Grundgesetz Artikel 146 ?

@dogio1979
Ist für mich nicht nachvollziehbar. Basis Demokratie und direkte Demokratie ist ein Muss. Auch hier müssen sich die Menschen weiter entwickeln. Das bedeutet, das sich jeder Mensch mit Politik und seinem Umfeld auseinander setzt. Weil das ein weiter Weg ist muss damit endlich mal Angefangen werden. Den das wird paar Generationen dauern bis sich das verinnerlicht haben und die Menschen dann wieder etwas weiter in ihrer Entwicklung gekommen sind.
 
das bedeutet noch lange nicht, dass sich jeder Mensch mit Politik auseinandersetzt, höchstens dass er das tun sollte. Dennoch mangelt in vielen Bereichen am nötigen Sachverstand und am nötigen Weitblick. Jeder einzelne ist doch noch egoistischer als die jetzigen Politiker. Vermutlich wäre mit einer direkten Demokratie Deutschland weder in der EU, noch gäbe es den Euro (der uns Grad den aller Wertesten gerettet hat). Darüberhinaus wären wahrscheinloich schon alle Ausländer des landes verwiesen, außer jene, die eine Pizza- oder Döberbude haben. Deutschland ist nämlich latent ausländerfeindlich.

Ich glaube einfach nicht an ausreichend Verstand und Weitblick bei den Menschen, daher sollten sie auch kein direktes Wahlrecht haben.
Es entstehen kaum Gesetze, die für den einzelnen völlig inakzeptabael sind. Das kommt durch ein mehrstufiges "Filtersystem" zustande. Erst wird in den großen Volksparteien diskutiert, der so graoß sind, dass selbst in ihnen ein großer Pluralismus herrscht. Die jeweils regierende Koalition muss sich einigen, dann muss das ganze auch noch durch den Bundestag und vieles durch den Bundesrat.

In Anbetracht dass die EU inzwischen ein 80%igen Einfluss auf unsere Gesetzgebung hat, macht die Sache mit der direkten Demokratie noch unrealistischer.
 
@dogio1979 Die Bürger und Bürgerinnen habe zu entscheiden und nicht ein vermeintlich besser informierter oder zu glaubender Abgeordneter. Ja, der Euro und die EU wären dann wohl nicht teil dieses Landes. Ob es dir passen würde oder nicht. Und nein, Deutschland ist nicht Ausländerfeindlicher als die Nachbarländer. Das ist ein Aberglaube und ein oft wiederholtes Klischee.
Und erst Recht alles keine Argument gegen mehr direkte Demokratie. Sie Berliner Volksentscheide. So dumm sind die Wähler nun doch nicht.
 
BestPower²TDP schrieb:
@dogio1979 Die Bürger und Bürgerinnen habe zu entscheiden und nicht ein vermeintlich besser informierter oder zu glaubender Abgeordneter. Ja, der Euro und die EU wären dann wohl nicht teil dieses Landes. Ob es dir passen würde oder nicht.
Mir passt es ja, wir haben ja zum Glück eine parlamentarische Demokratie und zkeine direkte

Und nein, Deutschland ist nicht Ausländerfeindlicher als die Nachbarländer. Das ist ein Aberglaube und ein oft wiederholtes Klischee.[/QUOTE]

Von ausländerfeindlichER war auch nie die rede und genauso wenig von offener. Aber latente Ausländerfeindlichkeit lässt sich nicht leugnen, sonst wäre damals Roland Koch nicht so erfolgreich mit seiner Unterschriftenaktion gewesen. Und auch die CSU fischt gerne mal im Braunen, aber das ist ein anderes Thema.

Es gibt ja einen demokratischen Prozess, den mechanismus habe ich ja oben beschrieben, auch wenns dir nicht gefällt...:)
 
Zuletzt bearbeitet:
@dogio1979
Das Volk hat sich eine Verfassung zu geben und nicht das Parlament dem Volke. Ob du oben was geschrieben hast ist nicht von Relevanz und ändert auch nichts daran das das GG keine Verfassung ist.
Mich beschleicht das Gefühl das du überhaupt keine Demokratie möchtest.
 
doch aber in verträglichen Maßen und nicht um jeden Preis.
Unser parteiensystem, dass für jeden offen ist in Verbindung mit dem Pluralismus innerhalb der VolksParteien plus Bundestag + Bundesrat reicht mir völlig.

Und warum beharrst du so darauf, dass das Volk sich eine "neue" Verfassung geben sollte?
Never change a running system.

Außerdem ist es ja auch nicht so, dass das GG frei von demokratischen Prozessen entstanden und ratifiziert wurde. Und auch die namensgebung als GG hat nichts mit diesem Umstand zu tun.
 
@dogio1979
Nur das Volk kann sich eine Verfassung geben. Das GG wurde nicht durch das Volk sich als Verfassung gegeben. Es wurde zwar in demokratischer Form erlassen durch das Parlament aber nicht durch das Volk in Kraft gesetzt. Zumal es auch noch Einflüsse der Besatzungsmächte gab die dazu sich auf das GG Auswirkten. Die Bürger und Bürgerinnen war also nicht Souverän genauso wie die damaligen Volksvertreter die das GG erlassen haben. Das soll nicht bedeuten, das das GG keine Gültigkeit hat nur das das GG nun, mit dem Einigungsvertrag und dem 2+4 Abkommen nur noch provisorisch gültig ist bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt die das GG ablöst.

Die Macht und Souveränität und alle Entscheidungsgewalt müssen vom Volke ausgehen und nicht von einzelnen. Das ist das A und O in einer demokratischen Gesellschaft.

Solange wir uns keine Verfassung geben sind wir eine Bananenrepublik. Da sind Länder wie Bolivien oder Venezuela meilenweit uns voraus. Ist schwer zu schlucken aber dort haben die Menschen alle Macht in ihren Händen sich durch die Verfassung selber gegeben.
 
wie man an deinen Beispielen sieht, macht eine Verfassung ein Land noch nicht "besser".
Und dass die Besatzungsmächte ein ordentliches Wrt mitgesprochen haben, ist zu begrüén in Anbetracht des Ergebnisses und durch die NS-Zeit hat sich Deutschland damals einfach auch einige Rechte auf Selbstbestimmung verspielt.

Und zum anderen, wo steht denn festgeschrieben, dass die Verfassung vom Voke in direkter Wahl legitimiert werden muss? Ebenso ist eine Abstimmung in einem Parlament ein demokratischer Prozess.
Ebenso kann das fehlende Opponieren gegen das GG oder für eine Verfassung als indirekte Legitimation verstanden werden.
Außerdem eine Verfassung zu finden unter der beteilgung des ganzen olks ist unrealistisch. In AMerika brachte man es gerade mal auf 7 Artikel. Z.B. die Bill of Rights sind in einem parlamentarischen Verfahren legitimiert wurden.

Auch wenn du ein Verfechter der dirketen Demokratie bist, heisst das nicht, dass ein parlamentarisches System nicht demokratisch ist. Und jeder Bürger hat das Recht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und sein Anliegen vorzutragen. Damit hat das Volks einen viel größeren Einfluss auf das grundgesetz/Verfassung, als dass das mit einer Abstimmung oder Verfassungskonvents überhaupt möglich wäre.
 
Das Grundgesetz ist selbstverständlich nicht ungültig.
Das kann es auch gar nicht sein, da es die pol. Umstände im Jahre 1990 nicht erforderlich machten.

Denn dies hätte, wie richtig zitiert wurde, eine Vereinigung nach Art. 146 vorausgesetzt. Das war aber der BRD-alt wahrscheinlich dann doch etwas zu suspekt, so dass man sich für einen Anschluß nach Art. 23 entschied.

Dadurch wurde die DDR zum "Beitrittsgebiet" erklärt, und man ersparte sich Probleme bzgl. neuer Verfassung, neuer Nationalhymne, und weitere Scherze.
 
@BestPower²TDP:

Danke, dass dir meine Beiträge von Seite 1 und 2 scheinbar vollkommen egal waren ... viele der hier auf dieser Seite angebrachten Punkte wurden dort doch schon ausführlich dargestellt und eben aufgezeigt, dass es stellenweise ganz anders gelaufen ist als du es schilderst ...

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Wie dogio schon richtig schrieb, gibt es bei Mehrheitsentscheidungen die vom ganzen Volk getroffen werden sollen (vor allem wenn es sich dabei um Verfassungsthemen dreht) viele Probleme. Das fängt bei der Auslegung der Menschenrechte an (jeder ist sich selbst der nächste) und hört bei der Meinungsbildung über die Lebensgewohnheiten der Mitmenschen auf.

Nimm z.B. die Religionsfreiheit, welche ein wichtiges Gut unserer Verfassung ist. Wie weit ist es mit diesem Recht noch, wenn auf einmal eine Mehrheit darüber entscheiden darf, ob eine Minderheit noch ein verfassungsmäßiges Recht auf freie Religionsausübung hat?

Wie sieht es mit den Regeln für Parteiverbote aus? Darf auf einmal eine Mehrheit darüber entscheiden, ob eine Minderheitenpartei verboten werden kann oder nicht?

Eine der wichtigsten Funktionen einer modernen Verfassung ist doch gerade der Schutz der Rechte von Minderheiten gegenüber dem Zugriff durch Mehrheiten.

Und darüber kann man doch nicht einfach in einer Wahl entscheiden ... :freak:

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Du sagst, dass eine demokratische Verfassung vom Volk entschieden werden müsste ...

Doch kennst du wirklich viele Länder in denen das Volk die Verfassung geschaffen und sie letzten Endes auch verabschiedet hat? Ich meine jetzt nicht die jungen, noch sehr instabilen Demokratien sondern ich meine Länder mit einer ebenso langen, stabilen Demokratie wie Deutschland.

Ich kenne da nicht viele Länder ...

Und darum drängt sich mir die Frage auf ob eine Demokratie eben nur dann stabil funktionieren kann wenn das mit der "Entscheidungsfreiheit" eben nur innerhalb gewisser Grenzen betreibt ...
 
Demokratie ist immer nur dann gegeben wenn diese auch gelebt wird.
Die Menschen müssen an dieser auch gestalten beteiligt werden.
Nur wer sich selber etwas auferlegt wird in der Zukunft auch sich dafür einsetzen.
Wer verteidigt in Deutschland heute das GG? Wie oft wird das GG einfach abgeändert? Wie oft wurde es in den letzten Jahren umgangen oder aufgeweicht oder gar gebrochen um dann nach Jahren durch das Verfassungsgericht wieder gekippt zu werden?

Eine Verfassung muss immer durch das Volk ein einem Volksentscheid eingesetzt werden.
Das GG sieht diesen Passus ausdrücklich vor. Ja, das GG wurde in einer Zeit verabschiedet wo es noch viele Einflüsse gab und wo es wohl nicht die Situation für eine solche Volksabstimmung gab. Heute nach Besatzungszeit und nach 20 Jahren Wiedervereinigung ist es an der Zeit das sich das Volk eine neue Verfassung gibt und nicht durch einen Vertrag durch die Hintertür aus Brüssel eine neue Verfassung übergestülpt bekommt worin gar Erschießungen gerechtfertigt werden bei "Aufruhr".

Die Berliner haben doch gerade gezeigt wie fortschrittlich und modern die Gesellschaft geworden ist. Es also mit billigen Ängsten vor Rückfällen ins Mittelalter hier zu versuchen eine Verfassung vom Volke abzubügeln ist schon ein starkes Stück.
So dumm und uninformiert sind die Menschen nicht in Deutschland und auch nicht so gefährlich in Ihren Ansichten das nur "Abgeordnete" meinen darüber entscheiden zu dürfen.

Wenn ich mir Anschaue was der Bundesinnenminister für ein Feind des heutigen GG ist, wenn eine Bundesfamilienministerin durch die Hintertür am GG vorbei mit privaten Firmen das Grundrecht eines jeden Bürgers massiv einschränkt, wenn ein Datenskandal den anderen Jagd, wenn die Menschen in diesem Lande durch unsere Politik in eine Zweiklassen Gesellschaft auseinander dividiert werden, ja dann muss ich ganz klar sagen:
Die Abgeordneten dieses Bundestages sind ganz sicher NICHT geeignet eine Verfassung für uns auszuarbeiten oder gar zu beschließen.

In einem Verfassungskonvent auf Basis demokratischer Grundlage der für alle Bürger und Bürgerinnen offen ist, kann mit Zeit und Geduld ganz sicher eine Verfassung ausgearbeitet werden der allen gerecht wird und dem Modernen Ansprüchen an den Staat und dem Bürger gerecht wird.

Das jetzige GG ist nur noch ein Papiertiger was im Bundestag nur noch als lästig empfunden wird. Dazu ist das GG für ein geeintes Deutschland was keine Besatzungszonen mehr hat auch einfach nicht mehr Zeitgemäß.
Die Menschen wollen und müssen sich Gedanken über die Zukunft machen, über sich selbst und dieses Land und mit der Verfassung fängt man in der Regel an.
 
BestPower²TDP schrieb:
Die Menschen müssen an dieser auch gestalten beteiligt werden.
Nur wer sich selber etwas auferlegt wird in der Zukunft auch sich dafür einsetzen.
Wer verteidigt in Deutschland heute das GG? Wie oft wird das GG einfach abgeändert? Wie oft wurde es in den letzten Jahren umgangen oder aufgeweicht oder gar gebrochen um dann nach Jahren durch das Verfassungsgericht wieder gekippt zu werden?
Artikel 1-20 sind unveränderbar. Das sind immerhin 20 Artikel, die amerikanische Verfassung enthält gerade einmal 7 Artikel.
Und auf einen Minimalkonsens willst du eine Demokratie aufbauen? Die hat dann ungefährt soviel Betsand wie die vorbildliche Weimarere Republik, auf dem apier sah die auch gut aus.

Eine Verfassung muss immer durch das Volk ein einem Volksentscheid eingesetzt werden.
Das GG sieht diesen Passus ausdrücklich vor.
Das stimmt überhaupt nicht, das ist lediglich deine AUffassung.
Und die Abtimmungen ijn diversen Ländern damals zur EU-Verfassung haben gezeigt, dass das Volk eben nicht ausreichend mündig ist. Dort wurden kelien einzelne Aspekte aus der Verfassung rausgepickt und populistisch aufgebläht und im falschen Kontext wiedergegeben, sodass die Verfassung in einigen Ländern ja abgelehtn wurde3.

Die soziale Schieflage, die im übrigen nicht so ausgeprägt ist, wie viele gerne glauben wollen oder wie die Medien einem Glauben machen wollen, hat nichts mit einer Verfassung zu tun. Wir haben einer der sozialsten Verfassungen die es gibt und darn wirds sich kaum was ändern, wenn man eine neue ausarbeotet, ganz im Gegenteil, weil es mit Sicherheit ein minimalistischer Kompromiss sein wird.

Wir können gerne über die Pro und Kontra eine direkteren Demokratie diskutieren, aber die Diskussion über das GG ist doch Selbstzweck ohne echten Sinn.
Meinst du nicht, dass es im Volk wichtigre Themen und Probleme gibtals sich in deinen Augen eines etwas legitimere Verfassung zu geben?
 
BestPower²TDP schrieb:
Demokratie ist immer nur dann gegeben wenn diese auch gelebt wird.

Da stimme ich dir sogar zu. Dabei ist es allerdings in meinen Augen recht egal ob man nun eine direkte oder eine indirekte Demokratie lebt.
Doch in Deutschland wird die Demokratie immer weniger vom Volk gelebt. Dies zeigt unter anderem ein Blick auf die Entwicklung der Wahlbeteiligung.

Jetzt mag man als Begründung vorschieben, dass die Wähler sich von den Parteien betrogen fühlen und daher Wahlfaul geworden sind. Doch ich denke, dass eben dies eine vollkommen falsche Herangehensweise wäre, wenn man doch Demokratie fordert.

Demokratie bedeutet "Herrschaft des Volkes". Wenn also die Unzufriedenheit des Volkes mit der gegenwärtigen Politik so groß ist, dass es unzufrieden ist, dann liegt es einzig und allein in der Macht des Volkes dies zu ändern. Dies ist auch in einer indirekten Demokratie ohne weiteres möglich!

Du willst Volksentscheide? Du willst eine vom Volk verabschiedete Verfassung?

Ich beschrieb auf der ersten Seite dieses Threads wie das Volk sich dazu aufraffen und derartiges durchbringen kann. Wäre der Wille nach einer vom Volk verabschiedeten Verfassung so groß, dann würde das Volk sich deutlicher artikulieren.

Es ist nicht so, dass es verboten wäre sich für die Schaffung einer vom Volk "gewählten" Verfassung einzusetzen. Artikel 146 GG sieht das ja sogar explizit vor!

Genau so sind Volksentscheide nicht verfassungswidrig. Die entsprechenden Passagen des Grundgesetzes ließen sich sogar mit entsprechenden Mehrheiten ändern.

Doch warum, wenn das Volk dieses hohe Maß an eigener Beteiligung doch möchte, gibt es kaum ernsthafte Bestrebungen in diese Richtung?

Die Menschen müssen an dieser auch gestalten beteiligt werden.
Nur wer sich selber etwas auferlegt wird in der Zukunft auch sich dafür einsetzen.

In der Kummunal- und Landespolitik ist derartiges durchaus üblich und vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Doch es wird nur sehr selten von diesen Mitteln Gebrauch gemacht weil vom Volk einfach viel zu wenig Initiative ausgeht.

Wer verteidigt in Deutschland heute das GG? Wie oft wird das GG einfach abgeändert?

In oberster Instanz das Bundesverfassungsgericht.

Wie oft wurde es in den letzten Jahren umgangen oder aufgeweicht oder gar gebrochen um dann nach Jahren durch das Verfassungsgericht wieder gekippt zu werden?

Die Verfassung wurde nicht "aufgeweicht". Artikel 1-20 (also die Grundrechte) sind in ihrem Wesensgehalt geschützt. Dies schrieb dogio schon richtig.
Die übrigen Artikel müssen von Zeit zu Zeit an sich ändernde Bedingungen anpassen, da vor 60 Jahren die Welt eine andere war als heute. Auch so etwas wie eine Verfassung muss leben und sich den Bedingungen der Zeit anpassen.

Die meisten "verfassungswidrigen" Gesetze wurden meist kurz nach Verabschiedung in Form einer abstrakten Normenkontrolle beim BVerfG angezeigt. In Eilfällen gab es von Seiten des Gerichtes auch sehr schnell einstweilige Verfügungen (beispielsweise Vorratsdatenspeicherung).

Eine Verfassung muss immer durch das Volk ein einem Volksentscheid eingesetzt werden.

Wer sagt das?!

Wie ich bereits schrieb ist dies bei den wenigsten der heute existierenden, stabilen Demokratien der Fall.

Das GG sieht diesen Passus ausdrücklich vor.

Ja sieht es ...
Aber scheinbar will das Volk keine neue Verfassung. Oder siehst du die Menschenmassen auf den Straßen demonstrieren?

[...]und nicht durch einen Vertrag durch die Hintertür aus Brüssel eine neue Verfassung übergestülpt bekommt worin gar Erschießungen gerechtfertigt werden bei "Aufruhr".

Spätestens hier gleitet der Beitrag doch sehr in den Bereich der Polemik ab.
Ich schrieb auf den ersten Seiten doch bereits ausführlich, wie die EU Verfassung in Relation zum deutschen Grundgesetz gewertet werden muss. Die EU Verfassung ist eben nur dann als "übergestülpte" Instanz legitim, wenn sie sich in ihrem Wesensgehalt mit den Grundrechten unseres Grundgesetzes vereinen lässt.

Die EU Verfassung garantiert das Recht auf Leben in Artikel 2 der Grundrechtscharta

Artikel II-62
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Anmerkung die du nun hier als "legitimation von Erschießungen bei einem Aufruhr" ist eine Anmerkung im Unterteil Erläuterungen der Texte zur EU Verfassung und damit nicht Teil des Verfassungstextes. In diesem Falle gilt also weiterhin nationales Recht, welches sich eben an unserem GG messen lassen muss.
Ferner ist der Einschub nicht einmal auf die Verfassung bezogen sondern auf die "Europäische Menschenrechtskonvention" welche aus dem Jahr 1953 (!!!) kommt.

Was du da jetzt raus zu konstruieren versuchst ist vollkommen an den Haaren herbei gezogen wird aber von Verfassungsgegnern gerne als Todschlagargument gegen die Verfassung genommen ...

So dumm und uninformiert sind die Menschen nicht in Deutschland und auch nicht so gefährlich in Ihren Ansichten das nur "Abgeordnete" meinen darüber entscheiden zu dürfen.

Soll ich wirklich dazu Stellung beziehen?

Wie viel % der Bürger haben sich denn die 160.000 Wörter der EU Verfassung und den dazugehörigen Erläuterungen durchgelesen? Wie viel % würden es tun wenn sie darüber abstimmen müssten?

Wenn ich mir Anschaue was der Bundesinnenminister für ein Feind des heutigen GG ist, wenn eine Bundesfamilienministerin durch die Hintertür am GG vorbei mit privaten Firmen das Grundrecht eines jeden Bürgers massiv einschränkt

Der Bundesinnenminster Feind des Grundgesetzes? Irgendwas muss mir entgangen sein ...
Wie viele der Gesetzesvorschläge die direkt aus dem Bundesinnenministerium unter Schäuble kamen sind denn als grundsätzlich verfassungswidrig eingestuft worden?

wenn ein Datenskandal den anderen Jagd,

Moooment:
Datenskandale gab es fast ausschließlich in der Privatwirtschaft und sie waren in allen Fällen gesetzeswidrig.

Die Menschen wollen und müssen sich Gedanken über die Zukunft machen, über sich selbst und dieses Land und mit der Verfassung fängt man in der Regel an.

Dann geh auf die Straße und aktiviere diese Menschen die sich derart viele Gedanken über die Zukunft machen wollen, dass sie eine neue Verfassung fordern.
Gründe eine Partei die das Ziel hat Artikel 146 GG in die Tat umzusetzen und eine neue Verfassung zu etablieren.

Nichts von dem ist bis jetzt passiert ... statt dessen werden nur Reden geschwungen ...

Kann es letzten Endes sein, dass die überwältigende Mehrheit der Bürger dieses Landes mit dem Grundgesetz recht zufrieden ist und die Schaffung einer neuen Verfassung gar nicht möchte?!
 
fakt ist das grundgesetzt ist eine notverordnung die seit 1949 gültig ist, fakt ist auch, das diese "notverordnung" von vertretern des volkes in abstimmung mit den alliirten beschlossen wurde.
noch ein fakt ist, das seit der gründung deutschlands(1871 deutsches reich bismarck), das volk nie gefragt wurde^^. sprich das "deutsche volk" ist es nicht anderst gewohnt und anscheinend so zufrieden wie es ist.

noch ein weiterer fakt ist, das an der mitgestaltung des GG aktive ns verbrecher beteiligt waren

meine meinung zum GG ist folgende, das GG ist nur solange gültig solange es für die herrschenden machthaber nicht bei bestimmten aktionen/vorhaben im weg ist, wenn doch wird es einfach geändert ignoriert bzw artikel einfach anderster ausgelegt, anstatt sich an festgelegte werte zu halten.

siehe terrorbekämpfung, auslandseinsätze der bundeswehr, Annektion der ehemaligen ddr usw.........
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum verdammt noch mal ist es so schwer sich beim einstieg in eine Diskussion mit den Beiträgen der vorgehergehenden Poster zumindest oberflächlich zu befassen?!

Selbst das Lesen der letzten beiden Beiträge hätte gereicht damit nicht so ein Unsinn hier nochmals verzapft wird.

Nein die Regierung kann die Verfassung (das Grundgesetz) nicht mal eben so umgehen!

noch ein weiterer fakt ist, das an der mitgestaltung des GG aktive ns verbrecher beteiligt waren

Die da gewesen wären?!
Bitte Name und Belege für die Aktivitäten bei der Durchführungen von Verbrechen durch die NS Diktatur.

fakt ist das grundgesetzt ist eine notverordnung die seit 1949 gültig ist

Das Grundgesetz ist keine Notverordnung! Bitte auch hier Belege für dieses Faktum sofern du es besser weißt.
 
@ dogio1979

Artikel 1-20 sind unveränderbar. Das sind immerhin 20 Artikel,..

Das stimmt nicht. Diese Unveränderlichkeitsregel nach Art. 79 III GG betrifft "lediglich" Art. 1 und Art 20 GG. Danach dürfen die Grundsätze, die dort niedergelegt werden, nicht geändert werden. Das betrifft z.B. die Menschenwürde, die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte, das Föderationsprinzip, das Demokratieprinzip u.a..
Grundrechte ansonsten dürfen sehr wohl geändert werden und das ist ja auch schon oft genug geschehen wie BestPower ja auch schon feststellte. Die Hürden für eine solche Änderung sind aber auch sehr hoch. So bedarf es u.a. einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat.

Ich finde aber, dass der Kompromiss gut gelungen ist. Dass man auf der einen Seite eben auch die Verfassung flexibel lässt; Mehrheitsverhältnis verändern sich besonders aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen, das muss auch die Verfassung beeinflussen. So funktioniert Demokratie. Auf der anderen Seite besitzt das GG auch eine gewisse Starre mit Art. 79 III GG, so dass die Verfassung nicht einfach wie die Weimarer Verfassung ausgehebelt werden kann bzw. dass trotz demokratiefeindlicher Mehrheitsverhältnis rechtsstaatliche und demokratische Grundprinzipien erhalten bleiben müssen.


@ BestPower

Du bleibst leider in vielem etwas unpräzise. Deshalb meine Bitte an dich, etwas konkreter zu werden. Du rühmst hier oft die Verhältnisse in Berlin. Was genau findest du gut?

neue Verfassung übergestülpt bekommt worin gar Erschießungen gerechtfertigt werden bei "Aufruhr"

Hier bitte ich dich auch, konkret die Rechsnorm zu nennen. Es bringt nichts, irgendetwas kurz in den Raum zu werfen und dann gleich weiter zu gehen..

Kommen wir aber zu deinem wichtigsten Punkt:
Die Abgeordneten dieses Bundestages sind ganz sicher NICHT geeignet eine Verfassung für uns auszuarbeiten oder gar zu beschließen.

Wie man auch an deinen anderen Äußerungen erkennt , hast du ein Problem bzw. eine Abneigung, die Parlamentsabgeordeneten als Volksvertreter zu akzeptieren bzw. sie als befugt anzusehen, eine Verfassung zu erarbeiten bzw. darüber abzustimmen. In Ordnung. Dir ist aber wohl schon klar, dass es für eine genaue Formulierung und Ausarbeitung Verfassungsrechtler, Historiker, Politikwissenschaftler u.s.w. bedarf und davon auch nicht die Schlechtesten. Es bedarf also sowieso irgendwelcher Vertreter. Nun, man könnte natürlich sagen, das Volk entwickelt Grundsätze und Experten formulieren diese aus und bringen diese "auf Papier".

Aber jetzt meine Frage. Wie stellst du dir diesen Mitwirkungsprozess aller Bürger (und das ist ja dein Wunsch) ganz konkret vor. Darüber musst du dir ja auch schon Gedanken gemacht haben. Ich muss ja auch, wenn ich mir über Alternativen Gedanken gemacht habe, auch die Durchführung im Auge haben, denn auch die besten Gedanken und Vorschläge sind ohne Umsetzung nichts wert.
Du hast anfangs das Beispiel Venezuelas genannt. Meines Wissens beschränkte sich die Mitwirkung des Volkes darin, eine verfassungsgebende Versammlung zu wählen (eigentlich nichts anderes als normale Parlamentswahlen in jeder Demokratie, außer dass dieses Parlament nur für die Erarbeitung einer Verfassung zuständig ist) und nachher über die Verfassung mit ja oder nein abzustimmen. Eine echte direkte Mitwirkung des Volkes gibt es auch nicht, sondern auch hier sind es Stellvertreter. Ich wüsste auch nicht, wie eine direkte Mitwirkung des Volkes möglich wäre. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Das Beispiel EU Verfassung hat dogio1979 hier schon angeführt. In den meisten EU-Staaten wird über die Verfassung abgestimmt. Ich möchte mal wissen, wieviele sich die Verfassung oder zumindest die wichtigsten Punkte durchgelesen geschweige denn interpretieren können. Wie sollen denn insbesondere Menschen aus dem bildungsfernen Milieu, die staatsrechtliche Grundbegriffe und Grundprinzipien nicht kennen, sinnvoll abstimmen. Wie soll man sachgerecht über etwas abstimmen, dessen Inhalt und dessen Konsequenzen auch für einen selber man nicht kennt bzw. kennen kann? Die Konsequenz daraus ist, wie dogio1997 auch schon angedeutet hat, dass Parteien und Vereine so etwas populistisch aufarbeiten, Teile aus dem Kontext reißen und so den Gesamtinhalt verfälschen. Denn eines sollten wir nicht vergessen; zu einer westlichen Demokratie gehören Informationsfreiheit genauso wie Meinungsfreiheit dazu, aber genauso gehört zu einer westlichen Demoktratie dazu, das Recht darauf zu haben, keine Meinung zu äußern und sich nicht zu informieren.


@ edit

Ich hatte die Beiträge von Adam Smith und Distructor beim Verfassen meines Postings noch nicht gelesen. Daher auch die Überschneidungen...Adam Smith, gute Anmerkungen...

auch meine Bitte: Bitte bei dieser Diskussion Behauptungen konkretisieren und nachweisen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur einer Rechtschreibfehler)
Edzard schrieb:
Diese Unveränderlichkeitsregel nach Art. 79 III GG betrifft "lediglich" Art. 1 und Art 20 GG.

So weit richtig.

Edzard schrieb:
Grundrechte ansonsten dürfen sehr wohl geändert werden und das ist ja auch schon oft genug geschehen wie BestPower ja auch schon feststellte. Die Hürden für eine solche Änderung sind aber auch sehr hoch. So bedarf es u.a. einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat.

Diese Aussage ist nur bedingt richtig. Die Artikel 2-19 dürfen in ihrem Wortlaut zwar angepasst werden, die Änderung des "Wesensgehaltes" ist aber ebenso für alle Zeit ausgeschlossen wie die Änderung der Artikel 1 und 20.

Dies ist durch Artikel 19 Abs. 2 definiert.

"(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. "

Dies bedeutet, dass durch eine Verfassungsänderung nicht erreicht werden kann, das ein Gesetz welches grundsätzlich mit den Grundrechten nicht vereinbar ist, auf einmal Verfassungskonform wird.

Die Anpassungen des Grundgesetzes zum Zwecke der Durchbringung anderer Gesetze fanden im Regelfall nicht im Bezug auf die Grundrechte statt. Meist waren es andere Artikel die angepasst wurden und dies haben die Gründer unserer Republik durchaus auch so vorgesehen.

Ansonsten stimme ich dir im Groben zu. Eine starre Verfassung ohne jegliche Änderungsmöglichkeit würde nicht lange überleben können.
 
Ich bin 48 und denke darüber schon seit über 30 Jahren immer wieder nach. Ich komme dabei immer wieder zum selben Ergebnis.

Wenn die breite Mehrheit Rechtsprinzipien als unantastbaren Wertekonsens ansieht und danach lebt, ist es egal, was in der Verfassung steht. Wenn sie es nicht tut, ist es wirkungslos.

Bei uns ist es wirkungslos. Stünde etwas besseres in der Verfassung, würde dies nichts ändern, denn eine Verfassung ist ein Stück Papier, und hat nicht die Macht, die Menschen zu seiner Einhaltung zu zwingen. Die müssen sich schon selbst dazu zwingen, statt sich auf seine Mißachtung zu verständigen. Würden sie dies tun, benötigten sie kein bedeutungsloses Stück Papier.
 
Das Problem ist doch, dass der Großteile der Bevölkerung keine Ahnung von Politik hat, weil sich die Leute dafür nicht interessieren. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Prozentsatz der deutschen Bevölkerung nicht gerade der hellste in der Birne ist und von vielem einfach keine Ahnung hat.

Bei Volksentscheiden ist das wirklich bedenklich. Da lasse ich lieber die gewählten Politiker und deren Fachkrämien entscheiden, wobei mir auch bewusst ist, wie oft dort Nonsense produziert wird.

Aber immer noch besser als dem einfachen deutschen Fußvolk die Entscheidungsgewalt zu geben, wo 50% Sendungen wie BigBrother konsumieren.
 
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