Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Frage:
Haben wir, das Volk, nicht seid 20 Jahren die Möglichkeit eine eigene Verfassung aufzustellen, in derer wir uns selber mehr Freheiten und Rechte zuschreiben könnten und so z.B. unter anderem Politik bzw. Politiker mehr beeinflussen könnten ?
Ist das Grundgesetz nicht von den damaligen alliierten Besatzungsmächten unter Ausschlus des Vokes verabschiedet worden und kann nun, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, durch eine vom Volk beschlossene Verfassung ersetzt werden ?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Frage:
Haben wir, das Volk, nicht seid 20 Jahren die Möglichkeit eine eigene Verfassung aufzustellen, in derer wir uns selber mehr Freheiten und Rechte zuschreiben könnten und so z.B. unter anderem Politik bzw. Politiker mehr beeinflussen könnten ?
Ist das Grundgesetz nicht von den damaligen alliierten Besatzungsmächten unter Ausschlus des Vokes verabschiedet worden und kann nun, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, durch eine vom Volk beschlossene Verfassung ersetzt werden ?