GEZ sinnvoll/zeitgemäß? Eure Erfahrungen damit...

  • Ersteller Ersteller c4$h
  • Erstellt am Erstellt am
Man muss nur nen dickes Fell haben und man darf sich von denen nichts vormachen lassen? Was fuer moeglichkeiten haben die denn rechtlich gegen jmd vorzugehen?
de facto keine, die haben sich nur ueber die Jahre ein Image geschaffen das sie Gott weiss was fuer eine Macht haben .
Alles Schall und Rauch....

pcw [... schrieb:
]
Wie würde es eigentlich aussehen, wenn ich über einen Provider online gehe, der standardmäßig die Webauftritte der öffentlich rechtlichen blockt. Was würde in dem Fall die Gebühr im Sinne einer GEZ-Gebühr rechtfertigen?
Woran misst man "Zugang zum Internet"? Modem/ISDN-Karte? Internettarif? Muss der PC in einem an das Internet angeschlossene Netzwerk sein? Oder nur eine Netzwerkkarte haben? Was ist mit einem Webbrowser?
Tatsächlich muss eine PC doch eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, um tatsächlich so weit internetfähig zu sein ,dass man öffentlich rechtliche Angebote nutzen kann.
[...]
Wenn du einen Provider nutzt der dies Standardmaessig blocken wuerde dann kaeme das, sofern es auch die Internetstreams inkludiert, das du ein Geraet nutzt das zum Emfang oder Nutzung nicht ausgelegt ist. Bei einem Fernseher dem das Empfangsgeaet ausgebaut wurde musst du auch nichts zahlen.
Es ist egal wie du ins Internet gehst, so wie es egal ist ob du zuhause einen schwarz-weiss Fernseher hast oder nen 80m^2 Plasmafernseher hast.
Wenn die GEZ gebuehr auf Internetzugaenge ab 2007 durchkommt muss man zahlen. Sofern man keinen Fernseher hat, ansonsten kostet der Zugang nix extra.

Weiteres gibts an sich hier in dem Thread: https://www.computerbase.de/forum/threads/internet-pcs-ab-2007-gez-pflichtig.133645/
 
XDarknessX schrieb:
Solche Abzocker!
... Ich habe Ihnen mittgeteilt, dass ich es nicht erlaube, dass Sie abbuchen, was machen die? Buchen trotzdem ab? Eine Straftat in meinen Autgen..

Wie kann man auch jemanden erlauben etwas von seinem Konto abzubuchen? :freak:
§ 1. Niemals eine Abbuchungsgenehmigung erteilen!!

Wenn du den Widersruch schriftlich gemacht hast dann lasse den Betrag wieder zurückbuchen. Wenn sie dann was wollen melden die sich wieder.
Aber auch ohne schriftlichen Widerspruch kannst du die Abbuchung rückgängig machen.
Nur können hier im Streitfall ie Kosten für die Rückbuchung bei dir hängen bleiben.
 
Also erstaml hallo hier alle zusammen.

Ich denke das manche Meinungen hier, wenn sie so umgesetzt würden, viel schlimmer wären als alles was hier ist. Ideen alles was die öffentlchrechtlichen senden zu verschlüsseln und Gebührenmäßig abzurechnen sind nicht mit dem Grundgesetz zu vereinen, da das ein wiederspruch zur Informationsfreiheit darstellt:

GG Art.5 (1) ... und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Es gibt schon genug nicht zugängliche Medien, das braucht man nicht auszubauen. Naja wahrscheinlich kommen bald Forderungen zur Privatisierung dieser Medien, das ist aber auch nicht die Lösung. Das sich die Medien finanzieren müssen ist irgendwo klar, ich finde das auch in gewissen Punkten nicht in Ordnung, aber wenn ihr euch über die Gebühren der GEZ aufregt, dann müsst ihr euch genauso über jede Firma die im Privatfernsehen euer Geld, für Werbung ausgibt. Ich sage euer Geld, weil im Endefekt die Konsumenten die Werbung ja selbst bezahlen. Was ich daran ungerecht finde ist die Tatsache, dass Personen mit hohem Einkommen genausviel Bezahlen wie Menschen mit nidrigem Einkommen. Naja und jetzt komt wieder die Forderung nach einem einfacheren Steuersystem, bei dem man einen Einheitlichen Steuersatz bezahlt, mit dem alle Leistungen des Staats gedeckt werden usw.... Was mich noch viel mehr aufregt als die GEZ sind Fernsehsender wie RTL, Pro7, N24, MTV.... da wird nicht nur Geld verschwendet, sondern auch noch eine vorsichtig ausgedrückt nicht neutrale Berichterstattung geliefert. Ok die Ö.r. sind da auch nur ein bischen besser, aber sie sind wenigstens irgendwo noch kontrolierbar. Wer sie kontroliert ist wieder eine andere Frage, die Wohl entscheidend für eine demokratische Gesellschaft ist.

Noch ein Paar Worte zu den Totalverweigeren: Das bringt nichts. Das dümmste was man machen knn ist sich gegen die Gesetze zu wehren. Ihr seid für die doch sowieso nicht mehr als ein Datenbankeintrag, der nach den Regen der Verwaltung bearbeitet wird. Das muss man sich immer klar machen. Ihr seid keine Menschen nur Daten! Wenn man sich darüber klar ist kann man mit dem ganzen auch klar kommen ohne ins Gefängnis zu wandern.

Das Gebührensystem insbesondere wenn es um das Internet geht, darf nicht so kommen, aber wer soll es verhindern? Mehr Wachstum, mehr Arbeit, wählt CDU!
 
ich habe mit der GEZ keine probleme. jedes mal wenn die vor der tür stehen verlange ich ein schriftstück was dazu befugt eintreten zu dürfen...was keiner dabei hat, denn das bekommt man nur von der polizei...und da würden diese gez-klinkenputzer nur ausgelacht :D
ansonsten beziehe ich mich auf das grundgesetz und die unantastbarkeit der wohnung....und damit erledigt sich schon alles. auch wenn im hintergrund klar der fernseher zu hören ist :D
 
Eigentlich ist die GEZ ja selbst schuld daß sich so viele Bürger dagegen wehren
die an sich gerechtfertigten Gebühren zu zahlen.
Der Preis stimmt mit der Leistung nicht mehr überein. Und statt an der Leistung zu arbeiten und diese zu verbessern wollen sie noch die Gebühren erhöhen Wie in der Politik eben :freak:

Daß da auch noch das Internet ist wo man zusätzliche Gebühren eintreiben kann
ist natürlich verlockend und ein Versuch wert. Es wird also jede Möglichkeit ausgelotet um Gebühren einzutreiben.
Kein Wunder daß jeder Gebührenpflichtige die Nase voll hat und sich dieser Forderung entziehen will.

Mich würde nur einmal interessieren wie sie das erklären wollen daß das Internet keine Grenzen kennt und jeder Internetnutzer in Timbuktu oder sonst wo auch die Sendungen empfangen kann, dafür aber nichts bezahlen muß. Oder schaut da etwa auch die GEZ vorbei?:p
Es ist also eine klare Benachteiligung der deutschen
Bürger die einfach abgezockt werden sollen. Kann mir nicht vorstellen daß das gut geht.
 
Wie Blauäugig hier doch einige sind.

Nur zur Info:

1. Wenn der Herr von der GEZ mit der Polizei kommt, müsst Ihr aufmachen.

2. GEZ-Gebühren sind über einen sehr langen Zeitraum nachforderbar. Ein Arbeitskollege hat gerade 900 EUR nachgezahlt!

3. Einen Fuß in die Türe stellen, ist keine Körperverletzung, höchsten Hausfriedensbruch und auch nur dann, wenn er mit beiden Füssen hinter der Türschwelle steht!

Ich finde die GEZ auch scheiße, nur kann man nix daran ändern und ich schaue zumindest was den Bereich Kultur, Politik und Wissenschaft angeht grundsätzlich ARD. ZDF und die Dritten.

Die Privaten kann man nicht mehr sehen.

Das einzige was mich ankotzt, ist die Tatsachen, das bei Großereignissen Grundsätzlich ARD und ZDF das gleiche bringen, parallel.

Und all diejenigen die rummheulen. Es gibt eine ganz einfache Lösung, keine GEZ mehr zu bezahlen, Radio und Fernsehen abmelden!
 
Zu 1.: Aber auch nur wenn die Herren von Gruen-Weiss einen Hausdurchsuchungsbefehl haben;) SOnst muss man auch die nicht reinlassen. Es ist Blauaeugig anzunehmen das ein Richter dafuer einen ausstellt. Ausserdem kostet das auch Geld.
Als wenn die CEZ unterstuetzung von der Polizei einfach so bekaeme.

Zu 2. Das stimmt, aber auch nur ueber einen Zeitraum von 3 Jahren. 12 Jahre so wie es die GEZ immer behauptet ist schlichtweg gegen das BGB;)
Und ausserdem muessen die von der GEZ dir nachweisen das du die Geraete schon so laneg hast. Ich wuensche denen viel spass dabei.

Zu 3. Das mit dem Hausfriedensbruch weiss ich selkbst nicht, aber an der Stelle des GEZ Fritzen waere ich da sehr vorsichtig. Eine solche Anzeige kommt nicht gut.....
 
Leon schrieb:
Wie Blauäugig hier doch einige sind.

Und all diejenigen die rummheulen. Es gibt eine ganz einfache Lösung, keine GEZ mehr zu bezahlen, Radio und Fernsehen abmelden!


So einfach mit dem abmelden ist das nicht!
Wenn du da einmal bei dem Verein dabei bist mußt du den Nachweis erbringen daß
du keine Geräte mehr hast, oder ein weiterer Mitbewohner bereits GEZ bezahlt.
Dann kannst du dich abmelden. Ach ja, auswandern geht auch noch ;)

Ich wollte mich auch mal abmelden, das hat ein halbes Jahr Schriftverkehr bedeutet
mit der Aufforderung die Daten meines Mitbewohners zu nennen.
Ich habe mich geweigert dies zu tun und mich auf den Datenschutz
und meine Privatsphäre berufen. Das wollten sie nicht so richtig anerkennen
oder verstehen. Jedenfalls habe ich alle weiteren Schreiben unbeantwortet gelassen.
Irgendwann haben die dann auch aufgegeben. :D

Deshalb niemals eine Abbuchungsgenehmigung erteilen!
 
F!o schrieb:
@ace_35
Also bei meinem Onkel hat dass Kündigen der GEZ Gebühren ganz leicht Funktioniert.
keine 2 Wochen und dass war erledigt.

Eben! Was hier teilweise behauptet wird ist absoluter Unfug!

Hier reden alle über Verstöße, Verbote usw. Aber jeder 2te Satz handelt von "Ich hau dem auf die Fresse!" Ne Ne so nicht!

Abgesehen davon kann die GEZ sehr wohl bis zu einem Zeitraum von 12 Jahren die Gebühren nachfordern. Erkläre mir mal warum das nicht gehen soll ?
 
Also es gibt zu der laenge Nachforderungsdauer wohl verschiedene ansichten.
Mir hat man erzaehlt (ein Jurist war das) das das BGB bzw. StGB in Faellen dieser Guete eine Verjaehrungsfrist von 3 Jahren vorsieht, daran ist nichts zu ruetteln.

Allerdings habe ich grade dieses im Netz gefunden:
http://www.gez-abschaffen.de/neuerRfGebStV.htm schrieb:
Ungerechte Verjährungsfristen. Wenn der Bürger zuviel oder unnötig Rundfunkgebühren entrichtet hat, kann er diese nun nicht mehr wie bisher für vier Jahre zurückverlangen, sondern nur noch für drei Jahre. Umgekehrt kann die GEZ von den Bürgern, nach gültiger Rechtsprechung des VGH München, von den Bürgern zeitlich unbegrenzt die Rundfunkgebühren nachfordern.
Anm. von Mir: Dies soll seit April 2005 in Kraft sein
Wobei, soweit ich das jetzt sehen konnte, dies nicht gesondert im BGB vermerkt ist. Es Handelt sich ja wohl nru im ein Urteil nach gueltiger Rechtssprechung und nicht um ein geltendes Gesetz.
Deswegen wuerde ich annehmen das dies nach dem BGB (ich vermute mal das das staerker gewichtet wird als der Rundfunkvertrag) unter sonstiges faellt und es daher bei 3 Jahren bleibt.
Ich bin aber kein Jurist, deswegen kann ich dazu im Detail leider nichts weiter sagen.
Jedenfalls scheind es, wie immer wenn es im die GEZ geht, alles sehr misterioes und verschleiert zu sein.
Aber dei BeweisPflicht liegt ja wohl immer noch bei der GEZ, insofern kann man den "Problemen" gelassen entgegentreten.

Aber so gesehen muss ich mich diesbzgl. wohl korrigieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben