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Gewährleistung beim Kauf eines neuen Notebooks

rmw2017

Cadet 3rd Year
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Okt. 2017
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49
Hallo,

ich heiße Danny und möchte mir folgendes (neues) Notebook zulegen:
http://www.ebay.de/itm/261653010239?ul_noapp=true
Ich habe den Verkäufer folgendes per Mail gefragt und folgende Antworten erhalten:

Zitate:

Frage:
"Ist das Notebook im Original-Werkszustand mit unbeschädigtem Siegel und original Hardware ab Werk oder wurde im Nachhinein zusätzliche/ andere Hardware (RAM, Festplatte(n) etc) verbaut und das Hersteller-Siegel ist gebrochen? Ist das Windows 10 die deutsche Version und Pro- oder Homeversion?

Antwort des Verkäufers:
wir haben das Gerät geöffnet um RAM, SSD und Windows 10 Pro in deutsch zu installieren.

Frage:
Danke für die schnelle Antwort. Durch das Einbauen zusätzlicher Hardware verfällt aber die Gewährleistung des Herrstellers, oder?

Antwort des Verkäufers:
in unserem Fall nicht. Wir sind ASUS Gaming und Advantage Partner.
Wir pflegen also eine enge Partnerschaft, welche bisher immer eine Abwicklung der Garantie ermöglichte.


Meine Frage ist nun, ob es wirklich "ASUS Gaming und Advantage Partner" gibt und die Gewährleistung seitens Asus trotzdem für 2 Jahre übernommen wird, obwohl das Gerät geöffnet und die Hardware verändert wurde?
Hat Jemand Erfahrung mit sowas?

Danke für die Hilfe im Voraus
 
Kannst Du nehmen.

Hast ja schriftlich vom Verkäufer dass es keine Probleme gibt.
 
Falls jemand eine Alternative zu dem von mir ausgesuchten Notebook hat, bin ich natürlich dankbar. Dann hätte sich die Frage/ das Problem ja von selbst gelöst...:)
Ergänzung ()

ich finde die Formulierung irgendwie bedenklich:
"...welche bisher immer eine Abwicklung der Garantie ermöglichte...."
 
Ich bräuchte leider die 16GB Ram, die Grafikkarte ist nicht wirklich relevant. Der I7 7700 ist doch auch besser oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ne SSD hätte ich auch gern. Ach ja, ist ja dieselbe CPU...
Wenn ich aufrüste, ist ja dann wieder das Problem mit der Gewährleistung...
Ergänzung ()

Grafikkarte nicht relevant, da ich nicht spiele. Die Software die ich benutze ist wohl CPU und RAM lastig..
Ergänzung ()

Was ist eigentlich HP Omen genau? =HP?
Ergänzung ()

Software=Corel Draw X8
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort. Ist aber dann ja aber kein I7-7700 wie bei dem aus Ebay.... Hätte leider gern den I7-7700. Macht es eigentlich Sinn, noch zu warten bis der I7 8700K endgültig draussen ist, oder wird der Preis des I7-7700 nicht wirklich fallen
 
Hier herrscht sowieso ein grundsätzliches Missverständnis.

Du redest die ganze Zeit von Gewährleistung gegenüber dem Hersteller.
So etwas gibt es überhaupt nicht.

Die Gewährleistung bekommst du ausschließlich vom Händler, da du nur mit diesem einen Vertrag eingehst. Das ist auch gesetzlich so festgelegt. Diese ist auch nach 6 Monaten mit der Beweislast auf deiner Seite definiert.

Das einzige was du eventuell vom Hersteller bekommst, wäre Garantie. Dies ist eine freiwillige Leistung und das kann alles mögliche sein bzgl. Dauer, Umfang und was abgedeckt wird. Dazu einfach die Garantiebedinungen des jeweiligen Herstellers lesen.
 
Wenn du nur CPU-Leistung (i7-xxxxHQ) und 16GB-Ram brauchst, sind 1300€ viel zu teuer. Profitiert deine Software von Hyperthreading? Die i5HQs gibts ab 750€ in neu, allerdings nur in Joghurt-Becher-Plastik-Gehäuse (genauso wie dein Vorschlag von oben).

Wann ein mobiler Hexa-Core, sprich i7-8700H (wohl ohne Q, da das für "Quad" steht) oder so kommt ist nicht genau bekannt. Geräte mit der CPU werden wahrscheinlich auf der CES in Las Vegas Anfang Januar angekündigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ertsmal vielen Dank für die Antworten.
Mit Gewährleistung meinte ich, dass ich, sobald eine Komponente das Notebooks defekt ist, den Verkäufer bzw. den Hersteller kontaktiere, das Gerät notfalls einschicke und der Defekt (sofern er nicht durch mich verursacht wurde), innerhalb der 24 monatigen Frist kostenfrei behoben wird.
Ich dachte, dies ist aber nicht möglich, wenn das Notebook bei Auslieferung schon nicht mehr im Originalzustand ist...

Ich habe mich gestern für folgendes Notebook (Bei Amazon für 1000,00 Euro angeboten) entschieden:
HP Pavilion (17-ab202ng) 43,9 cm (17,3 Zoll / FHD IPS) Notebook (Intel Core i7-7700HQ, 256 GB SSD, 8 GB RAM, NVIDIA GeForce GTX 1050, Windows 10 Home 64) in schwarz/silber

War das eine gute Wahl?!

Jetzt würde ich gern eine 1TB große Festplatte zusätzlich einbauen. Kann mir vielleicht Jemand sagen, welche hier passt und eine gutes Preis-Leistungsverhältnis hat?
Sofern die 8GB Ram nicht ausreichen, werde ich später nochmal 8GB nachrüsten. Sollte laut Hersteller funktionieren.

Danke im Voraus für eure Hilfe
Ergänzung ()

Leider ist nur Windows 10 in der Homeversion dabei. Gibt es eine möglichkeit, diese kostengünstig auf die ProVersion aufzustocken?
 
rmw2017 schrieb:
Mit Gewährleistung meinte ich, dass ich, sobald eine Komponente das Notebooks defekt ist, den Verkäufer bzw. den Hersteller kontaktiere, das Gerät notfalls einschicke und der Defekt (sofern er nicht durch mich verursacht wurde), innerhalb der 24 monatigen Frist kostenfrei behoben wird.
Ich dachte, dies ist aber nicht möglich, wenn das Notebook bei Auslieferung schon nicht mehr im Originalzustand ist...

So einen Anspruch hast du nur, wenn du eine Garantie dazu bekommst, entweder vom Händler oder vom Hersteller.

Die gesetzliche Gewährleistung greift in so einem Fall nur 6 Monate, weil du danach nachweisen musst, dass das Problem schon von Anfang an bestanden hat. Stichwort: Beweislastumkehr.
Und das dürfte in den meisten Fällen nicht möglich sein.

Gewährleistung ist keine Garantie. Das sind zwei grundverschiedene Sachen.
 
Bezüglich der Gewährleistung gibts dazu schon ein oder mehrere Urteile (allerdings auf PCs bezogen).
Da wurde festgestellt, dass das aufrüsten von RAM, GraKa oder hdd dem Kunden möglich sein muß, ohne die Gewährleistung zu verletzen.

Früher hatte die Notebooks immer dafür ne "Wartungsklappe" für RAM und hdd.
Heute wohl leider nich mehr immer für die hdd.

Da aber (wie schon angeführt) der Verkäufer die Aufrüstung vorgenommen hat, hast Du natürlich auf die Aufrüstungen auch die volle Gewährleistung.

Bei der Garantie könnte es ggf anders aussehen.
 
Klar, die Gewährleistung ist voll da. Für die haftet ja der Händler und nicht der Hersteller, also kann er da rumbauen wie er lustig ist.
Trotzdem sinds nur 6 Monate die dem Kunden dienen, der Rest ist schwer bis nicht nachweisbar bzgl. Beweislastumkehr.
 
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