Obwohl der Betreiber Google darauf hinweist, dass jeder Nutzer beim Erstellen seines Zugangs diesen Nutzungsbedingungen zustimmen muss, wird der Punkt von Datenschützern als problematisch erachtet: Nachdem Versender von E-Mails, die selbst nicht Google Mail-Nutzer sind, nicht ihre Zustimmung zum Öffnen und Verarbeiten der Mails gegeben haben, reiche das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen durch die eigenen Nutzer nicht aus.
Weiterhin gab es zum Start von Google Mail Kritik wegen der Lizenzbestimmungen, da diese nicht nur erlauben, die E-Mails zu indizieren, sondern auch keine Garantie gegeben wurde, dass vom Benutzer gelöschte E-Mails auch wirklich gelöscht werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass man bei Google damit lediglich die regelmäßigen Sicherungskopien meinte.
Außerdem finden sich in den Datenschutzbestimmungen viele Formulierungen, die Google Mail weitreichenden Handlungsspielraum geben, die Privatsphäre der Nutzer zu beschneiden. Beispielsweise kann Google Mail personenbezogene Daten (also auch Inhalte von E-Mails) weitergeben, wenn es „nach Treu und Glauben davon ausgehen“ kann, dass z. B. „die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit ... der Öffentlichkeit zu schützen“ ist