News Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet

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hmm bin ja kein jurist, aber eigentlich müsste die ip-adresse doch als beweismittel nicht mehr zulässig sein, also das ganze verfahren wenn heraus kommt das man nix kommerzielles macht?

Ich weiß nicht was die juristen aus sowas machen, aber theoretisch dürfen nur die ip-adressen von leuten herausgegeben werden denen die musikmafia nachweisen kann das man damit geld verdient. "kommerzielles interesse"
Wenn dem nicht so ist haben wir ein problem mit dem juristentum und nicht der politik. Das hört sich nämlich noch halbwegs vernünftig an, hätte schlimmere gesetze erwartet, auch wenn natürlich der idealzustand wäre: freie kultur für jeden außer er verursacht damit explizit kosten. (museum, klau eines mediums etc) aber das war von unserer regierung ja nicht zu erwarten daher find ich das gesetz eigetnlcih noch recht vernünftig.

Außer wie gesagt Anwälte verkehren das gesetz und legen es gegenteilig dessen aus wie es eigentlich im wortlaut heißt.

Aber die Juristen sind ja eh oft übereifrig und interpretieren sowas dann extrem zu gunsten der musikmafia und gegen private einzelpersonen.

Die höchstgrenze für ne erste abmahnung finde ich dann aber auch gut, klar 50,- wären besser aber 100,- ist besser als nix, das ist also das schlimmste was einem passieren kann solange man sowas noch nicht gekriegt hat, damit ist ein kind nicht gleich sein ganzes erspartes los. Und wenns sich dann für die Anwälte angeblich nicht lohnt um so besser, das wird das nicht nur aus reiner geldgeilheit gemacht sondern nur wenn man wirklich jemand an mahnen will, sobald dahinter kommerzielle interessen sind uffert sowas schnell aus.
 
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Schön wieder ein Gesetz was auf alle Fälle nicht im Sinne der Mehrheit ist und ihr letztendlich sogar schadet. Warum wurden die Leute die diesen Mist zugestimmt haben noch nicht verhaftet und auf Basis des Grundgesetzes abgeurteilt? Naja da sieht man wieder, wie der Rechtstaat immer mehr den Bach runter geht und Macht,Gier und Korruption die Oberhand gewinnen.
 
Also ich finde das gar nicht so schlecht. Mich kann es zwar eh nicht treffen, aber ich finde es auch nicht richtig, dass wenn Jugendliche ein paar Lieder herunterladen die Eltern dann gleich 5000 € zahlen sollen. Das steht einfach nicht im Verhältnis und kann für viele Familie finanziell auch echt zum Problem werden.

Ich mein man muss ganz klar sehen: wenn jemand etwas tut, dass illegal ist, dann muss er damit rechnen, dass er dafür belangt wird. Allerdings sollte sich dies im Rahmen halten und dass ist mit den 100 € denke ich getan.

Die Musikindustrie sollte sich lieber darauf konzentrieren, dass sie einen tollen Online-Shop anbieten, der den Bedürfnissen der Konsumenten auch gerecht wird. Das legale Downloads erfolgreich sind hat man jetzt ja schon öfters gelesen - es liegt also nicht am Markt, sondern es liegt eher am fehlenden Angebot. Darüber sollten die Herren mal nachdenken.
 
Normal heißt es doch im Namen des Volkes oder nicht? ist SPD/CDU/CSU schon das ganze Volk in Deutschland?
 
So leid es mir tut, aber die News ist für mich unverständlich, da ich kein Jurist bin.
Was soll denn bitteschön das heissen:
Dann könne der Inhaber der Rechte an dem Medium seinen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten – also auch dem Provider – geltend machen und die IP-Adressen des Filesharers erfragen. Will er darüber hinaus auch die Namen des Besitzers der IP-Adresse erfahren, so ist für diese Entscheidung weiterhin ein Richter notwendig.
Die Industrie kann IP-Adressen abfragen, aber ohne richterlichen Beschluss nicht den Namen dazu? Was für Daten erhält die Industrie denn dann auf Anfrage?

greetz
-Fr34k-
 
xxxx schrieb:
Schön wieder ein Gesetz was auf alle Fälle nicht im Sinne der Mehrheit ist...

Ich hab vor kurzem mal gelesen, dass Deutschland mehr und mehr zum Rentnerstaat wird, also von daher dürfen da meiner Meinung nach <40-Jährige ni erwarten, dass die Politiker was für sie tun... - ist leider so..

Ich bin sogar der Meinung, unsere Politiker dürften solche Gesetze gar nicht verabschieden, weil sie überhaupt nicht den Einblick in diese moderne Welt besitzen, aber das hat die ja noch nie von neuen Gesetzen abgehalten..
 
blackiwid schrieb:
Ich weiß nicht was die juristen aus sowas machen, aber theoretisch dürfen nur die ip-adressen von leuten herausgegeben werden denen die musikmafia nachweisen kann das man damit geld verdient. "kommerzielles interesse"

Das ist leider so falsch ! Die Formulierung "geschäftlicher Verkehr" wurde gestrichen und durch "gewrbliches Ausmass" ersetzt. Das bedeutet die Erlangung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils. D.h. sobald du etwas (urheberrechtlich geschütztes) umsonst runterlädst was woanders auch nur einen Cent kostet erlangst du diesen Vorteil und somit zieht dann diese Formulierung.

Siehe dazu auch folgenden Heise-Artikel:
 
Der Schwachsinn des Jahrtausends... wenn die Recheinhaber den Verdacht hätten das irgendjemand gewerbsmäßig Raubkopien erstellt dann führt das doch sowieso über eine bekannte IP-Adresse, wozu sollen sie diese dann noch erfragen wollen? Und der Rest geht weiterhin über einen Richter. Idiotie³

Die Gesetzgebung läuft Amok...
 
ähh wozu ne einschränkung wenn sie nix einschränkt. ein gewerbliches ausmas ist doch nicht wenn ich mir ein lied ziehe und es mir selber anhöre klar gibts sicher rechtsverdreher die sowas so auslegen aber das kann doch nicht die intension des gesetzes sein und auch nicht von jedem juristen so ausgelegt werden. ausmass heißt ja noch eher das es sogar ne gewisse menge vorraussetzt. und gewerblich das man damit geld verdienen muss.

Bin wie gesagt kein jurist aber die begriffe begreife ich so auch wenn das rechtsverdreher vielleicht anders sehen.

Also ich denke es wird davon abhängig sein was die juristen (vorallem richter) daraus machen. Dort wird es leute geben die das so interpretieren wie es da steht so wie ich es auch lese, und leute die es aus politischen oder pseudomoralischen gründen so auslegen das es ihnen passt, aber das es unmissverständlich negativ im sinne von alles ist kommerziel und eine mp3 ist ein kommerzielles ausmass gemeint und ausgelegt wird/werden kann glaub ich nicht.

wie gesagt auf jeden fall find ich die begrenzung auf 100,- schon mal besser als nix, damit kann man nicht irgendwelche rießen summen für das tauschen und teilen von ein paar bytes aufgehaltst bekommen.

Aber was natürlich ist das der Datenschutz in deutschland und auch weltweit keinen cent mehr wert ist sonst gäbe es diese abmahnungen überhaupt nicht.

Geld + PseudoSicherheit > Freiheit, Gerechtigkeit, Allgemeinwohl
 
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Was verzapft denn die FDP damit schon wieder für einen Mist? Die erste Abmahnung muss kostenlos sein, oder 50 oder 100 Euro ist auch nicht schlecht, damit dieser Abzockwahn endlich aufhört. Das sprechen doch bestimmt wieder als Politiker getarnte Lobbyisten!
 
Calypso26 schrieb:
Ich hab vor kurzem mal gelesen, dass Deutschland mehr und mehr zum Rentnerstaat wird, also von daher dürfen da meiner Meinung nach <40-Jährige ni erwarten, dass die Politiker was für sie tun... - ist leider so..

Ich bin sogar der Meinung, unsere Politiker dürften solche Gesetze gar nicht verabschieden, weil sie überhaupt nicht den Einblick in diese moderne Welt besitzen, aber das hat die ja noch nie von neuen Gesetzen abgehalten..

Seh ich auch so, die meisten Abgeordneten im Bundestag haben einfach nicht genug Ahnung von der Matiere, finde ich.
 
klaffel schrieb:
D.h. sobald du etwas (urheberrechtlich geschütztes) umsonst runterlädst was woanders auch nur einen Cent kostet erlangst du diesen Vorteil und somit zieht dann diese Formulierung.


Also hätten sie diesen Punkt auch gleich weglassen können, wenn er eh 100% aller Downloader von urheberrechtlich geschütztem Material betrifft! :rolleyes:
 
Wenn man die Einschränkungen zur VDS kennt, ist es wohl keine sonderlich gewagte Prognose, dass auch dieses Gesetz wieder mal verfassungswidrig ist - das "gewerbliche Ausmaß" soll ja stellenweise schon als "1 Track" interpretiert worden sein...

Die FDP-Kritik hat zumindest in einem Punkt recht: Wenn in wirklich _großem_ Umfang Urheverrechtsverletzungen begangen werden, ist der Betrag wirklich wirkungslos. Nur muss davor erstmal eine Unterscheidung zwischen "ich verkaufe 'ne LKW-Ladung selbstgebrannter Windows-Versionen als originale" und "irgendwer hat über mein WLAN einen unfreien Audio-Track gezogen" festgelegt werden.
 
Wenn es aber diese Abmahnungen nicht gebe und die Leute eben keine Entdeckung fürchten müssen, würde doch jeder so gut wie alles kopieren. Die Sache ist ja leider nun mal auch die, dass sich viele einen Dreck darum scheren ob es legal ist oder nicht, solange sie keine Angst davor haben erwischt zu werden. Das mögen ja alles kleine Fische sein, die kein Interesse an dem haben was sie runterladen. Mich deucht allerdings, dass dem generell nicht so ist.

Die Frage sollte also erlaubt sein: Dient es dem Allgemeinwohl, illegale Aktivitäten zu tolerieren, bloß weil es jeder macht. Die Ausmaße die die Verfolgung angenommen hat, ist denjenigen zu verdanken, die glauben ebene nicht dafür bezahlen zu müssen. Und die Scheinheiligkeit, mit der die Aktivitäten verteidigt werden, ist nicht gerade klein. Von wegen, dass die Ware eine nicht interessiert, dass sie ohnehin schlecht ist und dass die Konzerne daran genug verdienen. Mag alles sein. Aber dann interessiert mich wirklich, warum das so ein Drama ist, wenn man eben nicht mehr ungestraft umsonst runterladen kann. Jetzt wird auch hier schon die nächste Stufe diskutiert, wo man denn demnächst weiter macht. Aber keine Angst, auch Rapidshare hat eine Auskunftspflicht, nur speichern sie vielleicht die IPs noch nicht.

Den Massen an"Raubkopierer" möchte ich in dem Fall wirklich persönlich danken, denn sie haben erst diese Gesetzt ermöglicht. Der eventuelle Missbrauch der damit betrieben werden kann, ist alleine denjenigen zu verdanken, die vorher gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.

Sorry, aber ich glaube da ist im letzten Jahrzehnt bei einigen die Perspektive verloren gegangen. Denn das hat mit Ahnung von der Materie nichts zu tun. Die Materie ist die: Es gibt sehr viele Menschen die sich in vollem Bewusstsein Dinge runterladen, die sie nicht dürften. Der Bundestag, so sehr da die Lobby auch mitarbeitet, sieht genau dieses Problem, dass auf den Rechtstaat gepfiffen wird. Vielleicht sind die Methoden mies und gefährlich. Aber die Rahmenbedingungen haben sich leider verändert. Das gegenseitige Hochschaukeln von Verfolgung und Ausweichen hat genau dazu geführt.

@TheK: Die Einschränkung gilt doch nur bei geringfügigen Vergehen. Wenn du kommerziell agierst ist das nicht geringfügig. Wie gesagt für einige Abgeordnete ist auch schon ein ganzes Album nicht mehr geringfügig.
 
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Ich frage mich ist es das Wert wenn eine Firma die einen Umsatz von mehreren Milliarden hat ein paar 100000 Euro verloren gehen dafür mehr und mehr einen Überwachungsstaat zu befürworten. Wobei ich es echt lächerlich finde das Leute wirklich ernsthaft davon ausgehen das jegliche illegale Kopie auch verlorenes Geld ist.
 
@ 7) JFF_B.G.Michi:
Das hat man doch (wie fast alles) den dummen Bürgern (wohl ca. 60%-80%) gesagt, damit man das Gesetzt durchbringt.
Hat man das geschafft, ist alles egal und man macht das, was man eigentlich vor hatte. Noch eine Möglichkeit den Bürger abzuzocken zu schaffen.

Mit der Politik funktioniert das schließlich genauso... "wir senken die Arbeitslosenzahl" hießt es, doch damit war nur "wir senken die Arbeitslosengeld 2 Empfänger" gemeint und die Arbeitslosen sind somit gleich/gestiegen.

Das traurigste in Deutschland ist die Blindheit des Volkes und nur dadurch schafft es der Staat so einen Mist zu schaffen.
 
@r4yd3n; naja es ist ja nicht so, dass die leute die abmahnen auch die sind, die server haben wo man die sachen runterläd. die beschaffen sich erstmal illegal ein bild von dir, wissen dann wann du was geladen hast und gehen dann zum provider um sich ein offizielles beweismittel zu holen. die fangen dann an abmahungen zu verschicken wo du dann eine geldsumme bezahlst. die meisten leute tun dies dann auch ohne eine verhandlung, d.h. mit dem o.g. beschluss geht garnix mehr über den richter ausser der "downloader" will vor gericht die sache klären und verweigert vorerst die zahlung. dafür braucht man dann auch wieder geld um seinen >guten< anwald zu bezahlen aber das können die meisten nicht.

ich frage mich schon wann die ersten elterlichen beschwerden kommen weil all ihre kinder abgemahnt werden wegen einzelnen liedern. schon sehr geil dass die mehrheit der bevölkerung gegen solche sachen sind und dann 5 größe köppe sowas beschließem damit man weniger arbeit hat. die reichen sollen reicher werden und die armen ärmer, sowas ist demokratie. nur sehr dumm dass es niemanden gibt den man wegen all dem beschuldigen kann und fast niemand kann dagegen was machen.
 
Dann könne der Inhaber der Rechte an dem Medium seinen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten – also auch dem Provider – geltend machen und die IP-Adressen des Filesharers erfragen.

OK, lad ich in Tauschbörsen was urheberrechtlich Geschütztes runter bzw. hoch. Wie zum Geier wird der Rechteinhaber auf mich aufmerksam, wenn die meine IP Adresse erst beim Provider anfragen müssen? Ich muß doch irgendwie identifizierbar sein. Wie schaut so eine Anfrage aus? "Der Schorsch hat am Feitag, den 13.03.2010 um 20:21 Uhr was Geschütztes geladen, gib mir die IP zu diesem Nutzernamen"? Als ob der Provider meinen Nutzernamen wüßte... Ich kann doch nur anhand meiner IP Adresse identifiziert werden. Wenn der Rechteinhaber die aber erst nachfragen muß, wie sind die mir dann überhaupt erst auf die Spur gekommen?

Lange Rede, kurzer Sinn: ich kapiers nicht. Hat jemand ein wenig Erleuchtung für mich? Danke.
 
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Die Sache mit dem Höchstbetrag fürs erste Vergehen ist durchaus gut so. Ich habe noch solche Klagen in Erinnerung, bei denen kleine Familien finanziell ruiniert wurden, weil ein einzelner Musiktitel von einer Achtjährigen getauscht wurde. Damals wurde bei dem Urteil ein absoluter Fantasiepreis gewährt - irgendwas um die 300.000 Euro... Insofern ist dieser Schritt ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie schützt weiterhin nicht die Wiederholungstäter. Allein der Begriff "Gewerblicher Vorteil" sollte mal überarbeitet werden.

Man sollte einmal vors Verfassungsgericht ziehen und all diese schwammig formulierten Gesetze prüfen lassen... Die Politiker dürfen sich beim Formulieren dieser Texte ruhig mal mehr Mühe geben...
 
Dann könne der Inhaber der Rechte an dem Medium seinen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten – also auch dem Provider – geltend machen und die IP-Adressen des Filesharers erfragen. Will er darüber hinaus auch die Namen des Besitzers der IP-Adresse erfahren, so ist für diese Entscheidung weiterhin ein Richter notwendig.

Was soll dies denn bedeuten? Was haben die denn, wenn nicht die IP Adresse? Sie sehen irgendwo eine Datei die zum Download angeboten wird und erfragen dann beim Provider die IP Adressen, die diese Datei runtergeladen haben? Kann mich da mal einer aufklären?

P.S. Ist es auch ab Heute gültig oder muß es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden etc.?
 
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