WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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- 9.949
Gelohnt hat es sich schon (sofern es so auch rechtskräftig wird). Die Provider werden so gezwungen deutlich auf die Drossel hinzuweisen und dürfen nicht mehr mit einer bspw 50mbit Flat werben, aber dann in den Details oder gar Kleingedrucktem auf diese heftige Einschränkung hinweisen.
Das ist ein wichtiger Schritt für den nicht versierten Verbraucher.
Ausserdem ist es ein kleiner Rückschlag für die Telekom.
Denn eine 2mbit/s Flat mit 75gb Highspeedvolumen verkauft sich nunmal schlechter als eine 16mbit/s Flat bei der das nur in den Dateils steht.
Zudem dürfen alle seit April abgeschlossenen Verträge nicht gedrosselt werden (auch 2016 nicht), da die Klausel ja ungültig erklärt wurde (natürlich nur wenn das Urteil rechtskräftig wird).
Auch andere Anbieter, bspw Kabel Deutschland werden sich nun beraten und ggf handeln müssen.
Das ist ein wichtiger Schritt für den nicht versierten Verbraucher.
Ausserdem ist es ein kleiner Rückschlag für die Telekom.
Denn eine 2mbit/s Flat mit 75gb Highspeedvolumen verkauft sich nunmal schlechter als eine 16mbit/s Flat bei der das nur in den Dateils steht.
Zudem dürfen alle seit April abgeschlossenen Verträge nicht gedrosselt werden (auch 2016 nicht), da die Klausel ja ungültig erklärt wurde (natürlich nur wenn das Urteil rechtskräftig wird).
Auch andere Anbieter, bspw Kabel Deutschland werden sich nun beraten und ggf handeln müssen.