Ich wüste gerne mal ob das generell so ist.
Wir haben damals Glasfaser über die Deutsche Glasfaser geordert. Ergo Vertrag gemacht. In der Zeit des Ausbaus wurde natürlich keine Leistung erbracht, sprich auch keine Zahlungen erforderlich.
Mit dem Anschluss beginnt auch die Leistungserbringung durch die Deutsche Glasfaser, d.h. es purzeln Rechnungen ein. Allet jut.
Ich wollte die Leistung ja haben. Es erscheint mir so wie beschrieben eigentlich nur logisch vom Ablauf her.
Es geht hier ja um den konkreten Fall des Vertragsabschlusses mit nachfolgendem Glasfaser-Ausbau.
Mein Klemmi ist jetzt eher, ich will ja Glasfaser haben. Schließe den Vertrag ab und dann ist es ja folgerichtig logisch, dass wenn die Faser noch nicht da ist, diese erst gebaut werden muss.
Ob das gesamte Ortsnetz, die letzte Meile, egal. Es kommt zwangsläufig dazu, dass der Vertragsabschluss ganz deutlich NICHT gleich Beginn der Leistungserbringung ist.
Ich würde eher begrüßen, dass Verbraucher andere Rechtliche Sicherheiten bekommen wie z.B....
Der Anbieter muss den geplanten Ausbautermin (eine Zeitschiene bzw. konkrete geplante Termine aber vor allem den voraussichtlichen geplanten Anschlusstermin) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nennen können.
Tut er das nicht kann der Verbraucher nach verstreichen dieses Termins von seinem Vertrag problemlos zurücktreten. Dies führt dazu, das der Anbieter den Zeitraum des Ausbaus realistisch (auch gegenüber sich selbst) benennen muss und dass der Anbieter bei drohenden Verzug proaktiv auf den Nutzer zugehen muss um bitte bitte zu machen.
Dies führt wiederum dazu, dass man noch vor Unterzeichnung abwägen kann, ob man das realistische Ziel des Anbieters, in 5 Jahren 30 Meter Glasfaser vom Kopfverteiler der Straße in Haus verlegt zu haben mitgeht, oder ob man es sein lässt.