Gesprungenes Display, MBA - Garantiefall?

Ich würde so lange beim Telefonsupport rumschreien, bis die mir freiwillig ein Gerät schicken! Kann doch nicht sein dass man mehr als 1000 Euro zahlt und dann so eine ( pardon ) scheiße bekommt! Wenn die sich weigern, dann solltest du es gerichtlich klären und vorher einen Gutachter einschalten! Bei Zivilprozessen zahlt in der Regel derjenige der verliert! Das wäre Apple also gar nicht wert! Von daher stress die mal rum am Support!

Oder fahr sofort zum Store und mach denen gleich klar, dass du da nicht vorher weggehst, bis die dir ein Austauschgerät in die Hand drücken!
 
SuckOr schrieb:
Ich würde so lange beim Telefonsupport rumschreien, bis die mir freiwillig ein Gerät schicken! Kann doch nicht sein dass man mehr als 1000 Euro zahlt und dann so eine ( pardon ) scheiße bekommt! Wenn die sich weigern, dann solltest du es gerichtlich klären und vorher einen Gutachter einschalten! Bei Zivilprozessen zahlt in der Regel derjenige der verliert! Das wäre Apple also gar nicht wert! Von daher stress die mal rum am Support!

Oder fahr sofort zum Store und mach denen gleich klar, dass du da nicht vorher weggehst, bis die dir ein Austauschgerät in die Hand drücken!

Wie es in den Wald schreit...

Garantie hast du noch oder?
Prinzipiell bekommst du ein neues auch ohne Kaufbeleg etc
Wenn du denen den Fehler erklärst und schilderst, dass dich keine Schuld trifft müsste alles gut gehen.

Aber verlass dich bitte nicht auf meine Aussage ;)
 
Ja, natürlich. Ist wie gesagt kaum nen monat alt.
 
Edit: grade mim store in augsburg telefoniert, termin suf heute abend gemacht. Ein austauschgerät wirds nicht geben, muss repariert werden... Super.
 
Ist doch gut. Keine Ahnung warum das jetzt nicht "super" sein sollte. Wenn du Glück hast und das Display auf Lager ist und der Kollege keine 2 linken Hände hat, dann hast du dein Air innerhalb 30 bis 40 Minuten wieder in deinen Händen.

Da es sich hier um einen Garantiefall, also nicht um Gewährleistung handelt entscheidet eben der Techniker, dass das Display getauscht wird. Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers in seinem Ermessen.
 
Ja, und bei der gewährleistung muss ich zahlen, oder wie?
Nunja. In ner halben stunde fährt mein zug, ich hoffe das klappt alles. 50€ hin & zurück is ziemlich teuer.
Das display haben sie übrigens nicht auf lager... Demnach dauerts ne woche bis ichs wieder holen darf.
Bin nur leicht angepisst, da ich kein direktes ausauschgerät bekomme. Kein Air ist ja neuwertig, bis auf das Display eben, und ich brauch es schon sehr dringend wegen der Schule...
Naja, mal schauen was sich mschen lässt.
 
Nein, aber bei der Gewährleistung hättest du die Chance ein neues oder neuwertiges zu bekommen. Ich weiß jetzt nicht genau wo du wohnst, aber es gibt auch noch andere Servicepartner deutschlandweit.
 
Wie ist es ausgegangen?
 
So, sitze jetzt am Bahnhof. Zug aus Augsburg ist eben angekommen.
Joa. Hingegangen, mehr als freundlich empfangen (damn, sind die Apple Stores geil!), pünktlich drangekommen. Meinte nur: klar, Könnte n Spannungsriss sein. Hat alles nach schäden untersucht, nix gefunden. Neuwertig eben.
Direkt gefragt ob ich nich n Austauschgerät haben könnte, da das ziemlich wichtig für mich ist. -> nope, machen sie nicht, erst ab dem 3. garantiefall respektive der 3. Reperatur.
Nunja. Der Mann ging dann mit dem Gerät kurz nach hinten, da er scheinbar "Probleme mit dem mac" hatte. Kam 5 minuten später wieder, meinte dann: also n spannungsfehler kanns nicht sein, sowas is noch nie vorgekommen. Ich war ziemlich entsetzt, dachte nur: das wars. Aber nein. Er meinte, dass sie es dieses mal aus Kulanz unter der Garantie reparieren lassen, dauert aber ein paar Tage, da sie das Display atm nicht auf Lager haben. Sieht also so aus, als ob ich es am Freitag wieder holen kann. (: Naja. 70€ allein für die Zugfahrt (und n McMenü. <:) & die Taxifahrt ausgegeben, bissl was von Augsburg und der City Galerie gesehen (ziemlich schön, btw.), und joa. War doch ganz lustig mim ICE dahin zu fahren. Is ja im Endeffekt alles gut gelaufen, abgesehen davon, dass ich mir doch direkt ein Austauschgerät gewünscht hätte...
Nunja, ich danke euch aber vielmals. (: Ich hoff nur nicht - glück hab ich ja - dass die mich morgen oder übermorgen noch anrufen um mir zu sagn, dasses genauer untersucht haben und n Eigenverachulden feststellen mussten. Lol.
Insgesamt hats aber gepasst. ;)
 
Ich wünsche Dir ja, dass das alles gut läuft, aber was Du hier im Thread an Ratschlägen bekommen hast, war meist ziemlicher Unsinn !

Fakt ist:

Du hast auf das Gerät zwei Jahre Gewährleistung wegen der Sachmängelhaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); in den ersten 6 Monaten musst Du nichts beweisen, sondern Dein Vertragspartner muss den Beweis antreten, dass Du den Schaden zu verantworten hast; das ist für den Vertragspartner im vorliegenden Falle meines Erachtens aber so gut wie unmöglich !

Sodann hast Du das Wahlrecht, das Gerät reparieren zu lassen oder ein neues Ersatzgerät zu verlangen ! Diese Wahl liegt bei Dir, nicht beim Vertragspartner. !


Der Vertragspartner hat Dir auch alle Kosten zuersetzen, die Dir aufgrund des Sachmangels entstanden sind, beispielsweise Nutzenausfall, oder die Versandkosten für das Gerät zu ihm und wieder zurück. Theoretisch kannst Du auch die Reisekosten zum Vertragspartner zurückverlangen, wird aber schwierig, weil Du natürlich zur Schadensminimierung verpflichtet bist und der Versand des Gerätes zum Vertragspartner wäre allemal billiger als dort persönlich hinzufahren ! Aber: wenn zum Beispiel beruflich eine ganz dringende Notwendigkeit bestünde, dass Du das Gerät sofort umgetauscht haben musst, wäre die Fahrkostenerstattung und auch Verdienstausfall durchaus drin.

Das Problem bei Dir isst nun, Du weißt gar nicht, wer Dein Vertragspartner - sprich Dein Händler, der Dir das Gerät verkauft hat, eigentlich ist; das ergibt sich auch nicht dadurch, dass Dir das Gerät von Apple direkt ausgeliefert wurde. Es läßt sich aber leicht herausfinden, ob unimall.de nur als Vermittler Deines Kaufvertrages an Apple aufgetreten ist oder als Händler. Du musst nur auf die Rechnung für das Gerät schauen, und wer die erstellt hat, also welche Firma auf der Rechnung als Vertragspartner steht und an den Du auch das Geld bezahlt hast, der ist Dein Händler und der haftet auch im oben aufgezeigten Umfang.

Wenn nun unimall.de wirklich der Händler ist, dann ist oder war es nicht sinnvoll, Garantieansprüche gegen Apple für eine Reparatur des Gerätes geltend zu machen. Denn die Herstellergarantie ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers und der kann die beliebig einschränken, etwa dergestalt, dass Du die Dir entstanden Kosten nicht als Schadenersatz geltend machen kannst und das es nach dem Austausch eingeschränkte Rest-Garantielaufzeiten geben könnte.

Ich empfehle Dir deshalb, jetzt an Hand der Rechnung zu prüfen, wer Dein Händler tatsächlich ist und dem würde ich dann mitteilen, dass Du für die jetzt anstehende Reparatur des Gerätes die "Gewährleistung" des Händlers, die rechtlich korrekt "Sachmängelhaftung" heißt, und außerdem die Ersattung Deiner Fahrtkosen geltend machst.

Wenn unimall.de tatsächlich Dein Händler und nicht nur der Vermittler war und die (unrechtmäßig) Dir gesagt haben, Du müßtest Dich an den Hersteller wenden und dort die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, dann sind die als Händler nicht aus dem Schneider; denn dann bist Du quasi in deren Auftrag (das wäre seine Aufgabe gewesen) zu Apple gefahren, um für ihn die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Deine Kosten muss er Dir dann trotzdem ersetzen, denn der Händler ist nach wie vor derjenige, der für den eingetretenen Sachmangel haftet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey!
Naja, ist jetzt schon zu spät.... Hätt ich das mal nur früher gewusst...

unimall.de hat nur vermittelt (und mir eben den Studentenrabatt + Boni gewährt). Händler ist - und das habe ich hier schonmal erwähnt - Apple. Bei ihnen wurde das Gerät bestellt, an sie ging die Zahlung, die Rechnung kommt von Apple, und der Support kommt ebenfalls von Apple.
 
OK, dann kannst Du Dir auch von Apple die Kosten erstatten lassen und Du hast gegen Apple den Anspruch auf Austausch des Gerätes gegen eine Neues; Du mußt also nicht reparieren lassen und Du nimmst besser nicht deren Garantie in Anspruch, sondern die Händlergewährleistung von Apple als Deinem Händler.

Zumindest letzteres würde ich denen unverzüglich noch einmal deutlich schreiben, am besten per Fax mit gut aufzubewahrendem Sendenachweis, falls es doch noch oder in Zukunft irgendwelche weiteren Schwierigkeiten mit Deinem Gerät gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, leider zu spät. Das Ding ist in Augsburg bereits in Reparatur, so schnell komm ich da auch nichtmehr ran...
 
Ich sagte doch, schicke ein Fax und erklären denen, dass Du auf der Reparatur als Gewährleistung für ihre Sachmängelhaftung bestehst ! Das genügt.

Fax kannste auch vom PC aus senden, zum Beispiel bei WEB.DE oder Freenet.de oder auch vielen anderen Anbietern. Und da brauchst Du auch keine Faxnummer von dort anzugeben, wo Du die Reparatur machen läßt; irgendeine offizielle Telefaxnummer von Apple ist dafür geeignet; kannst Du danach googeln.

Wenn Du von einem Provider im Internet aus das Fax schickst, hast Du das dort auch in Deinem Sendprotokoll gespeichert; zusätzlich kannst Du es Dir ausdrucken.
 
Zuletzt bearbeitet:
ammerlake schrieb:
Deine Kosten muss er Dir dann trotzdem ersetzen, denn der Händler ist nach wie vor derjenige, der für den eingetretenen Sachmangel haftet.

Der Kunde muss das Gerät auf seine Kosten zum Händler schaffen und hat keinen Anspruch auf ein Austauschgerät.

http://www.heise.de/ct/hotline/Garantie-und-Gewaehrleistung-317956.html

Wichtig ist, die beiden Wege der Reklamation nicht zu vermischen. Wenn beispielsweise der Hersteller im Rahmen seiner Garantie Ihr Smartphone austauscht und das Ersatzgerät nach einiger Zeit wiederum einen Mangel aufweist, wird der Händler es ablehnen, dafür zu haften - immerhin hat er Ihnen dieses Exemplar ja nicht verkauft. In einem solchen Fall wäre die Wahlmöglichkeit dann praktisch dahin, und Sie müssten sich in Bezug auf dieses Gerät weiterhin an den Hersteller halten.

http://www.heise.de/ct/hotline/Lieber-Garantie-oder-Gewaehrleistung-294658.html



http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Gewaehrleistung-und-Garantie-1243306.html
 
@ supastar

Sind alles ein bisschen olle Kamellen, die Du da aufzutischen versuchst !


Zum Beispiel:
Schadenersatzforderung
supastar schrieb:
"Falls Sie das Gerät vor der Rückgabe längere Zeit verwenden konnten, darf der Händler einen Teil vom Kaufpreis abziehen."

"Im Rahmen der Gewährleistung können Sie in der Regel nach zwei erfolglosen Reparaturen verlangen, dass der Händler den Kaufpreis erstattet. Einen Musterbrief dafür gibt es bei den Verbraucherzentralen (siehe c’t-Link). Falls Sie das Gerät vor der Rückgabe längere Zeit verwenden konnten, darf der Händler einen Teil vom Kaufpreis abziehen.


Das ist längst höchstrichterlich und vom Gestzgeber anders entschieden ! Muss der Händler das Gerät aus Gewährleistungsgründen zurücknehmen, hat der Kunde keinerlei finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und muss auch keine Wertminderung für Abnutzung in Kauf nehmen !

Es gilt nämlich Europäisches Recht, dass ganz eindeutig jedwede Schadenersatzzahlung für Abnutzung an den Händler ausschließt. Da Deutsche Gerichte aber immer wieder in dieser Frage die Wirtschaft zu schützen versuchten, hat der BGH eine entsprechende Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt (Az C 404/06 EUGH), worauf hin dieser diesbezüglich die Unverreinbarkeit der deutschen Rechtsprechung mit EU-Recht festgestellt hat.

Daraufhin wurde das deutsche Recht geändert. Der § 474 BGB um den Absatz 2 erweitert:

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden


Zum Beispiel: Transportkosten

supastar schrieb:
Der Kunde muss das Gerät auf seine Kosten zum Händler schaffen und hat keinen Anspruch auf ein Austauschgerät.[/spoiler]
http://www.heise.de/ct/hotline/Garantie-und-Gewaehrleistung-317956.html

Dazu beantwortet Rechtsanwalt Thomas Hollweg die Frage eines Mandanten:

Wenn ich zu dem Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurück bringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen?

Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/


Zum Beispiel Umtausch oder Reparatur


Auch hier beantwortet Rechtsanwalt Hollweg wieder die Frage:

Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?

Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware. Sie sollten zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Sie sollten zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand. Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist. (Eine Reparatur sollten Sie dann verlangen, wenn Ihnen sehr viel an dem erworbenen Produkt liegt. Haben Sie beispielsweise besonders schöne Schuhe gekauft, und sind diese bereits eingelaufen, so kann es für Sie empfehlenswert sein, diese reparieren zu lassen, anstatt komplett neue zu wünschen. Ein Umtausch ist hier nicht empfehlenswert.)
Wenn der Verkäufer Ihnen ein solches Produkt nicht bereitstellen kann, dann müssen Sie leider auf die zweite Möglichkeit zurückgreifen, nämlich die Reparatur der

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ammerlake:

Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen.

Also dass der Händler sämtliche Kosten erstatten muss, bezweifle ich jetzt mal.
Sonst kauf ich mir das nächste Mal ein Notebook in Portugal und warte drauf, dass es hoffentlich kaputt geht.
Dann müsste mir der Hersteller wohl auch den Flug dorthin bezahlen. Dann mach ich anschließend gleich Urlaub dort.

Ich bezweifle, dass er die Arbeitszeit sowie Bahnticket erstattet bekommt, wenn er es versichert hätte schicken können.



Meine restlichen Sachen betrafen eher, dass er jetzt die Garantie in Anspruch genommen hat und nun Probleme haben dürfte, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Zudem kann man natürlich alles gleich verklagen, man braucht sich aber dann evlt nicht zu wundern, wenn man dort nicht mehr als Kunde erwünscht ist...
Und beim vorliegenden Fall zu beweisen, dass das Herstellerverschulden war, dürfte ohen teuren und nicht lohnenden Sachverständigen auch schwer zu beweisen sein.

Von daher ist er wohl mit der Kulanz ganz gut aufgehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
supastar schrieb:
@ ammerlake:

Also dass der Händler sämtliche Kosten erstatten muss, bezweifle ich jetzt mal.
Sonst kauf ich mir das nächste Mal ein Notebook in Portugal und warte drauf, dass es hoffentlich kaputt geht. Dann müsste mir der Hersteller wohl auch den Flug dorthin bezahlen. Dann mach ich anschließend gleich Urlaub dort. Ich bezweifle, dass er die Arbeitszeit sowie Bahnticket erstattet bekommt, wenn er es versichert hätte schicken können.

Du schreibst schon wieder Unsinn im Quadrat und anscheinend bist Du nicht in der Lage, gültige Gesetzeslagen zu überblicken : Hättest Du meine Beiträge richtig gelesen, dann hättest Du mitbekommen, dass der Kundn natürlich zur Schadensminimierung verpflichtet ist; es kommt deshalb immer auf den Einzelfall an, dass er die Kosten auch entsprechend klein hält.

Wenn Du mit Ryan Air beispielsweise für 6 Euro nach Lissabon fliegst und zurück, um den Lappi reparieren zu lassen, dann kannste die Kosten geltend machen, weil die geringer wären als ein Expreßversand mit DHL aus dem Ausland ! Deinen 1. Klasse Lufthansaflug zum selben Zweck kannste natürlich nicht geltend machen, sondern da hättest viel billiger DHL bemühen können.

Und dann ist natürlich richtig, dass die meisten Händler versuchen, die Übernahme weiterer Kosten zu verhindern, indem sie den meist unwissenden Kunden falsch informieren und ihn meistens auf die Garantie des Herstellers verweisen. Auch ist in den allermeisten Fällen wegen Lappalienkosten letztlich der Gang zum Gericht wohl kaum sinnvoll !

Dennoch bleibt es unumstößliche Wahrheit, dass zumdest theoretisch der Händler für ALLE angemessen und notwendig angefallen Kosten im Gewährleistungsfall schadenersatzpflichtig ist; da gehört dann sicher auch etwas Fingerspitzengefühl dazu, sich mit dem Händler irgendwo einig zu werden.

Worum es mir aber hauptsächlich ging, war, dass man das grundsätzlich wissen sollte, um nicht gleich vom mit diesen Dingen erfahrenen Händler über den Tisch gezogen zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
ammerlake schrieb:
Du schreibst schon wieder Unsinn im Quadrat : Hättest Du meine Beiträge richtig gelesen, daa hättest Du mitbekommen, dass der Kunden natürlich zur Schadensminimierung verpflichtet ist, Es kommt deshalb immer auf den Einzelfall an, dass er die Kosten auch entsprechend klein hält.

So, ich schreibe Schwachsinn, alles klar....

du schreibst, er kann sich die Kosten für das Bahnticket erstatten lassen. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Und ja, ich habe deinen Beitrag gelesen.

Ich bezweifle, dass du den Verdienstausfall hier irgendwie geltend machen kannst, egal wie dringend du das Gerät benötigst. Das müsstest du schon in einem Arbeitsvertrag mit denen Festsetzen, dass das ginge, der Normalbürger wählt in so einem Fall Vor-Ort-Service.

Aber gut, kommen wir mal wieder zum eigentlichen Thema zurück, hab grad keine Lust, mich mit dir zu streiten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Er soll wirklich anfangen da "Stress" zu machen? Was wenn der Techniker jetzt meint: Den Fehler hat er durch Unfähigkeit schlag gegen das Display verursacht?
Er sagte ja schon Spannungsrisse sind ausgeschlossen, letztlich ist er nicht grade in der Situation die man als toll bezeichnen kann und ein Display geht normal nun mal nicht ohne äussere Einwirkungen kaputt und Apple zaubert bestimmt eine tolle Statistik / gutachten hervor der / das einen Defekt ohne zutun des Kunden ausschließt.

Gutachter / Rechtsstreit hat man als Schüler natürlich voll bock drauf ...

Wobei mir deine Bahnkosten teuer erscheinen :D Bayern Ticket ? Mitfahrgelegenheiten.de ? Die Kosten hätte man pro Tag locker auf 10€ drücken können :) .
 
Zurück
Oben