einer Baustelle überholt werden, denn da ist es meist zu eng. Ich bleibe zwar meist rechts, aber so das keiner vorbei kommt. Will ja nicht, dass der mir nen Kratzer ins Auto fährt.
 
Tandeki schrieb:
Das habe ich doch! Man muss es nur lesen wollen...

Nein, du hast mich lediglich der Noetigung bezichtigt und ein bisschen "mimimi Rechtsfahrgebot" von dir gegeben. Du hast eben nicht dargelegt, wo genau hier eine Verkehrsbehinderung vorliegen soll (eben weil auch niemand in seinem Fortkommen gemaess der zulaessigen Geschwindigkeit von 80 km/h gehindert wurde).

Man muss auch manchmal ein bisschen nachdenken, bevor man schreibt. Zum Beispiel koennte man sich Gedanken machen, worin eigentlich der Sinn/die Schutzintention eines Gesetzes liegt. Denn darauf berufen sich dann halt auch Richter, die sich mit den Faellen beschaeftigen.
Im Falle des Rechtsfahrgebot schaut das folgendermassen aus: Da rechs ueberholen verboten ist, stellt das wechseln auf die rechte Spur ein deutlich weniger riskantes Verkehrsmanoever dar, verglichen mit einem Ueberholmanoever, das sein Hintermann ggf. durchfuehren moechte.
Wenn man sich das verdeutlicht, ist auch sofort ersichtlich, warum das Rechtsfahrgebot auf BAB absolut sinnvoll ist: Hier haben wir nur eine vorgegebene Richtgeschwindigkeit und legale Ueberholmanoever sind an der Tagesordnung.

Ganz anders der Fall des Kolonnenverkehrs in einer Tempolimitierten Baustelle. Wie bereits hallo7 dargelegt hat, ist ein legaler Ueberholvorgang gar nicht moeglich (sofern das ueberholen ueberhaupt nicht schon von vornherein in der Baustelle untersagt ist).
Wenn man jetzt einen Blick zurueckwirft auf mein Beispiel, ist es offensichtlich, warum hier weder eine Verkehrsbehinderung, noch eine Missachtung des Rechtsfahrgebots, noch eine Noetigung vorliegt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Rechtsfahrgebot auf unbeschraenkten Autobahnen gilt, um das Risiko bei legalen Ueberholvorgaengen zu senken. Es kann ganz sicher nicht genutzt werden um illegale Ueberholvorgaenge zu rechtfertigen oder zu ermoeglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prosaft schrieb:
Nein, du hast mich lediglich der Noetigung bezichtigt und ein bisschen "mimimi Rechtsfahrgebot" von dir gegeben. Du hast eben nicht dargelegt, wo genau hier eine Verkehrsbehinderung vorliegen soll (eben weil auch niemand in seinem Fortkommen gemaess der zulaessigen Geschwindigkeit von 80 km/h gehindert wurde).

Man muss auch manchmal ein bisschen nachdenken, bevor man schreibt.

Seufz. Ich dachte mir noch, warum Du so gereizt bist und stellte mir noch die Frage, ob es modern ist, wie Du angreifend und unsachlich zu argumentieren. Ich meine, für manche neuen Trends bin ich einfach nicht mehr in dem Alter, sie noch zu lernen.

Dein letzter Beitrag hat mir dann aber gezeigt, dass Du Dich lediglich angegriffen gefühlt hast und Du deshalb um Dich schlägst.

Das ist sehr bedauerlich, denn so waren meine Ausführungen zum Thema Nötigung nicht gemeint. Übrigens gibt es auch Gesetzesurteile, in denen penetrant rechts fahrende Autofahrer wegen Nötigung verurteilt wurden. Du siehst, auch Gerichte können "Mimimi" machen. Mit dem Unterschied, dass man in einem Forum unpassende Meinungen mit solchen Kindereien polemisch abqualifizieren kann, der Verurteilte aber dennoch sein Ordnungsgeld zahlen muss. Aber das auch nicht immer, da andere Gerichte wiederum gegenteilig geurteilt haben.

In jedem Fall sollte man links Platz machen, wenn rechts frei ist. Das entspannt die Situation und macht einen nicht weniger zu einem Mann. ;-)
 
@Tandeki: Danke fuer deine Antwort. Da du keine neuen sachlichen Argumente liefern konntest, fuehle ich mich so weit erstmal in meiner Position bestaetigt. ;)
Leider kann man deinen Post zu groesstenteilen hiermit zusammenfassen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_hominem
Das ist mir dann ehrlich gesagt ein bisschen zu doof, dementsprechend klinke ich mich mal aus. :)
 
Kurzer Einwurf: Von der Polizei werden auch Linksfahrschleicher von der Autobahn geholt. Es gilt übrigens das Rechtsfahrgebot, auch ohne mimimi, und das für alle.
 
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