Grafikkarte ohne OVP: Wie verpacken?

Zuse

Lt. Junior Grade
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Juli 2008
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413
Hallo,

ich muss meine Grafikkarte (GTX 560ti) reklamieren und habe keine Originalverpackung mehr. Habt ihr Tipps, wie ich die sicher verpacken kann?

Danke,
Zuse
 
Ähm ja in eine antistatische Folie verpacken, dann den Karton gut auspolstern (Luftpolster oder Zeitung) und dann weg damit.
 
Antistatiktüte drum, dann in Luftpolsterfolie einwickeln und in einem nicht zu kleinen Karton verschicken. Luft im Karton entsprechend mit Füllmaterial füllen, damit die Karte nicht hin und her rutschen kann.
 
Antistatic-Folie, Paket, Polsterung und den Rechnungsbeleg nicht vergessen.
 
man schmeißt ja auch keine OVP weg :rolleyes:
Antistatikhülle und verpacken
 
Ich hab keine Antistatikfolie mehr :/
Wo bekomm ich sowas denn auf die Schnelle oder geht auch was anderes?
 
TCC schrieb:
man schmeißt ja auch keine OVP weg :rolleyes:
Antistatikhülle und verpacken

Wenn ich alle OVPs aufheben würde, müsste ich mir ne Garage anmieten :-(
 
entweder du gehst in irgendeinen markt und fragst nach einer alten verpackung oder du nimmst irgendwas anderes.
 
Cenarius schrieb:
entweder du gehst in irgendeinen markt und fragst nach einer alten verpackung oder du nimmst irgendwas anderes.

So werd ich es machen. Danke euch allen!
 
Zuse schrieb:
Wenn ich alle OVPs aufheben würde, müsste ich mir ne Garage anmieten :-(

hast du 10 PC's :D?
ist die ovp im schrank, wird die hardware niemals krank
 
In DE ist man ja auch nicht verpflichtet OVP's aufzuheben :) zum Glück.
 
Geh in den nächsten PC Laden deines Vertrauens und frag ob du netterweise eine antistatische Folie haben könntest, du bekommst sicher eine. Wenn nicht, frag nen Kumpel oder so. Aber OVP's von PC Teilen, vor allem Graka, CPU, Mainboard sollte man schon aufheben, zumindest dann die Schutzverpackung :D
 
Das sollte auch ohne antistatikfolie gehen. Eine Zeitung hat eher nicht die Eigenschaft, sich elektrisch aufzuladen,als geht auch das!
 
Zeitung. Toller Tipp!:rolleyes:
Und dann lehnt der Hersteller die Garantie oder der Händler die Gewährleistung ZU RECHT ab, wegen unsachgemäßer Verpackung...
 
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