News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das Gericht so urteilt. Wenn die Vertragslaufzeit schon vor Bereitstellung des Glasfaseranschlusses beginnt, müsste man ja eigentlich auch schon ab dann die monatlichen Beiträge bezahlen. Soweit ich weiß ist das aber erst dann der Fall, wenn der Tarif tatsächlich geschaltet wird. Druck auszuüben, dass die Anbieter die Leitungen schneller verlegen ist ja okay. Aber so ganz rund ist das nicht.
 
Gut das ich so entspannt war und den Erzählungen / Erklärungen / Lügen der Telekomdrückerkolonnen nicht geglaubt und vertraut habe 😜.
Meine ungeduldigen leichtgläubigen Nachbarn ärgern sich auch gerade rum mit der Telekom wegen Buchung & Ausbau Glasfaser.
Bleibe ich doch höchst zufrieden bei meinem 1&1 VDSL250 zu einem absolut unschlagbaren Preis 😁☺️
 
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Also, wenn es auch rückwirkend gilt, wird es wohl noch vor das Bundes(verwaltungs?)gericht gehen? Wäre ja krass vor allem für die Kleineren Anbieter, die dann plötzlich null Return-On-Investment hätten. Die würden dann reihenweise pleite gehen.
 
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Weyoun schrieb:
Nicht nur in der Theorie, man muss ggf. nur auf den Präzedenzfall verweisen.
Es gibt keine Präzedenzfälle in Deutschland.
 
CM286 schrieb:
Nicht nur in der Theorie.

Wenn es allerdings einen vergünstigten Tarif für die ersten 6 oder 12 Monate gibt, könnte man zumindest diese Zeit abwarten.
So ist es auch 19,95€ in den ersten 6 Monaten.
 
Dermitlinux schrieb:
Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das Gericht so urteilt. Wenn die Vertragslaufzeit schon vor Bereitstellung des Glasfaseranschlusses beginnt, müsste man ja eigentlich auch schon ab dann die monatlichen Beiträge bezahlen.
Warum sollte man das müssen? Im Artikel ist nichts dergleichen beschrieben.

Es ist nur beschrieben, dass wenn du nach 24 Monaten kündigen möchtest, diese bereits bei Vertragsabschluss los gehen, wie es eben im Gesetz steht. Ein Anbieter wollte sich nicht ans Gesetz halten und wurde nun berichtigt.

Von Leistungserbringung oder Bezahlung ist nirgends die Rede. Genau um das Gegenteil geht es ja: Die (Mindest-)Vertragslaufzeit ist unabhängig von anderen Dingen. Es ist einfach nur eine bestimme Zeit ab Vertragsabschluss, die eben nichts mit Leistungen und Bezahlungen zu tun hat.
 
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kleines Bärchen schrieb:
Heißt also, dass ich schon zahlen muss, bevor überhaupt der Anschluss liegt.
Ich habe seit einigen Wochen einen Glasfaservertrag mit der Telekom abgeschlossen - allerdings am Telefon, nicht über die Telekom "Mitarbeiter" mit den billig ausgedruckten Ausweisen. Aktuell ist es wohl eine Art Vorvertrag, kp bzw. halt mit definiertem beginn. Die Leistung beginnt erst mit Ausbau und Anschluss - inklusive meiner Zahlung für den Tarif.
 
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Dermitlinux schrieb:
Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das Gericht so urteilt.

Du würdest dich also freiwillig über mehrere Jahre an einen Anbieter binden, nur weil er es nicht schafft deinen gebuchten Tarif freizuschalten? Außerdem würdest du die 24 Monate zahlen, selbst wenn du beispielsweise gar nicht mehr am Ort des Anschlusses wohnst? Du konntest ja schließlich den Vertrag nicht beenden. :)
 
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CPat schrieb:
Warum sollte man das müssen?
Weil mit Beginn eines Vertrages alle Rechte (Leistungsbezug durch den Kunden) und Pflichten (monatliche Grundgebühr an den Anbieter) wirksam werden. Und wenn der Vertragsbeginn jetzt nicht mehr gleich mit dem Beginn der Internetbereitstellung ist, dann stellt sich schon die Frage, ob man eine monatliche Grundgebühren ohne Leistungsbezug bezahlen soll.

Es geht hier um Vertragsrecht, nicht um Menschenverstand.
 
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Krik schrieb:
Es geht hier um Vertragsrecht, nicht um Menschenverstand.

Im welchen Rechtsgeschäft zahlt man denn ohne eine entsprechende Gegenleistung zu bekommen? Ausgenommen vielleicht Versicherungen.

Du bestellst ja auch keinen Neuwagen und bezahlst ihn direkt ab, obwohl er frühestens in einem Jahr geliefert wird.
 
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Positives Urteil, kann man direkt zu den Mitbewerbern wechseln falls die günstiger sind.
Davon gibt es noch zu wenige! Das Problem stellte sich ja gar nicht wäre der Anschluss in 6 Wochen da.

Und natürlich war es gegen Recht und Gesetz - wir haben uns ja schon seit längerem auf kürzere Laufzeiten festgelegt und keine Verlängerung um mehrere Jahre.

@sav
Ein Fußballer bekommt den vollen Lohn wenn er nicht eingesetzt und aussortiert wird. Das auch mehrere Jahre lang.
Bei der Freistellung ungebeliebter Mitarbeiter wird Lohn gezahlt plus eine fünf bis sechsstellige Abfindung.
Ich würde fast sagen das ist überall gang und gäbe. ;)
Das Auto kannst du tatsächlich BAR bezahlen.
 
CPat schrieb:
Von Leistungserbringung oder Bezahlung ist nirgends die Rede. Genau um das Gegenteil geht es ja: Die (Mindest-)Vertragslaufzeit ist unabhängig von anderen Dingen. Es ist einfach nur eine bestimme Zeit ab Vertragsabschluss, die eben nichts mit Leistungen und Bezahlungen zu tun hat.
Es läuft ja meistens (Fälle, die ich so kenne) so:

Januar 2020i bims, d1 regionaler Anbieter Glasfaser Bumsdorf, wir brauchen 40% Quote in deinem Dorf/Stadtteil, dann gibt's Glasfaser! bestimmt so gegen 2022

Vertragsunterschrift, damit 800€ Bau-/Anschlusskosten gespart, aber 2 Jahre Mindestlaufzeit, damit du nach Anschlussfreischaltung noch bei Glasfaser Bumsdorf bleibst für 1000/500 Mbit zu 80€/Monat
März 2022wow nur 2 Jahre und schon haben wir die 40%, die Bagger rollen im Juli 2022 an!
Juli 2022viel rollt an, aber keine Bagger
Februar 2023endlich Bagger, Kabel liegt
August 2023Anschluss wird auch endlich installiert, Willkommen bei Glasfaser Bumsdorf, endlich die täglichen 20GB Call-of-Duty-Update in nur wenigen Minuten

So und da soll jetzt im Januar 2022 die Mindestvertragslaufzeit schon beendet sein? Welcher Anbieter würde sich da Stand jetzt drauf einlassen? Auf jeden Fall müssten die Modalitäten da geändert werden, weil die Kalkulation sonst nicht hinkommt. Die ganze Vermarktungsquoten-Geschichte würde ja nicht mehr aufgehen.
 
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Wow. Das ist also ein Freihfahrtsschein für die Unternehmen. Man muss zahlen aber keine Leistung muss erbracht werden.
 
Duran schrieb:
Ein Fußballer bekommt den vollen Lohn wenn er nicht eingesetzt und aussortiert wird. Das auch mehrere Jahre lang.
Bei der Freistellung ungebeliebter Mitarbeiter wird Lohn gezahlt plus eine fünf bis sechsstellige Abfindung.
Ich würde fast sagen das ist überall gang und gäbe. ;)
Das Auto kannst du tatsächlich BAR bezahlen.

Äpfel und Birnen oder?

Ein Profifußballer ist hierzulande ein ganz normaler Angestellter, der aufgrund seines hohen Lohnes höchstwahrscheinlich in der PKV statt der GKV ist und ganz normal seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Was hat das bitte mit dem Kauf eines Autos, eines TVs oder einem Brot zu tun?
 
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Dermitlinux schrieb:
Wenn die Vertragslaufzeit schon vor Bereitstellung des Glasfaseranschlusses beginnt, müsste man ja eigentlich auch schon ab dann die monatlichen Beiträge bezahlen.
Das Eine bedingt ja nicht unbedingt das Andere, je nachdem wie das vertraglich vereinbart ist. Es kann ja im Vertrag festgelegt sein, dass die monatlichen Beträge erst ab Schaltung des Anschlusses zu zahlen sind. Dann wurde der Vertrag an sich aber trotzdem schon zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen.

Der Zeitpunkt des Verrtragsabschlusses legt erstmal nur fest, ab wann der Vertragsinhalt rechtskräftig ist.
 
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@sav
Alles hat es damit zu tun es ist das gleiche Vertragsrecht.
Das Unternehmen zahlt auch dann für den Arbeiter wenn zum Beispiel kein Büro oder Schreibtisch zur Verfügung steht ab Datum der Anstellung. Es hat sich ja verpflichtet.

@Fraggil es ist genau anders herum du kommst leichter und schneller aus dem Vertrag hinaus nämlich nach den 24M schon.
 
Ich vertraue den Anbietern erst, wenn sie liefern.
 
Interessant, ich habe meinen DG Vertrag 2021 abgeschlossen und es hat sich nichts getan.
Nun wechsel ich einfach meinen VDSL zu sim.de.
 
Neodar schrieb:
Dass man sowas erst gerichtlich klären muss, ist eine Farce.
Eine Vertragslaufzeit kann und muss natürlich ab Abschluss des jeweiligen Vertrages beginnen. Das sagt doch bereits das Wort aus. Ansonsten wäre der Vertrag ja ungültig, bis dann endlich mal die Freischaltung erfolgt.
[...]
Also die "Deutsche Glasfaser" (unterirdischer Support, Subunternehmen werden nicht bezahlt, relativ hoher Preis bei nicht garantierter Leistung) war hier vor inzwischen über 1 Jahr via Drückerkolonne im Ort und hat die Leute gefragt, ob sie Glasfaser haben wollen. Seitdem ist natürlich nichts passiert, aber die haben nur eine Absichtserklärung unterschreiben lassen, der eigentliche Vertrag wird erst dann zugesendet und beginnt mit der Anschlussfertigstellung.
Außerdem kann in der langen Zeit bis zur Bereitstellung bereits das Preisgefüge sich ändern, wieso sollte man einen Vertrag Jahre im Voraus abschließen ?
 
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