FreiherrVonWild schrieb:
Klar, wenn Du dafür bezahlst, stelle ich Dir die Urteile gerne zusammen.
https://www.google.de/search?q=§§+5...O+Urteile&sa=G&gbv=1&sei=dQNtV9KxKMTaUerorugE
Man muss schon Anwalt sein, um für so einen Pups Geld verlangen zu müssen ... oder mit mangelnder Medienkompetenz geschlagen, um das nicht schnell mal selbst rauszusuchen. Ich hab einfach die entsprechende Passage kopiert, und Google wurde fündig.
Ich habe die Urteile allerdings nicht gelesen, denn ich glaube, dass eine juristische Lösung hier mit Abstand die schlechteste wäre.
Dass der nachfolgende Verkehr nicht zu Bremsungen gezwungen werden darf, ist übrigens wiederum interpretationsbedürftig. Was bedeutet "gezwungen" in dem Zusammenhang. Der eine fühlt sich zum Bremsen gezwungen, weil jemand in den Sicherheitsabstand gezogen ist, der andere fühlt sich schon auf die gleiche Weise behindert, wenn am Horizont ein Auto auftaucht, welches ca. 50km/ langsamer fährt.
Was ist nach Ansicht der Gerichte in diesem Fall unter Zwang zu verstehen? Genau diese Frage muss in den Urteilen geklärt werden, sonst sind DIESE Urteile für die Diskussion denkbar irrelevant ...
Viel Spass beim lesen ... ich kann mir nicht vorstellen, dass es Richter gab/gibt, die es als Zwang bewerten, wenn jemand wegen eines Überholvorganges 500m vor ihm sein Tempo von 200 auf 150 reduzieren muss ... eine solche Definition von Zwang käme nämlich stellenweise einem allgemeinen Überholverbot gleich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es vor Gericht als "Zwang zur Bremsung" gewertet wird, wenn der Hintermann bis ultimo auf dem Gas gestanden ist ... in dem Fall hat er die Bremsung nämlich sebst notwendig gemacht und ist nicht vom langsamen Vordermann dazu gezwungen worden.
Von Zwang kann man hier mMn nur dann sprechen, wenn die Bremsung durch ein unangekündigtes und unvorhersehbares Manöver provoziert wurde ... vorrausgesetzt der Auffahrende war aufmerksam und hat die Anzeichen (Blinker z.B.) nicht einfach übersehen.
Wenn man die letzten Seiten dieses Threads so durchliest, dann sollten wir wohl dazu übergehen, eine Notschlachtung für Menschen mit offensichlicher Perspektivübernahme-Schwäche zu fordern.