Bericht Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kühlerwechsel

Robert schrieb:
Persönlich finde ich, dass einen Text zu lesen nicht zu viel verlangt ist, wenn sich jemand informieren möchte. Der Übersicht halber werde ich aber eine Fußnote bezüglich des Kühlerwechsels hinzufügen, die auf den darunter stehenden Abschnitt verweist.
Es geht auch um den Sinn und Inhalt. Die Aussage des Absatzes ist ja sinngemäß: "Offiziell geht die Garantie flöten, aber im Ernstfall sollte man trotzdem immer anfragen". Dafür braucht es aber keine Tabelle mit widersprüchlichen Symbolen und einen Absatz mit zig Wörtern. Dann kann die Spalte in der Tabelle ganz raus und eben ein kleiner Satz in den Text. Aktuell hat meine eine Tabelle, die einen in die Irre führt und einen ellenlangen Text dazu, der eben für den konkreten Fall keinerlei Aussagekraft hat weil es eben immer selbst geklärt werden muss.
 
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Danke für das Update !
So langsam muss man tatsächlich mal über EVGA nachdenken.
Ich bin bei den Grafikkarten inzwischen bei der 80er Reihe von nVidia angekommen und und da wird es langsam interessant bei verlängerter Garantie auf die jeweils neuen Modelle upzugraden.
Oder geht DAS dann nicht?
Also jetzt z.B. von einer 2080 auf eine 3080 zu gehen?
 
Also sind nun Gigabyte und MSI von der Einkaufsliste gestrichen!
Eine Frechheit an Herstellungsdatum die Garantie zu geben!
Gibt genug Leute die Grakas der Vorgeneration kaufen und dann wegen dem warten 1 - 2 Jahre Garantie verlieren? Ein Unding!
 
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Naja, WD zum Beispiel macht das bei Festplatten schon lange so.
 
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ro///M3o schrieb:
Sonst wartet man Wochen oder muss sich ne Ersatzkarte verschaffen was auch Geld kostet.
Bei einem Garantiefall bietet EVGA Dir die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen und umgehend eine neue Karte zu erhalten. Wird der Garantiefall anerkannt, erhälst Du dein Geld wieder. Quelle

ro///M3o schrieb:
Z.B. gerade bei Evga wenn man 10 Jahre Garantie hat und diese Karte dann nach 5 verkauft, ob die Garantie mit der Karte beim neuen Besitzer bestehen bleibt oder verfällt.
Beispiel: Du verkaufst eine EVGA-GPU nach einem Jahr, dann hat der Zweitkäufer noch 2 Jahre Garantie. Eventuell verlängerte Garantien sind nicht übertragbar. Quelle
hamju63 schrieb:
Oder geht DAS dann nicht?
Also jetzt z.B. von einer 2080 auf eine 3080 zu gehen?
90 Tage ab Kaufdatum kannst Du das Step-Up Programm nutzen. Danach nicht mehr. Quelle

Ich werde auch weiterhin bei EVGA bleiben. Kundenfreundlichkeit hinsichtlich der Garantiebedingungen ist mir wichtig, dafür zahle ich gerne mehr und muss mich dann eben auch an Nvidia binden.
 
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Ich habe die Tabelle bezüglich des Kühlerwechsels angepasst. Hersteller, die uns zu verstehen gegeben haben, dass Kühlerwechsel explizit erlaubt sind, haben keinen Vermerk (auch hier sollte aber der unten stehende Abschnitt gelesen werden, denn jeder Hersteller besteht darauf, dass der Originalkühler wieder verbaut wird). ASRock und Sapphire haben nun den Vermerk "Kulanz" und einen Verweis auf den folgenden Abschnitt (da solange die Grafikkarte bei dem Umbau nicht beschädigt wird, die RMA trotzdem anerkannt werden sollte laut Hersteller). Dazu gibt es auch zu beachten, dass wer seine Grafikkarte beim Umbau beschädigt, natürlich keinen Garantieanspruch bei egal welchem Hersteller hat.

Ich hoffe, dass die Tabelle jetzt klarer ist. Danke für all die Anmerkungen!
 
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@Robert

Das ist keine Kritik an der Existenz des Artikels an sich. Es ist nur doof wenn bei Kühlerwechsel ein HAKEN steht und im Text die Rede von Kulanz ist. EVGA bietet offizielle Garantien beim Wechsel und der Rest wohl nicht. Das müßte man herausstellen. Ebenso müßte ich beim Händler meiner Wahl nachfragen, ob sie Karten ohne Garantiesiegel annehmen. Viele machen das nicht oder nicht mehr, auch wenn es eine EVGA ist.

Ich bin kein Jurist, aber vor 10 Jahren hatte ein Hersteller (XFX) ein Angebot über die Presse gemacht. Die Käufer haben dann ein anderes Produkt erhalten und sämtliche Hardwarenews seiten haben aus juristischen Gründen die News (mit der Werbung für das Angebot) gelöscht.

Wenn ich nun wie vor 2 Jahren auf diesen Artikel verweise, dann bekomme ich vom Support keine Reaktion oder eine widersprüchliche Antwort. Die Frage ist eindeutig klärbar, wie es sich mit dem Support verhält. Overclocking ist sowieso nicht nachweisbar, vbios Wechsel bei Nvidia nicht mehr möglich.

Ich würde den Artikel komplett überarbeiten und dann als Referenz für die nächsten Jahre verwenden. Das gibt massig Klicks, weil es so einen Artikel nicht noch einmal gibt. Angesichts der kommenden AMD, Intel und restlichen Nvidia Grafikkarten wird das Thema weiter an Bedeutung gewinnen.
 
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PNY und Inno3D sind als (nVidia) Boardpartner nicht gelistet im Artikel hinsichtlich der Garantiebestimmungen, wobei beide Hersteller auch im deutschen Markt anbieten (im Gegensatz zu HIS und ELSA bspw.) und sich somit eine Ergänzung anbieten würde ;) @Robert .
 
Trimipramin schrieb:
90 Tage ab Kaufdatum kannst Du das Step-Up Programm nutzen. Danach nicht mehr. Quelle

Danke, ich war gerade dabei, bei EVGA die entsprechenden Bedingungen durchzuflöhen.
Damit hat sich meine Übeerlegung ja mal komplett erledigt.
Aber gut, dass das jetzt klar ist.
 
@Chismon Leider haben wir von PNY und Inno3D keine Antworten bekommen - trotz mehrfacher Nachfrage und monatelanger Wartezeit.
@Willi-Fi Siehe oben, ich habe die Tabelle überarbeitet. Alle Hersteller mit Haken haben uns zu verstehen gegeben, dass Kühlerwechsel explizit erlaubt sind.
 
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hamju63 schrieb:
komplett erledigt.
Ich kann Dich da in gewisser Weise durchaus verstehen, aber es würde sich für EVGA wohl einfach nicht lohnen, wenn man mehr wie 90 Tage macht (was ich eigentlich auch schon recht viel finde).

Aber auch die anderen Punkte lassen EVGA eindeutig für sich sprechen und ich hoffe, dass diese nicht irgendwann mal geschmälert werden.
 
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Weiß einer wie es mit den Karten von AMD direkt ist ?
Also der 5700 XT 50th Jahre Edition
 
@{Sardaukar} https://www.amd.com/en/support/kb/faq/rma-rx5700series-sold-by-amd#faq-Deutsch
Relevantes FETT markiert:
DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE GILT NICHT FÜR IHR PRODUKT, WENN AMD NACH EIGENEM ERMESSEN FESTSTELLT, DASS DAS ANGEBLICHE VERSAGEN DES PRODUKTS, DAS IM WESENTLICHEN DEN SPEZIFIKATIONEN ENTSPRICHT, NICHT VORLIEGT ODER WENN ES DURCH MISSBRAUCH, VERNACHLÄSSIGUNG, UNSACHGEMÄßEN GEBRAUCH, INSTALLATION ODER TEST, UNBEFUGTE VERSUCHE, DAS PRODUKT ODER DIE SOFTWARE ZU ÖFFNEN, ZU ÄNDERN, ZU REPARIEREN ODER ZU MODIFIZIEREN, UNBEFUGTE VERSUCHE, URSPRÜNGLICHE IDENTIFIZIERUNGSKENNZEICHEN ZU ENTFERNEN ODER ZU MODIFIZIEREN, BETRIEB AUSSERHALB DER SPEZIFIKATIONEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN FALL, DASS TAKTFREQUENZEN ODER SPANNUNGEN GEÄNDERT WURDEN, AUCH MIT DER VERWENDUNG VON AMD-SOFTWARE), KOMBINATIONEN MIT INKOMPATIBLEN PRODUKTEN VON DRITTANBIETERN, VIREN VON DRITTANBIETERN, INFEKTIONEN, WÜRMER ODER ÄHNLICHE SCHÄDLICHEN CODES ODER ANDERE URSACHEN AUSSERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DES PRODUKTS ODER DURCH UNFALL, FEUER, BLITZSCHLAG, ÜBERSCHWEMMUNG, ANDERE GEFAHREN ODER HÖHERE GEWALT VERURSACHT WURDE.

AMD sagt NEIN. mit ganz viel Caps. Aber die geben eh nur 1 Jahr Garantie.
 
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Dying Light schrieb:
Ich hatte auch bei ZOTAC angefragt und heute eine Rückmeldung bekommen, welche der Information in Artikel widerspricht!

Mir hat Zotac innerhalb der ersten zwei Jahre einen kompletten Kühler inkl. Lüftern zugesendet, nachdem ich einen Lüfter mit Lagerschaden als Garantiefall vorliegen hatte.
Ich habe dann zwar nur den Lüfter getauscht, aber da keine konkreten Anweisungen gegeben waren, würden andere Leute wohl direkt den kompletten Kühler tauschen. Dass dann die erweiterte Garantie ggf. flöten geht, wurde nicht mitgeteilt.
 
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incurable schrieb:
..irreführend, bei Sapphire irgendeine Form von Garantie aufzulisten, wenn der Käufer auf die gesetzliche Gewährleistung verwiesen wird und keinerlei Garantieansprüche bestehen:

"Für Radeon™ Grafikkarten

Grundsätzlich gelten für alle SAPPHIRE-Produkte zuerst die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bitte wenden Sie sich für RMA oder Gewährleistungsfragen daher an Ihren Händler bzw. den ursprünglichen Kaufort. Dieser benötigt im Normalfall einen Kaufnachweis (Originalrechnung oder entsprechende Unterlagen)."
https://www.sapphiretech.com/de-de/cs_consumer

Ist mir auch gleich aufgefallen. Es ist doch nach wie vor noch so, dass es bei Sapphire Karten keine Garantie gibt, oder?
 
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Wenn in den Garantiebedingungen auf den Herstellerseiten nichts dazu steht, sind irgendwelche Aussagen vom Support, und damit auch dieser CB Artikel, eh nur Schall und Rauch.
 
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Bei 15 bis 2000€ überlege ich mir gut, ob ich den Kühler umbaue ;=)
 
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Danke für die Tabelle, da immer alle zur EVGA geraten haben dachte ich nur die bieten den Service an. Wie zu sehen ist bieten hier einige diesen Service an.
 
hamju63 schrieb:
Naja, WD zum Beispiel macht das bei Festplatten schon lange so.
Das stimmt so nicht. Das wird nur so gemacht wenn du keine Rechnung mit Kaufdatum hast.
 
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Zum StepUp Programm von EVGA:

Ich Kaufe eine 3080 von EVGA zahle einen kleinen Obolus für eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre.
Wenn dann zB. in den nächsten 90 Tagen eine Version mit 20GB V-Ram kommt, kann ich Upgraden indem ich die alte Karte einsende und den Differenz Preis bezahle und behalte trotzdem die 5 Jahre Garantie auf die neue Karte.

Habe ich das so richtig Verstanden oder habe ich da einen Denkfehler drin????
 
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