@Blutschlumpf
Klar die IP brauchen die Abmahner nicht, die haben sie ja bereits.
Wenn überhaupt benötigen sie nur zur besseren Untermauerung zusätzlich vom Provider eine Gegenbestätigung.
Aber was sie wirklich nachwievor zum Grußkartenversand benötigen ist die Realanschrift des mutmaßlichen Verletzers. Die wollen letztendlich Deine Kohle, nicht Deine Verkehrsdaten.
Neu an dem Gesetz ist, dass die Staatsanwaltschaften den Fall nicht mehr bearbeiten brauchen. Man bekommt die begehrten Adressen nun durch Zahlung von 200 Tacken direkt an und mit Genehmigung eines Richters und nochmals durch Zahlung von ~40 Tacken an die Provider.
Die "Einschränkung" geldwerter Vorteil bzw. gewerbliches Ausmaß ist es bereits, wenn man ein Werk nicht gekauft hat (es zum Verkauf steht) und man somit Kosten gespart hat. Der Begriff "gewerbliches Ausmaß" ist rechtlich dermaßen dehnbar, man glaubt es garnicht. Das ist selbst schwammiger als die Störerhaftung. Anders wäre es bei zb. "geschäftlichem Ausmaß".
Das Bedenkliche hierbei ist, dass jetzt jeder Wald- und Wiesentroll (hier speziell der privilegierte auch private geistige Eigentümer) leichter an geschützte Daten von jedermann kommt, er braucht nicht mal mehr ne vorausgehende Anzeige gegen Unbekannt mit strafrechtlicher Relevanz, zahlen reicht quasi, der Rest wie üblich auf dem Zivilweg, denn nur hier winkt Kohle.
Neu ist auch, dass der Staat nun zur Abwechslung mit daran verdient, statt zahlt.
Die wirkliche Einschränkung ist die 100 EUR Deckelung für Ersttäter. Aber das kann jeder irgendwann mal werden, ne Abmahnung ist heutzutage schnell eingefangen und das nicht nur durch Tauschbörsennutzung (siehe ebay oder "Bilderklau" uvm.). Und selbst diese Deckelung ist schwammig. Wird ja schon jetzt an Qualität und Menge (1 Song oder Album) herumgefeilscht.