Dermitlinux
Lieutenant
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Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das Gericht so urteilt. Wenn die Vertragslaufzeit schon vor Bereitstellung des Glasfaseranschlusses beginnt, müsste man ja eigentlich auch schon ab dann die monatlichen Beiträge bezahlen. Soweit ich weiß ist das aber erst dann der Fall, wenn der Tarif tatsächlich geschaltet wird. Druck auszuüben, dass die Anbieter die Leitungen schneller verlegen ist ja okay. Aber so ganz rund ist das nicht.