News Gesetzliches Widerrufsrecht für Downloads kommt

Ilsan schrieb:
Sofern man reale Gegenstände Atom für Atom kopieren könnte und es ein solches Gerät in jedem Haushalt stehen würde hätte man mit physikalischen Dingen das gleiche Problem.

Ein Ebook ist nunmal kein Buch.

Spiele, Filme und Programme kann man auch kopieren. Deine Argumente sind sehr dünn. Ein Widerruf bei digitalen Inhalten ist schlichtweg Unsinn!
Ergänzung ()

Ilsan schrieb:
Ein Buch kannst du nicht einfach mal eben so komplett vervielfältigen. Das Buch kann auch eingeschweißt sein, wenn du es dann lesen willst musst du unter Umständen Wertersatz leisten. Kann ein eBook auch eingeschweißt sein?

Nein, Wertersatz kann der Händler nicht verlangen, wenn man das Buch aus der eingeschweißten Folie raus nimmt. Der Käufer kann die Ware so testen, wie er es im Laden testen kann. Wie gesagt deine Argumente sind Dünn.
Ergänzung ()

Moep89 schrieb:
Grundsätzlich halte ich dieses Gesetz für einen Schritt in die richtige Richtung. Bei digitalen Inhalten ist es extrem schwer vorab zu wissen ob es gut ist oder nicht. Reviews helfen da nur bedingt.
Besonders bei Software, die Bugs hat ist es eine Frechheit wenn man diese hinnehmen muss.

Wer entscheidet ob ein Inhalt gut oder schlecht ist?
Bei Bugs bzw. Unspielbarkeit gibt es die Sachmängelhaftung, wo liegt das Problem?
Wie gesagt ein Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten ist Unsinn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Widerruf bei digitalen Inhalten ist schlichtweg Unsinn!
Daher sagte ich dass das Verleihmodell hier wesentlich besser ist.

Nein, Wertersatz kann der Händler nicht verlangen, wenn man das Buch aus der eingeschweißten Folie raus nimmt
Doch das kann er.

Der Käufer kann die Ware so testen, wie er es im Laden testen kann.
Und jetzt verrate mir mal was du machst wenn die Ware ebenso eingeschweißt im Laden rumsteht. Klar kannst du die Ware testen "wie im Laden" wenn im Laden das Zeug aber versiegelt ist kannste es auch nicht einfach mal auspacken, dann beschränkt sich die Begutachtung im Laden auch auf das Angucken der Verpackung wenns kein Ausstellungsstück gibt.

"wie im Laden" ist daher ein sehr schwammiger Begriff, weil nirgendwo festgelegt ist was das genau heißt. Bei Mediamarkt kannste auch nicht die DVD Spindeln mal auspacken, oder nen USB Stick testen wie schnell der ist in eingeschweißter Verpackung.

Wie gesagt ein Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten ist Unsinn
Genau aus dem Grund kaufe ich auch keine digitalen Inhalte sondern leihe mir Filme aus.
Lege kein Wert auf ne hübsche Verpackung zahle so für den Film deutlich weniger. Bei eBooks geht das allerdings noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damals gab es Shareware und Leseproben. Kurzeinblicke gibt es auch als Trailer.

Die Zeiten, wo man in Spielen die ersten Level antesten konnte, im Buch die ersten 10 Seiten anlesen oder das Musikstück 59 Sekunden anhören durfte, sind nun nicht wirklich lang her.

Ein großes Problem einiger Medien mit hohen Gewinnpotenzial ist, man kann die Botschaften durch gezielte Auswahl an Material manipulativ darstellen und die Handlung positiv für den Verkauf darstellen.

Hinzu kommt der starke Druck vor der Konkurrenz sein Produkt schneller zu verkaufen.

In diesen Bereichen hat das US amerikanische Vorbild der Vermarktung zunehmend an negativer Konsumerziehung gewonnen und verhindert jegliche Transaprenz. Weder der Kunde weiss, was er überhaupt bekommt, noch kann der Gesetzgeber den Verbrauchermarkt objektiv betrachten, wenn alles durch die Blume der Werbung nicht den Tatschen entspricht. Aber die Kundschaft gezielt über Jahrzehnte darauf eingestellt wird.

Der verstärkte Nutzen vom Widerruf zeigt das Problem auf.
Der Kunde ist dumm geworden seine Kleidergröße nicht mehr zu kennen.
Er ist unfähig Einsatzbereiche zu erklären und für sich zu bestimmen.
Er ist oft nur fähig für den Konsum.
Die Hersteller fördern solches Gebahren durch gezielte Produktion und Vermarktung und wundern sich irgendwann über einen Mitarbeiternachwuchs der in ihrer Konsummentalität aufgegangen ist.
Dann ein Handel, der völlig ohne Kenntnisse verkauft. Heute ist das Verkaufen einfach zu leicht geworden, wo jeder meint, er wäre ein fähiger Kaufmann und müsse jedes Trendprodukt bewerben und verkaufen. Dazu ein Hauotaugenmerk auf den Preisverfall. Händler ohne echten Kontakt zum Hersteller, Erzeuger und Kunden im gegenseitigen Austausch sind keine Händler. Die bedarfsgerechte und transparente Vermittlung von Gütern ist weitestgehend vom Markt verschwunden, die mündige Erzeuger, Händler und Kunden fördert,

Der Gesetzgeber ist wieder mal im Konsumrausch der Merkels Wachstumszielen völlig inkompetent.
 
Ilsan schrieb:
Und jetzt verrate mir mal was du machst wenn die Ware ebenso eingeschweißt im Laden rumsteht. Klar kannst du die Ware testen "wie im Laden" wenn im Laden das Zeug aber versiegelt ist kannste es auch nicht einfach mal auspacken, dann beschränkt sich die Begutachtung im Laden auch auf das Angucken der Verpackung wenns kein Ausstellungsstück gibt.

Wir reden hier gerade über Bücher, warum du mit anderen Produkten jetzt kommst, bleibt dein Geheimnis.
 
bu.llet schrieb:
Was ist eine Rechtsgrundlage eigentlich noch wert wenn für alles und jeden Mist immer Ausnahmen drin stehen? Vor allem wenn jeder selbst entscheiden kann ob er von der Ausnahme Gebrauch machen möchte.

das ist so nicht richtig. Die stehen nicht in der Regelung. Viele dieser Regelungen sind im BGB geregelt. Und nahezu alles was da drin steht kann zwischen den Vertragsparteien anders vereinbart werden wenn beide Seiten zu stimmen.
 
Ilsan schrieb:
Weils bei einer Videothek eben nicht so einfach ist mit dem Widerruf. Die Videothek hat dir die Filme ja zur Verfügung gestellt hat die Leistung also erbracht, das ist nicht wieder Rückgängig zu machen.

Nen Haarschnitt beim Friseur ebenso wenig oder haste da Wideruf?
Wenn mir die Videothek den falschen Film aushändigt, dann hat sie zwar eine Leistung erbracht, aber nicht die vereinbarte.
Wenn ich einen Horrorfilmabend machen will und habe dann blöderweisen einen Benjamin Blümchen Film bekommen, würde ich dafür keinen Cent bezahlen.
Beim Friseur zahle ich auch erst wenn ich zufrieden bin. Wenn ich blonde Haare will und habe dann plötzlich rote Haare, wurde die Leistung nicht erbracht, ergo keine Bezahlung.

@Topic
Ein Widerrufsrecht für Ebooks macht wirklich keinen Sinn. Aber bei Software und Spielen schon. 14 Tage sind hier aber übertrieben, da man ein Spiel bis dahin durchgespielt hat.
24h ab Installationsdatum bzw erstem Spielstart (nicht Kauf, wegen langsamen Download) würden auch schon vollkommen reichen.
Die Hersteller müssten dann endlich wieder Spiele mit größerem Umfang bringen, damit man sie eben nicht mehr durchspielen und zurückgeben kann.
 
Wenn mir die Videothek den falschen Film aushändigt, dann hat sie zwar eine Leistung erbracht, aber nicht die vereinbarte.
Wenn ich einen Horrorfilmabend machen will und habe dann blöderweisen einen Benjamin Blümchen Film bekommen, würde ich dafür keinen Cent bezahlen.

Dann bekommste halt Ersatz wo ist das Problem? Man kann ja auch melden dass Datenträger defekt sind, dann bekommt man ebenso Ersatz dafür.

24h ab Installationsdatum bzw erstem Spielstart (nicht Kauf, wegen langsamen Download) würden auch schon vollkommen reichen.

naja, nur weil man es 14tage hatte ,heißt das ja nicht dass man es durchgespielt hat (hätte ich gar keien Zeit für). Man kann es aber halt nicht beweisen als Verkäufer. Kann genauso gut sein dass der eine es in 14Tagen weniger genutzt und ausprobiert hat als ein anderer in 2Tagen.

Die Zeiten, wo man in Spielen die ersten Level antesten konnte, im Buch die ersten 10 Seiten anlesen oder das Musikstück 59 Sekunden anhören durfte, sind nun nicht wirklich lang her.
Es gibt sogar Läden im Internet da kannst du dir das ganze Musikstück anhören. Sprich du hast Zugriff auf die komplette Länge, aber es spielt dann nur 30 Sekunden am Stück und dann musst du wieder klicken. Gibt es also durchaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne jetzt alles gelesen zu haben geb ich auch noch meinen Senf dazu ab;
Was passiert eigentlich, wenn das massiv ausgenutzt wird?

Der Händler verkauft ein Exemplar, der Händler nimmt ein Exemplar zurück, der Publisher hat ein verkauftes Exemplar mehr zum Werben
Im Optimalfall behalten alle das Exemplar (unwahrscheinlich), im schlimmsten Fall endet es selbstverschuldet Böse (unwahrscheinlich).
Dazu kommt massive Werbung für Produkte, die vorher nicht im öffentlichen Fokus lagen. Einfach durch Ausprobieren und darüber reden/schreiben. Potentiell gut für die Entwickler, potentiell nicht so gut für die let's playler.

Vielleicht bleiben dann noch Transaktionsgebühren. Die darf man gerne dem Tester zumuten.
 
MisterMankind schrieb:
...natürlich hat KlackKlack auch hier Recht. Nur, weil du deine eigene verkorkste Definition hast, hat er nicht unrecht. ;)
Reicht dir die Definition der Bundesregierung im Grundgesetz? :p
http://dejure.org/gesetze/GG/62.html
Und wer ernennt die Bundesminister? Der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers http://dejure.org/gesetze/GG/64.html . Und wer ernennt den Bundeskanzler? Dieser wird vom Bundestag gewählt. Daraus folgt unweigerlich, dass diejenigen Parteien die Bundesregierung stellen, die die Mehrheit im Bundestag hinter sich bringen können.

Sollte es später andere Verhältnisse im Bundestag geben, dann ist die gesamte Bundesregierung abgemeldet. Wer die Regierung am Ende stellt entscheidet also faktisch der Bundestag und nicht die Merkel. Der Kanzler ist danach nur noch ausführendes Organ. :rolleyes:

Eine Definition von Regierung, die "die regierenden Parteien" erfasst, magst du ja vielleicht haben
Theorie und Praxis. Was waren die letzten Worte eines Elektrikers? "Theoretisch müsste die Leitung jetzt spannungsfrei sein."

Ich habe mir zwar die Richtlinie nicht angeschaut, ich vermute allerdings, dass diese Ausnahme bereits in der Richtlinie enthalten ist. Die Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nicht unter das in der Richtlinie verankerte Niveau hinab sinken. Wenn also die Richtlinie ganz allgemein ein Widerrufsrecht vorgesehen hätte, dürfte es keine nationale Ausnahme geben. Daher ist ein Vorwurf an den deutschen Gesetzgeber unberechtigt.
Das heißt also, dass das Gesetz bereits von der EU verwässert wurde und somit defakto ein unbrauchbares Gesetz ist damit jede Fraktion dies seinen Wählern als Sieg verkaufen kann. Die eine Seite die vorgibt, dass die Rechte der Käufer nun gestärkt wären. Und die andere Seite, die die Ausnahmen ins Gesetz bringen konnte um das Gesetz defakto wertlos zu machen. Business as usual.

P.S.
Bald ist Europawahltag und da dort traditionell fast keiner hingeht zählen die Stimmen von den Leuten die trotzdem wählen gehen quasi doppelt. Also geht wählen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ECHT KRASS
jeder (oder fast, denn habe nicht ALLE gelesen) Kommentar hier ist quasi dagegen :D

Muss man sich mal vorstellen , wenn der Verbraucher schon sagt das es zuviel ist und die Händler denen leid tun, dann muss das schon was heissen ^^

aber auch ich bin dagegen , wenn es so sein sollte wie es scheint. Das wäre zu Heftig.
 
So wie ihr denkt kann und wird das hoffentlich nicht funktionieren. Ich sehe es dann nämlich ganz viele ausnutzen. Filme, Musik und Spiele können zu schnell und zu einfach kopiert oder durchgehört/geschaut/gespielt werden...

Rückgabe sollte bei "Games" z.b. nur bei technischen Problemen oder extremen Bugs die es unspielbar machen möglich sein, dass kann Steam z.b. ja auch ganz einfach anhand der Spielzeit überprüfen.

Ein gutes hätte diese Entscheidung aber: Bugdesaster wie X-Rebirth würden ganz schnell aussterben wenn die Möglichkeit eines Umtausch bestände...;)
 
Nichtsdergleichen wird passieren, was ihr hier alle so schreibt. Beweis genug ist ja wohl der heutige Artikel über die Steamstatistik, wieviele der gekauften Spiele überhaupt mal gestartet werden. Und dann schwadroniert ihr hier über massenhaften Missbrauch und daß alle die Spiele dann innerhalb von 24 Stunden durchspielen und zurückgeben werden.

Wie naiv seid ihr eigentlich? :rolleyes:
 
Ja geil!

Full Rage und wenn gebannt einfach zurück geben und Geld zurück! Der Traum wird war!!! :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
 
also ich versteh die Aufregung nicht.

vll führt das endlich mal dazu dass mal wieder Qualität abgeliefert wird.

Ich kauf mir kein Buch was ich nur 1x lese oder n Film den ich nur 1x anseh (zumindest nicht absichtlich^^)
Wenn dem so ist is das Buch/der Film einfach minderwertig.
Das man son Schund "umtauschen" kann wird höchste Zeit^^

Gleiches gilt für für 50€ Spielchen deren Singleplayer nicht über paar Stündchen rausreicht.
Wenn ich da z.B den Unterhaltungswert von Starcraft 1 zu 2 ins Verhältnis setze...

Grafik/Effektblingbling is nicht alles.

Wird es mißbrauch geben - ja bestimmt, aber hoffentlich auch den ansporn endlich wieder Qualität und "Langzeitunterhaltung" bzw wiederspielen/lesen/sehen s -wert anzubieten.
 
Suxxess schrieb:
Und wer ernennt die Bundesminister? Der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers http://dejure.org/gesetze/GG/64.html . Und wer ernennt den Bundeskanzler? Dieser wird vom Bundestag gewählt. Daraus folgt unweigerlich, dass diejenigen Parteien die Bundesregierung stellen, die die Mehrheit im Bundestag hinter sich bringen können.

Sollte es später andere Verhältnisse im Bundestag geben, dann ist die gesamte Bundesregierung abgemeldet. Wer die Regierung am Ende stellt entscheidet also faktisch der Bundestag und nicht die Merkel. Der Kanzler ist danach nur noch ausführendes Organ. :rolleyes:

Drehen wir uns im Kreis?
Du hattest sinngemäß geschrieben, die Regierung macht die Gesetze - ich warf ein, dass das nicht durch die Regierung sondern Bundestag und Bundesrat geschieht. Was nebenbei bemerkt bereits deswegen höchst relevant ist (oder sein kann), weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht dem des Bundestags entsprechen müssen. Dann wolltest du die Regierung mit den regierenden Parteien gleichsetzen und nun bist du doch wieder bei einer vom Bundestag abhängigen Regierung?

Es mag sich um ein theoretisches Modell handeln, aber Gewaltenteilung kann höchst praktisch werden. Gerade wenn die Regierung eine Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringt, die dort keine Mehrheit findet, weil sie vielleicht von den Parteispitzen (und damit häufig von Regierungsmitgliedern) aber nicht von den Abgeordneten getragen wird. Stichworte: Eurorettung und nun Rente mit 63. Diese Spannung verwässert deine Definition und deswegen schreibe ich meine Posts. Dass ich mir dafür noch Vorhaltungen gefallen lassen muss (s.u.), spricht für sich.


Theorie und Praxis. Was waren die letzten Worte eines Elektrikers? "Theoretisch müsste die Leitung jetzt spannungsfrei sein."

Und Kant schrieb über den (Gemein)Spruch: Das mag in Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. Und nun? Haben wir uns nun genügend nichtssagende Dinge an den Kopf geworfen?

Sprache basiert doch darauf, dass wir (annähernd) gleiche Begriffe (=Bedeutungen) von Worten haben. Ansonsten könntest du bereits diese Sätze nicht verstehen, weil wir uns nicht darüber einig wären, was "was" und was "und" etc. bedeutet. Wenn du nun eigene Begriffe postulierst, ist das deine Sache. Mir dann aber vorzuwerfen, dass meine Aussage keinen Sinn mache, weil ich nicht deine Definition, die ich nicht kennen kann, verwende, ist doch wirklich abstrus. Deswegen zeigte ich dir auf, was Wikipedia und der Duden unter Regierung verstehen. Deren Begriff weicht von deinem ab. Und als Antwort muss ich mir - so interpretiere ich deinen Elektrikerspruch - den Vorwurf der Praxisferne gefallen lassen. Äußerst freundliches Diskussionsverhalten, wirklich...

Das heißt also, dass das Gesetz bereits von der EU verwässert wurde und somit defakto ein unbrauchbares Gesetz ist damit jede Fraktion dies seinen Wählern als Sieg verkaufen kann. Die eine Seite die vorgibt, dass die Rechte der Käufer nun gestärkt wären. Und die andere Seite, die die Ausnahmen ins Gesetz bringen konnte um das Gesetz defakto wertlos zu machen. Business as usual.

Nanana, Moment bitte. Das habe ich die ganze Zeit versucht darzustellen. In meinen Augen kann man nur von einem verwässern ausgehen, wenn man unterstellt, dass von vornherein geplant war, ein Widerrufsrecht für digital content zu schaffen. Nur weil die Gesetzessystematik dies nahe legt, muss es nicht die Absicht gewesen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich das Ziel war. Der Sinn des Widerrufsrecht ist doch, dass der Verbraucher einen Ausgleich dafür bekommt, dass er die Sache nicht wie im Laden besehen kann. Im Laden kann ich den Download auch nicht besehen - ich kann Software nie vorher besehen. Und trotzdem sind wir jahrzehntelang mit den alten Regeln (also kein unbedingtes Rückgaberecht für Software) gut gefahren. Ich muss auch die Kritik von U-L-T-R-A zurückweisen. Schund sollte nicht umtauschbar sein. Um nicht in eine Begriffsdiskussion abzugleiten: ich verstehe unter Schund ein mangelfreies Produkt (ansonsten greifen die Gewährleistungsrechte), das dem eigenen Anspruch von was-auch-immer (Niveau, Kunst, Unterhaltungswert, etc pp) nicht genügt. Das Risiko muss der Käufer selber tragen. Ansonsten liefe es darauf hinaus, dass ich ein Buch (oder hier besser: ebook) kaufe, lese, mich über die Qualität des Inhalts ärgere und es deswegen zurückgebe. Aber das Verwendungsrisiko, also das Risiko mit einer Sache aus subjektiven Gründen nichts anfangen zu können, muss der Käufer tragen. Was für den einen Schund ist, ist für den nächsten große Kunst.
Zumal innerhalb von 14 Tagen so gut wie jedes digitale Produkt (insbesondere Singleplayer-Spiele) konsumiert werden können. Und anders als bei einen physischen Sache (Buch) gibt es keine Abnutzungserscheinungen.
All diese Erwägungen lassen mich vermuten, dass es nie das Ziel war, tatsächlich ein bedingungsloses Widerrufsrecht für digital content einzuführen. Daher ist das Gesetz nicht verwässert. Das ist eure Interpretation.

P.S.
Bald ist Europawahltag und da dort traditionell fast keiner hingeht zählen die Stimmen von den Leuten die trotzdem wählen gehen quasi doppelt. Also geht wählen. ;)

Der Aufforderung kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Ich schließe mich gerne an: Bitte geht wählen!
 
grossernagus schrieb:
Nichtsdergleichen wird passieren, was ihr hier alle so schreibt. Beweis genug ist ja wohl der heutige Artikel über die Steamstatistik, wieviele der gekauften Spiele überhaupt mal gestartet werden. Und dann schwadroniert ihr hier über massenhaften Missbrauch und daß alle die Spiele dann innerhalb von 24 Stunden durchspielen und zurückgeben werden.

Wie naiv seid ihr eigentlich? :rolleyes:
Wie naiv bist du eigentlich? 35 der 37% sind 1-2 Euro spiele aus steam Sales oder gratis Spiele...die meisten kaufen die aus dem "Könnte man ja mal spielen" Prinzip heraus...das die keiner zurück gibt ist wohl klar....

Das die neue Generation von Jugendlichen nach dem alles scheiß egal Prinzip erzogen werden (Beispiel 10 Artikel z.b Handys auf einmal online kaufen und vergleichen und dann 9-sogar 10 wieder gebraucht zurück schicken oder die Typen die mal eben eine high end karte für das neuste grafikspektakel ein paar Wochen online bei amazon etc. "leihen") ist dir wohl entgangen was?
 
Als ich den Artikel gelesen hatte dachte ich zunächst an einen Aprilscherz ... aber leider ist das schon rum. Daher stellte sich mir relativ schnell die Frage: Sind die noch ganz Dicht?

Hat dabei jemand mal an die Händler gedacht?
Steam und Co. können das bestimmt ab aber gehen wir mal von einem Zwischenhändler aus der z.B. durch Verkaufen von GameCodes das preiswerte erwerben eines Spiels ermöglicht.

Einmal eingelöst kann er den Code nicht zurücknehmen - das würde jeder machen. Steam und Co. können die Codes ja entwerten und zurücksetzen aber wie soll das bitte ein Zwischenhändler machen?! Er ist jetzt also gezwungen die bereits geöffneten Spiele zurückzunehmen weil Mr. Kunde sich mehr von dem Spiel erwartet hat?! Was bitte kann der Händler dafür?!?!?!

Ich kann doch auch nicht in den Laden gehen und ein geöffnetes Spiel zurückgeben - da wirft mich jeder GameStop Mitarbeiter raus.

Ich finde die haben sich Null Gedanken über die Materie und den Folgen gemacht - das ist typisch und das bin ich eigentlich nur von ARD, RTL und Co. gewöhnt "In dem Ego-Shooter die Sims 3 muss man seine Mitspieler brutal mit einer Axt niederstrecken - Umso mehr Blut fließt umso mehr Punkt gibt es für das nächste Levelup"

Mal im Ernst da muss man echt eine Regelung finden sonst sehe ich eine Branche ins Ausland auswandern. Das Rückgaberecht sollte nur für die jeweilige Plattform gelten um somit die Händler zu schützen. Eine Sonderregelung sollte für Standalone-Spiele gelten die sollten über den Publisher "entwertet" oder zumindest "neu generiert" werden können.
 
FrEaK55 schrieb:
Als ich den Artikel gelesen hatte dachte ich zunächst an einen Aprilscherz ... aber leider ist das schon rum. Daher stellte sich mir relativ schnell die Frage: Sind die noch ganz Dicht?

Hat dabei jemand mal an die Händler gedacht?
An die Händler denken? Das ist nun schon die zweite Generation "ROTZ", der ist das doch egal, da zählt nur das eigene Interesse, andere können baden gehen...kommen schon andere neue nach...:rolleyes:

Aber mal im ernst: Mit diesem Gesetz muss auch irgendwie ein neuer "Key" her...und dieser wird wieder nur mit Online Zwang funktionieren da der Key ja irgendwie für User A, der das Spiel zurück gegeben hat, gesperrt werden muss um bei User B, der es danach gekauft hat, wieder zu funktionieren...da seh ich dann den nächsten Aufschrei von wegen "ich will keinen Online Zwang" und wir drehen uns weiter im Kreis...:freak:

Armes Deutschland...
 
Wenn das alles so kommt..wie ihr es "herbei-betet" :D , wird es für Spiele nur eine Lösung geben:

Alle Spiele sind erst ab 18.
Nach der Installation kann man es nur nutzen, wenn man zusätzlich ein monatliches Bezahl-Abo nutzt, min. 3 Monate.
Angabe der Bankverbindung oder PaySafeCard oder was es sonst noch gibt.
Keine Rückerstattung bei nicht genutzter Zeit. und Rückgabe des Spiels.
Jeder "Char" ist nackig und jedes Teil kostet Echt-Geld

usw. usw.

Kein Hersteller/Händler kann sich dieses Gesetz erlauben, wenn es so kommt.
 
Aufschrei von wegen "ich will keinen Online Zwang" und wir drehen uns weiter im Kreis...
Naja entweder kauft man das Spiel in einer Box versiegelt, wo man es dann zurückgeben kann solange es noch versiegelt ist, dann brauch man kein Onlinezwang, oder man vertreibt das Spiel nur online, dann mit onlinezwang und man kann aktivieren und deaktivieren wie man will.

Ich verstehe nicht wieso man ein Spiel zurückgeben können muss, nur weil es einem nicht gefällt. Bei Tampons und Zahnbürsten geht das auch nicht "ohh die ist mir aber nun doch etwas zu hart!"

Würde reichen wenn es strenge Auflagen bezglich Patches geben würde und wenn das Spiel verbugt ist dass man vom HERSTELLER sein Geld zurückbekommt.

Oftmals liest man in den Foren doch bei Problemen nur "ja wir arbeiten dran, können aber kein Termin nennen"

monatliches Bezahl-Abo nutzt, min. 3 Monate.
Abo ist doch ausleihen, und sogar nen Ersatz für ne Demo in gewisserweise.
Man könnte ja immer noch nebenbei ne Lifetime Offline Kopie anbieten für die Leute die ein Spiel unbegrenzt lange haben wollen und auch vom Hersteller unabhängig sein wegen Insolvenz und so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben