Grafikkarte defekt nach Verkauf über Ebay

Jowu0311

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Hallo Community,
folgender Sachverhalt.

Ich verkaufte letzte Woche meinen Komplet-PC über Ebay. Der Höchstbietende hat über Paypal gezahlt, mir dann noch gesondert Geld für den versicherten Versand bis 2500€ geschickt.

Den PC habe ich noch bis zum Tag des Versands selber genutzt, einwandfrei. Beim Verpacken musste ich die Grafikkarte leider im PCie Slot stecken lassen, aufgrund von Platzmangel im Karton. Mit Verpackungsmaterial im Gehäuse wurde jedoch alles fixiert.

Nach 2 oder 3 Fehlleitungen kam der PC dann heute beim Käufer an, aufgrund der Verzögerung hatte ich schon ein mulmiges Gefühl. Und Überraschung: Die Grafikkarte wird nicht richtig erkannt und erzeugt Artefakte im Windows Screen. Laut Käufer wurde die Graka in mehreren Systemen getestet, gleiches Problem.

Wie würdet ihr als Käufer und Verkäufer mit dem Problem umgehen? Schaden direkt bei DHL melden und zur Untersuchung zu denen schicken? Oder die Grafikkarte (mit Garantie) erst zu Nvidia?

Er bot mir an, dass ich ihm 300 Euro zurückzahle und er mir dafür die Grafikkarte sendet. So würde ich jedoch auf dem Problem und dem Minus sitzen bleiben (2080Ti, drastischer Preisfall diese Woche, habe eh schon "nur" 1300 für den Komplett PC erhalten). Aus moralischer Sicht würde ich das eventuell sogar tun, würde ich nicht ab Oktober 1 Jahr ins Ausland verschwinden und aus dem Grund genug um die Ohren haben und spare mir jeden Cent zusammen.

Andererseits bin ich kein Retailer, hab in der Anzeige geschrieben, dass ich nicht für Versandschäden hafte, und die Paketversicherung wurde ja nicht grundlos hinzugebucht. Also meiner Ansicht nach müsste er sich nun um die Versicherungsabwicklung kümmern. Nur die Frage: mit welchem Outcome wäre zu rechnen? Habt ihr Erfahrung mit der DHL-Versicherung? Würden die sich einen Transportfehler eingestehn? Oder würde ich auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn die behaupten, dass das Paket unzureichend gesichert war? (Vorsicht Glas-Aufkleber klebten auch auf dem Paket, Paket war gepolstert).

Ich ärgere mich so unglaublich für ihn. Er ist ein netter Kerl, der sich extrem aufs Paket gefreut hat, mag nicht noch länger warten müssen. Also; wie sollte sich wer verhalten? Erfahrungen?

Könnte natürlich auch ein Scam sein, wegen der 3000er Enthüllung.. glaube ich aber nicht

Danke und lg
 
Um die Abwicklung mit DHL musst du dich kümmern, da du über DHL das Paket verschickt hast. Würde ich auch genau so handhaben. Inwiefern DHL dann (meiner Meinung nach berechtigt) anmerkt, dass das versenden eines Computers mit einer derart großen und schweren Grafikkarte im Pcie Slot nicht gerade transportsicher ist, müsste man dann schauen.
 
Wie youngbuck89 bereits schrieb kannst nur du die Abwicklung seitens DHL übernehmen, da du der Auftraggeber bist. Das kann auch gerne mal 4-6 Wochen dauern der Vorgang.

Zusätzlich dazu wäre auch denkbar das es weitere Folgeschäden gibt im System, die aber erst sichtbar werden nachdem der Schaden behoben ist. So ne 2080 Ti ist eben kein Pappenstil der da em Board zieht, das könnte DHL ebenso sehen.

Hast du den Versand, die Verpackung etc entsprechend dokumentiert gehabt?
 
Du kannst den Schaden zwar bei DHL melden, aber zum einen hast du da Wartezeiten von 4-6 Wochen bis die mal reagieren, zum anderen kommt dann meistens raus, dass die den Schaden nicht übernehmen zumal man hier auch wirklich in dem Fall behaupten kann, dass es nicht Gewalteinwirkung von außerhalb ist, sondern man so eine schwere Graka besser seperat verpackt und versendet.
 
Hat der Käufer denn gewusst, dass die Grafikkarte nicht separat verpackt und verschickt wird, sondern im Slot verbleibt?
 
Garantieabwicklung nutzen. DHL stellt sich ja schon bei berechtigten Ansprüchen quer, da brauchst du es gar nicht erst mit potentiell unberechtigten Schäden versuchen.
 
onesworld schrieb:
Verdandrisiko trägt hier der Käufer.
Der Verkäufer muss die Ware ordentlich und vereinbarungsgemäß auf den Weg bringen und dies nachweisen.

Liegt denn ein Transportschaden vor, wenn eine so schwere Grafikkarte verbaut versendet wird „weil kein Platz war“?

Hat der Käufer dieser Art der (Nicht-)Verpackung zugestimmt?

Bonus: Gibts ggf. noch weitere Schäden durch „Verpackungsmaterial“ im PC?
 
Kleiner Zwischenruf von mir:
Auch Komplett-PCs werden mit vorinstallierter Grafikkarte verschickt und im inneren ist Füllmaterial, damit sich die installierten Komponenten nicht zu viel bewegen können.

Die Frage ist jetzt also: Wie genau wurde für die Sicherheit der verbauten Komponenten gesorgt?
Wurde dies (wie bereits gefragt) dokumentiert?

So schnell geht eine GPU auch nicht kaputt, wenn ich früher den PC zu LAN Parties transportiert habe, habe ich nie irgendwas ausgebaut oder extra fixiert, am ehesten ist die GPU nicht mehr 100%ig im Slot arretiert durch den Transport.

Aber dazu müsste sich der TE schon selbst äußern.
Bei derart teurer Hardware würde ich alles penibel dokumentieren.
 
mykoma schrieb:
...
So schnell geht eine GPU auch nicht kaputt, wenn ich früher den PC zu LAN Parties transportiert habe, habe ich nie irgendwas ausgebaut oder extra fixiert, am ehesten ist die GPU nicht mehr 100%ig im Slot arretiert durch den Transport.
...

ist etwas Offtopic, aber:
Die DHL geht mit Paketen deutlich "robuster" um, als du es mit deinem eigenen PC auf wem Weg zu einer Lan-Veranstaltung machst.
 
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Mit der Lesestärke scheint es Sonntags bei vielen nicht weit her zu sein.

Der Käufer hat mit Paypal bezahlt und der Verkäufer hat Paypal als Zahlungsmittel angeboten!
Somit hat der Verkäufer die Paypal-Zufriedenheitsgarantie für den Käufer angeboten/akzeptiert.

Nicht zuletzt fragt der TE explizit:
Wie würdet ihr als Käufer und Verkäufer mit dem Problem umgehen? Schaden direkt bei DHL melden und zur Untersuchung zu denen schicken? Oder die Grafikkarte (mit Garantie) erst zu Nvidia?
Ich kann nicht erkennen, dass bisher bis auf 1 dazu konkret geantwortet wurde.

Ist es nicht hilfreich, von Nvidia kostenlos eine fundierte und bestimmt allseits anerkannte erste Fachmeinung einzuholen? Sollte man nicht sofort dhl den vermeintlichen Transportschaden melden und auf die ausstehende Fachanalyse von Nvidia verweisen?
Ist es nicht ratsam für sich selber zu prüfen, ob man das Kostenrisiko auf die defekt gemeldete Grafikkarte begrenzen oder die Komplettrückabwicklung über Paypal sich zumuten möchte? Ist immerhin ein gesuchtes Grafikkartenmodell, kein Problem es selbst später separat zu veräußern, auch im Ausland. (=Angebot des Käufers)
Ist es nicht ratsam zu prüfen, dem Käufer anzubieten, die eigenen Garantie- und Transportversicherungsrechte abzutreten und gegen Preisnachlass die Sache für sich selbst jetzt zu beenden?
 
Ist die PayPal-Zufriedenheitsgarantie denn wirksam im Vertrag zwischen Verkäufer und PayPal einbezogen worden? Und wenn ja, sind die AGB-Klauseln wirksam?
 
Danke für die vielen Antworten. Ich gehe inzwischen von Scam aufgrund des Preissturzes der 2080 aus. Ich war bereit, 300 Euro für die zurücknahme der "defekten" Graka zu bezahlen. Der Käufer wollte jedoch, dass das sofort geschieht und per Überweisung. Als ich sagte, ich würde die Grafikkarte entweder abholen und bar zahlen, oder Bezahlung per Nachnahme akzeptieren ist er zurückgerudert und hat den Schaden bei Ebay gemeldet. Dort hatte ich die Möglichkeit, eine Teilrückzahlung anzubieten... Also nochmal 300 Euro eingetragen und hinzugeschrieben dass ich dafür die Grafikkarte bekomme... Abgelehnt...
Nun bin ich wieder 1400 Euro ärmer, Ebay hat das Geld von meinem Paypal-Konto zurückgezogen, das Geld wurde schon für einen Laptop für mein Auslandsaufenthalt reinvestiert und ich habe nurnoch paar Wochen Zeit, mich darum zu kümmern. Könnte kotzen..

Meiner Ansicht nach war die Graka super im Gehäuse durch füllmaterial, am Gehäuse und zuletzt auch durch das hochwertige Mainboard gesichert, versichert und mit Vorsicht-Glas Aufklebern versteht worden. Er wusste über die Art der Versendung bescheid, da ich ankündigte, alles an Originalverpackungen nachzuliefern. Auf den PC wollte er allerdings nicht so lange warten. (trotz meiner Angabe, dass die Versendung verspätet erfolgt).

Ebay und DHL schienen sehr hilfsbereit, wurde drauf verwiesen nurnoch über Ebay zu kommunizieren und versuchen, alle zuvor über WhatsApp diskutierten Themen (300 Euro Teilerstattung und co nocheinmal im Ebayverlauf unterzubringen. Der Fakt, dass der Käufer die Grafikkarte ausgebaut hat um an anderen Systemen zu testen, könnte mir laut Ebay-Support den Arsch retten, da ich dann nichtmehr für den Schaden hafte. Jetzt geht's für das Paket aber erstmal vom Käufer an die Transportversicherung..

Dokumentiert habe ich leider recht wenig..
 
@Idon
Ja.
Ja.

Die Paypal AGB-Klauseln sind so lange als wirksam anzusehen, bis Gerichte etwas anderes urteilen.

Es nützt dem TE auch wenig, die Rechtsprechung durchzusetzen, durch die er evtl. Anspruch auf nochmalige/wiederholte Zahlung des Kaufpreises auf anderem Zahlungsweg hätte. Der TE will sofort das Geld ohne langwierigen Prozess.

@TE
Ich hoffe, Du bist lernfähig.
 
Zuletzt bearbeitet:
mykoma schrieb:
So schnell geht eine GPU auch nicht kaputt, wenn ich früher den PC zu LAN Parties transportiert habe, habe ich nie irgendwas ausgebaut oder extra fixiert, am ehesten ist die GPU nicht mehr 100%ig im Slot arretiert durch den Transport.

Wurde dein PC auch ein bisschen herumgeworfen im Lager? Fiel er aus 1m bis 1,5m Höhe paar mal runter?

@ThomasK_7 Du hast da etwas falsch verstanden. AGB sind so lange als unwirksam anzusehen, bis Gerichte etwas anderes urteilen :daumen:
 
@ThomasK_7

Ja? Also bei der extrem strikten Rechtsprechung des BGH zu AGB, die selbst bei B2B völlig an der Realität vorbei gehen und den Verbraucher nochmal extrem besser schützen, würde ich da nicht zwangsweise stets von Wirksamkeit sowie Einbeziehung ausgehen.


Dass der TE das Geld nicht sofort vom PayPal-Konto genommen hat (oder ist das jetzt einfach nur mit EUR 1.400 im Minus?) ist natürlich wenig geschickt. Sonst hätte er das Geld einfach "gehabt".


Ich als TE würde womöglich nun prüfen oder prüfen lassen, ob sich strafrechtliche Aspekte gegenüber dem Käufer ergeben könnten. Aber ich habe ja an sowas auch viel zu viel Spaß und muss nicht bald ins Ausland. Zusätzlich zu den ganzen zivilrechtlichen Ansprüchen.



Sofern das Konto des TE bei PayPal "nur" im Minus ist, sieht die Sache natürlich wieder womöglich etwas anders aus....
@Jowu0311
Ist das PayPal-Konto EUR 1.400 im Minus oder ist (dein) echtes Geld weg?
 
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So eine Herangehensweise für Klauseln, welche millionenfach seit Jahren bereits angewendet worden sind, ist einfach nur dilettantisch.
Natürlich ist es möglich, dass AGB Klauseln jederzeit für unwirksam geurteilt werden, nur sollte man die Chancen für so einen Fall realistisch einschätzen. Da sich bereits Gerichte damit indirekt beschäftigt haben und diese Klauseln nicht beanstandet haben, sehe ich da keinen Grund für so eine Empfehlung.
 
@ThomasK_7

Welche Gerichte haben die Klausel denn bestätigt?

Und du meinst millionenfach angewandt wie die Widerrufs-Klauseln vieler Banken? Oder im B2B-Bereich alles zu Vertragsstrafen und pauschaliertem Schadensersatz?

Die unwirksamen Klauseln in quasi allen Vordruckmietverträgen seit vielen Jahren?


Oder, wieder auf den B2B-Bereich gehend: Die Verträge, die ich jeden Tag sehe, von sehr großen und sehr kleinen Firmen, egal ob Einkauf, Verkauf oder Dienstleistung, die nahezu immer mindestens eine unwirksame Klausel enthalten (Haftungsausschluss)? Und weißt du was: In unseren AGB/AVB etc. sind ebenfalls unwirksame Klauseln drin. Vielleicht schreckt man ja jemanden ab.



Und nun sagst du mir, der Verbraucher soll die Wasserstoffbombe, die er potentiell zur Verfügung hat, nicht zünden, weil der andere vielleicht eine leere Wasserpistole auf dem Schrott liegen haben mag?

AGB sind oft genug nichts wert. Denn das, was spannend ist, darf man darüber gar nicht vereinbaren. Und die üblichen kreativen oder weniger kreativen Fallback-Lösungen sind auch nahezu alle längst entschieden.

Ergänzung ()

@Jowu0311

Ab jetzt wird's interessant. Du könntest dich anwaltlich beraten lassen (oder auch erstmal sehr mutig selbst googeln und eigene Schlüsse ziehen) und vor allem überlegen, wie dringend du PayPal benötigst. Mehr zu diesem Punkt möchte ich hier nicht ausführen, ich halte das aber für sinnvoll investierte Zeit deinerseits.
 
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