Gibt es eine Überstundenzuschlag Ausschlussklausel bei "Minusstunden"

Natürlich können Tarifverträge pro Bundesland abweichen.
Wenn du nicht in einer Gewerkschaft bist solltest du bei deinem Arbeitgeber nachfragen oder im Arbeitsvertrag nachschauen was für dich gültig ist.
Mehrarbeit und gleitzeit sind nicht das gleiche.
Eine genehmigte angeordnete Mehrarbeit bekommt einen Zuschlag aber gleitzeit feierst du ja wieder ab oder bekommst in manchen Fällen ausbezahlt.
Du hast ja auch vollen Lohn bekommen aber nicht die Arbeitsstunden dafür geleistet, warum ist ja erstmal egal
 
Den bekomme ich ja nicht gezeigt, der BA weicht immer nur aus mit bla bla und das gilt nicht für mich.
Was gilt dann für Arbeitnehmer die nicht in der Gewerkschaft sind? Die Betriebsvereinbarung kann das nicht regeln und im Arbeitsvertrag steht mal garnichts dazu für irgendwelche "Fälle".

Die Mehrarbeit ist ja angeordnet worden vom Geschäftsführer wegen Angst man würde die Arbeit nicht schaffen. Normal kein Grund Mehrarbeit anzusetzen laut IG Metall Homepage ... egal.

Und nein es ist nicht egal wer die Minusstunden verschuldet hat.

Und Arbeitsverträge sind nicht einseitig, der AG muss einen bezahlen oder andere Maßnahmen ergreifen wie Minusstunden bei einem Zeitkonto, Kurzarbeit oder Entlassung. Er muss für Arbeit sorgen, nicht ich ... wurde ja mit dem Arbeitsvertrag so ausgemacht. Und nicht oh nö heute habe ich keine Arbeit für dich geh wieder heim, heute gibts leider mal kein Geld probier es morgen wieder. -> so wurde das mit Zeitarbeitern gehandhabt

Und es betrifft ja auch welche die in der Gewerkschaft sind.
Aber die scheints nicht zu interessieren wieviel sie verdienen, hauptsache am Ende des Monats kommt Geld aufs Konto. Wieviel und ob das so alles stimmt ist egal.

Ob da nun ein dreistelliger Betrag weniger ist oder nicht ?
Oder jahrelang Nachtschichtzuschläge versteuert wurden und AG und AM dabei "nasse" gemacht haben.



Der AG "verdient" ja schon daran das er ja Stunden mit höherem Stundensatz zurückbekommt.
Also die Differenz zu dem was er gezahlt hat (alter Stundenlohn) zum neuen höheren Stundenlohn mit einsteckt. :)
 
user_again schrieb:
Die Betriebsvereinbarung kann das nicht regeln
Doch, genau die. Arbeitsvertrag + BV

Und nochmal: wenn Du Dich so ausgebeutet fühlst, dann zieh die Konsequenzen. Da wirst Du nicht mehr glücklich.
 
Dann hätten aber Mitglieder 2 Regelungen zu befolgen.
Was Zuschläge, Löhne etc. angeht wenn sowas da drin stehn würde.
Prämien können da drin stehn die nochmals extra sind und nicht im Tarifvertrag aufgeführt sind.

Und in keiner Betriebsvereinbarung steht was zu Zuschlägen, Stundenlöhnen etc. drin 👍
Das steht im Arbeitsvertrag, aber meist im Tarifvertrag der ja für mich nicht gültig ist als vogelfreier AN.

Sonst würde im Arbeitsvertrag nur das wort Betriebsvereinbarung stehn und der AG könnte zusammen mit dem BR Löhne, Zuschläge, Arbeitszeiten beliebig ändern :)


Na egal keiner kann irgendwas dahingehend belegen, oder möchte es überhaupt ( BR ) und was nicht im Tarifvertrag oder so steht wird dann halt dazuerfunden.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
user_again schrieb:
Die Mehrarbeit ist ja angeordnet worden
Immer noch keine Rechtsberatung, aber wie ich schon mal schrieb, dann müssten auch, Kontostand egal, die Zuschläge gezahlt werden. Das musst du dann aber einfach machen und hinterher den Anwalt einschalten. Damit ist das Verhältnis dann hin und die Konsequenzen kann man mit einem Finger abzählen, worauf es am Ende rauskommt.
user_again schrieb:
Das steht im Arbeitsvertrag, aber meist im Tarifvertrag der ja für mich nicht gültig ist als vogelfreier AN.
Überstunden und Zuschläge sind, soweit mir bekannt, gesetzlich geregelt. Evtl die Höhe der Zuschläge nicht, aber die generelle Zahlungspflicht wurde ja, wie oben schon erwähnt wurde, auch schon durch das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Bei mir haben sich der AG mit der Personalabteilung einfach irgendwann darauf geeinigt, die Stunden aus dem Sicherheitskonto Rechtswidrig auf das AZK zu übertragen und damit konnte der Personalausschuss auch wieder Mehrarbeit für mich genehmigen, da auf dem AZK dann kein Minusstand mehr ausgewiesen wurde.
 
user_again schrieb:
und das gilt nicht für mich.
Der Tarifvertrag kann auch für allgemeinverbindlich erklärt worden sein und ist dann auch für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften oder auf andere Weise tarifgebunden sind.
Du wirst hier nicht umhin kommen anwaltlichen Rat einzuholen, oder Mitglied der IG Metall zu werden.
https://www.igmetall.de/download/20..._7cda46fd89fff2f948359e3cd653301335873a93.pdf
 
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(Ich weiß nicht, ob es irgendwo stand daher ist der Post ggf. überflüssig)
Werden die angeordneten Überstunden denn komplett ausbezahlt oder füllst du damit dein Gleizeitkonto/AM-Konto oder wie auch immer das heißt, wieder auf?
Bei ersterem müsste dir nach meinem Verständnis der Zuschlag zustehen. Bei zweiterem nicht.
Ansonsten müsste doch jeder, der auch nur eine Minute länger auf Arbeit bleibt, ständig Überstundenzuschläge bekommen.

Ich bin selbst im IGM beschäftigt und auch hier gibts Überstundenzuschläge nur, wenn diese Stunden auch ausbezahlt werden. Dazu werden die Stunden im Vorfeld dem BR gemeldet und genehmigt. Auf die Gleitzeitkonten haben diese dann keinen Einfluss.
Werden dagegen nur Stunden aufgebaut und angesammelt, gibt es den Zuschlag nicht. Wäre ja schon verrückt, wenn man darauf Mehrarbeitszuschlag bekommen würde.
Dann würde ich auch einen Tag immer 10h und den anderen nur 4h arbeiten und verdiene direkt einige € mehr ohne auch nur eine Stunde mehr gearbeitet zu haben :D
Sonn- und Feiertagszuschläge sind davon natürlich losgelöst. Samstags gibts aber z.B. bis 13 Uhr keine Zuschläge. Länger wird daher bei uns da auch nicht gearbeitet (bzw. max. bis 14 Uhr zum Schichtwechsel).

Inwiefern das gilt, wenn der AG Mehrarbeit vorgibt, kann ich nicht beurteilen. Kommt ggf. auch auf die genauen Details dazu an ob hier konkrete Zeitanpassungen via BV vorgenommen wurden oder auf die Freiwilligkeit der Belegschaft gesetzt wird.
 
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Khaotik schrieb:
auch hier gibts Überstundenzuschläge nur, wenn diese Stunden auch ausbezahlt werden.
Ob die Mehrarbeitsstunde auf dem Zeitkonto oder dem Geldkonto landet ist irrelevant. Mehrarbeit heisst Zuschlag, ob genehmigt oder angeordnet ist dabei auch irrelevant.
Khaotik schrieb:
Werden dagegen nur Stunden aufgebaut und angesammelt, gibt es den Zuschlag nicht. Wäre ja schon verrückt, wenn man darauf Mehrarbeitszuschlag bekommen würde.
Kommt auf das Vertrauensverhältnis an, bei uns gibt es auch Bereiche, wo die Mehrarbeit nach dem machen erst genehmigt wird und auf die volle Hhe (ab 0,5h am Tag) die Zuschläge gezahlt.
 
Micha- schrieb:
Ich denk Du hast das Konzept "Gleitzeit" nicht verstanden. Am Ende ist es ein Geben und Nehmen. In schlechten Zeiten kann das Unternehmen dies nutzen um Mitarbeiter ohne Kurzarbeit (=Gehaltseinbußen) nach Hause zu schicken und in guten kann man eben Mehrarbeit verbuchen. Und der Mitarbeiter kann dies nutzen um seine privaten Freizeitaktivitäten besser zu koordinieren. Je nach Ausgestaltung der Gleitzeit kann man sich einige Tage Extra Urlaub raus arbeiten. Und dann frage ich auch nicht bei - 20 Stunden ob ich nun Überstundenzuschläge bekomme.

Wenn sich das ganze Konzept für Dich (in Deinem Betrieb) allerdings nciht fair anfühlt, dann solltest Du nach einem neuen AG suchen.
Alter jetzt nochmal zum mitschreiben, was bei dir geben und nehmen bedeutet.

1. Der AG schickt dich nach hause weil keine Arbeit ist.
2. Der AG verpflichtet dich zu mehrarbeit weil viel Arbeit da ist.

3. Der Vorteil für den AN ist hier welcher?
Ergänzung ()

Und weiter. Die Definition wann Überstundenzuschläge zu zahlen sind kann jeder frei definieren, denn das ist Vertragssache.

Da ist es ziemlich egal wann man denkt Überstunden gemacht zu haben. Überstunden macht man schon wenn man einen Tag mal ne Minute länger arbeitet als man vertraglich soll, egal wie das Gleitzeitkonto steht. Aber wann man freiwillig Zuschläge zahlt steht auf nem anderen Blatt.

Oder bei euch steht dazu nix im Vertrag, weiss ich nicht.
Ergänzung ()

Gibt es irgendeine Pflicht Überstundenzuschläge zu zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Für neue Verträge.


Zhalom schrieb:
Alter jetzt nochmal zum mitschreiben, was bei dir geben und nehmen bedeutet.
Junge, lese mal richtig was ich geschrieben habe. Alles. Dann nehme ich deine Entschuldigung auch an.
 
Micha- schrieb:
Ich denk Du hast das Konzept "Gleitzeit" nicht verstanden. Am Ende ist es ein Geben und Nehmen. In schlechten Zeiten kann das Unternehmen dies nutzen um Mitarbeiter ohne Kurzarbeit (=Gehaltseinbußen) nach Hause zu schicken und in guten kann man eben Mehrarbeit verbuchen. Und der Mitarbeiter kann dies nutzen um seine privaten Freizeitaktivitäten besser zu koordinieren. Je nach Ausgestaltung der Gleitzeit kann man sich einige Tage Extra Urlaub raus arbeiten. Und dann frage ich auch nicht bei - 20 Stunden ob ich nun Überstundenzuschläge bekomme.

Auch bei Gleitzeit wird normal eine fixe Stundenanzahl von z.B. 38,5 Wochenstunden sowie eine verpflichtende Kernarbeitszeit von z.B. Mo-Fr 9-15 Uhr.

Aber der Mitarbeiter kann dann eben selbst entscheiden wie er die zusätzlichen Stunden erbringt und seine Pausen legt. Also ob er lieber Mo-Do 7:00-15:30 Uhr und Fr 7:00-15:00 Uhr oder lieber Mo-Fr 8:30-16:45 Uhr oder Mo-Di 9:00-18:00 und Mi-Fr 9:00-15:00 arbeitet.

Üblicherweise gibt es dann aber frühestens ab einem halben Monatspensum in dem Fall also 83,4 Überstunden einen Überstundenzuschlag, wenn überhaupt. Und insofern es nicht betrieblich notwendig ist gibt es dann eh schon ab 40-50 Überstunden den Hinweis von der Personalabteilung das man keine weiteren Überstunden mehr aufbauen und möglichst abfeiern sollte.

Unterstunden sollten normal nicht so einfach auftreten. Nur wenn der Arbeitnehmer von sich aus die vereinbarte Arbeitszeit nicht erbringt.

Hat der Arbeitgebe nicht genug Arbeit um die vereinbarten 38,5 Wochenstunden zu füllen kann er entweder klassisch Kurzarbeit anmelden, die Arbeitnehmer einfach so die Zeit absitzen lassen, oder heimschicken ohne Unterstunden zu berechnen.

So kenne ich Gleitzeit.
 
Aber der Tarifvertrag den ich noch immer nicht sehn darf :)
Über das Vertragliche hinaus -> Überstunden also Zuschlag, spiel garkeine Rolle ob + oder - auf dem Konto denn mehr wie vereinbart ist mehr wie vereinbart.

In keinem Traifvertrag anderer Bundesländer gibt es ne Klausel mit Minustunden auf dem Zeitkonto,
das dort kein Zuschlag gezahlt wird. Die Gewerkschaft meint aber es wäre so ... den Passus zeigen oder so will oder kann niemand :D

Was nicht im Tarifvertrag steht wird halt einfach dazu erfunden damit es passend ist für den AG 👍


Und wie gesagt der AG muss mich so oder so bezahlen denn das wurde vertraglich vereinbart.
Das ganze ist weder einseitig noch hat der AN unternehmerisches Risiko zu tragen!
Das ist nicht oh heute hab ich aber keine Arbeit komm Morgen wieder, da dann vieleicht und dann bezahl ich dich auch.

Gruss
 
Jedes Unternehmen bekommt von der zuständigen Arbeitgeberorganisation mindestens einen vollständigen Satz des Tarifvertrages in Papierform.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betriebsrat nicht ebenfalls über die Unterlagen verfügt.

Das Problem ist nur, und ich kann hier nur für den für mein Unternehmen maßgeblich geltenden IGM-Tarifvertrag sprechen: Die Dinger sind meines Erachtens von Besoffenen für Besoffene geschrieben. Du willst das als Laie verstehen? Viel Erfolg. Selbst die Arbeitgeberverbandsjuristen steigen bei manchen Fragen von uns aus. Aber gut... sind vielleicht auch nicht die besten Leute ever.
 
Samurai76 schrieb:
Ob die Mehrarbeitsstunde auf dem Zeitkonto oder dem Geldkonto landet ist irrelevant. Mehrarbeit heisst Zuschlag, ob genehmigt oder angeordnet ist dabei auch irrelevant.
Ist dem tatsächlich so?

Bespiel:
Zeitkonto ist +-0
Im November macht man 14h plus
Im Dezember dann 14h minus
Hat man dennoch Anspruch auf (bei uns 30%) Zuschläge, obwohl Freizeitausgleich?

Bei einer Auszahlung seiner Plusstunden vom Zeitkonto gibt es diese 30%.
 
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In dem Monat wo man die Stunden gemacht hat bekommt man den Zuschlag und nicht wenn man Stunden "abfeiert" 👍 Und auch nicht zwei mal!

Wenn man in dem Monat mehr Stunden macht wie Vertraglich vereinbart -> Überstunden -> Zuschlag.
Ob + oder - auf dem Konto spielt da garkeine Rolle ... die Überstunden / Mehrarbeit stehn dann ja sogar auf dem Lohnzettel. Und werden dann erst mit dem Zeitkonto verrechnet. Obs mehr + wird oder das - weniger oder man das Geld ausgezahlt bekommt weil das Konto voll ist.

Der Zuschlag wird beim machen der Mehrarbeit fällig und nicht beim hin und her buchen oder auszhalen von Überstunden 👍

So ich geh jetzt für mein AG ne Stunde eher billig arbeiten wo er 25% an mir spart + durch Tariferhöhung noch extra Geld verdient :D
Der neben mir arbeitet bekommt nicht nur mehr Lohn sondern auch den Zuschlag :D

Ich mein 10 Jahre ohne Lohnerhöhung ist auch ne Leistung vom AG ... bis auf Backen aufblasen bei dem Thema und der Antwort "schlecht" :D

Gruss
 
Ist das jetzt Deine persönliche Meinung, dass es so sein sollte oder hast Du mittlerweile etwas schriftliches dazu?
 
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