Steini1990
Commodore
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Man muss jedem raten Sicherheitslücken einfach an irgendwelche Kriminellen zu verkaufen. Da ein normales Melden des Problems einen in größere Probleme bringen kann.
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Du hast vergessen vor der Rückgabe des Schlüssels noch an die Presse zu melden wie nachlässig der Hausbesitzer mit seinem Schlüssel umgeht.Andy_K schrieb:Eher du siehst einen Schlüssel im Vorgarten liegen, hebst ihn auf, schaust ob er zu der Haustür passt und nachdem du die Tür aufschließen konntest, meldest du es dem Hausbesitzer und zeigst wo du den Schlüssel gefunden hast.
Kein Schaden entstanden aber der Hausbesitzer verklagt dich dennoch wg. Einbruch obwohl er den Schlüssel dort verloren/vergessen hat.
Könnte seinen Grund haben, dass die Nulpe das Minimum an Strafe verhängt hat, nur geschätzt, dass nicht noch weniger ginge.Neodar schrieb:Der Richter ist eine absolute Nulpe und sollte seinen Job an den Nagel hängen. Wer so blind und blöd auf dem Richterstuhl agiert, ist für diesen Job ungeeignet.
Steini1990 schrieb:Man muss jedem raten Sicherheitslücken einfach an irgendwelche Kriminellen zu verkaufen. Da ein normales Melden des Problems einen in größere Probleme bringen kann.
"Ich habe mich aber einmal kurz in ihrer Wohnung umgesehen um 100% sicher zu gehen, dass ihre Tür auch offen stand. Und dann habe ich noch einem Freund davon erzählt, bevor ich es ihnen gesagt habe."tochan01 schrieb:Ist ja quasi wie:
"Guten Tag Herr Nachbar, sie haben ihre Haustür nicht richtig zu gezogen und diese stand auf. Ich habe diese für Sie geschlossen"
Ergebnis:" Sie werden verurteilung wegen versuchten Einbruchs"
Das haben die sicherlich erreicht:DerMond schrieb:Geht nur um die Reputation.
Wenn Millionen an Kundendaten absolut dilletantisch verwaltet werden auch völlig richtig so.MoinWoll schrieb:Du hast vergessen vor der Rückgabe des Schlüssels noch an die Presse zu melden wie nachsichtig der Hausbesitzer mit seinem Schlüssel umgeht.
Vllt. könnte man so ein Angebot als Hinweis mit in den Artikel aufnehmen.Wir prüfen die Meldungen und leiten sie weiter, wenn wir die Sicherheitslücke nachvollziehen können. Dabei versuchen wir auf Wunsch, eure Identität zu schützen. Bei eventuellen rechtlichen Schritten seitens der Empfänger*innen der Nachricht taucht dann zunächst der CCC als Absenderin der Meldung auf. Zusätzlich schadet es selten, auf gute OpSec zu achten.
schwierig, sonst wärst du ja konkret geworden. sollte es wirklich legal sein, computersysteme auf schwachstellen prüfen zu können? damit erlaubt man hackern alles zu hacken und erst durch entstandenen schaden wären sie verurteilbar.MichiSauer schrieb:Der Richter hat hier keine Wahl.
Das Gesetz ist in seiner aktuellen Form einfach Müll.
Wer sich die Mühe macht die öffentlich zugänglichen Infos zu studieren, stellt schnell fest, warum dem Gericht kein Vorwurf zu machen ist. Die Entscheidung ist an sich korrekt.
Das Gestz betrachtet nunmal jegliches Passwort, egal wie unsicher und schlecht geschützt als adäquaten Schutz, den man nicht umgehen darf, selbst wenn die erforderlichen Dokumente mit einem Texteditor lesbar sind.
Und genau da müsste man dringend mal anpacken, denn adäquat kann ein klartext-passwort nicht sein.
Genau das ist der springende Punkt.MoinWoll schrieb:Was ich nicht ganz verstehe, ist warum er sich als erstes an einen Journalisten und erst danach an die entsprechende Firma wendet.
abschreckung. "bitte hört auf unsere systeme zu pentesten, schwachstellen fixen ist uns zu teuer".CDLABSRadonP... schrieb:Hat irgendjemand eigentlich eine Idee, was sich Modern Solutions von der Klage erhofft?
wird durch diese Urteil (wenn es Bestand hat) leider gefördert.Nureinnickname! schrieb:ignorieren und weiter gehen
Versuch würde mir nicht reichen.Dabei versuchen wir auf Wunsch, eure Identität zu schützen