News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

Letztes Jahr im August bei Mnet den Vertrag geschlossen-alles schon ausgebaut und Gasfaser in der Wohnung.

Nach 3 Monaten nachfragen kommt raus: die Firma, die die Anschlüsse schaltet ist insolvent 🤨
Bis jetzt immer noch nicht in Aussicht, wann es weitergeht..

Gut, dass ich noch per Congstar Homespot mit 350 GB habe. (Andere Anbieter gibts hier leider nicht).

Wahrscheinlich kann ich dann nach den günstigeren Monaten kündigen.😎
 
Ist halt typisch Deutschland, nichts auf die Kette bekommen aber Industrie drölf.punkt.null und AI,KI usw... K.O. würde passen :)
 
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Tanzmusikus schrieb:
Haben die Dich/Euch nicht nach den Kontaktdaten des Eigentümers (bzw. der Verwaltungsgesellschaft) gefragt? Oder geht's darum, dass alle (bzw. die Mehrheit der) Parteien der Hausbesitzer zustimmen müssen?
Das wollten die wegen dem Ausbau bis in die Wohnungen. Da liegt aber schon alles.. keine Ahnung, wie oft ich das dem Service erklären musste 🙄
 
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Ich finde es interessant, was daraus noch alles resultiert.
Kann ich zb auch einen 24 Monatsvertrag mit Hardware , die ich monatlich abstottere, anschließen, aber maximal spät beginnen lassen? ZB erst nach 6 Monaten. Zahle ich dann auch nur 18?

Weiter interessant: Max 24 Monate bei Telekommunikation. Mein GF Anschluss gilt für 120 Monate. Den habe ich vor etwa 1 Jahr beantragt, gelegt wurde er noch nicht...
 
Jund schrieb:
Kann ich zb auch einen 24 Monatsvertrag mit Hardware , die ich monatlich abstottere, anschließen, aber maximal spät beginnen lassen? ZB erst nach 6 Monaten. Zahle ich dann auch nur 18?
Was meinst du damit? Du kaufst etwas auf Pump? Dann startet es doch, wenn du es hast =Vertragsbeginn.
 
Sprich was wahr ist, trink was klar ist, buch was da ist. :schaf::schaf:
 
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Mal ein Frage: Von 1und1 wurde mir der Ausbau für einen Glasfaseranschluss angeboten. Solange dieser nicht geschaltet oder gelegt ist, wurde ich in einen anderen Wechsel-Tarif gesteckt. Ob ich wieder in einen neuen Vertrag komme, sobald Glasfaser gelegt/geschalten wurde, weiß ich nicht.
Wisst ihr, ob die 2 Jahre Laufzeit schon jetzt gelten? Hat jemand anders auhc sowas erlebt? Ich würde tippen, dass 1und1 versuchen wird, mir nohcmals 2 Jahre aufzubrumen, weil ich gegebenenfalls von einem DSL-Vertrag auf einen Glasfaser-Vertrag wechsle. Wenn ich hingegen dies (nach Verlegegung der Glasfaser) dies ankreide, könnten die ebenfalls um die Ecke kommen und mir sagen, ich wäre nicht gezwungen in den Glasfaser-Tarif zu wechsel. Ist nur eine Unterstellung/Vermutung, habe keine konkreten Infos und frage unter Anderem deswegen nach.

Edit: Bekannt ist mir, dass der mir zugeschickte Router auch verwendet werden soll, sobald Glasfaser verlegt ist. Damit würde ich tippen, dass auch wenn die Glasfaser geschaltet wird, gilt weiterhin die Laufzeit seit Beauftragung der Umstellung.
 
LauneBaer86 schrieb:
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...warum anschließen...
Ich kenn ja nun die Details in deinem Fall nicht, kann mir hier aber gut vorstellen, dass die Infrastruktur außerhalb noch nicht komplett fertig ist und deshalb leider noch nicht möglich ist dass du auf Glasfaser wechseln kannst.

Detti55 schrieb:
Na dann lasse ich doch erstmal die Finger von Glasfaser :) Wollte mich jetzt auch im Frühjahr dazu entscheiden.Nun ist das wenigstens geklärt.
Warum? Es entstehen dir ja keine Kosten. Beauftragen kannst du es also auf jeden Fall.

T3Kila schrieb:
Cool, dann kann ich meinen Vertrag ja kündigen, bevor auch nur jemand die Straße aufgerissen hat :freak:
Das hast du aber nicht wirklich vor, oder? Hätte ja die Konsequenz, dass du nicht ans Glasfasernetz angeschlossen wirst. In vielen Orten darf ggf. die Straße 5 Jahre lang nicht erneut geöffnet werden.

kleines Bärchen schrieb:
Heißt also, dass ich schon zahlen muss, bevor überhaupt der Anschluss liegt.
So kann man auch Geld verdienen .
Also bei uns zahlst du den Glasfaseranschluss ab dessen Bereitstellung.

habla2k schrieb:
Bei mir auch, allerdings weil sie Probleme haben den Eigentümer des Hauses zu ermitteln. Was auch logisch ist, denn es ist ein Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen. Da gibt es nicht den einen Eigentümer.
Da gibt es dann ja eine Eigentümergemeinschaft und eine Hausverwaltung. Sollte nicht so schwierig sein, in meiner Welt.

Marcel55 schrieb:
Witzig. Hab vor ca. 1,5 Jahren einen Vertrag für den Glasfaseranschluss bei O2 abgeschlossen. Bisher ist noch kein Anschluss im Sicht. Seitdem auch nix mehr von denen gehört. Aber auch noch keinen Cent bezahlt. Wahrscheinlich läuft die Mindestvertragslaufzeit ab bevor der Anschluss durchgeführt wurde :lol:
Aber der Ausbau läuft? Oder hat der ggf. noch gar nicht begonnen?

Fliz schrieb:
Cool, dann habe ich nur noch 9 Monate vor mir, bis ich den Mist kündigen kann. November 2023 bei der Telekom abgeschlossen und immer noch keinen Anschluß in der Wohnung. Ärgere mich seit Monaten mit diversen Tiefbauunternehmen rum, die angeblich zuständig sind und eine Woche später dann nicht mehr.. Stelle mir dann lieber ne Starlinkantenne in den Garten..
Leider kann es bei einem laufenden Ausbau dazu kommen, dass die ausführenden Firmen wechseln und sich dadurch der Ausbau verzögert. :(

Sturmwind80 schrieb:
Und wie verhält es sich dann, wenn man den Vertrag die ersten 2 Jahre z.B. 50 % günstiger bekommt? Das fällt dann direkt weg, wenn der Anschluss 2 Jahre dauert? Das ist doch auch alles irgendwie unausgegoren.
Puuuh, schwierige Frage tatsächlich. Stellt sich die Frage bei dir?

oldBeat schrieb:
Also 1 Jahr schon für Glasfaser zahlen obwohl man noch kein Glasfaser in der Bude hat, typisch deutschland 😂
Ob das irgendein Anbieter so handhabt, kann ich nicht sagen. Bei uns wird Glasfaser definitiv erst dann berechnet, wenn es auch aktiviert ist.

Cronos83 schrieb:
Bei Dir liegt immerhin das Kabel :D
Wir sollten auch im August '23 angeschlossen werden und hier wurde noch kein einziger Spatenstich getan...
Der Ausbau ist aber beschlossen?

Salamimander schrieb:
Ich binde mich freiwillig 5 Jahre ab lieferbeginn, Hauptsache hier kommt mal die Glasfaser :O
Ist da denn schon was in Sicht?

Negan75 schrieb:
Braucht man die Zustimmung vom Vermieter für Glasfaseranschluss?
Tatsächlich ja. Wenn dieser seine Immobilie nicht ans Glasfasernetz anschließen lassen will, hast du als Mieter kaum eine Chance.

-oLaZ- schrieb:
Habe auch Glasfaser bestellt bei 1&1 im September 2023. Kosten für den Anschluss ins Mehrfamilien Haus und meine Wohnung würde 1&1 komplett übernehmen. Vermieter denk aber gar nicht daran, die Verlegung ins Haus oder geschweige denn in meine Wohnung zu erlauben. Er meint, dass das Verfahren der Firma, das Kabel vom Keller durch das Treppenhaus ins 2. OG und in meine Wohnung zu bringen sieht scheiße aus. Seit dem passiert hier nichts mehr.
Gibt es da keine Versorgungsschächte, die man nutzen könnte? Bei Mehrfamilienhäusern wird ja eine Begehung gemacht, bei der die Möglichkeiten der Verlegung besprochen werden. FTTB wäre auch noch möglich. Dann gibt es zwar einen glasfaserfähigen Hauptübergabepunkt, zu den Wohnungen werden aber die vorhandenen Kupferleitungen genutzt. Voraussetzung: Mindestens 3 Wohneinheiten, maximal 16 Wohneinheiten. Vielleicht ist er davon zu überzeugen?

Es grüßt Wiebke
 
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Telekom hilft schrieb:
Da gibt es dann ja eine Eigentümergemeinschaft und eine Hausverwaltung. Sollte nicht so schwierig sein, in meiner Welt.
Unser neuer Eigentümer nutzt die Hausverwaltung nicht mehr. Wie es mit der Eigentümergemeinschaft aussieht weiß ich nicht, gehöre ja nicht dazu. Keine Ahnung, ob da schon mal ein Treffen stattfand oder wie die das machen.
 
gilt das nur für Haustürverträge oder auch, wenn ich diesen Online abgeschlossen habe? vermutlich beides, oder?
Ergänzung ()

Neodar schrieb:
Dass man sowas erst gerichtlich klären muss, ist eine Farce.
Eine Vertragslaufzeit kann und muss natürlich ab Abschluss des jeweiligen Vertrages beginnen. Das sagt doch bereits das Wort aus. Ansonsten wäre der Vertrag ja ungültig, bis dann endlich mal die Freischaltung erfolgt.
Wie kann es angehen, dass Unternehmen solche Selbstverständlichkeiten durch irgendwelche AGB Einträge aushebeln können und da erst Klage eingereicht werden muss?
Auf welch wackligen Beinen steht denn dieses Vertragsrecht eigentlich? Das ist ja vogelwild.


Naja, aber wenn ich einen Leasingvertrag von einem Auto abschließe, kommt das Auto auch erst dann wenn es kommt. Ich kann ja nicht wegen meinen Sonderwünschen 9 Monate auf mein neues Leasingauto warten und dann nur 3 Monate damit rumfahren weil dann die 12 Monate um sind?!
 
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CM286 schrieb:
Letztes Jahr im August bei Mnet den Vertrag geschlossen-alles schon ausgebaut und Gasfaser in der Wohnung.

Nach 3 Monaten nachfragen kommt raus: die Firma, die die Anschlüsse schaltet ist insolvent 🤨
Bis jetzt immer noch nicht in Aussicht, wann es weitergeht..

Gut, dass ich noch per Congstar Homespot mit 350 GB habe. (Andere Anbieter gibts hier leider nicht).
Das würde bei uns keine zwei Tage reichen..

Aber wenn alles schon liegt, dann kann das Schalten doch kein Problem mehr sein?
 
andererseits werden künftig wahrscheinlich die Klauseln so angepasst, dass der Vertragsabschluss erst mit dem tatsächlichen Beginn des Ausbaus oder gar der Freischaltung des Anschlusses zustande kommt.

1. in den Fall müsste man ja was unterschreiben. Wenn dort dann ein Startdatum in der Zukunft im Vertrag steht drin steht, dann müsste der Anbieter ja schon wissen wann es los geht - und das können sie halt in den meisten Fällen halt nicht.

2. genau um das Thema ging es doch im Urteil 🤨
 
Telekom hilft schrieb:
Ist da denn schon was in Sicht?
AFAIK nicht. Auf der einen Seite im Ort ist der Ausbau erledigt, auf unserer Seite gibt es 250 - Max 16 (eher 6) Mbit. Mit 100MBit liege ich leider genau dazwischen und bin auf euer Wohlwollen angewiesen. Dabei wäre der Ausbau hier sogar relativ “günstig” da der Tiefbau, zumindest in unserer Straße, komplett entfällt. (Leitungen liegen unter Grünstreifen garniert mit diversen Einfahrten)
 
Telekom hilft schrieb:
Tatsächlich ja. Wenn dieser seine Immobilie nicht ans Glasfasernetz anschließen lassen will, hast du als Mieter kaum eine Chance.
Wurde vorhin errst später freigeschaltet:
Der Gesetzgeber habe sich auch nach Dafürhalten der Telekom mit den gesetzlichen Regelungen der Paragrafen 134 Abs. 1 und 145 Abs. 1 TKG sowie der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs durch entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung dafür entschieden, Endnutzern wie zum Beispiel Mietern der Vonovia die Entscheidungsfreiheit zu geben, von welchem TK-Netzbetreiber sie an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen und von welchem Anbieter sie Telekommunikationsprodukte wie Internet, Telefonie oder TV erhalten. Dazu habe der Gesetzgeber im TKG Duldungspflichten des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers in den genannten Normen geregelt. Ziel des Gesetzgebers sei es, den Ausbau von Glasfasernetzen zu ermöglichen und (Infrastruktur-)Wettbewerb zu schaffen. Dies begrüße die Telekom ausdrücklich.
 
Das wäre super hab im Juni 22 mit DG abgeschlossen und noch Zahle ich die ersten 12 Monate 24,99€ wäre cool wenn es rechtskräftig würde und ich passend wechseln könnte.
 
Wieder ein hirnloses Urteil, bei Normen Menschen beginnt ein Vertrag wenn Geld von A zu B fließt. Wenn ein dödel meint sein Vertrag würde schon laufen und er wäre sogar schon über der mindestlaufzeit obwohl er noch keinen cent gezahlt hat, dann kann auch der Telco nach der Logik auch das Geld für die angebliche Laufzeit direkt einziehen.
 
@b.a.r.m.anh
Bei normalen Menschen beginnt der Vertrag ab dem Moment, ab dem beide Seiten ihn eingegangen sind. Das war schon immer so.
 
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XCPTNL schrieb:
Ausbau von Infrastruktur dieser Art gehört meiner Meinung nach in staatliche Hand. Dann wird erstmal schön das Netz so gebaut, dass es eine gute Abdeckung gibt und irgendwelche politisch formulierten Ziele auch wirklich eingehalten werden;
Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man zu jung ist und die Zeiten der Bundespost nicht erlebt hat….
JensG schrieb:
Wie wilde Winkelzüge sind denn da drin?

Ich buche 100Gbit. Der Vertrag läuft.
Kommt aber nix durch die Leitung.
Damit hat es sich doch wegen Nichterfüllung des Vertrages von selbst gegessen.
Null und nichtig.
Das ist kein „Winkelzug“ sondern das gleiche, wie wenn Du irgendein Produkt mit mehreren Monaten Lieferzeit (Möbel, Auto, usw.) bestellst: Der Vertrag ist gültig und abgeschlossen, aber Leistungserbringung/Lieferung sowie in der Regel vollständige Zahlung erfolgen erst später.
Eine Verzug, und damit eine Möglichkeit zum Rücktritt, würde nur stattfinden, wenn eine Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist erfolgt. Problematisch sind dabei immer Fälle ohne feste Lieferfrist. Da stellt sich dann automatisch die Frage , welche Lieferzeit dem Kunden zuzumuten ist. Das ist auch beim GF Ausbau eben ein Problem. Das Gericht hat mit diesem Urteil nun einen entsprechenden Rahmen gesetzt. Ob der nun Bestand hat, wird sich zeigen.

DagdaMor schrieb:
Wenn nun bei uns hier mal Glasfaser verfügbar ist,
dann würde 1&1 mir das mitteilen und mir ein Angebot machen.
Anschluss etc. übernehmen sie auch.
Nur das 1&1 eben selber meistens keine Glasfaser ausbaut, sondern das die Telekom machen lässt. Wenn Du also als Eigentümer nichts machst, dann wirst Du niemals Glasfaser bekommen. Du musst in diesem Fall den Betreiber des Zugangsnetzes unabhängig vom Internetprovider sehen. Für den Anschluss Deines Hauses musst Du einen Vertrag mit einem Zugangsnetzanbieter machen, z.B. der Telekom.
Ok, ich habe gerade gesehen, dass 1und1 mit der Telekom auch beim Hausanschluss kooperiert. Man kann also auch über 1und1 am Neuausbau teilnehmen. Allerdings geht es davon nicht schneller. Man bekommt GF zum gleichen Zeitpunkt wie die Telekom Kunden.
Falls ein Anbieter ausbaut, der nicht mit 1und1 kooperiert, wie etwas Deutsche GF, muss man sich natürlich direkt an den wenden.

cypeak schrieb:
heißt das nicht im umkehrschluss, dass wenn mein vertrag ab abschluss gilt, die freischaltung aber erst in unbestimmter zweit zwischen wenigen wochen und über einem jahr dauern kann, ich als kunde in dieser zwischenzeit nach einigen tagen/wochen wegen nichterbringung der leistung kündigen kann??
Eine vertragswidrige Nichterbringung erfolgt ja nicht, da ja vereinbart ist, dass die Leistungserbringung erst mit Bereitstellung des Anschlusses erfolgt. Es kann aber ggf. ein Verzug erfolgen, denn kein Gericht wird eine endlose Lieferzeit für zumutbar erachten. Aber dazu fehlt bisher eben eine Rechtsprechung. Mit diesem Urteil, wenn es Bestand hat, würde quasi indirekt eine Bereitstellungsfrist innerhalb von zwei Jahren gesetzt werden.

Ich weiß nicht ob so eine Regelung nur gute Seiten hätte, denn es würde effektiv die Kalkulationsbasis der Anbieter verändern (da sich die effektive Mindestlaufzeit um die Ausbauzeit verringert). Das können sie ja nur über höhere Preise ausgleichen, oder falls die sich am Markt nicht durchsetzen lassen, weniger und langsamerer Ausbau…

Besser wäre es, anstatt die Bereitstellungszeit auf die Laufzeit anzurechnen, eine maximale Ausbaufrist festzulegen, ab der ein Rücktrittsrecht eintritt.
 
Zuletzt bearbeitet: (1und1 Kooperation ergänzt)
Fliz schrieb:
Aber wenn alles schon liegt, dann kann das Schalten doch kein Problem mehr sein?

Das dachte ich auch… anscheinend aber eine große Hürde.

P.S.: Wir sind im Monat mit den Handy-Verträgen bei rund 200GB. (2x online Arbeiten und ab und an Abends mal Apple TV. Keine Spiele)
 
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Krik schrieb:
@b.a.r.m.anh
Bei normalen Menschen beginnt der Vertrag ab dem Moment, ab dem beide Seiten ihn eingegangen sind. Das war schon immer so.
Also wenn Geld geflossen ist! Steht schließlich auch im kleingedruckten das der Kunde x€ zahlen muss. Danach kann der Kunde sich ja sein Geld wieder anteilig zurück holen. Nein, es macht keinen Sinn wenn sich in vermeintlicher Kunde einen Vertrag schön redet für den er nicht einen einzigen cent bezahlt hat. Weiterhin steht auch bei glasfaserdeutschland kein Datum wann der Anschluss geschaltet wird. Es garantiert dir bis zur Zahlung auch niemd das du überhaupt einen Anschluss bekommen wirst. Mit deinem "Vertrag" hast du zugestimmt den anschluss 2 Jahre zu nehmen und dafür gibts den Anschluss eben kostenlos. Hast du keinen Anschluss gibts eben auch keine vertragsgrundlage. Nur weil da ne Leitung gelegt wurde die eben noch nicht angeschlossen ist oder geschaltet hat man noch immer keine vertragsgrundlage. Wenn man in deinem Universum anderer Meinung ist dann zahle auch deine Gebühren damit du von deiner Seite auch den Vertrag erfüllst.
 
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