Suxxess schrieb:
Und wer ernennt die Bundesminister? Der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers
http://dejure.org/gesetze/GG/64.html . Und wer ernennt den Bundeskanzler? Dieser wird vom Bundestag gewählt. Daraus folgt unweigerlich, dass diejenigen Parteien die Bundesregierung stellen, die die Mehrheit im Bundestag hinter sich bringen können.
Sollte es später andere Verhältnisse im Bundestag geben, dann ist die gesamte Bundesregierung abgemeldet. Wer die Regierung am Ende stellt entscheidet also faktisch der Bundestag und nicht die Merkel. Der Kanzler ist danach nur noch ausführendes Organ.
Drehen wir uns im Kreis?
Du hattest sinngemäß geschrieben, die Regierung macht die Gesetze - ich warf ein, dass das nicht durch die Regierung sondern Bundestag und Bundesrat geschieht. Was nebenbei bemerkt bereits deswegen höchst relevant ist (oder sein kann), weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht dem des Bundestags entsprechen müssen. Dann wolltest du die Regierung mit den regierenden Parteien gleichsetzen und nun bist du doch wieder bei einer vom Bundestag abhängigen Regierung?
Es mag sich um ein theoretisches Modell handeln, aber Gewaltenteilung kann höchst praktisch werden. Gerade wenn die Regierung eine Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringt, die dort keine Mehrheit findet, weil sie vielleicht von den Parteispitzen (und damit häufig von Regierungsmitgliedern) aber nicht von den Abgeordneten getragen wird. Stichworte: Eurorettung und nun Rente mit 63. Diese Spannung verwässert deine Definition und deswegen schreibe ich meine Posts. Dass ich mir dafür noch Vorhaltungen gefallen lassen muss (s.u.), spricht für sich.
Theorie und Praxis. Was waren die letzten Worte eines Elektrikers? "Theoretisch müsste die Leitung jetzt spannungsfrei sein."
Und Kant schrieb
über den (Gemein)Spruch: Das mag in Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. Und nun? Haben wir uns nun genügend nichtssagende Dinge an den Kopf geworfen?
Sprache basiert doch darauf, dass wir (annähernd) gleiche Begriffe (=Bedeutungen) von Worten haben. Ansonsten könntest du bereits diese Sätze nicht verstehen, weil wir uns nicht darüber einig wären, was "was" und was "und" etc. bedeutet. Wenn du nun eigene Begriffe postulierst, ist das deine Sache. Mir dann aber vorzuwerfen, dass meine Aussage keinen Sinn mache, weil ich nicht deine Definition, die ich nicht kennen kann, verwende, ist doch wirklich abstrus. Deswegen zeigte ich dir auf, was Wikipedia und der Duden unter Regierung verstehen. Deren Begriff weicht von deinem ab. Und als Antwort muss ich mir - so interpretiere ich deinen Elektrikerspruch - den Vorwurf der Praxisferne gefallen lassen. Äußerst freundliches Diskussionsverhalten, wirklich...
Das heißt also, dass das Gesetz bereits von der EU verwässert wurde und somit defakto ein unbrauchbares Gesetz ist damit jede Fraktion dies seinen Wählern als Sieg verkaufen kann. Die eine Seite die vorgibt, dass die Rechte der Käufer nun gestärkt wären. Und die andere Seite, die die Ausnahmen ins Gesetz bringen konnte um das Gesetz defakto wertlos zu machen. Business as usual.
Nanana, Moment bitte. Das habe ich die ganze Zeit versucht darzustellen. In meinen Augen kann man nur von einem verwässern ausgehen, wenn man unterstellt, dass von vornherein geplant war, ein Widerrufsrecht für digital content zu schaffen. Nur weil die Gesetzessystematik dies nahe legt, muss es nicht die Absicht gewesen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich das Ziel war. Der Sinn des Widerrufsrecht ist doch, dass der Verbraucher einen Ausgleich dafür bekommt, dass er die Sache nicht wie im Laden besehen kann. Im Laden kann ich den Download auch nicht besehen - ich kann Software nie vorher besehen. Und trotzdem sind wir jahrzehntelang mit den alten Regeln (also kein unbedingtes Rückgaberecht für Software) gut gefahren. Ich muss auch die Kritik von U-L-T-R-A zurückweisen. Schund sollte nicht umtauschbar sein. Um nicht in eine Begriffsdiskussion abzugleiten: ich verstehe unter Schund ein mangelfreies Produkt (ansonsten greifen die Gewährleistungsrechte), das dem eigenen Anspruch von was-auch-immer (Niveau, Kunst, Unterhaltungswert, etc pp) nicht genügt. Das Risiko muss der Käufer selber tragen. Ansonsten liefe es darauf hinaus, dass ich ein Buch (oder hier besser: ebook) kaufe, lese, mich über die Qualität des Inhalts ärgere und es deswegen zurückgebe. Aber das Verwendungsrisiko, also das Risiko mit einer Sache aus subjektiven Gründen nichts anfangen zu können, muss der Käufer tragen. Was für den einen Schund ist, ist für den nächsten große Kunst.
Zumal innerhalb von 14 Tagen so gut wie jedes digitale Produkt (insbesondere Singleplayer-Spiele) konsumiert werden können. Und anders als bei einen physischen Sache (Buch) gibt es keine Abnutzungserscheinungen.
All diese Erwägungen lassen mich vermuten, dass es nie das Ziel war, tatsächlich ein bedingungsloses Widerrufsrecht für digital content einzuführen. Daher ist das Gesetz nicht verwässert. Das ist eure Interpretation.
P.S.
Bald ist Europawahltag und da dort traditionell fast keiner hingeht zählen die Stimmen von den Leuten die trotzdem wählen gehen quasi doppelt. Also geht wählen.
Der Aufforderung kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Ich schließe mich gerne an: Bitte geht wählen!