Glasfaser Glasfaser „eventuell bald verfügbar“ – Wo kann ich mich erkundigen?

DeusoftheWired schrieb:
Das darf er durchaus.
Hast du auch eine Quelle? Als Vermieter hat er eben auch Pflichten. Wenn er will das nichts angefasst wird darf er halt nicht vermieten. Vermieten heißt eben auch rechte abgeben.

Edit:
https://www.glasfaser-leo.de/glasfaser-mfh-recht/

Regelungen nach dem Telekommunikationsgesetz

Vereinfacht gesagt hat der Telekommunikationsanbieter das Recht den Teilnehmer (Mieter bzw. Wohnungseigentümer – der seine Wohnung selbst bewohnt – und einen Internetvertrag mit dem Anbieter geschlossen hat) an das Glasfasernetz anzuschließen und den Anschluss aufzuwerten, d.h. es dürfen neue Leitungen/Leerrohre gelegt werden). Dritte haben den Eingriff zu dulden, d.h. es ist rechtlich betrachtet keine Zustimmung durch (Mit-)Eigentümer im Hause, den Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung notwendig.

So hat mir es auch die Telekom am Telefon geklärt. Ich solle zwar meinen Vermieter informieren, ich kann aber den Vertrag sofort unterschreiben da er nicht ablehnen kann.
 
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SpamBot schrieb:
Als ich mich erkundigt habe wurde mir geagt das ich es auch als Mieter betellen kann.

Laut Telekommunikationsmderniesierugnsgesetz darf der Eigentümer gar nicht ablehnen.


NOPE er muss.

Grundsätzlich gibt es aber auch für ihn ja keinen Grund sowas abzulehnen....
Steht wo?
Wenn ich als Eigentümer nicht möchte, dass mir Ollek und Bollek Löcher in die Hauswand bohren in mein Eigentum, dann machen die das nicht. Wenn es einen schnellen Internetzugang gibt, in Form von 250000er DSL, ist das ausreichend.

Ich kann es sehr wohl verweigern, wenn die Realisierung mit hohen Kosten oder hohem baulichen Aufwand betrieben wird.
 
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In deren Routern soll man die DNS nicht ändern können. Also hilft doch nur ein eigener Router als saubere Lösung
 
SpamBot schrieb:
"Der Vermieter ist verpflichtet, den Einbau eines Glasfaseranschlusses zu dulden, wenn das Gebäude in einem Ausbaugebiet liegt und mindestens ein Mieter den Anschluss wünscht.
Das sagt nichts anderes aus als: der Glasfaseranschluss muss entweder schon an den Häusern entlang verlegt worden sein oder ein Ausbau ist definitiv geplant. Nur DANN ist der Eigentümer (!) verpflichtet, auf Wunsch des Mieters einem Glasfaseranschluss zuzustimmen.

Aber "Ausbau geplant" besagt gar nichts.
Bei uns: Umfrage startete 2016, 2023 kam eine Anfrage zwecks "Hausbegehung", Juni 2024 erfolgte der Ausbau in unserer Straße inkl. Verlegung der Glasfaser bis ans Haus. Der eigentliche Hausanschluss inkl. ONT etc. steht noch aus.
 
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SpamBot schrieb:
So hat mir es auch die Telekom am Telefon geklärt. Ich solle zwar meinen Vermieter informieren, ich kann aber den Vertrag sofort unterschreiben da er nicht ablehnen kann.
Das ist kompletter Stuß und illegal!
Ausschließlich der Eigentümer (oder die Hausverwaltung nach Zustimmung aller Eigentümer) können den Vertrag zwecks Glasfaserausbau unterschreiben.
Ein Mieter MUSS SICH IMMER an den Eigentümer wenden.
 
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Wenn der Vermieter zustimmen muss und die Bauarbeiten genehmigen muss heißt das ja im Umkehrschluss:
Am Ende steht die Polizei vor der Tür, und steckt den Eigentümer so lange ins Gefängnis, bis die Baufirma die Erdbauarbeiten durchgeführt und das Loch in die Kellerwand gebohrt hat.
Und letzteres kann immer noch schlecht verschlossen werden und nachher ist der Keller nass. Oder der Vorgarten zerstört.

Ich bin kein Jurist aber glaube ich nicht. Vor Allem dann, wenn es Internet per VDSL oder Kabel schon gibt.
 
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Wenn der Vermiter zustimmen muss, heißt das nur, dass man als Mieter oder Internetfirma den vermieter auf Leistung der Zustimmung verklagen kann. Den Aufwand macht aber keiner.
Man darf aber nicht einfach ohne Zustimmung bohren, buddeln, was auch immer.
 
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SpamBot schrieb:
Hast du auch eine Quelle? Als Vermieter hat er eben auch Pflichten. Wenn er will das nichts angefasst wird darf er halt nicht vermieten. Vermieten heißt eben auch rechte abgeben.

Edit:
https://www.glasfaser-leo.de/glasfaser-mfh-recht/

Darauf achten, daß auf der Seite mehrmals die Formulierung »unserem Verständnis nach« verwendet wird. Nun ist es wenig überraschend, daß ein Glasfaseranbieter ein Recht so versteht, daß er überall ausbauen und ihm niemand reinreden darf. Hier hält man sich aber bewußt die Option offen, daß ein Gericht das ganze anders sehen kann, sollte es zu einem Rechtsstreit bei einer Immobilie kommen, die angeschlossen wurde, obwohl der Eigentümer das nicht wollte und auch nichts unterschrieben hat.

Auch das Opt-Out-Verfahren, nach dem das Ausbleiben einer Ablehnung als Zustimmung gilt, halte ich für dünnes Eis. Ich kann auch nicht Hinz und Kunz in der Stadt anschreiben, daß sie ab sofort jeden Tag frühs einen Beutel mit fünf Brötchen an der Haustür hängen haben, die zu bezahlen sind, es sei denn, man widerspricht schriftlich.

Die Verbraucherzentrale schreibt:

Was muss ich als Mieter:in beachten?

Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bzw. mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese können aber auch den Bau eines Glasfaser-Anschlusses verweigern.

https://www.verbraucherzentrale.de/...en-und-antworten-zum-glasfaseranschluss-70212
 
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scooter010 schrieb:
Wenn der Vermiter zustimmen muss, heißt das nur, dass man als Mieter oder Internetfirma den vermieter auf Leistung der Zustimmung verklagen kann. Den Aufwand macht aber keiner.
Nachdem der Vermieter auf Zustimmung verklagt wurde, beschließt er dass das Haus eh wegen Klimaschutz komplettsaniert werden muss und man den Glasfaserausbau gleich in einem Aufwasch miterledigen kann.

Die Vollsanierung beinhaltet die komplette Entfernung der alten Geschossdecken für den Einbau von neuen Fußbodenheizungen. Also erstmal komplett raus aus der Wohnung mit allen Möbeln, Herr Klagehansel. Wenn die Arbeiten dann sechs bis neun Monate später abgeschlossen sind*) und man nicht mehr hinter der Wohnungstür direkt in den Keller fällt, hängt die GF-Dose dann natürlich piekfein im neuen VDE-Medienverteiler und die Wohnung ist komplett mit Gigabit-Ethernet verkabelt. Dafür sind TAE-Dose, Sat- und Kabelanschluss nun komplett weg, wie sich das gehört.

Die Miete kostet nun leider das Doppelte: ortsübliche Vergleichsmiete für den nun "gehobenen" Wohnstandard + Modernisierungszuschlag + Glasfaserbereitstellungsentgelt.

*) Nur wenn man zeitnah Handwerker bekommt, sonst dauert es leider länger.
 
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Ich habe doch gesagt, dass niemabd den Aufwand macht. Ich denke nicht, dass eine Bezeichnung als Klagehansel gerechtfertigt ist, wenn man klar stellt, dass diese Zustimmungspflicht ein stumpfes Schwert ist.

Manchmal frage ich mich aber, warum Vermieter gerne grundsätzlich gegen solche Maßnahmen sind?!
 
Auch in der Zeitschrift des Verbands der Immobilienverwalter (sicher nicht bekannt für Eigentümerfeindlichkeit) ist man der Meinung, dass Eigentümer einen Anschluss an ein Glasfasernetz nicht verbieten dürfen: https://vdiv.de/publikationen/magaz...sfaser-adieu-kupferkabel-willkommen-glasfaser

Relevant dafür ist §134 TKG, der grundsätzlich eine Duldungspflicht für Glasfaseranschlüsse vorsieht, sofern keine "unzumutbare Beeinträchtigung" entsteht. Das Recht liegt beim Netzbetreiber. So muss der Mieter auch nicht zum "Klagehansel" werden und der von @wechseler beschriebene Vermieter kann sich seine Entmietungspläne für einen späteren Zeitpunkt aufheben.

In der Praxis wollen es sich die Netzbetreiber natürlich nicht ohne Not mit Eigentümern verscherzen, sodass der Klagefall eher unwahrscheinlich ist.
 
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TheCadillacMan schrieb:
Entmietungspläne
Energetische Vollsanierung ist keine Entmietung. Danach geht es ja zurück in die picobello sanierte Hütte inklusive Glasfaseranschluss und fertiger Unterputzmedienverkabelung - mit angemessenem Mietaufschlag versteht sich.

Das ist natürlich nicht, was der typische Paragraphenreiter möchte. Der möchte russische Kronleuchter, die Hütte voller Aufputzkanäle zum Mietzins von 1990.
 
beartooth schrieb:
Gestern fiel im Gespräch mit den Vormietern mal kurz, dass „hier“ Glasfaser ausgebaut werden soll, allerdings wussten sie nichts Genaueres.
beartooth schrieb:
Wo erkundige ich mich da am besten, ob und wann Glasfaser verfügbar ist? Muss der Eigentümer des Hauses dafür etwas machen?

beartooth
Naja, wenn keine Flyer kommen ist es noch offen.
Aber bis Ende 2028 gibt es Förderprogramme um strukturschwache Gebiete auszubauen = komplett.
Das wird via Gigabit Forum und neue Digitalministerin Mitte 2025 absehbar werden.
 
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