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NewsGlasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung
@Weyoun Was etwas völlig anderes ist als ein Präzedenzfall, der Recht setzt und dem nächsten Gericht keine Wahl in gleich gelagerten Fällen lässt.
Insofern bleib ich dabei. Es gibt keine Präzedemzfälle in Deutschland, unser Recht kennt so ein Konstrukt nicht. Was du als Musterprozess beschreibst ist nicht bindend und damit schlicht etwas ganz anderes als ein Präzedenzfall.
juristische Spitzfindigkeiten...
Sobald eine Musterfeststellungsklage durch ist, werden die teilweise zehntausenden Einzelverfahren zum gleichen Thema drastisch abgekürzt.
War ich bisher auch der Meinung. Ich habe das „meistens“ ergänzt, weil auf der Website von 1und1 sinngemäß „Ausbau durch uns oder unsere Partner Telekom, M-Net, Net-Colone“ steht. Und ich versuche zu vermeiden im Forum etwas zu behaupten was ich nicht überprüfen kann.
Ich meine damit, dass ich heute einen 24 Monatsvertrag abschließe, der erst in 6 Monaten beginnt.
Laut Urteil ist der Vertrag dann ab heute in 24 Monaten abgelaufen.
Gängig ist derzeit, dass ein Glasfasteranschluss erst Monate oder Jahre später gelegt wird. Sagen wir nach 6 Monaten.
Kann ich dann ab Monat 6 bis 24 zahlen und dann kündigen? Laut Urteil ja.
Das ist ein ziemlich dummes Urteil und wird in der der nächsten Instanz sicher einkassiert. Zeigt Mal wieder von der völligen Ahnungslosigkeit unserer Justiz, bei Fragen Rund um IT und Telekommunikation, ist.
Man zahlt für die noch nicht erbrachte Leistung nichts und nutzt/ zahlt weiterhin seinen alten Anschluss. Folgerichtig beginnt der Vertrag mit der tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses - der Leistungserbringung!
Mein zweiwöchiger Urlaub in Ägypten beginnt auch nicht mit Vertragsabschluss - so ein Schmarn.
Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, die DG könnte direkt die volle monatliche Summe verlangen und nicht die im ersten Jahr üblichen vergünstigten 25,- €/mtl.
Vergleichbar wäre: du buchst Flug und Hotel; die Airline informiert dich Monate später, daß sie irgendwann mal den Zielflughafen anfliegen wird, kann dir aber noch nicht sagen wann. Das Hotel informiert dich, daß man nun genügend Gäste gefunden hat und somit mit der Planung des Hotels beginnen wird. Selbstverständlich hält man dich über die Fortschritte auf dem Laufenden. 😉
@raekaos Warum ist das ein dummes Urteil? Das Gericht hat schlicht anhand geltender Gesetze geurteilt.
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist nun mal prinzipiell der Moment, an dem beide Parteien dem Vertrag zugestimmt haben. Alles Andere würde dem Verrtagsrecht im BGB widersprechen, sofern nicht irgendwelche Ausnahmen durch anderen Gesetze zutreffen. Für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist erstmal unerheblich, ab wann die vertraglich vereinbarten Leistungen geliefert werden.
Zusätzlich gilt bei Telekomunikationsverträgen noch das TKG und da steht eben drin, dass die Laufzeit solcher Vertäge maximal 24 Monate ab Vertragsabschluss betragen darf, also nicht erst ab Lieferung.
Beides (BGB & TKG) kombiniert ergibt in logischer Schlussfolgerung dann das gefällte Urteil.
Jein. Man zahlt unnötigerweise länger seinen alten Anschluss, weil man in Erwartung eines Providerwechsels ist und keinen zwischenzeitlichen Providerwechsel oder eine Neuverhandlung auf dem alten Medium mehr riskieren möchte, der eine neue MVLZ zur Folge hätte, also gibt es hier schon zwei Seiten der Medaille. Mir persönlich sind durch den absehbaren Glasfaserausbau schon zwei Chancen auf attraktive Tarifwechsel durch die Lappen gegangen, einer davon wäre Gigabit Kabel für 35 Euro monatlich gewesen...
Bei reinen GF Verträgen wie etwas Deutscher GF ist das auch so. Bei Telekom, Vodafone, 1und1, etc. gibt es aber auch die Variante DSL/Kabel jetzt und GF dann bei Ausbau. Da hat man ja sofort eine Leistungserbringung und zahlt auch von Begin an. Das sind natürlich auch die Problemfälle, wo man evtl. einen Vertrag wegen der Aussicht auf Glasfaser abgeschlossen hat, man dann aber vom Anbiezrr hingehalten wird.
Sehe ich nicht so. Dort hast du quasi einen normalen Vertrag signalisierst dem Anbieter quasi ZUSÄTZLICH, dass du Bereit wärest auf Glasfaser umzustellen, wenn es da ist.
So ein Vertrag würde ich ganz normal zum Vertragsende kündigen um neue Konditionen auszuhandeln.
Bei den "normalen" Glasfasertarifen abseits der Telekom und Co läuft es aber so, dass mit dem Wechsel auf Glasfaser auch ein Anbieterwechsel passieren muss.
Und wann der passiert ist eben völlig im dunkeln. Und genau das ist das Problem.
Du vereinbarst einen Vertrag der IRGENDWANN gültig wird.
Um es mal zu übertreiben:
Nach 50 Jahren kommt der Glasfaseranbieter und sagt: Jetzt kann es losgehen.
Ich hatte auch schon so Gedanken während der knapp 4 Jahren die ich nach Abschluss des Vertrages gewartet habe:
Was mache ich denn jetzt wenn die Telekom die gleiche Abfrage stellen würde? (Die hätte ich lieber als Glasfaseranbieter wegen OpenAccess usw., ist aber leider verdammt unwahrscheinlich, dass die hier zusätzlich ausbauen.)
Du bist eben ziemlich eingeschränkt...
Von daher kann ich das Urteil absolut nachvollziehen.
Ergänzung ()
DLMttH schrieb:
Jein. Man zahlt unnötigerweise länger seinen alten Anschluss, weil man in Erwartung eines Providerwechsels ist und keinen zwischenzeitlichen Providerwechsel oder eine Neuverhandlung auf dem alten Medium mehr riskieren möchte, der eine neue MVLZ zur Folge hätte, also gibt es hier schon zwei Seiten der Medaille. Mir persönlich sind durch den absehbaren Glasfaserausbau schon zwei Chancen auf attraktive Tarifwechsel durch die Lappen gegangen, einer davon wäre Gigabit Kabel für 35 Euro monatlich gewesen...
1. Ich würde einfach wechseln.
Habe ich für Bekannte auch gemacht, insbesondere da bei der Telekom keine nomadische Nutzung möglich ist und du somit, auf dem vorab-Internetanschluss kein Telefon nutzen könntest.
Anschließend wurde der Glasfaser-Anbieter informiert, dass er nun die Rufnummer daher portieren soll.
Bei meinem aktuell laufenden Vertrag, habe ich sogar extra nochmal verlängert und das allen Bekannten auch empfohlen, als das Gerücht umherging, dass es doch tatsächlich bald losgehen könnte...
2. Gigabit Kabel sehe ich nicht als Attraktiv an^^
Ich habe am 14. Mai 2024 einen Vertrag über 12 Monate gemacht, der war aber mit 120€ relativ teuer.
Bis jetzt liegen noch nicht einmal die Leerrohre.
Ich bin also schon vor Inbetriebnahme wieder in der Lage zu kündigen?
Nur das 1&1 eben selber meistens keine Glasfaser ausbaut, sondern das die Telekom machen lässt. Wenn Du also als Eigentümer nichts machst, dann wirst Du niemals Glasfaser bekommen. Du musst in diesem Fall den Betreiber des Zugangsnetzes unabhängig vom Internetprovider sehen. Für den Anschluss Deines Hauses musst Du einen Vertrag mit einem Zugangsnetzanbieter machen, z.B. der Telekom.
Ok, ich habe gerade gesehen, dass 1und1 mit der Telekom auch beim Hausanschluss kooperiert. Man kann also auch über 1und1 am Neuausbau teilnehmen. Allerdings geht es davon nicht schneller. Man bekommt GF zum gleichen Zeitpunkt wie die Telekom Kunden.
Falls ein Anbieter ausbaut, der nicht mit 1und1 kooperiert, wie etwas Deutsche GF, muss man sich natürlich direkt an den wenden.
Ja. Das ist alles korrekt.
Aber da ist z.B. auch eine der Lügengeschichten der Türdrücker der Telekom.
Aussage:"NUR Kunden der Telekom können am Beginn Glasfaser nutzen.
Alle anderen Providern ist das erst viel später möglich".
Den gleichen Mist hatten sie auch erzählt, als wir hier VDSL bekommen haben.
NUR bei der Telekom bekommst Du das ab Beginn, alle anderen etc etc.
War auch völliger Blödsinn.
Deswegen habe ich (leider) NULL Vertrauen in die Telekom.
Habe also die Option bei 1&1 später GL zu beantragen/abzuschließen.
Und solange werde ich auch warten, also bis GF in der Strasse liegt,
denn ansonsten, wenn ich zu den Telekomikern gesagt hätte "ja ich will",
hätte ich bei denen unterschreiben und Vertrag machen müssen. Aber das will ich nicht 😄.
Ob ich das dann später mit GL (natürlich dann bei 1&1) mache, ist allerdings nicht sicher,
da mir VDSL250 vollkommen ausreicht und ich einen wirklich günstigen Beitrag habe.
Wenn mich GL dasselbe oder minimal mehr kostet, dann mache ich das natürlich.
Das sind aber auch nicht unbedingt Mitarbeiter von der Telekom, sondern irgendwelche externen Dienstleister, die entsprechende Verträge auf Provisionsbasis vermarkten. Die kleiden sich dann halt oft so, dass sie auf den ersten Blick wie Mitarbeiter von Anbieter XY aussehen.
DAS wiederum wäre mir als Kunde vollkommen egal, wo die herkommen.
Wenn die im Namen der Telekom verkaufen, wirft das für mich als Kunde ein schlechtes Licht auf die Telekom.
Ob sie jetzt dort angestellt sind, oder nicht.
Ich denke, es ist im Sinne des Kunden, wenn die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsabschluss beginnt.
Dann ist man schneller aus dem 24-Monatsvertrag raus und kann sich neu orientieren.
Ich schließe prinzipiell nur noch Verträge ab, die ich monatlich kündigen kann.
Na Mensch also garnicht. Bei mir liegt seit 2 Jahren Glasfaser 20m vom Haus entfernt. Die Hälfte vom Ort hat es die andere nicht und wenn man bei euch nachfragt zwecks Hausanschluss, der ja laut eurer Homepage ca 799€ kosten soll, dann bekommt man plötzlich Preise von 20.000€ genannt. Wofür? Baut ihr die ganze Straße usw neu?!
@oldBeat Richtig, der Hausanschluss kostet 799 Euro - u.a. bei einem Neubau oder wenn kein geförderter Ausbau besteht. Das würde auch Summen von 20.000 Euro oder mehr erklären. Das ist dann ein anderes Ausbau-Projekt, genauer Mehr Breitband für mich.