Gibt es eine Überstundenzuschlag Ausschlussklausel bei "Minusstunden"

user_again

Ensign
Registriert
Jan. 2024
Beiträge
170
Hallo,

eine bescheidene Frage ... vieleicht war zufällig schonmal jemand in der Situation, denn im Netz findet man nichts dazu weil auch im Tarifvertrag nichts davon stehen sollte.

Gibt es eine Überstundenzuschlag Ausschlussklausel wenn man Minusstunden auf seinem Zeitkonto hat?

Wir sollen jetzt Überstunden machen und einige inkl. mir haben Minusstunden weil der Betrieb immer mal zu war wegen Magel an Arbeit -> Arbeitgeberverschulden.
Auf Nachfrage wie das da so sei kam nur vom "Geschäftsführer" wer Minustunden hat bekommt keinen Zuschlag, der Plus hat schon 👍 Man ist nämlich auf Sparkurs und will die Löhne / Leistung um über 500€ im Monat senken, auf Mindestlon Niveau.

Also der dann neben mir früh um 5 arbeitet bekommt 25% und ich gucke in die Röhre.

Allerdings gibts bei uns ab der 1. Überstunde den Zuschlag ... so sollte das im Tarifvertrag stehn, denn so wurde das bisher gehandhabt wenn Überstunden gemacht wurden. Arbeiten über die Vertraglich vereinbarte Zeit = Überstunden = Überstundenzuschlag

Den IG Metall Tarifvertrag kann ich nicht einsehn, auch Mitglieder nicht so einfach.
Anscheint müssen die zu ner Gewerkschaftstelle fahren und können nur dort gucken, nicht anfassen.

Der Betriebsrat sagt keine Ahnung und gewährt auch keine Einsicht in den Tarifvertrag.
Geh weg, nerv mich nicht ... etc. die haben ihre Schäfchen nämlich im trockenen.


Man findet nur andere Traifverträge aus anderen Bundesländern die aber im Kern gleich sein sollten.
Entgelte und Zuschläge sind dort halt anders / höher.


Gib es so ne Klausel wenn man Minustunden hat und Überstunden macht man kein Überstundenzuschlag mehr bekommt?
Was nicht im Traifvertrag steht kann auch nicht dazu erfunden und angewendet werden?

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe da ein Verständnisproblem. Wenn ich minus Stunden habe, kann ich keine Überstunden machen. Dann gleiche ich erstmal das Minus aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cruse, redjack1000, TomH22 und 2 andere
Trotzdem sind es Überstunden da ich über die Vertragliche Zeit hinaus arbeite?
Anstelle 38 Stunden 43 Stunden 4 Wochen lang.

Und für die Negativen Studen habe ich ja keine 25% bekommen ... und wenn ich diese aber abarbeite fallen die dann weg oder wie?

Also könn die Chefs unseres Staates erstmal alle bissl zuhause lassen damit sie Minusstunden sammeln um sie dann mal länger arbeiten zu lassen und den Zuschlag nicht bezahlen müssen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Flaschensammler und fr13del
da habt ihr ja einen super Betriebsrat ;)

Seid ihr denn direkt Tarifgebunden oder habt ihr einen Anerkennungs-/Haustarifvertrag?

Grundsätzlich seh ich das aber auch so wie mein Vorposter - wenn du Minusstunden hast muss man die natürlich erstmal ausgleichen theoretisch.

Zuschläge die aus Uhrzeiten kommen (z.b. vereinbarte Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit) sollten dabei aber weiterhin berücksichtigt werden.

Mir fehlen hier auch Infos - bei uns als Unternehmen mit Manteltarifvertrag gibt es keine Zuschläge rein auf "Überstunden". Wir haben ein Gehalt nach ERA Einstufung + Leistungszulage etc. aber es gibt keine Überstundenzuschläge.
 
Das kann ich dir nicht beantworten denn es weis niemand genau.
Es steht nicht im Arbeitsvertrag, nicht in der Betriebsvereinbarung (lose Zelle in nem dreckigen Ordner wo auch mal Zettel "so einfach verschwiden".

Niemand weis etwas ... der "Chef" nicht mal wie die Akkrodzeiten zustande kommen :)

Die gleiche ich ja durch die angeordnete Mehrarbeit aus ... und die die länger im Betrieb sind und somit mehr Plus hatten und jetzt noch haben bekommen dann den Zuschlag und die anderen sind die Blöden ?

Gutes System dann 👍
 
Ich denk Du hast das Konzept "Gleitzeit" nicht verstanden. Am Ende ist es ein Geben und Nehmen. In schlechten Zeiten kann das Unternehmen dies nutzen um Mitarbeiter ohne Kurzarbeit (=Gehaltseinbußen) nach Hause zu schicken und in guten kann man eben Mehrarbeit verbuchen. Und der Mitarbeiter kann dies nutzen um seine privaten Freizeitaktivitäten besser zu koordinieren. Je nach Ausgestaltung der Gleitzeit kann man sich einige Tage Extra Urlaub raus arbeiten. Und dann frage ich auch nicht bei - 20 Stunden ob ich nun Überstundenzuschläge bekomme.

Wenn sich das ganze Konzept für Dich (in Deinem Betrieb) allerdings nciht fair anfühlt, dann solltest Du nach einem neuen AG suchen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: redjack1000
Verstehe das Konzept noch nicht.
Welchem Tarif Vertrag und welcher Gewerkschaft gehört ihr an.
Wenn der br so ne Niete ist kann man sich an die Gewerkschaften direkt wenden betrifft ja dann nicht nur dich.
Ist das gleitzeit oder was für ein Modell habt ihr im Betrieb?

Also auf minus Stunden einen Bonus zu bekommen, naja halte ich für unrealistisch du hast ja die Gegenleistung Zeit dafür bekommen.
Bist du sicher das der Bonus über die Gewerkschaft läuft? Ich gehe eher davon aus es ist eine betriebliche Leistung.
 
Da würde ich wirklich vorschlagen mal einen Anwalt zu kontaktieren.

Bei uns ist die Vereinbarung, dass Minusstunden, wenn sie angeordnet worden sind, nach einer gewissen Zeit verfallen. Der Arbeitnehmer kann ja nichts dafür.
Aber dennoch sollten die normalen Zuschläge wie Nachtarbeit normal gezahlt werden trotz minus.
 
Da gibt es definitiv unterschiedliche Vereinbarungen und Abrechnungsszenarien.

Bei uns wurde nach langem Zögern irgendwann das Modell Arbeitszeitkonto eingeführt. Aus ganz ähnlichen Gründen: Man kann in Zeiten mit weniger Aufträgen mehr Freizeit genießen und muss dafür wenn viel zu tun ist auch mehr als die vereinbarten 35 Stunden pro Woche arbeiten. Dann auch ohne Zuschüsse bis eine bestimmte Menge überschritten ist, darüber hinaus werden dann Zuschüsse ausgezahlt oder eben Freizeit zum Abfeiern angeordnet.

Du solltest also mal Deinen Arbeitsvertrag lesen oder mit dem Betriebsrat sprechen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Ich kann das Problem nachvollziehen, aber die Schlüsse in deinem Betrieb sind da m.M.n. falsch. Am besten und sinnvollsten wäre es für dich, bei der Gewerkschaft direkt nachzufragen, die sollten es ja wissen.
M.M.n. (und meiner Praxiserfahrung nach auch) wird Mehrarbeit bei uns abgelehnt (von der Personalabteilung) für MA, die Minusstunden haben. WENN aber genehmigt, gibt es auch Mehrarbeitszuschläge in voller Höhe, auch mit Minus im Konto.
Und wenn angeordnete Mehrarbeit durchgeführt werden soll, gibt es da m.M.n. keine zwei Meinungen zu, dann müssen die Zuschläge auch gezahlt werden. ABER, das ist eine sehr spezielle Situation, wo du Rechtsberatung (durch Gewerkschaft oder Anwalt) benötigst, der deinen Arbeitsvertrag UND den Tarifvertrag dann vorliegen hat, um eine Entscheidung/Einschätzung abgeben zu können.
 
Ich sehe das bzw. kenne das auch nur wie @Samurai76 es beschreibt. Überstunden müssen angordnet werden und wenn sie das werden ist klar wie viele Überstunden gemacht werden. Ein klares Beispiel wäre am Samstag arbeiten zu müssen, wenn die Normalarbeitszeit Mo-Fr ist.

Das Gleitzeitkonto ist davon nicht betroffen, egal ob Minusstunden oder Plusstunden drauf sind.

Praktisch bin ich damit aber noch nie in Berührung gekommen.

Es gibt aber Fälle in denen Unternehmen mit dem BR aushandeln das einige Monate weniger gearbeitet wird und es später dann aufgeholt wird und zwar ohne Mehrarbeitszuschlag. Das sollte aber klar definierte Zeiträume betreffen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Ohne Rechtsgrundlage dürfen Zeitguthaben auf einem Arbeitskonto nicht ohne Rechtsgrundlage in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verrechnet werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat hinsichtlich von Überstundenzuschlägen entschieden, dass Überstundenzuschläge für eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich auszuzahlen sind. Die Auszahlung von geleisteten Überstunden hingegen konnte der Kläger, so das BAG, nicht von seinem Arbeitgeber verlangen, sondern lediglich die Einstellung von Plusstunden in das Arbeitszeitkonto.

@user_again ,

wende Dich an eine Gewerkschaft, oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt. Die können Dir helfen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Col. Jessep
Also bei einem Flexibilitätskonto, was X Stunden im Minus sein darf bzw X Stunden im Plus, wird bei Minus Salden erst dieses ausgeglichen.
Sagen wir mal du fängst 2 Stunden früher an, dann wirst du statt Minus 30, dann nur noch Minus 28 haben.

Aber IG Metall Tarife sollten im Internet zu finden sein… vor allem Flächentarife.
Bei einem Haustarif kann man ja mal im Intranet ( sofern vorhanden ) nach gucken
 
Anwalt für Arbeitsrecht und Gewerkschaft sind hier die Ansprechpartner. Anschließend wahrscheinlich Bewerbungen schreiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Froki
Der Tarifvertrag ist Holz, Metall, Plaste - Thüringen und dazu finde ich nichts, nur die Lohnentgeldgruppen.
Den von BW kann man einsehn ... da steht ebend nur über das Vertraglich vereinbarte hinhaus ist Mehrarbeit und diese ist mit 25% und auch mehr zu vergüten.

Eine Klausel oder Außnahme über die aktuelle Höhe des Zeitkontos steht dort nicht.

Da das ja Kernvereinbarungen sind wird das in TH nicht viel anders sein, nur Entgelte und Zulagen sind halt höher ... deutlich :D

Ein BR, von 5, hat gestern noch gesagt er ruft Montag bei der Gewerkschaft an.
Dann hat er später nem Kollegen ne WA geschickt mit jemand hat gesagt / gemeint das wenn Minusstunden rausgearbeitet werden gibts kein Zuschlag. Quelle gibts keine, einfach nur Text.

Das er Freitag nach 12:30 bei der zuständigen Gewerkschaftszweigstelle oder wie das heisst angerufen hat bezweifle ich mal. Warum? Öffungszeiten ... Freitags geschlossen. Notfallnummer? Gibts sowas?

Den Willen mir mal den Tarifvertrag zu zeigen gibt es einfach nicht,
Zitat: "Ich habe jetzt Feierabend, tschüss".

Asso ich bin nicht in der Gewerkschaft und habe damit NULL rechte was den Tarifvertrag angeht meint der BA.
Ich bin also nur Arbeitersklave ohne rechte und MUSS alles hinnehmen was die aushecken.


Ich habe in meiner Schicht auch nur frühs nen BA "zur" Hand, wenn nicht krank oder Urlaub.
In meiner Schicht ist kein fester BA 👍

Und wie gesagt vereinfacht gesagt, Arbeitsvertrag 38 Stunden ... mit es kann auch mal mehr werden.
Arbeite ich in ner Woche mehr ist es mehr und somit fallen die 25% an, das Gleitzeitkonto sollte dabei keine Rolle spielen. Ich habe ja auch nicht vorher die 25% bekommen als mir die Minusstunden aufgedrückt wurden.

Nächsten Monat sind wir übrigens 3 weniger, das nur so nebenbei.
Die sind halt nicht weg, sondern nur wo anders arbeiten :D

Gruss
 
Wenn du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, dann kann es sogar sein, dass Mitglieder der Gewerkschaft besser gestellt sind als du.
 
Das würde aber nur für Ärger im Betrieb sorgen, eine Zweiklassengesellschaft ... bisher war alles für alle gleich ... auch was Inflationsprämie etc. angeht, Tariferhöhungen.
 
Tatsächlich gilt der Tarifvertrag nur für Gewerkschaftsmitglieder. Meist wird er aber für alle MA angewendet, da man vermeiden möchte das alle reihenweise in die Gewerkschaft eintreten.

Aber wie gesagt, wenn Du so unzufrieden mit dem AG bist, dann solltest Du Dich auf die Suche nach einer neuen Stelle machen. Über wieviel (MInus)Stunden reden wir hier eigentlich? Lohnt es sich überhaupt dafür eine Welle zu machen? Recht ist Recht, klar. Aber der Chef, die Personalabteiliung, merkt sich sowas sehr gut - auch wenn es nicht in den Akten steht.
 
user_again schrieb:
Ich habe ja auch nicht vorher die 25% bekommen als mir die Minusstunden aufgedrückt wurden.
Ich kann deinen Frust total nachvollziehen, ich bin selbst durch einen vom AG gewünschten Bereitschaftsdienst auf dem Arbeitszeitkonto ins Minus gerutscht. Das Minus wurde vollständig vom Sicherheitskonto überdeckt. Mir wurde in dieser Situation nie Mehrarbeit (von der Firma) genehmigt und ich habe dann auch nie Mehrarbeitszuschläge erhalten, wenn ich mal mehr gearbeitet habe.
keine Rechtsberatung* Aber ich wurde auch nie verpflichtet oder gar dafür abgemahnt und habe das Minus immer mit unter +0,5h weggearbeitet, wo auch mit Genehmigung keine Zuschläge mit Genehmigung gezahlt würden.

Wie es nun aussieht, wenn die Firma Mehrarbeit verlangt, kann ich nicht Rechtssicher beantworten. Aber m.M.n. müssten dann Zuschläge gezahlt werden, wenn das Minus das einzige dagegen sein sollte. Unabhängig vom TV. Stichwort tatsächlich geleistete Arbeit und angeordnet.
 
user_again schrieb:
Ich habe ja auch nicht vorher die 25% bekommen als mir die Minusstunden aufgedrückt wurden
Zuschläge für weniger geleistete Arbeit wären mir auch neu. Du hast aber doch den vollen Lohn bekommen, als hättest Du 38 Stunden pro Woche gearbeitet. Dann musst Du das jetzt eben nachholen. So ganz verstehe ich Dein Problem daher nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Khaotik
Zurück
Oben