KlackKlack schrieb:
Du hattest sinngemäß geschrieben, die Regierung macht die Gesetze - ich warf ein, dass das nicht durch die Regierung sondern Bundestag und Bundesrat geschieht.
Die Regierung besteht nun mal aus den mehrheitsführenden Fraktionen des Bundestags. Das ist hoffentlich Allgemeinbildung...
Was nebenbei bemerkt bereits deswegen höchst relevant ist (oder sein kann), weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht dem des Bundestags entsprechen müssen.
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wirklich...
Ich glaube nicht, dass unser kleines Scharmützel uns weiterführen wird, denn irgendwie meinen wir beide das selbe und streiten uns im Endeffekt um Details...nur um am Ende als der moralische Gewinner darzustehen. Dabei ist es sogar egal ob wir nicht sogar eine sehr ähnliche Meinung oder die gleiche Meinung vertreten. *g*
Nanana, Moment bitte. Das habe ich die ganze Zeit versucht darzustellen. In meinen Augen kann man nur von einem verwässern ausgehen, wenn man unterstellt, dass von vornherein geplant war, ein Widerrufsrecht für digital content zu schaffen. Nur weil die Gesetzessystematik dies nahe legt, muss es nicht die Absicht gewesen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich das Ziel war.
Von Zufällen zu sprechen, und kurz vor der Europawahl ein Gesetz zu machen, welches alle Seiten als Sieg für sich verbuchen können, ist schon merkwürdig. Aber Gesetze passen halt nicht in jeder Lebenslage und in jeder Situation, deshalb werden Ausnahmen geschaffen. Diese Ausnahmen können sinnvoll sein oder auch Lücken auftun, die durch andere (legal) ausgenutzt werden.
Mal ein paar Beispiele: Jeder Aldi Markt ist z.B. eine GbR oder GmbH weil sie ab einer bestimmten Grüße ihre Bilanzzahlen herausgeben müssten. Eigentlich gibt es diese Grenzen um die Verwaltungskosten kleinerer Unternehmen zu minimieren, aber hier wird das ausgenutzt um die Zahlen nicht offenlegen zu müssen.
Oder Steuertricks mit der Versteuerung auf den Bahamas ich glaube nicht, dass es solche Regelungen gibt damit Apple, Google und Co. unter 5% an Steuern bezahlen. Desweiteren muss man beachten, dass Gesetze auch immer mit einem Kompromiss geschlossen werden. Stichwort Mindestlohn: "Er kommt für alle!". Ähm ja fast ausser für die Gruppe und die Gruppe. Da wird es in Zukunft auch Missbrauch geben indem der Mindestlohn z.B. mit Hilfe von offiziellen "Praktikanten" unterlaufen wird.
Wie ein Gesetz am Ende entstanden ist ist auch egal, es kommt nur drauf an was drin steht und wie es umgesetzt wird.
Und in der aktuellen Form ist es unbrauchbar und ein Blendwerk. Ein Harken mehr beim Onlinekauf und dem Gesetz ist genüge getan ohne das sich irgend etwas ändert.
All diese Erwägungen lassen mich vermuten, dass es nie das Ziel war, tatsächlich ein bedingungsloses Widerrufsrecht für digital content einzuführen. Daher ist das Gesetz nicht verwässert. Das ist eure Interpretation.
Was war denn das Ziel deiner Meinung nach? Meiner Meinung nach war es das Ziel, dass digitale Güter den herkömmlichen Gütern gleichgestellt werden sollten. In der Theorie klingt das ja auch nicht schlecht, alle Güter gleichzustellen. Aber in der Praxis ist das natürlich völlig unbrauchbar. Dies ist vermutlich in der Diskussion erkannt worden und am Ende gab es einen Kompromiss, der faktisch das beschlossene Gesetz unbrauchbar macht. Einen Kompromiss wie beim Mindestlohn wo der Mindestlohn für alle kommt, aber für einige Wenige dann halt doch nicht. Oder einen Kompromiss bei der Mindestrente für
jeden ähm...der mindestens 45 Jahre lang gearbeitet hat. Und so