GMX ProMail Fall für Verbraucherzentrale?

instinkt

Commander
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Hi,

jetzt hat's ein Familienmitglied erwischt - und zwar eines, dass mit Mitte 60 wirklich nicht versiert ist im Umgang mit den neuen Medien.

Ob nun selbst durch Klicks oder sonstwie verursacht, erhielt es gestern eine GMX ProMail Rechnung für einen 6-monatigen Zeitraum.



Ich muss hier wohl kaum erwähnen, dass der Vertragsabschluss nicht bewusst zustande kam. GMX hat sicherlich wieder eine als Umfrage, Hinweis oder sonstwie getarnte Werbung vor das Postfach des Freemail-Accounts geschaltet. So weit, so unseriös.

Geradezu perfide finde ich aber die mangelnden Angaben (Postadresse, Faxnummer) für den Widerruf. Auf GMX findet man nur kostenpflichtige Kundenservicenummern fürs Telefon und Fax. Ein Brief ist auch nicht günstiger, da dieser mind. als Einschreiben verschickt werden muss, um Beweiswert zu haben.

Ich finde es ja schon merkwürdig, wie leicht man nicht gewollte Verträge abschließen kann, wie schwierig aber der anschließende Widerruf gemacht werden darf. Bei solchen Verträgen kann man doch mindestens eine reguläre Faxnummer erwarten.

Oder bin ich der einzige, der so denkt?
 
Euch bleibt nur die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, da es so aussieht seit ihr über die 2 Wochen Widerrufsrecht hinaus. Und die Kündigung geht wiederrum nur per Einschreiben. Die Verbraucherzentrale kann da auch nichts machen.
 
eine zeit lang, hatte GMX immer diese promail werbung direkt nach dem einloggen drin.
was auf den ersten blick ausschaute wie die verlinkung zum postfach, war aber dann die annahme des testaccounts. den wiederum konnte man nur per biref oder fax beenden...

ich fiel leider auch darauf rein und merkte erst im nachhinein das die beendigung des testaccounts nur mit kosten verbunden war.

bekam am 24ten letzten monats die selbe mail, jetzt möchte GMX meine kontodaten, die ich aber nicht rausrücken werde.
falls sich das zuspitzen sollte, wechsele ich den email provider.
 
Euch bleibt nur die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, da es so aussieht seit ihr über die 2 Wochen Widerrufsrecht hinaus. Und die Kündigung geht wiederrum nur per Einschreiben. Die Verbraucherzentrale kann da auch nichts machen.

Die Widerrufsfrist hat doch ohne Belehrung noch gar nicht begonnen zu laufen? Grds. kann ich nur widerrufen, wenn ich überhaupt weiß, dass ich ein solches Recht habe. Ob ein solches Recht hier besteht und wenn ja, ob über dieses ordentlich informiert wurde, sollte sich ein Fachmann mal genauer anschauen...
 
Ich denke schon das man bei einem Abschluss solch eines Kontos irgendwo die AGB bestätigen muss und da wirds wohl drinn stehn. Wenn dem nicht so ist, einfach nicht zahlen.
 
Bei 18€ sollte man überlegen wie viel Aufwand es einem Wert ist die Situation klar zu stellen.

Bei UnitedInternet braucht es aus Erfahrung dann doch eine Menge Anschreiben und Hinweise auf den guten Rechtsanwalt....
 
Bei 18€ sollte man überlegen wie viel Aufwand es einem Wert ist die Situation klar zu stellen.
Seh ich genauso, einfach bezahlen und E-Mail Konto kündigen. Bzw. Passwort ändern und für 6 Monate? nicht mehr einloggen, dann wird das Konto automatisch gelöscht. In der Zwischenzeit kannst du noch eine Weiterleitung einrichten, damit Mails noch ankommen.

In meiner Familie hats ebenso jemand erwischt. Die Aufregung mit dem Support möcht ich nicht nochmals haben. Das Premium-Abo wird z.B. bei Geburtstag angeboten (Vertrag mit Mausklick), vergisst man sich rechtzeitig abzumelden (mit Fax), dann hat man einen Vertrag den man nicht mehr so leicht loswird.

GMX tötet sich gerade selbst, die ruinieren sich ...
Einfach mal "GMX Abzocke" in einer Suchmaschine eingeben.
 
Es ist etwas unseriös so offensichtliche Köder wie den 30-Tage Testzeitraum auszulegen, aber es fallen immernoch genug Leute darauf rein.

Wenn das tatsächlich der Fall war, wird es unmöglich GMX davon zu überzeugen, dass es unabsichtlich gemacht wurde und sie werden einen Teufel tun auf das Geld das ihnen rechtlich zusteht zu verzichten. Sie haben mit ProMail schießlich eine andere Leistung erbracht und haben sicher Experten die sie beraten haben, wie und wo sie Benutzer auf dezent auf mögliche Kosten hinweist.

Ob du die Leistungen genutzt oder letztendlich gewollt hast, ist eine ganz andere Frage. Eine andere Frage ist, was du dir vom nicht bezahlen erhoffst. Klar du kannst versuchen, dort rauszukommen - ist aber sicher net ganz einfach. Sonst würde ich dir empfehlen, das als ein Lehrgelt zu betrachten wie man mit dem Medium Internet umzugehen hat.

Zudem hat GMX ProMail den Vorteil von IMAP ;) Kann ich nur Empfehlen. Jeder dem alle E-Mails aufgrund eines Festplattendefekts verloren hat, weis es zu schätzen.


Edit: Aber andererseits ists natürlich ne Frechheit wie ein seriöses Unternehmen so an neue Premium-Kunden kommen will. Ich kann nicht beurteilen, wie gut GMX die Abo-Falle versteckt hat - kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur mit ausführlichem Lesen von AGB und setzen von Häkchen funktioniert. Kuck es dir nochmal mit einem anderen Freemail Account an und beurteil selbst, ob es reine Dummheit war darauf zu klicken, oder ob es eine versuchte Täuschung war. Dementsprechend würde ich auch handeln - aber im Falle, dass du dich wehrst, würde ich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausloten und ggf. kollateralschäden wie ein Schufa-Eintrag berücksichigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Enigma
IMAP hat googlemail auch, ist kostenlos, alles wird verschlüsselt ohne das ich was zahlen muss und wenn ich ehrlich bin ist es mir lieber, das google meine Emails liesst, als so ein zwielichtiger Verein wie GMX es geworden ist.
Ich bin wirklich erstaunt wie tief GMX gesunken ist, ich hab mich vor knapp 5 Jahren von denen verabschiedet.

@lnstinkt
An deiner Stelle würd ich einfach die 18 € Zahlen und gleichzeitig noch die Kündig losschicken, ist in der Regel das billigste.
 
Ich bezeichne dies als Fernabsatz Geschäft was mir(laut Öster. Recht) eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen einräumt. Wenn du über dein Rücktrittsrecht nicht belehrt wurdest, was ich mir nich vorstellen kann, normalerweise steht das in der email was du zugeschickt bekommen hast, kommt kein gültiger Vertrag zu stande.
Streitpunkt dabei is natürlich ob eine email als Belehrung ausreicht.

Denke im deutschen Recht ist das ziemlich das Gleiche wie im österreichischem.

Ich würde nicht zahlen! Genau durch solche Gedankengänge wie oben beschrieben wurde in Kombination mit derartiger Werbung kommen die zu ihrem Geld.
 
spraadhans schrieb:
Und was soll die Verbraucherzentrale nun genau machen?

Neben der Rechtsberatung vertreten die Verbraucherzentralen und insbesondere deren Dachverband die Verbraucherinteressen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind ein Lobbyverband und haben demnach Einfluss auf die Gesetzgebung. Dazu müssen sie aber auch Wind von Schieflagen und Missbrauch bekommen. Zudem können sie als zentrale Sammelstelle für Beschwerden eine Art Warnsystem für Abzock-Trends bilden und andere Verbraucher vor so einer Falle schützen.


Trackballfan schrieb:
Euch bleibt nur die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, da es so aussieht seit ihr über die 2 Wochen Widerrufsrecht hinaus. Und die Kündigung geht wiederrum nur per Einschreiben.

Das stimmt so nicht. Zum einen weiß ich ja nicht, ob, wie und wann überhaupt die Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Zum anderen muss eine Kündigung lediglich schriftlich erfolgen. Wegen der Unterschrift ist man bei E-Mails eher ablehnend, aber beim Fax gilt die Schriftform als gewahrt. Wie bei einem regulären Brief übrigens auch. Nur wegen der Beweiskraft in einem ggf. späteren Prozess wird gerne auf das Einschreiben (mit Rückschein) oder das Fax (wg. nachweislicher Übermittlung anhand Telefonrechnung/Übermittlungsjournal) zurückgegriffen.

Gorefiend1 schrieb:
Ich bezeichne dies als Fernabsatz Geschäft was mir(laut Öster. Recht) eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen einräumt. Wenn du über dein Rücktrittsrecht nicht belehrt wurdest, was ich mir nich vorstellen kann, normalerweise steht das in der email was du zugeschickt bekommen hast, kommt kein gültiger Vertrag zu stande.
Streitpunkt dabei is natürlich ob eine email als Belehrung ausreicht.

Denke im deutschen Recht ist das ziemlich das Gleiche wie im österreichischem.

Ich würde nicht zahlen! Genau durch solche Gedankengänge wie oben beschrieben wurde in Kombination mit derartiger Werbung kommen die zu ihrem Geld.

Wenigstens einer mit Kampfeslust ^^. An der Stelle ein allgemeiner Gedanke zu den Gesetzen und ein Appell an die Verbraucherzentralen: es kann doch nicht sein, dass ein Service-Anbieter, dessen Hauptgeschäftsfeld das Verwalten von E-Mail-Postfächern ist, gleichzeitig in Personalunion der AGB-Verwender ist, der einem das korrekte zur Verfügung Stellen der AGBs attestieren soll.

Das ist in etwa so, als wenn ich von der Deutschen Post ein Brief bekomme, der mir ein Briefmarken-Abo (oder etwas noch Sinnloseres) aufzwängt. In einem separaten Schreiben bekomme ich aber nochmal die Chance innerhalb 14 Tagen zu widerrufen. Wo packt der Postbote den Brief dann hin? - er versteckt ihn zwischen der Werbung. Das Schreiben ist am besten noch so gestaltet, dass sie von außen für weitere Werbung gehalten wird. Somit wäre doppelt gesichert, dass der Brief niemals zur Kenntnis genommen wird.

Genau so verfährt doch GMX! Sie pflastern einen mehrmals die Woche mit Eigen-Werbung zu, und plötzlich soll man den Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen? Gesetz dem Fall, es gab überhaupt eine Bestätigungsmail. Das ist doch mit Seriosität nicht mehr zu vereinbaren.

Ich werde den hier gebrachten Vorschlag befolgen und meinen gmx-Account auf Eis legen und stattdessen hotmail oder googlemail ausprobieren.
 
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lnstinkt schrieb:
Zum anderen muss eine Kündigung lediglich schriftlich erfolgen. Wegen der Unterschrift ist man bei E-Mails eher ablehnend, aber beim Fax gilt die Schriftform als gewahrt. Wie bei einem regulären Brief übrigens auch. Nur wegen der Beweiskraft in einem ggf. späteren Prozess wird gerne auf das Einschreiben (mit Rückschein) oder das Fax (wg. nachweislicher Übermittlung anhand Telefonrechnung/Übermittlungsjournal) zurückgegriffen.
Ein Fax genügt nicht der gesetzlichen Schriftform. Dafür ist ein Widerruf auch in Textform (bspw. E-Mail) zulässig.

Beim Erhalt der Widerrufsbelehrung wäre ich aber vorsichtig. Nur dass das irgendwo stand, heißt zwar noch nciht, dass du dem Gesetz entsprechend belehrt wurdest. Aber generell die Verantwortung von sich zu weisen, nur weil man sonst nur Spam bekommt, halte ich für gewagt. Briefpost ist auch grundsätzlich zugegangen, wenn sie in deinem Briefkasten landet. Da interessiert es den Richter dann in der Regel auch nicht, ob der zu dem Zeitpunkt voll mit Prospekten war...
 
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