News Gutscheinchaos bei Otto durch technisches Problem

Diese Kultur der Mitnahmementalität finde ich zum kotzen.

Und egal ob man auf seinem Recht besteht oder "es einfach ausprobiert hat", ich kann mir vorstellen das, rechtlich gesehen, der Sachverhalt der gleiche ist: Betrug. Nur weil etwas technisch möglich ist, ist das kein Freischein dafür, sich auf Kosten anderer zu bereichern!

Mich würde interessieren, ob ein Storno vor Versand die einzige rechtliche Möglichkeit seitens Otto ist, auf die Situation zu reagieren oder ob sie die Artikel zurückfordern / einklagen können bzw wie groß der Schaden allgemein ist.
 
Cr4y schrieb:
Nein bist du nicht. Aber ob Otto die Pakete rausschickt ist nicht der Maßstab dafür, ob DU rechtens gehandelt hast oder nicht.
Letztlich kenn ich die rechtliche Situiation auch nur unvollständig, aber soweit ich das sehe müsstest du mindest die Waren zurück schicken, wenn sich Otto meldet. Weitere Rechtsmittel dürften eigentlich nicht zu befürchten sein, würde das aber grundsätzlich nicht ausschließen (wo kein Kläger da keine Verurteilung...).
Versuchten Betrug kann ich hier auch nicht erkennen - Wohl aber ein Preisfehler der für den Kunden offensichtlich sein sollte (auch weil die Gutscheine Beschreibungen wie 2. Platz Kickerturnier hatten).

Natürlich ist Otto nicht zur Lieferung verpflichtet - wie jeder andere Versandhändler auch.
Bei Preisfehlern besteht auch die Möglichkeit die Kaufverträge nachträglich anzufechten - und da hier der Preisfehler für den Kunden offensichtlich war auch ohne das Otto den Aufwand/Schaden des Kunden ersetzen müsste.

Was ich aber Otto vorwerfe:
Eine automatische Stornomail an alle betroffenen Kunden muss zeitnah (ggf automatisiert) verschickt werden.

Wie stehe ich zu Preisfehlern?
Zumindest beim normalen Einkauf weise ich auf "Preisfehler" zu meinen Gunsten nicht hin, so lange die Preise plausibel sind - d.h. im Rahmen üblicher Aktionsangebote liegen. Ganz einfach weil ich mehrfach festgestellt habe, dass die Preise aus den Werbeprospekten an der Ware nicht oder erst nach meinem Einkauf angepasst werden (teilweise weil das Personal es zeitlich nicht schafft) - und wenn die Kasse zu wenig anzeigt zahlt es ja nicht die Kassiererin.
Ergänzung ()

Rudi81 schrieb:
Mich würde interessieren, ob ein Storno vor Versand die einzige rechtliche Möglichkeit seitens Otto ist, auf die Situation zu reagieren oder ob sie die Artikel zurückfordern / einklagen können bzw wie groß der Schaden allgemein ist.
Anfechtung + Rückforderung ist möglich.
Aber zumindest bei den ganz kleinen Gutscheinen (15,95€, 20€,...) nicht sinnvoll.

Der Schaden dürfte Hin+Rückversand * Anzahl der tatsächlich ausgelieferten Bestellungen betragen. Abzüglich der Gewinnmarge/Mengenrabatt von Hermes (da Hermes ja zu Otto gehört) und zuzüglich des Personalmehraufwands in Verwaltung und Hotline.

Da die großen Gutscheine erst relativ spät publik wurden ist der Schaden für Otto relativ gering. Und die kleinen Gutscheine von 15,95€ bzw 20€ dürften bei der üblichen Preispolitik die Gewinnmargen von Otto nur wenig überschreiten.
 
Ich habe eine Bestätigung bekommen gestern. Allerdings keine Stornierung. Unter "MeinOtto" ist aber keine Bestellung verzeichnet. Sollte nicht wenigstens ne Stornierung erfolgen=?
 
Fehler passieren, Leuten wie P4ge wünsche ich das Sie mal jemand richtig bescheisst, damit sie ihre eigene Medizin schmecken können. Unfassbar was für Schmarotzer es doch gibt! :(
 
Wenn ich hier die Beiträge mancher lese, könnte man meinen, es sind die, die alles mitnehmen im richtigen Augenblick.

Aber wie schon mastermc51 gesagt hat, solche Wesen will man nicht um sich haben, nachher ist alles geklaut sobald man sich umdreht.

Denke mal derjenige, der Otto bescheid gegeben hat, soferns ein Kunde war, darf sich nun mit dicken Geschenken bereichern, da bei so Gutscheinfehlern gerne ein Dankeschön von Otto kommt.
 
P4ge schrieb:
Gut das du kein Anwalt bist, sowas absurdes habe ich noch nie in diesem Zusammenhang gehört :D

Tja, auch DU lernst nie aus^^ (man soll die Hoffnung nie aufgeben)
Nein ich bin kein Anwalt, sondern war mehrere Jahre ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht.
Du würdest dich WUNDERN auf was Staatsanwälte alles kommen :(

Ich habe extra den Paragraph angegeben, aber wenn du den Teil mit dem "Der Versuch ist strafbar" und auch den Rest nicht verstehst, wirst du irgend wann in Zukunft die harte Tour an dir erfahren.
 
Die Bestellung mit den Gutscheinen wird niemals ein Betrugsversuch sein.
Denn rechtlich gesehen ist die Bestellung eine Absichtserklärung, dass man das betreffende Produkt zu diesem Preis kaufen möchte. Der Händler kann stornieren (ablehnen) oder annehmen (verschicken).

Man würde es ja auch nicht als Betrugsversuch sehen, wenn man in den Mediamarkt geht und den Verkäufer fragt ob man den Fernseher für 50€ bekommen könne. Der kann ja auch ablehnen. Der massive Automatisierungsgrad der Onlinehändler ist nicht das Problem des Kunden. Fertig!
 
@LoLTroll

Das mag stimmen, aber du unterschlägst dabei die Absicht des Käufers, das Bestellsystem und damit den Händler dahingehend zu beeinflussen, dass man Gutscheine, die offensichtlich nicht für die breite Masse gedacht sind, für den eigenen Kauf nutzt. Sinn und Zweck ist dabei, dass das Bestellsystem nicht "bemerkt", dass die Gutscheine nicht limitiert sind. Da könnte man mit etwas Fantasie schonen einen Betrugsversuch erkennen, denn

§263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Oder halbherzig subsumiert,

Wenn ich in der Absicht, mir einen Vermögensvorteil in Höhe eines geringeren Preises eines Produktes verschaffe, indem ich Otto schädige, weil ich Gutscheine benutze, die gar nicht für mich gedacht sind, in der Hoffnung, dass die es nicht bemerken, dann ist Betrug so abwegig nicht.

Letzten Endes wird niemand wegen Betruges angeklagt, aber ich habe schon von weniger eindeutigen Sachen gehört.
 
Otto hat das erreicht, was sie wollten. Sie haben eine große Menge an neuen Kundendaten erhalten.
Die meisten haben aus Spaß bestellt und nicht gehofft, dass die Ware tatsächlich in den nächsten Wochen geliefert wird. Man muss schon richtig dumm sein, um zu glauben, dass Otto die 80-400€ Gutscheine durchläßt.
Am Ende ist Otto der Gewinner und die Neukunden dürfen sich auf haufenweise Werbung freuen.
 
Das mag stimmen, aber du unterschlägst dabei die Absicht des Käufers, das Bestellsystem und damit den Händler dahingehend zu beeinflussen, dass man Gutscheine, die offensichtlich nicht für die breite Masse gedacht sind, für den eigenen Kauf nutzt. Sinn und Zweck ist dabei, dass das Bestellsystem nicht "bemerkt", dass die Gutscheine nicht limitiert sind. Da könnte man mit etwas Fantasie schonen einen Betrugsversuch erkennen, denn

Die meisten (mastermc51) denken, ja auch ich und andere hätten am Freitag es nur darauf abgesehen. Bei der Fülle an Angeboten und Rabattaktionen schien so ein "Gutschein" nicht gerade unmöglich. Gut der WErt ivm. dem MBW war seltsam ab noch logisch.
Wie so oft rechnet man mit einem Storno und nicht der Zusendung der Waren. In sofern, warte ich mal ab was Otto noch macht.
 
mastermc51 schrieb:
Nein ich bin kein Anwalt, sondern war mehrere Jahre ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht.
Du würdest dich WUNDERN auf was Staatsanwälte alles kommen :(
Richter ehrenamtlich??
 
Die Rechts- und vor allem Moralfrage wird hier nicht gelöst. Deswegen sollten diese Punkte durch sein.

edit: ----------
ehrenamtliche Richter = Schöffen
 
Zuletzt bearbeitet:
@P4ge

Gutscheine sind nicht ungewöhnlich. Wenn aber der Wert des Gutscheins so absurd hoch ist, dass man als Kunde wissen muss, dass hier ein Fehler vorliegt, halte ich es nicht für abwegig, hier eine Täuschungsabsicht zu unterstellen. Die besteht schlicht darin, dass im Wege automatisierter Bestellsysteme eine Bestellung durchgewunken wird, die kein Mensch je erlauben würde.

Und da kann mir auch keiner erzählen, er wüsste so etwas nicht. Die "Kunden" wollten Otto bescheißen. Eine strafrechtliche Relevanz sei dahingestellt. Ich würde sie durchaus in Einzefällen bejahen, etwa wenn mehrere Gutscheine zum Kauf benutzt wurden. Wer Waren im Wert einiger hundert Euro bestellt, die ihn am Ende nur ein Zehntel kosten, dem gönne ich durchaus Post von der Staatsanwaltschaft.
 
Gutscheine sind nicht ungewöhnlich. Wenn aber der Wert des Gutscheins so absurd hoch ist, dass man als Kunde wissen muss, dass hier ein Fehler vorliegt, halte ich es nicht für abwegig, hier eine Täuschungsabsicht zu unterstellen. Die besteht schlicht darin, dass im Wege automatisierter Bestellsysteme eine Bestellung durchgewunken wird, die kein Mensch je erlauben würde.

Einzig ungewöhnlich war das der MBW genauso hoch war wie der Rabatt. Wer es hier natürlich auf die Spitze treibt und auf +/- 0,- rauskommen will ist natürlich sehr dreist. Hier ist auch ein Storno gerechtfertigt.

Wer aber mit so einem Gutschein (150€/400€) bei 60-70% des Kaufpreises landet hat nicht gerade eine Täuschung begangen.
 
Ich wünsche mir das deine Dreistigkeit nicht belohnt wird. Das du das ganze noch als legitim ansiehst zeigt wie du tickst! :(
 
Haha, wie lustig, jetzt versucht sich ja scheinbar P4ge aus der Situation zu rudern LoL :D

Hey Mastermc51,

brauchst noch Unterstützung der Exekutiven :cool_alt:
 
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