XCPTNL schrieb:
Ausbau von Infrastruktur dieser Art gehört meiner Meinung nach in staatliche Hand. Dann wird erstmal schön das Netz so gebaut, dass es eine gute Abdeckung gibt und irgendwelche politisch formulierten Ziele auch wirklich eingehalten werden;
Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man zu jung ist und die Zeiten der Bundespost nicht erlebt hat….
JensG schrieb:
Wie wilde Winkelzüge sind denn da drin?
Ich buche 100Gbit. Der Vertrag läuft.
Kommt aber nix durch die Leitung.
Damit hat es sich doch wegen Nichterfüllung des Vertrages von selbst gegessen.
Null und nichtig.
Das ist kein „Winkelzug“ sondern das gleiche, wie wenn Du irgendein Produkt mit mehreren Monaten Lieferzeit (Möbel, Auto, usw.) bestellst: Der Vertrag ist gültig und abgeschlossen, aber Leistungserbringung/Lieferung sowie in der Regel vollständige Zahlung erfolgen erst später.
Eine Verzug, und damit eine Möglichkeit zum Rücktritt, würde nur stattfinden, wenn eine Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist erfolgt. Problematisch sind dabei immer Fälle ohne feste Lieferfrist. Da stellt sich dann automatisch die Frage , welche Lieferzeit dem Kunden zuzumuten ist. Das ist auch beim GF Ausbau eben ein Problem. Das Gericht hat mit diesem Urteil nun einen entsprechenden Rahmen gesetzt. Ob der nun Bestand hat, wird sich zeigen.
DagdaMor schrieb:
Wenn nun bei uns hier mal Glasfaser verfügbar ist,
dann würde 1&1 mir das mitteilen und mir ein Angebot machen.
Anschluss etc. übernehmen sie auch.
Nur das 1&1 eben selber meistens keine Glasfaser ausbaut, sondern das die Telekom machen lässt. Wenn Du also als Eigentümer nichts machst, dann wirst Du niemals Glasfaser bekommen. Du musst in diesem Fall den Betreiber des Zugangsnetzes unabhängig vom Internetprovider sehen.
Für den Anschluss Deines Hauses musst Du einen Vertrag mit einem Zugangsnetzanbieter machen, z.B. der Telekom.
Ok, ich habe gerade gesehen, dass 1und1 mit der Telekom auch beim Hausanschluss kooperiert. Man kann also auch über 1und1 am Neuausbau teilnehmen. Allerdings geht es davon nicht schneller. Man bekommt GF zum gleichen Zeitpunkt wie die Telekom Kunden.
Falls ein Anbieter ausbaut, der nicht mit 1und1 kooperiert, wie etwas Deutsche GF, muss man sich natürlich direkt an den wenden.
cypeak schrieb:
heißt das nicht im umkehrschluss, dass wenn mein vertrag ab abschluss gilt, die freischaltung aber erst in unbestimmter zweit zwischen wenigen wochen und über einem jahr dauern kann, ich als kunde in dieser zwischenzeit nach einigen tagen/wochen wegen nichterbringung der leistung kündigen kann??
Eine vertragswidrige Nichterbringung erfolgt ja nicht, da ja vereinbart ist, dass die Leistungserbringung erst mit Bereitstellung des Anschlusses erfolgt. Es kann aber ggf. ein Verzug erfolgen, denn kein Gericht wird eine endlose Lieferzeit für zumutbar erachten. Aber dazu fehlt bisher eben eine Rechtsprechung. Mit diesem Urteil, wenn es Bestand hat, würde quasi indirekt eine Bereitstellungsfrist innerhalb von zwei Jahren gesetzt werden.
Ich weiß nicht ob so eine Regelung nur gute Seiten hätte, denn es würde effektiv die Kalkulationsbasis der Anbieter verändern (da sich die effektive Mindestlaufzeit um die Ausbauzeit verringert). Das können sie ja nur über höhere Preise ausgleichen, oder falls die sich am Markt nicht durchsetzen lassen, weniger und langsamerer Ausbau…
Besser wäre es, anstatt die Bereitstellungszeit auf die Laufzeit anzurechnen, eine maximale Ausbaufrist festzulegen, ab der ein Rücktrittsrecht eintritt.