News Gesetzliches Widerrufsrecht für Downloads kommt

-jerico- schrieb:
oh man der totale untergang ! auf downloads ein widerruf ? das wird sich in den preisen wiederspiegeln, gerade in der heutigen zeit ist das totaler mist. illegal kopieren / bequem durchspielen oder lesen / ja dann widerruf ne ! wer will das game oder buch or whatever dann noch haben ? das ist der größte schwachsinn überhaupt. das allgemeine widerrufsrecht ist zu lang. wer brauch 14 tage zum testen , mal ganz ehrlich...

Auweia ich habe Mitleid mit dir.
Derweil empfinde ich das Gesetz im Sinne eines Verbrauchers wie es die meissten hier sind ,als einen Schritt in die richtige Richtung.
 
Suxxess schrieb:
[...]
Hier allerdings nicht, denn ohne Definition was man denn unter Regierung versteht ist diese Aussage falsch. Die regierenden Parteien kurz die Regierung ( Umgangsprachlich ) bestehen im Moment aus SPD und der CDU, da diese beiden Parteien die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat stellen, beschließen sie defakto natürlich die Gesetze. Wer denn sonst, das VOLK? :D
[...]

Das mag jetzt zwar in einen Streit über Begriffe abgleiten, aber die Kritik muss ich zurückweisen. Eine Definition von Regierung, die "die regierenden Parteien" erfasst, magst du ja vielleicht haben - ob sie deswegen der Umgangssprache entspricht, bezweifle ich. Und nun? Ich zitiere Wikipedia: "Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien. [...] Oftmals stellt die Bezeichnung Regierung ein Synonym für die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder staatsähnlichen Gebildes dar."
Der Duden definiert unter 2. "oberstes Organ eines Staates, eines Landes, das die richtunggebenden und leitenden Funktionen ausübt; Gesamtheit der Personen, die einen Staat, ein Land regieren"

Im Übrigen gibt es im Bundestag Fraktionen, keine Parteien - aber das ist nun Haarspalterei.

Edit: Aber dass es einen Unterschied zwischen den Bundestagsabgeordneten und der Regierung gibt, kann man zur Zeit im Streit um die Rente mit 63 sehen. Daher halte ich die pauschale Kritik an "der Regierung" für unzutreffend.

Es ist so wie du gesagt hast, die EU hat beschlossen und Deutschland hat es umzusetzen. Das hat Deutschland jetzt so gemacht, dass es sich faktisch nicht auswirkt indem sie die Möglichkeit des Ausschlusses offen gelassen haben.

Ich habe mir zwar die Richtlinie nicht angeschaut, ich vermute allerdings, dass diese Ausnahme bereits in der Richtlinie enthalten ist. Die Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nicht unter das in der Richtlinie verankerte Niveau hinab sinken. Wenn also die Richtlinie ganz allgemein ein Widerrufsrecht vorgesehen hätte, dürfte es keine nationale Ausnahme geben. Daher ist ein Vorwurf an den deutschen Gesetzgeber unberechtigt. Und daher auch mein Punkt: Man könnte sich nur beschweren, wenn von vornherein ein (Edit: [ausnahmsloses] bedingungsloses) Widerrufsrecht für Download-Software vorgesehen war. Die Aufnahme dieser Ausnahmebestimmung legt aber eher nahe, dass das bereits auf europäischer Ebene nicht beabsichtigt war.
 
Zuletzt bearbeitet: (ausnahmsloses ist ungenau)
Suxxess schrieb:
Zitat von Klackklack: "Mal ganz abgesehen davon, dass "die Regierung" keine Gesetze beschließt, sondern hier Bundestag und Bundesrat."
Hier allerdings nicht, denn ohne Definition was man denn unter Regierung versteht ist diese Aussage falsch. Die regierenden Parteien kurz die Regierung ( Umgangsprachlich ) bestehen im Moment aus SPD und der CDU, da diese beiden Parteien die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat stellen, beschließen sie defakto natürlich die Gesetze. Wer denn sonst, das VOLK? :D

...natürlich hat KlackKlack auch hier Recht. Nur, weil du deine eigene verkorkste Definition hast, hat er nicht unrecht. ;)
Reicht dir die Definition der Bundesregierung im Grundgesetz? :p

http://dejure.org/gesetze/GG/62.html
 
Hoffentlich kehren Musikanbieter deshalb nicht wieder zu ihren DRM Systemen zurück um Missbrauch zu vermeiden.
 
Als ehrlicher Kunde ist man immer der Dumme:

Endlos Filme in gewünschter Qualität illegal über OCH-Anbieter ziehen: 5-10€ pro Monat.

1 aktuellen Film in mäßiger HD-Qualität legal für 24-48 Stunden über VOD-Anbieter mieten: 5€.
 
Zuletzt bearbeitet:
oh jeh, was soll denn das?? Oo

es gibt weit wichtigeres zu beschließen, als solch ein gesetz? will die regierung ihr image aufbessern und von sich ablenken, indem die menschen sich über neue DRM-systeme der industrie aufregen?

ist doch totaler humbug ... wer etwas digital testen will, kann das jederzeit gerne machen und sich dann immer noch für nen kauf entscheiden. dieses gesetz lädt doch zum missbrauch ein und dabei wird realer schaden in der wirtschaft verursacht. bis jetzt ist es hauptsächlich phantasierter schaden, den uns die industrie präsentiert.
 
Hmm... Das sieht man auch nicht so oft, Verbraucherrechte werden gestärkt und die Mehrheit will es nicht... :D

Gut ich hab jetzt nicht alle Kommentare gelesen, aber auf den ersten Seiten ist die Meinung klar gegen diese Regelung.

Allerdings bin ich in diesem Fall auch gegen dieses Gesetzt, 14 Tage ist für Downloads wirklich sehr viel. Da sieht man mal wieder wie weit die Gesetzgeber gelegentlich von der Realität entfernt sind.
Ein paar Stunden für Spiele und vielleicht einen Tag für Programme und Apps fände ich angebracht.
Für Bücher braucht es, meiner Meinung nach, überhaupt keine weitergehende Regelung, denn ebooks kann man meistens gratis anlesen, bevor man sie kauft.
Da wird mal wieder das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet, wie man so schön sagt...
 
Ich kann nur schwer nachvollziehen, warum sich viele Leute so drüber aufregen. Klar wird es Leute geben, die das ganze missbrauchen, ich kann mir aber bei weitem nicht vorstellen das man noch lange als Kunde z.B. bei Amazon gesehen ist, wenn man permanent leiht und zurück gibt.

Was für mich jedoch noch viel wichtiger ist: egal ob mit diesem Gesetz oder ohne, JEDER der wirklich ein Unternehmen unterstützen will und legal einkauft, wird auch weiterhin normal kaufen. Und all die, die es bisher nicht gemacht haben, werden es auch weiterhin nicht tun. Die meisten Leuten klingen hier wie Filmindustrie und Co die der Meinung sind, jede verhinderte Kopie wäre automatisch ein Kauf. Dem ist jedoch nicht so und es wird auch nie so sein.

Einer der Musik umsonst will, wird diese auf Spotify etc. mitschneiden oder sich das Album von nem OCH laden. Er wird es nicht kaufen. Und ob er das ganze nun ausleihen und wieder zurückgeben kann, ändert nur was an der Art wie er sich die Musik beschafft. Jedoch nix daran, das der Künstler am Ende leer ausgeht.
 
War eh schon längst klar, dass die Leute, die dort sitzen, nix an der Waffel haben.
14 Tage Rückgaberecht für digitale Güter? In dieser Zeit kann man locker und ohne viel Stress den gesamten Content einsehen und die Sache im Anschluss einfach wieder zurückgeben. Wie stellen die sich das bitte vor?

Entweder werden separate Demoversionen angeboten, oder man hat als Verbraucher halt Pech gehabt. Wer blind ist und jeden Müll kauft, ist in meinen Augen sowieso selbst Schuld und hat es echt nicht anders verdient.

Wenn so etwas wirklich kommen sollte, würde ich es zwar schade für die Verkäufer finden, aber wenn man dabei Geld sparen kann, wieso dann nicht davon Gebrauch machen...

Eine halbe Stunde bis Stunde sollte für das Testen locker ausreichen... natürlich abhängig von der Komplexität, die hinter der Ware steckt...
 
Hm, das ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass Gesetze oftmals von Personen gemacht werden, die keine Ahnung haben.

Die haben schon Ahnung, die Frage ist eher wer davon profitiert. Man will dem Bürger halt vorgaukeln es ändert sich was doch im Grunde bleibt alles wie vorher.

Kapiere auch nicht woher die Meinung kommt nur weil man ein Bücher schreibt oder Musik macht man meint davon leben zu können und groß dran verdienen zu können.

Wer Musik macht oder ein Buch schreibt nur des Geldes wegen sollte eher einer anderen Tätigkeit nachgehen.

Bei Spielen oder Büchern, also bei Produkten mit Zeitlich eng begrenztem Mehrwert sehe ich das erheblich Problematischer. Von MP3 Downloads mal ganz abgesehen. Da könnte, aus Händlersicht die Wiedereinführung von DRM helfen, aus Verbrauchersicht eine Katastrophe.

Wieso führt man dann kein Leihmodell ein mit Monatsabos. Das Spiel ist scheiße? Einfach zurückschicken und ein anderes ausleihen! Sprich man zahlt für die Zeit wo man das Spiel oder Programm benutzt.

Das ebooks kopiert werden kann man eh nicht verhindern, frage ist auch muss man das überhaupt verhindern und wenn ja wieso? Wenn man schon Abgaben erhebt auf Datenträger hat man es dem Kunden auch zu ermöglichen. Man kann doch nicht abkassieren für etwas, und dem ganzen dann aber schön nen Riegel vorschieben.

Imo würde man sich auch eher nen ebook für den Preis eines Burgers ausleihen als für 10-20euro kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ilsan schrieb:
Wer Musik macht oder ein Buch schreibt nur des Geldes wegen sollte eher einer anderen Tätigkeit nachgehen.

Also arbeitest du gerne kostenlos? Dich nehme ich sofort! Selten so einen Unsinn gelesen.

Im Grunde wird sich nichts ändern
 
Kannst du nicht richtig lesen? Verdienen die Filmstudios etwa nichts an den Videotheken?

Das Ding ist doch man kann nicht verhindern dass ein eBook kopiert wird. Daher auch die Frage ob man das überhaupt verhinden sollte, immerhin hat jemand der es kauft oder leiht ein Recht auf eine Privatkopie.

Man sollte sich lediglich mal überlegen ob der Verkauf von eBooks wirklich so eine klevere Idee ist oder ob man es mit Büchern net eher so macht wie Spotify mit Musik. Ein Anbieter bietet Zugriff zu einem Archiv zu denen die Kunden dann zugriff haben.

Abo zuende, kein Zugriff aufs Archiv mehr, fertig. Buch scheiße, einfach was anderes lesen, sollte bei Millionen von Büchern durchaus Möglich sein. Wenn man ganz schlau ist bietet man nicht nur Monatsabos an sondern auch den Zugriff auf einzelne Werke für einen bestimmten Zeitraum zB 4 Wochen. Gibts schon seit Ewigkeiten in der Bücherei, fande jeder okay, wieso nicht einfach übernehmen? Man könnte auch nen Limit setzen wieviel Werke mal gleichzeitig und pro Monat ausleihen kann um zu verhindern dass einer einfach das ganze Archiv kopiert.


Alles kein Problem mit Apps und Internetseiten, aber wem die Katze im Sack zu verkaufen ist natürlich viel lukrativer zudem man dann einfach Umtausch von vornerein ausschließen kann ganz einfach weil ist ja digital und der Kunde könnte es ja kopiert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess schrieb:
Es ist so wie du gesagt hast, die EU hat beschlossen und Deutschland hat es umzusetzen. Das hat Deutschland jetzt so gemacht, dass es sich faktisch nicht auswirkt indem sie die Möglichkeit des Ausschlusses offen gelassen haben.

Die EU-Richtline sieht diese Ausnahme vor... Deutschland hat diese nicht von sich aus eingefügt. Wäre auch ein Verstoß gegen die Umsetzung der Richtline.
 
Ilsan schrieb:
Kannst du nicht richtig lesen? Verdienen die Filmstudios etwa nichts an den Videotheken?

Wenn man eine Leistung in Anspruch nehme, zahlt man hierfür. Was haben die Videotheken damit zutun, wenn bein Widerruf, eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, die dann "kostenlos" ist? Deine Aussage ist schlichtweg Unsinn.
Nochmal meine Frage an dich, arbeitest du kostenlos?

Ilsan schrieb:
Man sollte sich lediglich mal überlegen ob der Verkauf von eBooks wirklich so eine klevere Idee ist oder ob man es mit Büchern net eher so macht wie Spotify mit Musik. Ein Anbieter bietet Zugriff zu einem Archiv zu denen die Kunden dann zugriff haben.

Anscheinend wissen die meisten hier im Forum gar nicht, dass es bei Büchern ( keine E-Books) ein Widerrufsrecht gibt, sofern hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt, ergo finde ich es nicht schlimm, dass es bei E-books auch umgesetzt wird.
 
Was haben die Videotheken damit zutun, wenn bein Widerruf, eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, die dann "kostenlos" ist?
Weils bei einer Videothek eben nicht so einfach ist mit dem Widerruf. Die Videothek hat dir die Filme ja zur Verfügung gestellt hat die Leistung also erbracht, das ist nicht wieder Rückgängig zu machen.

Nen Haarschnitt beim Friseur ebenso wenig oder haste da Wideruf?

Daher eignen sich eBooks nicht für den Verkauf in der Form, wenn du sie zurückschickst und Geld zurückbekommst haste quasi nix bezahlt, aber das eBook vllt schon durch oder sogar kopiert.

Aus Kundensicht finde ich den Kauf eh dumm wegen DRM. Ob ich das Buch dann in 10Jahren noch lesen kann ist fraglich unter Umständen wer gibt mir den diese Garantie?

dass es bei Büchern ( keine E-Books) ein Widerrufsrecht gibt, sofern hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt, ergo finde ich es nicht schlimm, dass es bei E-books auch umgesetzt wird.
Sofern man reale Gegenstände Atom für Atom kopieren könnte und es ein solches Gerät in jedem Haushalt stehen würde hätte man mit physikalischen Dingen das gleiche Problem.

Ein Ebook ist nunmal kein Buch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ilsan schrieb:
Weils bei einer Videothek eben nicht so einfach ist mit dem Widerruf. Die Videothek hat dir die Filme ja zur Verfügung gestellt hat die Leistung also erbracht, das ist nicht wieder Rückgängig zu machen.

Es geht doch nicht, ob eine Leistung erbracht wurde ( diese wird auch bei einem digitalen Kauf erbracht!), sondern ob die Leistung mir persönlich gefällt bzw. ob ich einfach für eine Leistung effektiv nichts zahle, durch den Widerruf.
Du hast einfach die News nicht verstanden

Ilsan schrieb:
Nen Haarschnitt beim Friseur ebenso wenig oder haste da Wideruf?

Wird beim Friseur ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen?

Ilsan schrieb:
Daher eignen sich eBooks nicht für den Verkauf in der Form, wenn du sie zurückschickst und Geld zurückbekommst haste quasi nix bezahlt, aber das eBook vllt schon durch oder sogar kopiert.

Ein händisches Buch kann man auch bereits durchgelesen haben und widerruft den Vertrag, also warum sollte man bei Ebooks dies auch nicht umsetzen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grundsätzlich halte ich dieses Gesetz für einen Schritt in die richtige Richtung. Bei digitalen Inhalten ist es extrem schwer vorab zu wissen ob es gut ist oder nicht. Reviews helfen da nur bedingt.

Besonders bei Software, die Bugs hat ist es eine Frechheit wenn man diese hinnehmen muss.

14 Tage sind einfach zu viel, aber es ist ohnehin schwer eine feste Zeit für alle Produkte zu setzen. Manches kann man erst nach einigen Stunden beurteilen, anderes nach wenigen Minuten.

Die Möglichkeit den Widerruf grundsätzlich auszuschließen halte ich für absoluten Unsinn. Wenn die Branchen sich einig sind, heißt das nämlich, dass niemand vom neuen Gesetz etwas hat, weil es alle Firmen geschlossen ablehnen.
Das kan und darf nicht Sinn des Ganzen sein.
 
Ein händisches Buch kann man auch bereits durchgelesen haben und widerruft den Vertrag, also warum sollte man bei Ebooks dies auch nicht umsetzen?
Ein Buch kannst du nicht einfach mal eben so komplett vervielfältigen. Das Buch kann auch eingeschweißt sein, wenn du es dann lesen willst musst du unter Umständen Wertersatz leisten. Kann ein eBook auch eingeschweißt sein?

Das eine ist ein physikalischer Gegenstand, das andere nur Daten. Ein eBook wäre erst dann annähernt vergleichbar wenn du es ausschließlich in einem geschlossenen System nutzen kannst, ohne die Möglichkeit hast es zu vervielfältigen. Nur geschlossene Systeme finden auch die Kunden nunmal wieder scheiße.
 
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