Ich gehe doch davon aus, dass der Vertrag um die Leistungserfüllung - also die Lieferung der vereinbarten Bandbreite gilt.Krik schrieb:Na ganz einfach: Wenn beide Parteien den Vertrag eingehen bzw. wenn unterschrieben wurde. So ist das ja auch sonst überall.
Daher steht ja auch die Frage im Raum, wie es mit den monatlichen Vertragskosten aussieht, wenn noch gar kein Internet bereitgestellt werden kann.
Wie wilde Winkelzüge sind denn da drin?
Ich buche 100Gbit. Der Vertrag läuft.
Kommt aber nix durch die Leitung.
Damit hat es sich doch wegen Nichterfüllung des Vertrages von selbst gegessen.
Null und nichtig.
Darum frage ich ja so neublau, was für abgefahrene Tricks da am Start sind.
Sind die Verträge wirklich so abgefuckt verklausuliert geschrieben?
Für eine dumme Zielgruppe?
Wer macht so Müll mit?