killerkappi
Lt. Commander
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Hmmm merkt asus wirklich wen ich msi afterburner anstelle von gputweak nutze? Ich meine die spannung bring ich trotzdem nicht höher als plus 37mv
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Besonders schade da XFX vorher noch die Dual Lifetime Warranty hatte. Die Erlaubte den Kühlertausch ausdrücklich.Der_Karlson schrieb:Ich habe damals meine R9 290 auch rausgesucht, weil es hieß, XFX duldet den Kühlertausch, so wie ihr es auch auf Seite 2 in der Tablelle vermerkt.
Oder ist XFX inzwischen "lockerer"?
ZeroBANG schrieb:Was mir nicht so ganz in den Kopf geht...
...
also bleiben EVGA und Zotac für GTX 1000 karten übrig wo man Leitpaste wechseln oder Wakü drauf machen darf ohne auf die Garantie zu sche***n.
Seh ich das so richtig?
Kühlerwechsel
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen das ich der Einzige bin der seinen Kühler, in meinem Fall Morpheus, auf die nächste Karte mit nimmt. Ich meine dafür habe ich Ihn ja gekauft. Das schöne daran ist das Ich eben nicht mehr auf die Kühlsysteme achten muss bei einer neuen Karte, hier werden die Garantiebedingungen viel wichtiger. Die Verbrauchswerte unter Last ändern sich auch um einiges wenn die Karte 10°C oder mehr kühler bleibt. Bei mir sind es schlappe 25W bei 11°C.borizb schrieb:Und jeder TwinFrozr und Strix Besitzer so: Was ist ein Kühlerwechsel?
Ok, WaKü, aber das betrifft wahrscheinlich weniger als einen von 10.000 Käufern.
Danke für den Artikel und speziell diese Antwort, dann greife ich wohl besser zur quietschbunten Gainward statt zur etwas zurückhaltenderen Palit-Version der gleichen Karte.Wa1lock schrieb:@Cardhu Die Garantie beträgt bei allen Grafikkarten ab der GTX-1000-Serie bei Gainward drei Jahre. Die ersten beiden Jahre laufen über den Händler, danach direkt über Gainward. Man hat uns mitgeteilt, dass noch nicht alle Händler (und Portale wie Geizhals) darüber unterrichtet sind, es gilt trotzdem.
Bitte auch von EVGA zur erweiterten Garantie. Kann dazu nämlich nichts finden auf ihrer Seite.Robert schrieb:@YesWeedCan Wie ich in dem Thread bereits einmal geschrieben habe, werden wir bei den Herstellern diesbezüglich noch mal nachfragen und das dann ergänzen.
Viele Grüße,
Robert
Also sollte man es nur im Bekannten-/Verwandtenkreis weiterverkaufen.Der Garantieanspruch verfällt wenn: ... das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet