News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

LauneBaer86 schrieb:
Wie passend...erst die letzten Tage ne Mail von der Telekom bekommen, dass sich meine Glasfaserbestellung leider noch etwas verzögert. Von Geplant August 2023 zu "spätestens" März 2026 (!).
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...warum anschließen...
ein Monat du hast es gut... ich hab ein Vorvertrag 2022 unterschrieben, mit der Aussicht 2023 den Anschluss zu erhalten. auf den Kalender guck
 
@DiamondDog
Du hast da aber auch einen Fehler gemacht. Du hättest noch nach dem Erdzeitalter schauen müssen. Die meinen sicher das nächste oder übernächste. :evillol:
 
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Hab meinen Vertrag vor über 2 Jahren für Glasfaser bei Vodafone abgeschlossen und warte immer noch auf den Ausbau. Den laufenden DSL Anschluss habe ich vor 1 1/2 Jahren auch auf Vodafone umgestellt um keine Probleme mit der Vertragslaufzeit bei 1und1 zu bekommen, sobald Glasfaser über Vodafone aktiv ist. Im Endeffekt habe ich immer noch kein Glasfaser und schlechtere Konditionen für DSL wie bei 1und1. Wenig zufriedenstellend die ganze Situation - des weiteren bleibt auch die Frage ob man dann so einfach wechseln kann - oft haben die Netzbetreiber bei Glaserfaser eine Exklusivvermarktung. (zumindest zeitlich befristet)
 
Ich weiß nicht ob das Urteil wirklich praxistauglich ist, dass man einen Glasfaserausbau nicht innerhalb von 2 Wochen macht ist ja klar, genauso ist klar dass die Anbieter eine gewisse Planungssicherheit für die Investition benötigen.
Wenn dann irgendwo zwischen Abschluss und Anschluss 3 Jahre vergehen ist das natürlich ein Problem, ich bezweifle nur dass die Auslegung der Mindestlaufzeit dafür der passende Ansatz ist.
Am Ende wird das wohl eh nur die Bürokratie etwas verkomplizieren und die Anbieter eine Umgehung des Problems finden.
 
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Und ich dachte erst, ich bin der Einzige, der diese Vertragsregelung komisch findet 😄.

Ich binde mich doch nicht für mehrere Jahre an die Telekom, nur um vermeintlich "günstige" Anschlussgebühren zu haben. Hatte schon überlegt Glasfaser zu bestellen, aber wegen dieser Regelung erst mal abgewartet.

Mal sehen, wie die Angebote dann aussehen, wenn hier endlich Glasfaser in der Straße liegt.
 
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Cool, dann habe ich nur noch 9 Monate vor mir, bis ich den Mist kündigen kann. November 2023 bei der Telekom abgeschlossen und immer noch keinen Anschluß in der Wohnung. Ärgere mich seit Monaten mit diversen Tiefbauunternehmen rum, die angeblich zuständig sind und eine Woche später dann nicht mehr.. Stelle mir dann lieber ne Starlinkantenne in den Garten..
 
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Dann ist mein Vertrag ja auch schon vorbei? November 2022 "abgeschlossen"...

Naja Cashback über shoop hats ja auch schon gegeben:lol:
 
LauneBaer86 schrieb:
Wie passend...erst die letzten Tage ne Mail von der Telekom bekommen, dass sich meine Glasfaserbestellung leider noch etwas verzögert. Von Geplant August 2023 zu "spätestens" März 2026 (!).
Aber hey, seit 1,5 Jahren liegt das Kabel im Keller...warum anschließen...
Willkommen im Club :D
 
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DLMttH schrieb:
Der durchschnittliche Glasfasertarif hat also -3 Jahre Laufzeit ab Freischaltung.
Ich konnte vor 2 Jahren schon kündigen demnach, bin noch bei Vodafone mit Kabel. Ich bekomme aber jährlich eine Mail von der Telekom in welcher der Termin verschoben wird.
 
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Yay, bin auch schon durch mit Deutsche Glasfaser. Unterschrieben im Mai 2022. Bis heute nicht geliefert.

Hab den Saftladen auch kürzlich bei BfDI gemeldet, weil DG meine Datenauskunftsanfragen inzwischen zweimal einfach komplett ignoriert hat.
 
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Ich finde und fand das ganze Gebaren bzgl. Glasfaserausbau und Vertragsschluss mit Vorvertrag, Bindung hier und sparen da etc. pp schon immer sehr bescheiden und vor allem Unvorteilhaft für die Kunden.

Ich schließe einen Vertrag Grundsätzlich nur dann ab, wenn die vereinbarte Leistung entsprechend auch bereit gestellt werden kann und nicht im voraus weil könnte ja sein, dass wir da und dort schon fertig sind.

Totale Bauernfängerei so etwas, hoffentlich hat das Urteil Bestand und wird zum Präzedenzfall.
 
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Ich verstehe das nicht so richtig.
Wie kann der Vertrag denn schon vor der Freischaltung gelten? Es werden doch die vertraglichen Leistungen noch gar nicht erbracht.
Oder was für Fallstricke sind in den Verträgen?
 
@JensG Fallstricke sind da keine, du beziehst dann halt zum Beispiel einfach DSL und sobald verfügbar, Glasfaser. Aber die Mindestvertragsdauer beginnt erst mit dem Anschluss von Glasfaser. Das steht so auch im Vertrag.
 
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JensG schrieb:
Wie kann der Vertrag denn schon vor der Freischaltung gelten?
Na ganz einfach: Wenn beide Parteien den Vertrag eingehen bzw. wenn unterschrieben wurde. So ist das ja auch sonst überall.

Daher steht ja auch die Frage im Raum, wie es mit den monatlichen Vertragskosten aussieht, wenn noch gar kein Internet bereitgestellt werden kann.
 
Ich wüste gerne mal ob das generell so ist.
Wir haben damals Glasfaser über die Deutsche Glasfaser geordert. Ergo Vertrag gemacht. In der Zeit des Ausbaus wurde natürlich keine Leistung erbracht, sprich auch keine Zahlungen erforderlich.
Mit dem Anschluss beginnt auch die Leistungserbringung durch die Deutsche Glasfaser, d.h. es purzeln Rechnungen ein. Allet jut.

Ich wollte die Leistung ja haben. Es erscheint mir so wie beschrieben eigentlich nur logisch vom Ablauf her.
Es geht hier ja um den konkreten Fall des Vertragsabschlusses mit nachfolgendem Glasfaser-Ausbau.

Mein Klemmi ist jetzt eher, ich will ja Glasfaser haben. Schließe den Vertrag ab und dann ist es ja folgerichtig logisch, dass wenn die Faser noch nicht da ist, diese erst gebaut werden muss.
Ob das gesamte Ortsnetz, die letzte Meile, egal. Es kommt zwangsläufig dazu, dass der Vertragsabschluss ganz deutlich NICHT gleich Beginn der Leistungserbringung ist.

Ich würde eher begrüßen, dass Verbraucher andere Rechtliche Sicherheiten bekommen wie z.B....
Der Anbieter muss den geplanten Ausbautermin (eine Zeitschiene bzw. konkrete geplante Termine aber vor allem den voraussichtlichen geplanten Anschlusstermin) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nennen können.
Tut er das nicht kann der Verbraucher nach verstreichen dieses Termins von seinem Vertrag problemlos zurücktreten. Dies führt dazu, das der Anbieter den Zeitraum des Ausbaus realistisch (auch gegenüber sich selbst) benennen muss und dass der Anbieter bei drohenden Verzug proaktiv auf den Nutzer zugehen muss um bitte bitte zu machen.
Dies führt wiederum dazu, dass man noch vor Unterzeichnung abwägen kann, ob man das realistische Ziel des Anbieters, in 5 Jahren 30 Meter Glasfaser vom Kopfverteiler der Straße in Haus verlegt zu haben mitgeht, oder ob man es sein lässt.
 
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Oha, ich habe im Dezember einen Vorvertrag bei einem lokalen GF-Betreiber unterschrieben.

Letzte Woche dann die Mitteilung erhalten, dass das Vermarktungsziel von 45% gut erreicht wurde und nun bei uns in der Gemeinde der GF-Ausbau verwirklicht wird.
Die Mitarbeiter haben aber auch direkt gesagt, dass es bis Mitte/Ende 2027 dauern kann, bis der GF-Ausbau fertig ist. D.h. ich hätte garkeine Mindeestvertragslaufzeit ^^

Wobei ich ja eigentlich weg von Vodafone will und daher fest eingeplant habe, deutlich länger, quasi auf unbestimmte Zeit, beim lokalen GF-Betreiber bleiben möchte...
 
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DLMttH schrieb:
Der durchschnittliche Glasfasertarif hat also -3 Jahre Laufzeit ab Freischaltung.
Deutsche Glasfaser vor Corona abgeschlossen :D :freak: aber habe ja keine Kosten...
 
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