@ Heelix
Was den Riss im Display betrifft, gilt innerhalb von sechs Monaten seit Kauf, dass der Händler den Nachweis erbringen muss, daß der Kunde Schuld ist am Schaden; das wird er nicht können, weil schon der Augenschein dagegen spricht: Wenn das Gerät beispielsweise heruntergefallen wäre und dieser Fall für den Riß im Display verantworlich wäre, müsste man noch andere Beschädigungen insbesondere an der Außenseite des Gerätes finden können.
In der Praxis hätte in einem solchen Falle der Händler vor Gericht praktisch keine Chance und das zeigt auch die aktuelle Rechtsprechnung in solchen Gewährleistungsfällen; das weiß der Händler auch und wenn er den Eindruck hat, dass es dem Kunden ernst ist mit seinen Forderungen, wird er in der Regel auch klein beigeben, den das Kostenrisiko einer Klage mit Sachverständigengutachten etc. ist im zu groß bei einem solchen Sachverhalt.
Dass der Händler zunächst aber mit allen Mitteln versucht, den Kunden abzuwimmeln (Verweis auf Garantie des Herstellers) oder seine Haftung für Sachmängel ganz oder teilweise bestreitet, ist gängige Praxis, weil die meisten Kunden, die vielleicht sogar das erste Mal in ihrem Leben vor der Situation stehen, Gewährleistung oder Garantie in Anspruch zu nehmen, einfach meist völlig ahnungslos gegenüber der tatsächlichen Rechtslage sind.
Die Bahnkosten wird der TE natürlich normalerweise nicht erstattet bekommen, denn aufgrund seiner Schadensminimierungspflicht wäre die Bahnfahrt zum Händler nicht nötig gewesen; er hätte mit DHL schicken können ! Noch besser wäre gewesen, er hätte den Händler angerufen und verlangt, dass der das Gerät abholen läßt, wozu dieser verpflichtet gewesen wäre.
Aber der TE hatte ja noch nicht einmal Ahnung, ob das Ding, das er da jetzt in Bewegung setzen musste, seine Gewährleistungsansprüche oder die Herstellergarantie war, oder wahrscheinlich hatte er noch nicht mal Ahnung, dass zwischen den beiden Dngen überhaupt ein eklatanter Unterschied besteht oder dass das überhaupt unterschiedliche Dinge sind.
Dennoch sollte der TE einfach seine Kosten geltend und dabei klarmachen machen, wie dringend er auf seinen funktionsfähigen Rechner angewiesen ist (Studium, Job oder so) vielleicht ist Apple ja großzügig und erstattet kulanterweise wenigstens einen Teil der Kosten; ansonsten sollte er darauf bestehen, zumindest die Kostenerstattet zu bekommen, die für DHL-Versand angefallen wären.
Rein theoretisch ist der Händler auch für den Nutzenausfall haftbar, wenn es den gibt und der nachweisbar ist; also der TE könnte sich beispielsweise irgednwo einen Ersatzrechner beschaffen und die dafür entstehenden Kosten vom Händler zurückfordern.
Aber nein !!! So etwas habe ich nie behauptet ! Aber wenn Du nicht einmal den von mir verwendeten Begriff "Unsinn" von dem von Dir verwendenten Ausdruck "Schwachsinn" unterscheiden kannst, dann fange ich langsam an zu verstehen, warum Du oben nicht in der Lage warst, Sinnvolles oder Korrektes zur Diskussion beizutragen.
Während "Unsinn" lediglich den Grad einer unlogischen Denkweise beschreibt, der in der Regel auf Fehlinformation oder Unwissenheit oder mangelhafter Kennisse der Materie beruhen kann, leidet ein Schwachsiniger an einer mehr oder weniger den eigenen Intellekt erheblich beeinträchtigenden manischen Fehl- oder Unterentwicklung des Gehirns !
Solches Dir auch nur ansatzweise unterstellt zu haben, weise ich mit aller Entscheidenheit und größtem Nachdruck zurück !
Was den Riss im Display betrifft, gilt innerhalb von sechs Monaten seit Kauf, dass der Händler den Nachweis erbringen muss, daß der Kunde Schuld ist am Schaden; das wird er nicht können, weil schon der Augenschein dagegen spricht: Wenn das Gerät beispielsweise heruntergefallen wäre und dieser Fall für den Riß im Display verantworlich wäre, müsste man noch andere Beschädigungen insbesondere an der Außenseite des Gerätes finden können.
In der Praxis hätte in einem solchen Falle der Händler vor Gericht praktisch keine Chance und das zeigt auch die aktuelle Rechtsprechnung in solchen Gewährleistungsfällen; das weiß der Händler auch und wenn er den Eindruck hat, dass es dem Kunden ernst ist mit seinen Forderungen, wird er in der Regel auch klein beigeben, den das Kostenrisiko einer Klage mit Sachverständigengutachten etc. ist im zu groß bei einem solchen Sachverhalt.
Dass der Händler zunächst aber mit allen Mitteln versucht, den Kunden abzuwimmeln (Verweis auf Garantie des Herstellers) oder seine Haftung für Sachmängel ganz oder teilweise bestreitet, ist gängige Praxis, weil die meisten Kunden, die vielleicht sogar das erste Mal in ihrem Leben vor der Situation stehen, Gewährleistung oder Garantie in Anspruch zu nehmen, einfach meist völlig ahnungslos gegenüber der tatsächlichen Rechtslage sind.
Die Bahnkosten wird der TE natürlich normalerweise nicht erstattet bekommen, denn aufgrund seiner Schadensminimierungspflicht wäre die Bahnfahrt zum Händler nicht nötig gewesen; er hätte mit DHL schicken können ! Noch besser wäre gewesen, er hätte den Händler angerufen und verlangt, dass der das Gerät abholen läßt, wozu dieser verpflichtet gewesen wäre.
Aber der TE hatte ja noch nicht einmal Ahnung, ob das Ding, das er da jetzt in Bewegung setzen musste, seine Gewährleistungsansprüche oder die Herstellergarantie war, oder wahrscheinlich hatte er noch nicht mal Ahnung, dass zwischen den beiden Dngen überhaupt ein eklatanter Unterschied besteht oder dass das überhaupt unterschiedliche Dinge sind.
Dennoch sollte der TE einfach seine Kosten geltend und dabei klarmachen machen, wie dringend er auf seinen funktionsfähigen Rechner angewiesen ist (Studium, Job oder so) vielleicht ist Apple ja großzügig und erstattet kulanterweise wenigstens einen Teil der Kosten; ansonsten sollte er darauf bestehen, zumindest die Kostenerstattet zu bekommen, die für DHL-Versand angefallen wären.
Rein theoretisch ist der Händler auch für den Nutzenausfall haftbar, wenn es den gibt und der nachweisbar ist; also der TE könnte sich beispielsweise irgednwo einen Ersatzrechner beschaffen und die dafür entstehenden Kosten vom Händler zurückfordern.
supastar schrieb:So, ich schreibe Schwachsinn, alles klar....
Aber nein !!! So etwas habe ich nie behauptet ! Aber wenn Du nicht einmal den von mir verwendeten Begriff "Unsinn" von dem von Dir verwendenten Ausdruck "Schwachsinn" unterscheiden kannst, dann fange ich langsam an zu verstehen, warum Du oben nicht in der Lage warst, Sinnvolles oder Korrektes zur Diskussion beizutragen.
Während "Unsinn" lediglich den Grad einer unlogischen Denkweise beschreibt, der in der Regel auf Fehlinformation oder Unwissenheit oder mangelhafter Kennisse der Materie beruhen kann, leidet ein Schwachsiniger an einer mehr oder weniger den eigenen Intellekt erheblich beeinträchtigenden manischen Fehl- oder Unterentwicklung des Gehirns !
Solches Dir auch nur ansatzweise unterstellt zu haben, weise ich mit aller Entscheidenheit und größtem Nachdruck zurück !
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