News Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung

Also ich habe vor fast 4 Jahren den Vertrag unterschrieben und genau gestern endlich den Router bekommen, so weit läuft alles aber es war ein weiter weiter weg bis zu diesem Zeitpunkt. Echt unglaublich aber 1 Gigabit hat schon was :D
Wohne sehr ländlich und alles was hier maximal bisher ging waren wahnsinnige 8mbit!!
Das ist für mich nun ein echter Quantensprung. Aber auch mein Vertrag geht ab Januar 2 Jahre mindestens, aber das ist mir so egal, 12 Monate 10€ monatlich, danach was mehr aber das zahle ich gerne :daumen:
 
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TomH22 schrieb:
Eine vertragswidrige Nichterbringung erfolgt ja nicht, da ja vereinbart ist, dass die Leistungserbringung erst mit Bereitstellung des Anschlusses erfolgt. Es kann aber ggf. ein Verzug erfolgen, denn kein Gericht wird eine endlose Lieferzeit für zumutbar erachten. Aber dazu fehlt bisher eben eine Rechtsprechung. Mit diesem Urteil, wenn es Bestand hat, würde quasi indirekt eine Bereitstellungsfrist innerhalb von zwei Jahren gesetzt werden.
nunja...man kann nicht beides haben - einerseits eine vertragslaufzeit die bereits vor der bereitstellung beginnt, während die bereitstellung selbst quasi alles zwischen sofort und bis 2 jahre bedeuten kann.
als kunde kann man kaum von so etwas wie verlässlichkeit und planungssicherheit sprechen.
wobei ich davon ausgehe dass die einmaligen sowie monatlichen gebühren erst ab bereitstellung und somit ab beginn der leistungserbrinung in rechnung gestellt werden - alles andere wäre hanebüchen...
 
Und wie geht man jetzt weiter vor? Wenn der Abschluss schon über zwei Jahre her ist?
Zweitens sollte in der zweiten Jahreshälfte der Vertrag ja teurer werden kann der Provider das jetzt fordern? Wo kann man sich da informieren und kann ich mir die neue Vertragslaufzeit vom Provider bestätigen lassen?
Gruß
 
b.a.r.m.anh schrieb:
Also wenn Geld geflossen ist!
Nein!? Hast du nicht gelesen, was ich geschrieben habe? Ein Vertrag kommt im dem Moment zustande, wo sich beide Parteien einig sind und ihn eingehen. Geld muss da noch lange nicht geflossen sein. Das ist grundlegendes Vertragsrecht! Mach dich nochmal schlau!
 
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Bei mir hat die Schaltung des Glasfaseranschlusses auch weit über 2,5 Jahre gedauert, wegen Probleme mit dem Verlegen des eigentlichen "Kabels" durch die Leerrohre.
Seit heute steht der Anschluss, ich wurde aber gestern, weil es solange gedauert hat, in die neuen Tarife übernommen. Die alten Tarife gibt es inzwischen nicht mehr. ^^
In dem Fall gut für mich, somit zahle ich 2€ mehr für 3x mehr Leistung! ;) Von DSL 100/40 ~ 48€ auf Glasfaser 300/150 ~ 50€. Der alte Tarif sah 250/50 für 55€ vor.

EG
 
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cypeak schrieb:
wobei ich davon ausgehe dass die einmaligen sowie monatlichen gebühren erst ab bereitstellung und somit ab beginn der leistungserbrinung in rechnung gestellt werden - alles andere wäre hanebüchen...
Bei reinen GF Verträgen wie etwas Deutscher GF ist das auch so. Bei Telekom, Vodafone, 1und1, etc. gibt es aber auch die Variante DSL/Kabel jetzt und GF dann bei Ausbau. Da hat man ja sofort eine Leistungserbringung und zahlt auch von Begin an. Das sind natürlich auch die Problemfälle, wo man evtl. einen Vertrag wegen der Aussicht auf Glasfaser abgeschlossen hat, man dann aber vom Anbiezrr hingehalten wird.
 
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xxMuahdibxx schrieb:
Also kann man bei Deutsche Glasfaser 1 Monat nach Anschluss schon wechseln..
Das Kabel liegt hier auch nur ein paar Zentimeter unter dem Gras. Ich hoffe das Beste, aber das kann man dann auch alles nochmal neu machen lassen in ein paar Jahren.

Sub-Sub-Sub Unternehmer.
Und DG und Konsorten werden das sowieso alles an Telekom oder Vodafone teuer verkaufen.


Förderung - mal wieder - völlig falsch aufgezogen. Punkt 1, kein Sub-Unternehmer. Punkt 2, nachhaltiger Geschäftsbetrieb. Punkt 3, Mindeststandards.

Unternehmen kann und darf man Bürokratie aussetzen, wenn man denen Geld nachwirft.
Wenn Bürger oder Unternehmen nichts vom Staat wollen, dann sollte man sich mit Bürokratie zurück nehmen.
 
Sowas aber auch. Da beginnt die Vertragslaufzeit doch tatsächlich mit dem Vertragsabschluss. Wer hätte das gedacht. Immer wieder spannend, was so alles versucht wird.
 
Auch wenn ich i.d.R. auf der Verbraucherseite stehe, ist das Urteil quatsch. Meistens bauen die Netzbetreiber erst dann privatwirtschaflich aus, wenn eine gewisse Anzahl an Einwohnern bzw. Haus- bzw. Gebäudebesitztern das möchte und einen Vertrag unterzeichnet hat. Dafür sind die Anschlusskosten i.d.R. gratis und z.B: bei der Deutschen Glasfaser wird der alte Vertrag noch bis max 12 Monate zuende bezahlt, sofern beim alten Anbieter noch eine Mindestvertragslaufzeit vorliegt. Ebenso ist der ein oder andere Tarif die ersten 12 Monate noch etwas vergünstigst.

Natürlich sollte man dem Verbraucher aus wichtigen Gründen (Umzug, deutliche Überschreitung der vorhergesagten Schaltzeit z.B.) auch ein Rücktritt vom Vertrag ermöglichen, sofern noch nichts geschaltet ist.
 
Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Bzw sehe ich den Nachteil für den Verbraucher nicht.
Solange der Anschluss nicht freigeschaltet ist, bezahle ich nichts, sondern nutze den Altvertrag.

Schlussendlich bin ich also nicht länger als 2 Jahre an den Vertrag gebunden. Also aktiv.

Ich sehe eher Risiken in den nun nötigen Änderungen. Wenn sich das Urteil mit den angesprochenen Änderungen nicht umgehen lässt dürfte es das gewesen sein mit Glasfaserausbau oder man muss ab Vertragsunterzeichnung zahlen ohne Gegenleistung, was auch nicht erlaubt dein dürfte.

Nach der Logik müsste ich ja auch alle anderen Verträge "vorzeitig" kündigen können, die ich vor realem Start abschließe.
Das man vor "Freischaltung" neue Verträge abschließt ist ja normal. Auch bei Mobilfunk, Versicherungen, etc.
 
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flaphoschi schrieb:
Das Kabel liegt hier auch nur ein paar Zentimeter unter dem Gras. Ich hoffe das Beste, aber das kann man dann auch alles nochmal neu machen lassen in ein paar Jahren.

Die Qualität in der die DG Kabel verlegt ist unter aller Sau.

Schnell sind sie mit dem Verlegen der Leerrohre und danach gehts nicht weiter.. weil die Herstellung des Grundzustands einfach nicht passt oder andere Probleme ... am Ende warten Kunden die gerne einen Anschluss haben wollen Jahrelang darauf.

Zum Glück bin ich selbst nicht betroffen aber ich hab genug gesehen in den letzten Jahren.
 
Krik schrieb:
Bezieht sich das Gerichtsurteil ausschließlich auf das Startdatum der Vertragslaufzeit? Es wäre ja sonst krass, wenn man fürs Warten bezahlt.
Wie bei jeder anderen Leistung auch kürzt man natürlich bei Nichterbringung der Leistung. 0 Internet, 0€. Nur bei teilweise erbrachter Leistung wird es interessant, da ja aktuell noch bei "bis zu" von >50% gesprochen wird.

Mosed schrieb:
Nach der Logik müsste ich ja auch alle anderen Verträge "vorzeitig" kündigen können, die ich vor realem Start abschließe.
Das man vor "Freischaltung" neue Verträge abschließt ist ja normal. Auch bei Mobilfunk, Versicherungen, etc.
Es macht einen Unterschied, ob man einen Vertragsstart zu Termin X vereinbart, oder ob man einen Vertrag abschließt und nicht weiß, wann die Laufzeit beginnt, weil der Vertragspartner sich ewig Zeit lässt.
Das habe ich jetzt bei einer Versicherung auch absichtlich gemacht.
Fair wäre es ansonsten Fristen zu definieren, bis wann die Leistung anliegen muss. Aber das traut sich kein Anbieter.

Bei Mobilfunk stört es die meisten nicht, da normal nur wenige Tage zwischen Beauftragung und Freischaltung liegen, aber auch da ist das eigentlich nicht richtig.
 
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Gatekeeper schrieb:
Und wie geht man jetzt weiter vor? Wenn der Abschluss schon über zwei Jahre her ist?
Zweitens sollte in der zweiten Jahreshälfte der Vertrag ja teurer werden kann der Provider das jetzt fordern? Wo kann man sich da informieren und kann ich mir die neue Vertragslaufzeit vom Provider bestätigen lassen?
Gruß
Erstmal warten ob es rechtskräftig wird - sprich, der Anbieter wird die nächste Stufe anrufen wenn er kann

Letztendlich wird sich damit die Subventionierung der Anschlüsse ändern, also nicht mehr 1500€ Ausbaukosten "geschenkt" sondern da werden jetzt die Unternehmen eine Art Anschlussgebühr in Rechnung stellen und ggf. diese bei Vertragsabschluss erstatten
 
Wenn wie bei uns hier ein andere Anbieter jetzt den Glasfaserausbau vornehmen will, der vorige aber keinerlei Anstalten macht, irgend was zu tun, dann ist es nur gut, dass man dieses Kündigungsrecht hat. Sonst wäre man ja ewig an einen Vertrag gebunden, den der eine Vertragspartner nicht zu erfüllen gedenkt oder jedenfalls nicht in akzeptabler Zeit.
 
Vertragsunterzeichnung 2018, Leerrohr liegt seit 2022 vor der Tür.
Ich bin dann mal raus.

Tschüss Nordisch.net
Edit: ich warte natürlich bis der Anschluss fertig ist und kündige dann.
 
Ich habe vor über einem Jahr einen Glasfaser-Vertrag abgeschlossen. Bisher hat sich NICHTS getan. Zahlen darf ich ihn trotzdem schon. Aber gut, dann bin ich im November wieder raus :)
 
TomH22 schrieb:
Nur das 1&1 eben selber meistens keine Glasfaser ausbaut, sondern das die Telekom machen lässt.
Falsch. 1&1 baut nicht meist selber kein Glasfaser aus, sondern überhaupt nicht.

1&1 ist aber nicht nur Glasfaser-Vermarkter auf dem Telekom-Netz, sondern auch auf anderen Netzen.

1&1 nimmt aber an der Erstvermarktung der Telekom-Glasfaser teil. Somit hast du die Möglichkeit, die Faser ins Haus zu kriegen, ohne mit der Telekom außer ein paar Terminabsprachen etwas zu tun haben zu müssen.
 
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Knilch schrieb:
Sowas aber auch. Da beginnt die Vertragslaufzeit doch tatsächlich mit dem Vertragsabschluss.
Es gibt genügend Fälle wo das nicht so ist. Z.b wenn ich ein Auto lease, beginnt die Laufzeit auch erst mit Lieferung. Auch bei Warenkrediten (z.B. Möbel) ist das so. Wechsel von Dienstleistungen wie Stromanbieter, Versicherungen, beginnt die Laufzeit auch zum Kündigunszeitpunkt des Altvertrages. Und eben auch bei Internetanbietern. Nur ist in den genannten Fällen der Eintrittszeitpunkt entweder fest definiert oder zumindest eng eingegrenzt.

Das ist das Problem bei GF Neuausbau, da sind leider die Lieferzeiten sehr unbestimmt. Das muss man lösen, aber dieses Urteil ist dafür nicht die richtige Lösung.

Mosed schrieb:
Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Bzw sehe ich den Nachteil für den Verbraucher nicht.
Solange der Anschluss nicht freigeschaltet ist, bezahle ich nichts, sondern nutze den Altvertrag.
Der Nachteil entsteht wenn der Anbieter den Ausbau ewig verschiebt und z.B. mittlerweile ein anderer Anbieter zu besseren Konditionen ausbaut.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Die Qualität in der die DG Kabel verlegt ist unter aller Sau.

Schnell sind sie mit dem Verlegen der Leerrohre und danach gehts nicht weiter.. weil die Herstellung des Grundzustands einfach nicht passt oder andere Probleme ... am Ende warten Kunden die gerne einen Anschluss haben wollen Jahrelang darauf.

Zum Glück bin ich selbst nicht betroffen aber ich hab genug gesehen in den letzten Jahren.
Bei uns hat's mit DG gut geklappt. Ja die Leitungen sind mindertief verlegt - per Erdrakete normalerweise so wenige zig cm unter dem Erdboden. Auch unter dem eigenen Vorgarten. Während des Ausbaus gab's keine Behinderungen - der Tiefbau (2019, mih-gmbh.de) in unserem 800EW Dorf hat, nachdem einmal angefangen, ziemlich genau eine Woche gedauert. Danach waren alle Löcher (meist im Pflaster des Seitenstreifens) wieder fachmännisch verschlossen - ohne Folgeschäden die ich mitgekriegt hätte.
(Auftrag DG 05-2018, ersteMonatsgebühr abgebucht 11-2019, Tiefbau war denk ich ca. April)
 
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