Hast du auch eine Quelle? Als Vermieter hat er eben auch Pflichten. Wenn er will das nichts angefasst wird darf er halt nicht vermieten. Vermieten heißt eben auch rechte abgeben.DeusoftheWired schrieb:Das darf er durchaus.
Edit:
https://www.glasfaser-leo.de/glasfaser-mfh-recht/
Regelungen nach dem Telekommunikationsgesetz
Vereinfacht gesagt hat der Telekommunikationsanbieter das Recht den Teilnehmer (Mieter bzw. Wohnungseigentümer – der seine Wohnung selbst bewohnt – und einen Internetvertrag mit dem Anbieter geschlossen hat) an das Glasfasernetz anzuschließen und den Anschluss aufzuwerten, d.h. es dürfen neue Leitungen/Leerrohre gelegt werden). Dritte haben den Eingriff zu dulden, d.h. es ist rechtlich betrachtet keine Zustimmung durch (Mit-)Eigentümer im Hause, den Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung notwendig.
So hat mir es auch die Telekom am Telefon geklärt. Ich solle zwar meinen Vermieter informieren, ich kann aber den Vertrag sofort unterschreiben da er nicht ablehnen kann.
Zuletzt bearbeitet: