News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

Naja, ich kann mir einige Varianten vorstellen, wie das Funktionieren kann:
1. Man vereinbart ein festes Startdatum (vermute mal, das wäre okay und dann würde die Laufzeit auch ab da laufen, frage ist wie weit so ein Startdatum in der Zukunft liegen darf 🤔 )
2. Die Erschließung kostet etwas, was aber gleichzeitig als Guthaben angerechnet wird oder wird dann mit der tatsächlichen Vertragslaufzeit abbezahlt und wenn vor Abzahlung kündigt muss man es zurückzahlen.

Das Problem ist, dass Anbieter die "unbegrenzte" Laufzeit ziemlich ausnutzen können.
Sie können erst mal die Kunden abfarmen und sind dann für die Konkurrenz verloren und der Kunde im Ungewissen...
(Mal abgesehen das Infrastruktur meiner Meinung nach eh in Hand des Staates gehört und der vermietet/verpachtet die Leitungen dann weiter)
 
ReactivateMe347 schrieb:
Finde das recht sinnbefreit, wenn die Höchstlaufzeit auf Vorvermarktung angerechnet wird.
Naja, die andere Möglichkeit für mehr Verbraucherschutz wäre, dass die Bindung an diesen Vertrag nach 1 oder 2 Jahren erlischt, wenn noch nicht bereitgestellt.
Es ist doch nicht akzeptabel dass ich mehrere Jahre an einen Vertrag ohne Leistungserbringung gebunden bin.
Theoretisch könnte eine lokale Butze Vorvermarktung machen, dann mehrere Jahre warten bis die Telekom ausbaut und dann einfach wholesale Telekom mit Gewinn weiterverkaufen.
 
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Die Nachbarn haben noch weniger Glück. :D
 
h00bi schrieb:
Naja, die andere Möglichkeit für mehr Verbraucherschutz wäre, dass die Bindung an diesen Vertrag nach 1 oder 2 Jahren erlischt, wenn noch nicht bereitgestellt.
Absolut.
h00bi schrieb:
Es ist doch nicht akzeptabel dass ich mehrere Jahre an einen Vertrag ohne Leistungserbringung gebunden bin.
Naja, du zahlst ja auch nicht dafür.
h00bi schrieb:
Theoretisch könnte eine lokale Butze Vorvermarktung machen, dann mehrere Jahre warten bis die Telekom ausbaut und dann einfach wholesale Telekom mit Gewinn weiterverkaufen.
Ist das so? Im Vertrag steht doch bestimmt, wer die Erschließung durchzuführen hat?!
 
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