News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

NoNameNoHonor schrieb:
wieso sollte man einen Vertrag Jahre im Voraus abschließen ?
Weil bspw. der ausbauende Anbieter den Hausanschluss nur kostenfrei legt, wenn man vor Beginn der Bauphase einen entsprechenden Vertrag abschließt.

War zum Beispiel bei mir beim geförderten Ausbau der Fall, bevor die Regelung für den geförderten Ausbau 2023 in dem Punkt geändert wurde. Hier mal das Beispiel aus einer Bekanntmachung meines Ortes, wo geförderter Ausbau stattfindet.
[...] hat die kostenlose Herstellung der Hausanschlüsse an ein Produkt gekoppelt. Seitens des Bundes wurde rückwirkend beschlossen, die Herstellung der Hausanschlüsse für einen gewissen Zeitraum kostenlos ohne eine Produktkopplung anzubieten.

Daher wird für den Zeitraum von April bis 30. Juni 2023 die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses für Ihre Adresse erneut und OHNE PRODUKTKOPPLUNG (d.h. ohne den Abschluss eines Internetvertrages) angeboten.

Wer also bereits den kostenfreien Anschluss mit Produktkopplung bestellt hat, konnte den noch in einen kostenfreien Anschluss ohne Buchen eines Produkts umwandeln lassen.
 
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thuering schrieb:
Bei so viel Verbraucherrechten würde ich als Anbieter ganz schleunigst den deutschen Markt verlassen. Ist ja nicht zum aushalten!
Ist schon irgendwie blöd, daß man tatsächlich auch liefern muß, wenn man etwas verkauft.
 
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habla2k schrieb:
weil sie Probleme haben den Eigentümer des Hauses zu ermitteln. Was auch logisch ist, denn es ist ein Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen. Da gibt es nicht den einen Eigentümer.
Das ist genauso einfach.
Einmal pro Jahr ist eine Eigentümerversammlung verpflichtend, spätestens da sollte es eine Abstimmung geben.
Davon abgesehen könnte man das per Rundschreiben regeln.
 
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Ich bin aber nur Mieter. Das müssen die Eigentümer machen. Keine Ahnung wie die sich treffen und ob überhaupt alle dann kommen usw.
 
Schinken42 schrieb:
Es gibt keine Präzedenzfälle in Deutschland.
Auch deutsche Anwälte können sich durchaus auf bestimmte "Musterprozesse" berufen, damit die Verfahren drastisch abgekürzt werden können.
 
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@Weyoun Was etwas völlig anderes ist als ein Präzedenzfall, der Recht setzt und dem nächsten Gericht keine Wahl in gleich gelagerten Fällen lässt.

Insofern bleib ich dabei. Es gibt keine Präzedemzfälle in Deutschland, unser Recht kennt so ein Konstrukt nicht. Was du als Musterprozess beschreibst ist nicht bindend und damit schlicht etwas ganz anderes als ein Präzedenzfall.
 
Geil !! Hoffentlich gilt das auch in Niedersachsen.... Werde auch versuchen zu flüchten sobald Glasfaser hier endlich mal geschaltet wird. Ich hatte 2023 den Maximaltarif gebucht zur EM 2024 gabs den dann zum halben Preis. Ein Umbuchen wollten Sie leider nicht...
 
Floppy5885 schrieb:
Lol damit wäre ich in der Theorie also schon raus. März 22 abgeschlossen, Schaltung aber erst November 24.
Same, Vor knapp 4 Jahren bestellt, und gerade das Internet vorab bekommen (kostenlos) und mein Vertrag sollte eigentlich Mitte 2026 beginnen (Dann kann man derzeitiger Vertrag gekündigt werden)

Mach ich jetzt einen auf XXX? XD
Bock auf Glasfaser habe ich bei den Preisen von meinem lokalen Anbieter eigentlich eh nicht...
 
The same here ... Vor fast 2 Jahren (1.2.23) an der Haustür, seitdem keinerlei Information, wann die Deutsche Giganetz auch nur gedenkt, tätig zu werden. Aber die Bitte, einen Bau/Anschluß-Termin zu nennen, eine Fristsetzung und die Kündigung weigern sie sich zu reagieren, zur Kenntniss zu nehmen oder zu akzeptieren.
Ich verweise auf einen analogen Fall, der bei der c't unter Vorsicht Kunde behandelt wurde, mit einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs und Infos der Verbrauchenzentrale RLP.
 
Da habe ich dann wohl Pech gehabt. - Mein Anschluss wurde zum ersten Mal am 09.05.2022 geschaltet. - Ich bin jetzt schon in der Phase, der "einmonatigen stillschweigenden Vertragsverlngerung". - Aber wenns das zu meiner Zeit schon gegen hätte, dann hätte ich wohl auich nur 3 Monate Vertragslaufzeit oder so gehabt....
 
Ich binde mich freiwillig 5 Jahre ab lieferbeginn, Hauptsache hier kommt mal die Glasfaser :O
 
LauneBaer86 schrieb:
Wie passend...erst die letzten Tage ne Mail von der Telekom bekommen, dass sich meine Glasfaserbestellung leider noch etwas verzögert. Von Geplant August 2023 zu "spätestens" März 2026 (!).
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...warum anschließen...
Bei meinen Eltern sind es März 2024 und Januar 2026, wobei es da immer wieder "Zwischenschritte" gab.

Aber auch lustig, können sie also instant kündigen, wenn mal ausgebaut ist.
 
mein Vertrag mit der deutschen Glasfaser habe ich am 7. April 2021 und habe immer noch keine Glasfaser.
Wer bietet mehr?

Irgendwann kam mal der Ausbautrupp und hat überall bei den Nachbarn verlegt aber nicht bei mir o_O. Natürlich habe ich schon etliche male mit denen Kontakt aufgenommen

Normalerweise kündige ich mein DSL vertrag regelmäßig um bessere Konditionen zu bekommen aber dies ist ja nicht möglich wenn ich immer damit rechnen muss doch endlich die Glasfaser zu bekommen. Im Dezember habe ich mich dann doch getraut und bin von der Telekom zu 1und1 gewechselt. Somit habe ich auch meine 7490 durch eine 7690 erneuert :)
 
testwurst200 schrieb:
mein Vertrag mit der deutschen Glasfaser habe ich am 7. April 2021 und habe immer noch keine Glasfaser.
Wer bietet mehr?

6.3.2021, aber habe ihn auch seit ner Woche (vorab-Anschluss, da momentan noch mein DSL Vertrag läuft)

testwurst200 schrieb:
Normalerweise kündige ich mein DSL vertrag regelmäßig um bessere Konditionen zu bekommen aber dies ist ja nicht möglich wenn ich immer damit rechnen muss doch endlich die Glasfaser zu bekommen. Im Dezember habe ich mich dann doch getraut und bin von der Telekom zu 1und1 gewechselt. Somit habe ich auch meine 7490 durch eine 7690 erneuert :)
Ich habe immer verlängert, absichtlich, weil mein lokaler Glasfaseranbieter weniger leistet (bis auf Upload) für mehr Geld...
 
Habe auch Glasfaser bestellt bei 1&1 im September 2023. Kosten für den Anschluss ins Mehrfamilien Haus und meine Wohnung würde 1&1 komplett übernehmen. Vermieter denk aber gar nicht daran, die Verlegung ins Haus oder geschweige denn in meine Wohnung zu erlauben. Er meint, dass das Verfahren der Firma, das Kabel vom Keller durch das Treppenhaus ins 2. OG und in meine Wohnung zu bringen sieht scheiße aus. Seit dem passiert hier nichts mehr.
 
Da braucht's eine Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung (GGNV). Die ich für die Firma auch mal widerrufen habe.
Vermieterfall hier auch bei Vorsicht Kunde
Zitat:
Der Gesetzgeber habe sich auch nach Dafürhalten der Telekom mit den gesetzlichen Regelungen der Paragrafen 134 Abs. 1 und 145 Abs. 1 TKG sowie der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs durch entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung dafür entschieden, Endnutzern wie zum Beispiel Mietern der Vonovia die Entscheidungsfreiheit zu geben, von welchem TK-Netzbetreiber sie an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen und von welchem Anbieter sie Telekommunikationsprodukte wie Internet, Telefonie oder TV erhalten. Dazu habe der Gesetzgeber im TKG Duldungspflichten des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers in den genannten Normen geregelt. Ziel des Gesetzgebers sei es, den Ausbau von Glasfasernetzen zu ermöglichen und (Infrastruktur-)Wettbewerb zu schaffen. Dies begrüße die Telekom ausdrücklich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, d.h. mein Vertrag ist in 2 Wochen ausgelaufen und zwar liegt das Kabel mittlerweile im Keller, aber bisher noch keine Spur vom Anschlusstechniker. Auf Nachfrage, ob hypothetisch 2025 mit einem Anschluss zu rechnen ist, kam auch nichts konkretes - man wäre halt dran...

Ich schätze, ich muss erstmal abwarten, bis Giganetz den Anschluss freigeschalten hat. Dann habe ich praktischerweise nur 1 Monat Kündigungsfrist und kann mir ein besseres Angebot suchen.
Ergänzung ()

-oLaZ- schrieb:
Habe auch Glasfaser bestellt bei 1&1 im September 2023. Kosten für den Anschluss ins Mehrfamilien Haus und meine Wohnung würde 1&1 komplett übernehmen. Vermieter denk aber gar nicht daran, die Verlegung ins Haus oder geschweige denn in meine Wohnung zu erlauben. Er meint, dass das Verfahren der Firma, das Kabel vom Keller durch das Treppenhaus ins 2. OG und in meine Wohnung zu bringen sieht scheiße aus. Seit dem passiert hier nichts mehr.
Das ist ärgerlich, aber leider wohl sein gutes Recht. Allerdings ist die Frage, ob nicht bei 1&1 gar nur Fiber to the Building betrieben wird, oder Fiber to the home. Bei uns z.B. hieß es von Deutsche Giganetz FTTH, also ich hab auch direkt gesagt ich will das hier ins Büro, war praktischerweise über die Außenwand und kürzeste Strecke wird. Deutsche Giganetz hat jetzt aber einfach FTTB gelegt, also wie vorher der Kabelanschluss auch, unten in die Waschküche und von da aus kann es gesplittet werden -> wir sind aber im Miethaus mit 4 Parteien soweit die einzigen, die den Anschluss wollten und mein Vermieter war dafür.
Das heißt dann wohl, das sie da unten über unseren Kabelanschluss/Coaxialkabel anschließen werden, damit es oben wieder im Wohnzimmer ankommt. Dann gibt es zumindest keine Verlegearbeiten.

Was mich wundert, das hier sonst jeder Furz per Eigentümerversammlung geklärt werden musste...wenn hier jetzt noch die Leitung vom Keller in die Wohnung gelegt werden soll, viel Spaß beim Rechtsstreit an Deutsche Giganetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Detti55 schrieb:
Na dann lasse ich doch erstmal die Finger von Glasfaser
Ich glaube du hast die News nicht ganz verstanden...
 
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