News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

Krik schrieb:
Na ganz einfach: Wenn beide Parteien den Vertrag eingehen bzw. wenn unterschrieben wurde. So ist das ja auch sonst überall.

Daher steht ja auch die Frage im Raum, wie es mit den monatlichen Vertragskosten aussieht, wenn noch gar kein Internet bereitgestellt werden kann.
Ich gehe doch davon aus, dass der Vertrag um die Leistungserfüllung - also die Lieferung der vereinbarten Bandbreite gilt.

Wie wilde Winkelzüge sind denn da drin?

Ich buche 100Gbit. Der Vertrag läuft.
Kommt aber nix durch die Leitung.
Damit hat es sich doch wegen Nichterfüllung des Vertrages von selbst gegessen.
Null und nichtig.


Darum frage ich ja so neublau, was für abgefahrene Tricks da am Start sind.
Sind die Verträge wirklich so abgefuckt verklausuliert geschrieben?
Für eine dumme Zielgruppe?
Wer macht so Müll mit?
 
Jetzt wird es interessant, habe im März 2019 meinen Nachfragebündlungsvertrag unterschrieben und bis heute noch kein Glasfaser im Haus. 🤭😜
 
@sav
Ich biete keine Rechtsberatung an aber wie du ja schon herausgefunden hast ist das BGB dazu da viele bürgerliche Belange (Verträge) zu regeln. Das bedeutet das auch Ausnahmen oder Sonderfälle darunter fallen können.
Wir haben auch noch das TKG Gesetz was ja die Kündigungszeiten (Branche) regelt durch die Neuordnung.
Für Arbeitnehmer kann das hier interessant werden: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Mit ein paar Worten ist es nicht getan, du musst das ganze Verzeichniss durchklicken. ;)
Hier steht auch ziemlich deutlich das es bei den 24 Monaten bleiben "sollte".
https://dejure.org/gesetze/TKG/56.html
Wenn du dagegen Verträge schließt unter Missachtung aller Prinzipien dann werden die hier eher keine rechtsgültigkeit erlangen. Ein Vertrag mit z.B. 500 % Zinsen könnte z.B. wieder unter Wucherparagraph und Ausnutzung von Zwangslage fallen.
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Für alle die befürchten das Sie auf Kosten sitzen bleiben: Ihr könnt auch die Leistungen mindern wenn die Bandbreite nicht stimmt. Damit zahlt Ihr nur einen kleinen Bruchteil. Das wurde ja auch schon geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit ist das erste, vielleicht ultra günstige Jahr auch für die Katze.
 
JensG schrieb:
Ich gehe doch davon aus, dass der Vertrag um die Leistungserfüllung - also die Lieferung der vereinbarten Bandbreite gilt.
[...]
Wer macht so Müll mit?
Ganz einfach. Diejenigen die einen Glasfaseranschluss in der Hinterhand haben wollen.

Du zahlst ja nichts. Du zahlst eigentlich auch nie was bis dein alter DSL Vertrag ausgelaufen ist. Manchmal geben sie dir solang sogar einen Kostenlosen Anschluss bis der DSL Vertrag ausgelaufen ist.
Die eigentlichen Kosten fallen erst an, wenn der alte DSL Vertrag ausgelaufen ist.
Ich habe z.B. gerade zwei Internet Leitungen (DSL+Glasfaser), muss nur eine Zahlen (DSL).

Ergänzung ()

michi_z1981 schrieb:
Damit ist das erste, vielleicht ultra günstige Jahr auch für die Katze.
Nein, weil das im Vertrag gilt. Es ist eher so, dass du nach einem "vielleicht ultra günstigen" Jahr kündigen kannst.
 
Interessant.
Wir warten schon 4 Monate seit Beauftragung und seit 2,5 Monaten ist der Anschluss verlegt und es hat sich noch kein Telekom-Typ gemeldet, obwohl ich schon nachfrage.
Da werde ich wohl einen Anruf machen, mit dem kleinen Hinweis, dass der Vertrag schon aktiv ist.
Vielleicht wäre das eine Motivation für 1&1. :rolleyes:
 
LauneBaer86 schrieb:
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...
Immerhin! Nachm Abschluss von (Vor)Vertrag im Dezember 2022 liegen bei mir grad mal die Leerrohre in der Erde unterm Bürgersteig. Wenn überhaupt. Letzte Info von Vodafone: Ausbau in Q3 2025.

Gemäß dem Urteil ist mein (Vor)Vertrag schon im Dezember 2024 „Geschichte“ gewesen.
 
jonderson schrieb:
Nein, weil das im Vertrag gilt. Es ist eher so, dass du nach einem "vielleicht ultra günstigen" Jahr kündigen kannst.
Meinen erstes Jahr bei DG:
Die haben verpasst den DSL Anschluss zu kündigen, also hab ich 30€/Monat bezahlt.
Ein Jahr lang.
Konnte Glasfaser nutzen. Aber das günstige erste Jahr mit 25€/Monat war hinfällig.
Ich hab sogar noch 5€ mehr bezahlt.

Nach einem Jahr der Nutzung konnte ich dann wenigstens die Konditionen übernehmen.
 
Sly123 schrieb:
Vielleicht wäre das eine Motivation für 1&1.
Das würde nichts bringen. Tatsächlich kommen sämtliche Verzögerungen überwiegend daher, dass nicht genug Personal da ist. Die Provider würden euch allen am liebsten sofort einen Internetzugang schalten, aber auch sie warten auf andere.
 
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Der logische Schluss ist dann, wenn das so deutschlandweit umgesetzt werden würde, dass die Anbieter die 0 € Anschlusskosten die es bei Ausbau meist gibt so nicht mehr halten können, und es im Endeffekt auf die ein oder andere Weise für den Endkunden teurer werden muss.
 
Bin ja zufriedener langjähriger 1&1 Kunde
und bekomme immer gute Tarifangebote für meinen VDSL250 - Anschluss.

Wenn nun bei uns hier mal Glasfaser verfügbar ist,
dann würde 1&1 mir das mitteilen und mir ein Angebot machen.
Anschluss etc. übernehmen sie auch.

Großteil der Nachbarschaft wurde ja von Telekom geködert,
dass "bald" (es sollte schon im November 2024 starten)
endlich der laaaangersehnte Glasfaseranschluss da / verfügbar ist.
Bisher ist allerdings noch nicht mal ein Rohr gelegt 🤣.

Einem Bekannten, der näher als ich bzw. direkt in der Innenstadt
unseres kleines Städtchens wohnt, wurde auch schon die Tür eingerannt von den Telekomikern.
Allerdings war hier einer so ehrlich und hat gemeint "so in zwei Jahren, wenn alles gut geht,
haben Sie Ihren Glasfaseranschluss" 🤪.

Leider alles schon irgendwie :kotz:
 
Cool, vor 20 Monaten unterschrieben bei UGG, kein Bagger am Horizont..
Aber das vectoring hier nervt echt hart, wir sind das letzte Haus im Ort und regelmäßig kleckert nur noch Bandbreite rein, schön dass der Vertrag eine von- bis Klausel hat..
 
heißt das nicht im umkehrschluss, dass wenn mein vertrag ab abschluss gilt, die freischaltung aber erst in unbestimmter zweit zwischen wenigen wochen und über einem jahr dauern kann, ich als kunde in dieser zwischenzeit nach einigen tagen/wochen wegen nichterbringung der leistung kündigen kann??
 
Marcel55 schrieb:
Hab vor ca. 1,5 Jahren einen Vertrag für den Glasfaseranschluss bei O2 abgeschlossen. Bisher ist noch kein Anschluss im Sicht.
Geht jetzt nicht speziell an dich, aber wieso schließt man einen Vertrag über was ab, von den man gar nicht weiß, wann oder ob geliefert wird? Und dann noch mit so einer Gaunerklausel von wegen Vertragslaufzeit ab Freischaltung.
 
Gilt dann meine Probezeit beim Arbeitgeber auch mit Vertragsabschluss, auch wenn ich erst 3,5 Monate später anfange zu arbeiten?
 
Desoxy schrieb:
Geht jetzt nicht speziell an dich, aber wieso schließt man einen Vertrag über was ab, von den man gar nicht weiß, wann oder ob geliefert wird?
Weil man den Anschluss nicht verpassen will und in dem speziellen Fall wahrscheinlich eines der besten Glasfaser-Angebote präsentiert bekommen hat, das es zu dem Zeitpunkt gab? Ein Provider mit hohem Upload und ohne sonstige Einschränkungen und ein Einstiegstarif, der kaum teurer als DSL ist...
 
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habla2k schrieb:
Probleme haben den Eigentümer des Hauses zu ermitteln.
Haben die Dich/Euch nicht nach den Kontaktdaten des Eigentümers (bzw. der Verwaltungsgesellschaft) gefragt? Oder geht's darum, dass alle (bzw. die Mehrheit der) Parteien der Hausbesitzer zustimmen müssen?
 
Neodar schrieb:
Eine Vertragslaufzeit kann und muss natürlich ab Abschluss des jeweiligen Vertrages beginnen. Das sagt doch bereits das Wort aus. Ansonsten wäre der Vertrag ja ungültig, bis dann endlich mal die Freischaltung erfolgt.
Verträge im Voraus abschließen ist ja jetzt auch nichts ungewöhnliches, nicht nur bei Glasfaser. Daraus leiten manche Anbieter sogar ihren Ausbau ab. Von daher könnte man da schon streiten... Für mich nachvollziehbar wäre das bei einer Verschiebung der Bereitstellung des Anbieters die VLZ da schon läuft.

Also wenn ich jetzt einen Vertrag für Juni 2025 abschließe, der Anbieter aber entgegen seiner Aussage erst im Januar 2026 fertig wird, hab ich halt 7 Monate weniger VLZ.
 
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