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NewsGlasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung
Die maximal 2-jährige Vertragslaufzeit bei neuen Glasfaseranschlüssen beginnt nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses durch den Anbieter, sondern mit Vertragsabschluss – oft also schon an der Haustür lange vor dem Ausbau des Glasfasernetzes. Dies hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt.
Wie passend...erst die letzten Tage ne Mail von der Telekom bekommen, dass sich meine Glasfaserbestellung leider noch etwas verzögert. Von Geplant August 2023 zu "spätestens" März 2026 (!).
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...warum anschließen...
Oha - das wird sicher interessant. Ich habe im April oder Mai 2024 auch für einen Glasfaservertrag bei der TK unterschrieben. Im vergangenen Dezember konnte angeschlossen werden.
Damit würde meine Vertragslaufzeit bereits im April/Mai 2026 enden - ob das im Interesse der TK wäre?
gut zu wissen, denn eigentlich wollte ich erst ab märz die 5 € aufpreis zahlen, zahle aber bereits seit ein paar monaten die 5€ mehr, wenigtens endet der vertrag dann auch früher.
Find ich richtig der Glasfaserkram dauert ja teilweise ewig und drei Tage. Wenn man da nen Vertrag gefangen ist wär das ne schlechte Ausgangslage für den Kunden.
Dass man sowas erst gerichtlich klären muss, ist eine Farce.
Eine Vertragslaufzeit kann und muss natürlich ab Abschluss des jeweiligen Vertrages beginnen. Das sagt doch bereits das Wort aus. Ansonsten wäre der Vertrag ja ungültig, bis dann endlich mal die Freischaltung erfolgt.
Wie kann es angehen, dass Unternehmen solche Selbstverständlichkeiten durch irgendwelche AGB Einträge aushebeln können und da erst Klage eingereicht werden muss?
Auf welch wackligen Beinen steht denn dieses Vertragsrecht eigentlich? Das ist ja vogelwild.
aber wieso zahle ich dann schon vorab mehr als für den dsl anschluss, wenn die leistung doch faktisch nicht erbracht werden kann, weil die vorhandene bandbreite bis zum ausbau, je nach vertrag, deutlich niedriger ausfallen kann. besteht dann das recht auf kürzung?
Damit kann man es sich doch sparen, groß drüber zu reden. In Hamburg wird viel quatsch geurteilt, der danach direkt in die Tonne fliegt. Also von daher.
Bei mir auch, allerdings weil sie Probleme haben den Eigentümer des Hauses zu ermitteln. Was auch logisch ist, denn es ist ein Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen. Da gibt es nicht den einen Eigentümer.
Witzig. Hab vor ca. 1,5 Jahren einen Vertrag für den Glasfaseranschluss bei O2 abgeschlossen. Bisher ist noch kein Anschluss im Sicht. Seitdem auch nix mehr von denen gehört. Aber auch noch keinen Cent bezahlt. Wahrscheinlich läuft die Mindestvertragslaufzeit ab bevor der Anschluss durchgeführt wurde